Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch, die ich gerne beantworte. Die Dichtheitsprüfung wird in unserer Region seit 2010 wahrgenommen, existiert allerdings bereits seit 1995 in der Bauordnung des Landes NRW. Hier liegt auch der größte Fehler und zwar die Überführung der Dichtheitsprüfung vom Baurecht in das Umweltrecht durch CDU und FDP, was zu einer wesentlichen Verschärfung des Themas geführt hat.
Auch kann ich die berechtigte Aufregung hier in OWL sehr gut verstehen und Teile viele der Bedenken! Allerdings handelt sich bei dem in der Presse genannten Entschließungsantrag (der für die Aufregung gesorgt hat) lediglich um einen Entwurf, der weder in der Fraktion noch im Landeskabinett diskutiert und noch weniger beschlossen wurde.
Wir und besonders die Ministerpräsidentin, kennen unser Versprechen eine rechtssichere und bürgerfreundliche Lösung zu finden. Ich vermute, die Berichterstattung der letzten Tage hat allerdings einiges gerade gerückt. Wir werden die Dichtheitsprüfung sicher nicht ganz aus der Welt bekommen, so sehr ich diesen Wunsch auch nachvollziehen kann. Allerdings hoffe ich auf weitergehende Veränderungen in den folgende Beratungen und Anhörungen, für die ich mich einsetze.
Der Bund verlangt die Dichtheitsprüfung seit vielen Jahren und will dabei allerdings selber keine einheitliche Bundesregelung erlassen. Wie immer, lässt er die Länder und die Kommunen im Stich und stellt sich nicht seiner Verantwortung.
Seit Herbst 2010 hat die NRW SPD bereits Stück für Stück bürgerfreundlichere Regelungen bei der Dichtheitsprüfung durchgeführt, dazu gehören:
~ Die Unterscheidung der Schäden in Schadensklassen, so das nicht mehr jeder Schaden saniert werden muss.
~ Vereinfachung der Prüfmethoden, was die Kosten mindert. (Nicht nur die Druckprüfung und die Kamerabefahrung)
~ Weitere kommunale Entscheidungsmöglichkeiten. Die Kommune entscheidet z. B. in Einzelfall, ob saniert werden muss.
~ Verlängerung der Prüffristen.
~ Unterscheidung zwischen Wassereinzugsgebieten und der kommunalen Fremdwasserproblematik.
~ Um das Thema jetzt neu Regeln zu können (in Ruhe und mit Sorgfalt), sind die bestehenden Verordnungen gestoppt worden und
die Kommunen konnten somit ihre Satzungen aussetzen.
Sollte ein zukünftiger, beschlossener Fraktionsantrag, nach beendeter Anhörung vorliegen, der nicht Ihre Zustimmung findet oder zu dem Sie Fragen haben, können wir gerne einen Termin in meinem Büro in Detmold oder Lemgo abmachen.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Anfrage und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Jürgen Berghahn MdL