Josef Rief (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Josef Rief
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
13.04.1960
Berufliche Qualifikation
Selbstständiger Landwirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kirchberg an der Iller
Wahlkreis
Biberach
Ergebnis
42,7%
Landeslistenplatz
9, Baden-Württemberg
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(...) Wie sie wissen, ist dieser Schritt notwendig, um auch in Zukunft ein sicheres und generationengerechtes gesetzliches Rentensystem zu gewährleisten. Wir werden glücklicherweise immer älter. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
28.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Rief,

da Sie sicherlich wenig Zeit haben, versuche ich meine Frage so kurz wie möglich zu halten:

Ich habe am 02.02.2012 verbindlich eine Photovoltaikanlage bestellt und im Vorfeld hierzu auch den Kreditvertrag unterzeichnet. In gutem Glauben, mich auf die aktuelle Gesetzgebung zu verlassen, in der der 01.07.2012 als nächster Termin zur Kürzung der Förderung genannt war, habe ich mich trotz der deutlich höheren Kosten für deutsche Technik und einen kleinen Handwerksbetrieb aus der Region entschieden.

Dann kam die Ankündigung, diesen Termin auf den 01.04.2012 vorzuziehen. In großer Hektik konnte mir mein Handwerksbetrieb die Fertigstellung zu diesem Termin mit erneutem Kostenaufschlag zusichern.

Keine 24 h später dann ein erneuter Vorzug der Kürzung auf den 09.03.2012. Dies ist nun unmöglich mehr zu schaffen.

Eine vorgezogene Kürzung zu diesem Termin würde mir erhebliche Finanzielle Einbußen bringen und die Finanzierung wesentlich in Frage stellen, zumal die Belastungen unseres neu errichteten EFH ebenfalls noch vorhanden sind.

Eine Stornierung des Auftrages würde nicht nur mich, sondern auch den Handwerksbetrieb ebenfalls in finazielle Bedrängnis führen.

Sicherlich verstehe ich das Bemühen nun eine "Schluss-Ralley" zu verhinden. Was ist jedoch mit den Bürgern, welche schon verbindlich vor der Ankündigung des Änderunstermins unterzeichnet haben?

Gibt es hier eine Übergangsfrist?

Die vollständige Umsetzung der Änderung der EEG und der darin enthaltenen Ermächtigungsverordnung bedeutet dauerhaft sicherlich den Ausstieg aus der Energiewende und sichert nur dauerhaft den Profit unserer 4 großen Energiekonzerne.

Dies kann doch sicherlich nicht im Sinne des Erfinders sein.

Für eine zügige Beantwortung meiner Frage darf ich mich schon im Vorfeld recht herzlich Bedanken.

Mir freundlichem Gruß


Antwort von Josef Rief
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06.03.2012
Josef Rief
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email, in der Sie die geplante Senkung der Einspeisevergütung bei der Photovoltaik kritisieren. Die Förderung von Photovoltaik in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte, die uns die Technologieführerschaft sowie viele Arbeitsplätze in diesem Bereich gebracht hat.
Der Beschluss der Bundesregierung zur Änderung der Photovoltaik-Förderung im EEG, der Grundlage für die weiteren Beratungen im Deutschen Bundestag ist, weist in die richtige Richtung und bringt unsere Energiewende voran:
Ein dynamischer Ausbau der Erneuerbaren Energien bleibt weiterhin möglich. Gleichzeitig dämmen wir die Kosten der EEG-Förderung ein, sorgen für einen bedarfsgerechteren Zubau und stärken die Eigenverantwortung.
Unsere Aufgabe ist es, den weiteren Ausbau der Photovoltaik so zu gestalten, dass er die Netzstabilität nicht gefährdet und dass die Belastungen für die Verbraucher begrenzt werden.
Der Rekordzubau an Photovoltaik-Anlagen im vergangenen Jahr macht ein politisches Nachsteuern zwingend erforderlich. Nur so ist es möglich, die Kosten für die EEG-Umlage, die jeder Stromkunde zu tragen hat, im Bereich von 3,5 Cent pro Kilowattstunde zu halten. Und nur so sorgen wir dafür, dass der Photovoltaik-Zubau die Stabilität unseres Stromnetzes nicht gefährdet. Beides ist Voraussetzung für die Akzeptanz des Umbaus unserer Energieversorgung und damit für das Gelingen der Energiewende. Mit der vorgezogenen und stärkeren Einmaldegression bringen wir den Photovoltaik-Zubau wieder zurück auf einen vernünftigen Zubaupfad. Die künftige monatliche Degression wirkt den so genannten "Schlussrallyes" entgegen, die bisher halbjährlich vor einer anstehenden Degression erfolgten. Zudem sorgt diese Veränderung für Planungs- und Investitionssicherheit. Mit der nur noch zu 85 Prozent oder 90 Prozent erfolgenden EEG-Vergütung stärken wir den Eigenverbrauch und die Direktvermarktung.
In den weiteren parlamentarischen Beratungen geht es nun darum, einen vernünftigen Vertrauensschutz für bereits geplante Photovoltaik-Anlagen zu schaffen und gleichzeitig mögliche Vorzieheffekte zu vermeiden. Klar ist: Wer im Vertrauen auf geltendes Recht investiert hat, muss auch Vertrauensschutz genießen. Wir diskutieren momentan die Möglichkeit einer Verlegung des Stichtages auf den 1. April 2012, was auch kommen wird. Damit wäre gewährleistet, dass schon geplante und im Bau befindliche Anlagen Planungssicherheit haben und gleichfalls keine neuerliche "Schlussrally" ausgelöst wird.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Rief, MdB
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
14.06.2012
Von:
R.

Staatsrechtler halten den geplanten dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) für verfassungswidrig!

Sehr geehrter Herr Rief,

wie stellen Sie sich zum ESM-Vertrag?

Dieses Institut, das dadurch entsteht, verwaltet den 700 Milliarden Euro schweren permanenten europäische Rettungsschirm, und hebelt die tragenden Prinzipien von Demokratie und Republik aus.
Die Kontrolle durch ein unabhängiges Parlament und durch eine unabhängige Justiz,
das Volk als höchster Souverän,
die prinzipielle Rückholbarkeit aller politischen Entscheidungen
diese Möglichkeiten sind im ESM Vertrag nicht vorgesehen.

Können Sie das verantworten?

Mich interessiert Ihre Meinung dazu.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Josef Rief
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19.06.2012
Josef Rief
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, in dem Sie Kritik am vorgesehenen Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) äußern und sich dafür aussprechen, dem ESM im Deutschen Bundestag nicht zuzustimmen. Ich versichere Ihnen, dass ich die weit verbreitete Sorge über die Entwicklung in einigen Ländern der Eurozone sehr gut nachvollziehen kann. Es ist für alle offensichtlich geworden, dass die Währungsunion in der Form, wie sie in den ersten Jahren ihrer Existenz aufgestellt war, nicht dauerhaft existieren kann. Wir arbeiten daher konsequent an einer verbesserten Stabilitätsarchitektur für Europa, zu der der ESM einen wesentlichen Beitrag leisten wird. Ich werde dem ESM daher im Bundestag zustimmen und möchte Ihnen meine Gründe dazu gerne erläutern. Der auf europäischer Ebene beschlossene und unterschriebene ESM-Vertrag setzt aus meiner Sicht ein deutliches Signal für nachhaltige Stabilität innerhalb Europas. Denn es können Situationen auftreten, in denen akut in Schwierigkeiten geratene Euro-Länder kurzfristig von ihren Partner unterstützt werden müssen. Denn ein im Falle des Nichthandelns möglicher Flächenbrand hätte unabsehbare Folgen für ganz Europa und damit auch für die deutsche Wirtschaft und unsere öffentlichen Haushalte. Ziel aller jetzigen und zukünftigen Maßnahmen darf aber nur die kurzfristige zielgerichtete Krisenhilfe sein, ganz ausdrücklich nicht die dauerhafte Alimentierung von Staaten.
Der ESM darf daher nicht isoliert von den anderen, ebenso wichtigen Bausteinen für eine dauerhaft stabile Währungsunion betrachtet werden. Eine Währungsunion kann nur funktionieren, wenn jedes Mitgliedsland aus eigener Kraft solide wirtschaftet und wettbewerbsfähig ist. Ein fundamentaler Baustein im neuen Regelungsgefüge Europa ist neben dem ESM daher auch der am 30. Januar von den Staats- und Regierungschefs fast aller Mitgliedstaaten beschlossene Fiskalpakt. Die Einführung von Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild in allen anderen Euro-Staaten, die mit diesem Vertrag verpflichtend sein wird, ist eine entscheidende Weichenstellung für die Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung. Im Vertrag sind auch Maßnahmen zu einer verbesserten wirtschaftspolitischen Koordinierung sowie für mehr Konvergenz enthalten. Nicht zuletzt verbessern wir mit der Schärfung des Stabilitätspakts und der Einführung des Euro-Plus-Pakts die Rahmenbedingungen für eine stabile und wettbewerbsfähige Währungsunion noch weiter.
Um eine enge Verzahnung der Aspekte kurzfristige Krisenhilfe und mittel- bis lang-fristige Solidität der Empfängerländer zu gewährleisten, fußt der ESM auf dem Grundsatz, dass Solidarität nur bei entsprechender fiskalpolitischer Solidität gewährt werden kann. Leistungen des ESM dürfen daher auch nur von Staaten beansprucht werden, die die Vorgaben des Fiskalpaktes umsetzen - insbesondere die der nationalen Schuldenbremsen. Es ist in keiner Weise so, dass wir mit dem ESM unsere Verpflichtung für einen verantwortungsvollen Umgang mit deutschen Steuergeldern aus der Hand geben. Der Deutsche Bundestag wird seine Haushaltsverantwortung im Zusammenhang mit dem ESM in vollem Umfang wahrnehmen. Etwas anderes würde auch das Bundesverfassungsgericht nicht zulassen. Der Deutsche Bundestag muss nicht nur den ESM-Vertrag durch ein Zustimmungsgesetz ratifizieren und den deutschen Beitrag zum Stammkapital des ESM genehmigen. Der Deutsche Bundestag oder seine Gremien werden auch danach bei allen Entscheidungen einbezogen, wenn dies die Haushaltsverantwortung des Deutschen Bundestages erfordert. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungen, einem in Not geratenen Euro-Mitgliedstaat eine Finanzhilfe zu gewähren. Die konkreten Beteiligungsrechte werden in einem Gesetz zur Umsetzung des ESM-Vertrags geregelt, das derzeit vorbereitet wird.
Insgesamt bin ich von der Notwendigkeit des ESM als Teil einer verbessertet Stabili-tätsarchitektur in Europa fest überzeugt und setze mich daher ausdrücklich für die Zustimmung zum ESM und zum Fiskalpakt im Deutschen Bundestag ein.

Mit freundlichen Grüßen

Rief, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.06.2012
Von:

Hallo Herr Rief,

in Vorbereitung auf die Abstimmung zum ESM und Fiskalpakt am 29.06.2012, vofolge ich die Antworten der Volksvertreter zu diesem Thema.

Ohne große überascht zu sein, bin ich dabei auf Ihre Antwort vom 19.06.2012 gestoßen.

Auch an Sie die Frage: warum übernehmen Sie die Antworten eins zu eins von Ihren Kollegen:


Können Sie mir dies vielleicht erklären? Die Frage wurde nämlich von Ihren Kollegen nämlich nicht beantwortet, sondern nur ausgewichen. Da mich dies jedoch nicht mehr überascht sondern nur ärgert, hoffe ich darauf von Ihnen eine Antwort dazu zubekommen.

Viele Grüße

n
Antwort von Josef Rief
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25.06.2012
Josef Rief
Sehr geehrter Herr n,

Im Rahmen der Wahlkreiszuständigkeit möchte ich Sie an Ihren örtlich zuständigen Wahlkreisabgeordneten verweisen. Auf folgender Internetseite des Bundestages können Sie herausfinden, zu welchem Karlsruher Wahlkreis Sie gehören: www.bundestag.de .
Seien Sie versichert, dass jeder Bundestagsabgeordnete sich der Wichtigkeit des Themas ESM und Fiskalpakt bewusst ist und sich in den Gremien der Fraktion und des Bundestages sowie durch eigenes Studium und durch Gespräche mit Fachleuten intensiv mit dem Thema befasst hat.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Rief, MdB
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Frage zum Thema Dauerhafter Euro-Rettungsschirm ESM
11.08.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Rief,

Sie sind mein Abgeordneter.

Wohnhaft in der Kommune Bad Schussenried muss ich seit Jahren beobachten wie sich eine Scheinelite von Stadt- und Ortschaftsräten öffentliche Steuergelder zum persönlichen Nutzen und dem Nutzen derer Freunde umlenkt.Dies in Anbetracht höherer Steuersätze (Grundsteuerhebesatz 410%) wie in den umliegenden Kommunen sowie der höchsten Verschuldung dieser Kommune im Landkreis Biberach. Schauen Sie einfach wer von der an der Tempo 20 Zone der Wilhelm-Schusssen-Strasse wohnt,arbeitet und Immobilienbesitzer ist. Andererseits,in den umliegenden Gemeinden der Kommune haben wir teilweise überladene 40 to Traktoren mit Güllefässern auch noch nach 22:00 Uhr unterwegs sind sowie 40to Lkw welche mit mindestens Tempo 50 auch zwischen 22 und 6 Uhr mit einem Höllenlärm durch den Ort preschen.Nicht nur der Kommunalaufsicht durch das Landratsamtes Biberach scheint das egal.

Kann es sein dass diese Entscheidungen auch deshalb fallen,weil in der BRD das 2003 ausgehandelte Abkommen gegen Korruption bis heute kein nationales Gesetz ist. Die Regierungskoalition blockt.
www.zeit.de

Unter dem Stichwort ´EU Rettung´ werden gigantische Mengen des deutschen Volksvermögens grob fahrlässig mittels Bürgschaften an Banken und Staaten gegeben. Korruption?
Banken wo nicht nachvollziehbar ist wer von den Geldern letztlich profitiert. Staaten, wo die Korruption sehr verbreitet ist
cpi.transparency.org
und deren Politiker, welche den Karren an die Wand gefahren haben,nun wiederum das Geld umverteilen.

Wenn wir über europäische Solidarität sprechen, weshalb werden stattdessen die Menschen nicht direkt mit einer minimalsten Sozialhilfe (max 200-300 Euro/Monat) unter direkter Erfassung des Empfängernamens unterstützt.Das wäre viel kostengünstiger.

Mit einer Obergrenze von max 15000 Eur/Kopf lässt sich viel von den ca 110 Mrd EU Subventionen einsparen.
Antwort von Josef Rief
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14.08.2012
Josef Rief
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Nachricht auf abgeordnetenwatch.de. Eines möchte ich vorweg sagen: eine pauschale Verurteilung all derer, die sich auf kommunaler Ebene - meist ehrenamtlich - politisch engagieren, ist nicht richtig.

Und ich finde jeder Bürger ist verpflichtet, wenn er Missstände in seinem Umfeld erkennt, dagegen vorzugehen bzw. sich selbst für ein gemeindliches Ehrenamt zur Verfügung zu stellen. Seit meiner Ausbildung in Bad Schussenried vor vielen Jahren verfolge ich die Politik, auch die Kommunalpolitik, dort sehr aufmerksam. Neben vielen Schwierigkeiten, die sicher auch immer etwas mit Personen zu tun haben, hat natürlich auch die problematische Situation im Kurwesen die Lage zusätzlich verschärft. Ich stelle fest, dass ein großer Personalwechsel, z.B. im Amt des Bürgermeisters, die letzten Jahrzehnte geradezu ein Markenzeichen von Bad Schussenried war. Aber auch sonst ist in der Kommunalpolitik oftmals sehr stark polarisiert worden. Insgesamt versuche ich, mit meinen Möglichkeiten als Abgeordneter die Situation für Bad Schussenried zu verbessern, was natürlich nicht einfach ist. Trotzdem glaube ich, dass erste Erfolge der Konsolidierung sichtbar werden.

Seit vielen Jahrzehnten ist die Umgehung von Bad Schussenried projektiert, geplant und immerhin weitestgehend auch umgesetzt worden. Dadurch konnte schon ein beträchtlicher Teil des Verkehrs aus der Stadt auf die Umgehung geleitet werden, was auch Ziel der Maßnahme war. Man kann hier natürlich immer kritisch zur einen oder anderen Maßnahme stehen. Insgesamt war die Umfahrung eine richtige Entscheidung. Oder wünschen Sie sich die Zeit vor der Umgehung zurück?
Ihre anderen zahlreichen Einzelfragen würden diesen Rahmen sprengen. Ich lade Sie herzlich ein zu einem persönlichen Gespräch, gern auch zu einem Besuch meiner Sprechstunde in Biberach.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Rief
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Frage zum Thema Dauerhafter Euro-Rettungsschirm ESM
16.08.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Rief,

auch wenn Sie sehr schnell geantwortet haben, meine zentrale Frage wurde nicht beantwortet.

Ich komme auch gerne einmal zu einem persönlichen Termin.

Vorab sollten wir die Thematik Korruption (meine Anfrage) aber klären:

1. Zum Thema Korruption auf kommunaler Ebene
Es war mir nicht bekannt dass Sie ihre Ausbildung in Bad Schussenried absolviert haben. Dann kennen sie die die Eigenheiten diese Kommune ja umso besser.
Die Umgehungsstrasse wurde - obwohl nicht im Bedarfsplan des Landes - mit Hilfe von Landesmitteln und auch der Verwendung von großen Töpfen des Gemeindehaushaltes gebaut. Sodann wurden nochmals Landesmittel in Milionenhöhe für die Verschönerung des Ortskerns verwendet.
Ihre Frage, ob es sinnvoll war, die Umgehungsstrasse zu bauen muss ich aus meiner Sicht mit einem klaren Nein beantworten.
Grund: In Otterswang, was zu dieser Kommune gehört, hat sich die Verkehrssituation an der Durchgangsstrasse mit Tempo 50 bedeutend verschlechtert. Seitens der Kommune als auch vom Landratsamt herrscht Arroganz. Bestimmte Strassen - wie auch die Kreisstrasse - werden aber auf Tempo 30 beruhigt.
Die Umgehungsstrasse ist aus dieser Sicht eine Fehlplanung. Es gibt viele Strassen (auch innerhalb der Kommune) wo eine Entlastung und somit die Verwendung von Landesmitteln viel sinnvoller gewesen wäre.
Wie kommt es dass innerhalb der Kommune derart unterschiedliche Wertmaßstäbe angelegt werden ? Es kann doch nicht sein dass es Bürger erster und Bürger zweiter Klasse gibt.

2. Korruption beim Euro Rettungsschirm
Diese Frage blieb komplett unbeantwortet.

Deshalb nochmals die Frage: Wie stehen Sie zu der UN Konvention gegen Korruption ?
www.transparency.de

Hier nochmals ein aktueller Bericht aus dem Tagesspiegel. Die Regierungskoalition (CDU, CSU und FDP) blockiert:
www.tagesspiegel.de
Antwort von Josef Rief
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25.01.2013
Josef Rief
Sehr geehrter Herr Zinser,

viel Dank für Ihre Nachfrage und die Klarstellung Ihrer Position. Sollten Sie weiteren Diskussionsbedarf haben, bittet Herr Rief Sie, ihn bei einer seiner Sprechstunden zu besuchen. Die Termine werden in der Tagespresse und auf der Internetseite von Josef Rief ( www.josef-rief.de ) veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Jan Rose
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