Sehr geehrter Herr

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Sie finden den Ton einer Pressemitteilung bedenklich. Das ist Ihr gutes Recht.
Ich finde hingegen den Ton angemessen und in der Sache korrekt gewählt.
Ich empfehle Ihnen zur Erweiterung Ihrer Informationen zur Linken-Fraktion auch die Debatte zum Petitionsrecht im Bundestag in der letzten Woche in der 205. Sitzung der laufenden Wahlperiode. Das Protokoll finden sie unter www.bundestag.de
Es ist auch kein Krawall sondern eine schlichte Notwendigkeit Unwahrheiten klarzustellen.
Ich habe unmittelbar nach Kenntnisnahme des angesprochenen Zeitungsartikels im Büro der Abg. Naumann nachfragen lassen, ob Sie dieses Interview autorisiert – also als ihre Interview-Antworten freigegeben hat. Dies wurde bejaht. Damit ist klar, es sollte der Eindruck erweckt werden, in den Fraktionen wäre dieses Thema –der öffentlichen Beratung der GE-Petition schon gesprochen worden worden. Wie kann die Vorsitzende das denn wissen – wenn sie nicht fragt?
Wir haben ja gar keine Sitzungswoche im Moment, das heißt es gab keine Ausschuß-Sitzung, keine Besprechung der Obleute mit der Vorsitzenden und auch sonst soweit ich das recherchiert habe keine Absage an öffentliche Beratungen. Da ich nur für meine Fraktion sprechen kann, habe ich dies in der Pressemitteilung getan. Wenn Fr. Naumann sagt alle außer der Linken lehnten ein Anliegen ab, und ich weiß, daß es schon bei uns nicht zutrifft, brauche ich nicht erst alle Fraktionen abzufragen bevor ich die Unwahrheit, man könnte auch sagen Lüge wenn man "Krawall" machen wollte, wie Sie mir unterstellen entlarve.
Also ein klarer Fall von Falschaussage der Abg. Naumann um einen billigen politischen Stich zu machen. Ich fände es schlimm, wenn durch diese Äußerungen von Frau Naumann jetzt die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen eine öffentliche Beratung ablehnen würden um die Unwahrheiten der Linken nicht noch zu unterstützen. Für meine Fraktion hatte ich übrigens schon vor Wochen – weit vor der Schwelle von 10.000 Unterschriften eine Berichterstattung beantragt, um sicherzustellen, daß dem Thema im Ausschuß grüne Expertise zuteil werden kann und auch um persönlich noch offene Fragen bei der Regierung abklären lassen zu können.
Der Vollständigkeit halber sei noch folgendes erwähnt, das habe ich auch der Petentin auf Nachfrage so mitgeteilt: Die Obleute aller (!) Fraktionen im Pet.-Ausschuß hatten sich in einer der letzten Sitzungswochen darauf verständigt, Anfang März die bis zur Bundestagswahl letzte öffentliche Beratung von Petitionen durchzuführen um keine Wahlkampfdebatten im Ausschuß zu führen, die den PetentInnen nichts bringt. Auf der Tagesordnung steht dabei u.a. eine Petition zum NPD-Verbot mit mehr als 170.000 Unterschriften – genau wie einige Petitionen die nur ein paar Dutzend oder wenige Hundert MitzeicherInnen haben. Es sind dies zu weit über 90 Prozent einvernehmlich zwischen den Fraktionen vereinbarte Tagesordnungspunkte. Anfang März wäre also zu früh für die GE-Petition, so schnell kommt keine sinnvolle Stellungnahme der Regierung und in der Folge der BerichterstatterInnen zustande.
Zu diesem Zeitpunkt war aber noch nicht bekannt, daß es noch eine Massen-Petition geben wird. Es steht den Obleuten bzw. dem Ausschuß selbstredend frei eine neue Vereinbarung zu treffen.
Meine Auffassung ist, daß eine öffentliche Beratung sein sollte so schnell wie möglich – wenn es bei der o.a. Vereinbarung bleiben sollte, dann allerdings leider erst nach der Wahl. Die Geschäftsordnungsmehrheit liegt im Streitfall bei der Regierung.
Inhaltlich zum Grundeinkommen lesen Sie bitte meine Antwort an Hr. Zottmann.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Winkler