Josef Philip Winkler (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Josef Philip Winkler
Jahrgang
1974
Berufliche Qualifikation
Krankenpfleger, Tätigkeit als Krankenpfleger in der Orthopädie und Gerontopsychiatrie in Koblenz
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Koblenz
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
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Meiner Ansicht nach geht die Ausspähung von Privatwohnungen deutlich zu weit, in einer freiheitlichen Gesellschaft wie der unseren ist der "überwachungsfreie Raum" der Normalfall und dies muß auch so bleiben. Insbesondere gilt dies für Privaträume, dies ist auch vom Verfassungsgericht klar bestätigt worden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
23.01.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Winkler,

zur Regelung der Patientenverfügung (PV) gibt es inzwischen drei Anträge, welche sich in ihrer Position deutliche unterscheiden:

1. Antrag "Stünker"
Dieser Antrag räumt dem Patientenwillen absolutes Vorrecht ein, selbst wenn es durch Unwissenheit oder ungeschickte Abfassung der PV zu einer vom Patienten ungewollten und letztlich tödlichen Entscheidung kommen kann.

2. Antrag "Bosbach"
Dieser Antrag versucht , die Balance zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und der Fürsorgepflicht des Staates zu finden. Durch das Einziehen gewisser Hürden wird der Patient vor einer Fehlentscheidung bewahrt.

3. Antrag "Zöller"
Dieser Antrag versucht den Patientenwillen, selbst wenn keine PV vorliegt, dialogisch zu ermitteln. Dies hat auch eine deutliche Stärkung der ärztlichen Stellung zur Folge.

Wie ist Ihre Position zu diesem Thema und welchen Antrag werden Sie im Bundestag unterstützen ?

Inwieweit unterstützen Sie den Ansatz einer medizinischen Vorsorgevollmacht als Ergänzung oder Ersatz der PV ?

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Josef Philip Winkler
4Empfehlungen
06.03.2009
Josef Philip Winkler
Sehr geehrter Herr -,

vielen Dank für Ihr Interesse am Thema Patientenverfügungen. Auch für mich ist die Frage der Regelungen derselben ein wichtiges Anliegen. Deshalb beschäftige ich mich schon länger intensiv damit. Ich gehöre zur Gruppe der Erstunterzeichner des sogenannten "Bosbach-Entwurfs".

Mit freundlichen Grüßen
Josef Winkler
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Frage zum Thema Umwelt
26.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Winkler,

in den ersten Wochen des neuen Jahres hatten wir seit langem mal wieder die Situation, daß kein Wind uns die selbstproduzierten Schadstoffe abgenommen hat.

Im Umwelt-Index der VDI-Nachrichten Nr. 3 + 4 / 2009 ist dies anschaulich dargestellt: Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub PM10 bis zu 200% über Wochen!

Es ist nun so, daß in meiner Familie alle ! ! ! an schwerer Bronchitis erkrankt sind. Bei Nachbarn, im Büro und bei Verwandten sieht es ähnlich aus. Ich wohne übrigens im Westerwald und beobachte diesen Zusammenhang schon seit Jahren. Ärzte und Apotheker favorisieren gerne "besonders agressive Viren" als Sündenbock.

Fazit: dieses Land ist bei Windstille nicht mehr ohne Atemschutzmaske bewohnbar!

Was gedenken Sie dagegen zu tun?

Gruß
M.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr MdB Winkler,

  • gestatten Sie mir bitte drei Fragen an Sie - in Ihrer Funktion als Mitglied des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag :


1) Hat ein Petent grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Einsichtnahme in die durch den Pet.-Ausschussdienst eingeholten Stellungnahmen seitens der Fachministerien - auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes i.V.m. Artikel 17 Grundgesetz (GG) ?

Das heißt ganz konkret :

2) Wenn zwei (durch den Pet.-Ausschuss eingeholte) Stellungnahmen seitens des BMJ die Entscheidungsgrundlage bildeten, auf Basis derer der Pet.-Ausschuss dem Deutschen Bundestag dann letztlich empfahl, meine Petition abzuweisen - habe ich als Petent dann aus dem Informationsfreiheitsgesetz i.V.m. Art. 17 GG einen verbindlichen Rechtsanspruch darauf, diese Stellungnahmen seitens des BMJ auch einsehen zu dürfen, die meine Petition zum Scheitern brachten ?

3) Oder anders gefragt : - Was spräche dagegen, dass ich diejenigen Stellungnahmen seitens des BMJ einsehen darf (bzw. in Kopie - ggf. gegen Kostenerstattung - übersandt bekomme), aufgrund derer meine öffentliche Petition abgeschmettert wurde ?

Hintergrund meiner Fragen ist die nachstehende Antwort von Frau MdB Naumann vom 02.09.2008 an mich :

(Quelle:)
www.abgeordnetenwatch.de

Sehr geehrter Herr ,

Sie irren. Zu Ihrer Petition gibt es zwei Stellungnahmen des BMJ, deren Aussagen sich in der Ihnen zugegangenen Beschlussbegründung niederschlagen.

(Beschlussbegründung :)
www.bundestag.de

__________

Anmerkung :

Genau diese "zwei Stellungnahmen des BMJ" möchte ich durch Fachjuristen prüfen lassen, Herr MdB Winkler - und nur zu diesem rechtsstaatlichen Zweck i.R.d. Art. 17 GG i.V.m. dem Informationsfreiheitsgesetz brauche ich logischer Weise Kopien dieser vorbezeichneten Stellungnahmen.

Danke vorab für Ihre Mühe !

MfG

Dipl.-VerwW. (FH)
Antwort von Josef Philip Winkler
4Empfehlungen
27.03.2009
Josef Philip Winkler
Sehr geehrter Herr ,

ihre Fragen beantworte ich wie folgt.
1. Nein
2. Nein
3. Aus der Begründung des IFG geht hervor, daß Petitionsangelegenheiten nicht in den Geltungsbereich des IFG fallen.
Die Rechtsprechung hat dies bisher bestätigt. Ob eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz zulässig ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Ich halte die Regelung für sachgerecht. Das BVerfG hat mehrfach entschieden, daß aus Art. 17 das Recht des Petenten abzuleiten ist, daß die Petition entgenzunehmen, sachlich zu behandeln und das das Ergebnis mitzuteilen ist ( 1 BvR 138/07). Art um Umfang der sachlichen Prüfung des Anliegens unterliegen nicht der gerichtlichen Kontrolle ( 1 BvR 15553/90)

Mit freundlichen Grüßen
Josef Winkler
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Winkler,

mich würde Ihre Meinung zum Bedingungslosen Grundeinkommen interessieren. Insbesondere auch deswegen, weil Sie als Mitglied im Petitionsausschuss sind und sich mit dieser Frage sowieso demnächst beschäftigen müssen. Wie Sie bestimmt wissen, läuft noch bis zum 17.02.2009 eine Online-Petition zu diesem Thema, die derzeit eine Rekordbeteiligung von ca. 36.000 Stimmen aufweist.

Herr Prof. Götz Werner hat gesagt, er hätte sein Buch "Einkommen für alle" an alle Mitglieder des Deutschen Bundestages verteilt. Ich möchte Sie daher fragen, ob Sie dieses erhalten und gelesen haben und wie Ihre Meinung dazu ist?

Über eine Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Josef Philip Winkler
13Empfehlungen
24.02.2009
Josef Philip Winkler
Sehr geehrter Herr ,

das Buch von Hr. Werner habe ich glaube ich bereits vor 2 Jahren zugeschickt bekommen. Ich habe es wenn ich mich richtig erinnere damals gelesen, weil wir ja auch einen Parteitag zu diesem Thema hatten. Beim Lesen erstaunte mich vor allem, dass Hr. Werner auf viele nahe liegende Fragen stets sinngemäß mitteilt, wenn man es will, wird es schon gehen und damit der Idee m.E. eigentlich keinen Gefallen tut.

Ich habe als Bundestagsabgeordneter der Grünen den Parteitagsbeschluss zu beachten, der als kurzfristig umsetzbare Maßnahme zur Verbesserung der sozialen Schieflage in unserem Land eine bedarfsorientierte Grundsicherung fordert. Zugleich wurde damals aber sinngemäß beschlossen, dass die Debatte um das bedingungslose Grundeinkommen für die Grünen nicht als abgeschlossen gelten kann.

Ich freue mich darüber, dass die Petition die magische Zahl von 50.000 UnterzeichnerInnen erreicht hat und befürworte die öffentliche Beratung der Petition im Ausschuss. Der Petentin habe ich allerdings geraten, noch weitere Nachträge zu Ihrer Petition einzureichen, die z.B. Fragen und Bedenken aus den Tausenden von Kommentaren zum Teil Ihrer Petition macht, da es zum Teil erhebliche Bedenken gegen genau dieses Modell des Grundeinkommens gibt – insbesondere von Befürwortern eines Grundeinkommens. Ich zitiere hierzu nur einmal meinen Kollegen aus dem Bundestag Dr. Strengmann-Kuhn, der wissenschaftlich und politisch seit langem explizit für ein Grundeinkommen arbeitet: "Die in der Begründung der Petition genannten Eckdaten für ein Grundeinkommen - 1500 Euro für jeden Erwachsen und 1000 Euro für jedes Kind - sind utopisch und nicht finanzierbar. Nicht sinnvoll sind auch die alleinige Finanzierung eines Grundeinkommens aus der Konsumsteuer sowie die Streichung aller anderen Transferleistungen und Steuern. Diese Maßnahmen sind völlig kontraproduktiv und auch wirtschaftlich nicht tragfähig. Es gibt aber eine ganze Reihe durchgerechneter und umsetzbarer Grundeinkommens- und Bürgergeld-Vorschläge. Darüber eine breite öffentliche Diskussion zu führen, würde sich lohnen."

Meine persönliche Meinung hierzu ist gegen anders lautender Vermutungen die folgende:

Ich halte ein bedingungsloses Grundeinkommen für eine interessante und diskusssionswürdige Idee. Quasi für ein Grundsatzprogramm geeignet. Für eine sofortige Einführung braucht es aber auch noch eine Klärung der offenen Fragen – die zum Beispiel bei der Aufnahme in ein Wahlprogramm den WählerInnen konkret beantwortet werden müssen.

Zum Beispiel was passiert mit den Versicherungen wie Krankenversicherung etc.? Ist die medizinische Versorgung kostenfrei, oder bezahlt man Beiträge? Was ist mit den Steuern und Abgaben, die die Gemeinden und die Länder erheben? Welche Artikel des Grundgesetzes und der Landesverfassungen müssten evtl. geändert werden und wie genau? Wer bekommt das Grundeinkommen – deutsche Staatsbürger, EU-Bürger, alle in Deutschland geborenen? Was ist mit den Saisonarbeitnehmern – jedes Jahr Hunderttausende? Müssen die auch die hohe Konsum-Steuer bezahlen und bekommen sie das Grundeinkommen? Was ist wenn man nicht mehr in Deutschland lebt sondern im Ausland? Wie hoch wäre die Konsumsteuer genau? Gibt es mehrere repräsentative Umfragen wie sich die Bereitschaft zur Arbeit entwickeln würde? Ist das recht auf gerechten Lohn für geleistete Arbeit nicht schneller und sinnvoller anders zu gewährleisten? Ist es gesellschaftlich erstrebenswert, dass der Staat vorschreibt, dass niemand arbeiten muss – im Gegensatz zur heutigen Quasi-Pflicht zur Arbeit für "arbeitsfähige" BürgerInnen?

Ich hoffe, dass im Rahmen der Bearbeitung der Petition einige der o.a. Fragen zufriedenstellender als bisher beantwortet werden können.

Bei der Idee der Bürgerversicherung hat es auch einige Zeit gedauert, bis die offenen Fragen geklärt waren, in einem Land mit 80 Millionen BürgerInnen kann man in der Sozialpolitik nicht wie Hr. Werner vorgehen und sagen dass es sich schon irgendwie regelt, wenn man nur will.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Winkler
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Winkler,

ich habe eine Frage zu einer von ihnen unterschriebenen Pressemitteilung [1] der Grünen bezüglich eines Interviews [2] von Frau Naumann (die LINKE) zum Thema "Petition für Bedingungsloses Grundeinkommen".

Ich finde als gewöhnlicher Mensch den Ton, der in dieser Mitteilung mitschwingt sehr bedenklich. Sie widersprechen dort in der ersten Zeile der Aussage von Frau Naumann, (alle Parteien ausser der LINKEn sind gegen Grundeinkommen) ohne im folgenden den Gegenbeweis anzubringen. Dieser Beweis wäre erbracht, wenn eine der anderen Parteien ebenfalls für eine solche Anhörung wäre. Davon steht in der Pressemitteilung nichts!

Stattdessen wird mit kruden Mitteln versucht, die Frau bzw. die LINKE zu diskreditieren. Ihr wird vorgeworfen, der Arbeit des Petitionsausschusses zu schaden. Warum? Schadet diese Pressemitteilung nicht mehr, als Frau Naumann das jemals könnte? Eine klare Aussage den Grünen, dass sie die Petition stützen und eine Anhörung anstreben hilft der Sache und dem Ausschuss!

Eine solche Krawall-Pressemitteilung hat meiner Meinung nach in einer offenen und intelligenten Demokratie nichts verloren. Gerade die Wähler der Grünen könnten einen differenzierten und zivilisierten Dialog schätzen, wie er zwischen zwei Menschen auf der selben Augenhöhe durchaus üblich ist.

Im Interview sagt Frau Naumann übrigens auf eine Nachfrage betreffend der Position der Grünen explizit:

Neues Deutschland: Selbst die Grünen sind gegen eine öffentliche Anhörung?
Frau Naumann: Es wäre schön, wenn ich mich irren würde."

Vielleicht könnten Sie kurz klarstellen, was mit dieser Pressemitteilung bezweckt wurde, und wie denn ihre persönliche Position und die der Grünen zum Thema Grundeinkommen ist.

mit freundlichen Grüßen
M. Z.


Links:
[1] www.gruene-bundestag.de
[2] www.neues-deutschland.de
Antwort von Josef Philip Winkler
12Empfehlungen
25.02.2009
Josef Philip Winkler
Sehr geehrter Herr ,

Sie finden den Ton einer Pressemitteilung bedenklich. Das ist Ihr gutes Recht.

Ich finde hingegen den Ton angemessen und in der Sache korrekt gewählt.

Ich empfehle Ihnen zur Erweiterung Ihrer Informationen zur Linken-Fraktion auch die Debatte zum Petitionsrecht im Bundestag in der letzten Woche in der 205. Sitzung der laufenden Wahlperiode. Das Protokoll finden sie unter www.bundestag.de

Es ist auch kein Krawall sondern eine schlichte Notwendigkeit Unwahrheiten klarzustellen.

Ich habe unmittelbar nach Kenntnisnahme des angesprochenen Zeitungsartikels im Büro der Abg. Naumann nachfragen lassen, ob Sie dieses Interview autorisiert – also als ihre Interview-Antworten freigegeben hat. Dies wurde bejaht. Damit ist klar, es sollte der Eindruck erweckt werden, in den Fraktionen wäre dieses Thema –der öffentlichen Beratung der GE-Petition schon gesprochen worden worden. Wie kann die Vorsitzende das denn wissen – wenn sie nicht fragt?

Wir haben ja gar keine Sitzungswoche im Moment, das heißt es gab keine Ausschuß-Sitzung, keine Besprechung der Obleute mit der Vorsitzenden und auch sonst soweit ich das recherchiert habe keine Absage an öffentliche Beratungen. Da ich nur für meine Fraktion sprechen kann, habe ich dies in der Pressemitteilung getan. Wenn Fr. Naumann sagt alle außer der Linken lehnten ein Anliegen ab, und ich weiß, daß es schon bei uns nicht zutrifft, brauche ich nicht erst alle Fraktionen abzufragen bevor ich die Unwahrheit, man könnte auch sagen Lüge wenn man "Krawall" machen wollte, wie Sie mir unterstellen entlarve.

Also ein klarer Fall von Falschaussage der Abg. Naumann um einen billigen politischen Stich zu machen. Ich fände es schlimm, wenn durch diese Äußerungen von Frau Naumann jetzt die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen eine öffentliche Beratung ablehnen würden um die Unwahrheiten der Linken nicht noch zu unterstützen. Für meine Fraktion hatte ich übrigens schon vor Wochen – weit vor der Schwelle von 10.000 Unterschriften eine Berichterstattung beantragt, um sicherzustellen, daß dem Thema im Ausschuß grüne Expertise zuteil werden kann und auch um persönlich noch offene Fragen bei der Regierung abklären lassen zu können.

Der Vollständigkeit halber sei noch folgendes erwähnt, das habe ich auch der Petentin auf Nachfrage so mitgeteilt: Die Obleute aller (!) Fraktionen im Pet.-Ausschuß hatten sich in einer der letzten Sitzungswochen darauf verständigt, Anfang März die bis zur Bundestagswahl letzte öffentliche Beratung von Petitionen durchzuführen um keine Wahlkampfdebatten im Ausschuß zu führen, die den PetentInnen nichts bringt. Auf der Tagesordnung steht dabei u.a. eine Petition zum NPD-Verbot mit mehr als 170.000 Unterschriften – genau wie einige Petitionen die nur ein paar Dutzend oder wenige Hundert MitzeicherInnen haben. Es sind dies zu weit über 90 Prozent einvernehmlich zwischen den Fraktionen vereinbarte Tagesordnungspunkte. Anfang März wäre also zu früh für die GE-Petition, so schnell kommt keine sinnvolle Stellungnahme der Regierung und in der Folge der BerichterstatterInnen zustande.

Zu diesem Zeitpunkt war aber noch nicht bekannt, daß es noch eine Massen-Petition geben wird. Es steht den Obleuten bzw. dem Ausschuß selbstredend frei eine neue Vereinbarung zu treffen.

Meine Auffassung ist, daß eine öffentliche Beratung sein sollte so schnell wie möglich – wenn es bei der o.a. Vereinbarung bleiben sollte, dann allerdings leider erst nach der Wahl. Die Geschäftsordnungsmehrheit liegt im Streitfall bei der Regierung.

Inhaltlich zum Grundeinkommen lesen Sie bitte meine Antwort an Hr. Zottmann.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Winkler
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