Josef Philip Winkler (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Josef Philip Winkler
Jahrgang
1974
Berufliche Qualifikation
Krankenpfleger, Tätigkeit als Krankenpfleger in der Orthopädie und Gerontopsychiatrie in Koblenz
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Koblenz
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
weitere Profile
(...) Ich persönlich lehne jede Art von Spielen, die Schußwaffengebrauch gegenüber Mitmenschen beinhalten ab. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bistum Limburg, Limburg, Mitglied der Diözesanversammlung, ehrenamtlich

Landkreis Rhein-Lahn, Bad Ems, Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich

Stadt Bad Ems, Bad Ems, Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bad Emser Karnevals-Gesellschaft e.V., Bad Ems, Senator, ehrenamtlich

Christlich-Islamische Gesellschaft e.V., Köln, Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Deutsch-Indische Gesellschaft e.V., Bonn, Vorsitzender der Zweigstelle Bonn/Köln, ehrenamtlich

Katholische Akademie in Berlin e.V., Berlin, Mitglied des wissenschaftlichen Beirates, ehrenamtlich

Kellertheater CasaBlanca e.V., Bad Ems, Mitglied des künstlerischen Beirates, ehrenamtlich

Komitee für eine demokratische UNO, Nauheim, Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich

Lichtblick e.V., Bad Ems, Beisitzer im Vorstand, ehrenamtlich (bis 2007)

Niederlahnsteiner Carneval Verein e.V., Lahnstein, Mitglied des Ehrenelferrates, ehrenamtlich

Stiftung Katholischer Deutscher Frauenbund, Köln, Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), Bonn, Mitglied der Vollversammlung, ehrenamtlich

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Josef Philip Winkler
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Frage zum Thema Gesundheit
13.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Winkler,

als Wahlkreisabgeordneter meines Wahlkreises Koblenz hätte ich mal zwei Fragen an Sie gerichtet.

Die Drogenbeauftragte Frau Bätzing hat bei der Veröffentlichung des Drogen- und Suchtberichtes 2009 von einer Blockadehaltung der CDU/CSU mit Hinblick auf die Verabschiedung der Nationalen Aktionsprogramme zum Thema Alkohol und Tabak gesprochen.

Meine erste Frage lautet nun:

Wie positionieren sich die Grünen gegen diese Vorwürfe, sofern Sie für sie sprechen können?

meine zweite Frage:

Wie sehen Sie die Veröffentlichung des Drogen- und Suchtberichtes 2009 und ein Nationales Aktionsprogramm Alkohol und Nikotin.

Aus berufspolitischen Gründen interessiert mich die Beantwortung dieser Fragen besonders. Aber auch aus privater Sicht würde mich interessieren wie die Grünen sich zu diesen Fragen und Vorwürfen positioniert.

In spannender Erwartung
mit freundlichen Grüßen
Antwort von Josef Philip Winkler
1Empfehlung
25.05.2009
Josef Philip Winkler
Lieber Herr ,

zu den Vorwürfen von Frau Bätzing kann ich schlechterdings nichts sagen. Ich war an den koalitionsinternen Streitereien, so es sie denn gegeben hat, sicherlich nicht beteiligt. Da ich Frau Bätzing persönlich kenne und schätze, halte ich ihre Behauptungen aber für glaubwürdig.

Herzlichst

Josef Winkler
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Frage zum Thema Arbeit
09.06.2009
Von:

Hallo Herr Winkler,

im Februar diesen Jahres hat die Petion zum bedingungslosen Grundeinkommen mit mehr als 53.000 Stimmen die notwendigen Voraussetzungen überwunden, um als Diskussions-Vorlage in den Bundestag zu kommen.

Wie stehen Sie, bzw. wie sieht die grüne Einstellung zu dem Thema aus?

Viele Grüße aus Mainz
Antwort von Josef Philip Winkler
6Empfehlungen
12.06.2009
Josef Philip Winkler
Sehr geehrte Frau ,

Ich habe als Bundestagsabgeordneter der Grünen den Parteitagsbeschluss zu beachten, der als kurzfristig umsetzbare Maßnahme zur Verbesserung der sozialen Schieflage in unserem Land eine bedarfsorientierte Grundsicherung fordert. Zugleich wurde damals aber sinngemäß beschlossen, dass die Debatte um das bedingungslose Grundeinkommen für die Grünen nicht als abgeschlossen gelten kann.

Ich freue mich darüber, dass die Petition die magische Zahl von 50.000 UnterzeichnerInnen erreicht hat und befürworte die öffentliche Beratung der Petition im Ausschuss. Der Petentin habe ich allerdings geraten, noch weitere Nachträge zu Ihrer Petition einzureichen, die z.B. Fragen und Bedenken aus den Tausenden von Kommentaren zum Teil Ihrer Petition macht, da es zum Teil erhebliche Bedenken gegen genau dieses Modell des Grundeinkommens gibt – insbesondere von Befürwortern eines Grundeinkommens. Ich zitiere hierzu nur einmal meinen Kollegen aus dem Bundestag Dr. Strengmann-Kuhn, der wissenschaftlich und politisch seit langem explizit für ein Grundeinkommen arbeitet: "Die in der Begründung der Petition genannten Eckdaten für ein Grundeinkommen - 1500 Euro für jeden Erwachsen und 1000 Euro für jedes Kind - sind utopisch und nicht finanzierbar. Nicht sinnvoll sind auch die alleinige Finanzierung eines Grundeinkommens aus der Konsumsteuer sowie die Streichung aller anderen Transferleistungen und Steuern. Diese Maßnahmen sind völlig kontraproduktiv und auch wirtschaftlich nicht tragfähig. Es gibt aber eine ganze Reihe durchgerechneter und umsetzbarer Grundeinkommens- und Bürgergeld-Vorschläge. Darüber eine breite öffentliche Diskussion zu führen, würde sich lohnen."

Wenn ich Frau Wiest richtig verstanden habe, wird sie meiner Anregung noch Ergänzungen zu liefern nicht folgen.

Ich halte ein bedingungsloses Grundeinkommen für eine interessante und diskusssionswürdige Idee. Quasi für ein Grundsatzprogramm geeignet. Für eine sofortige Einführung braucht es aber auch noch eine Klärung der offenen Fragen – die zum Beispiel bei der Aufnahme in ein Wahlprogramm den WählerInnen konkret beantwortet werden müssen.

Zum Beispiel was passiert mit den Versicherungen wie Krankenversicherung etc.? Ist die medizinische Versorgung kostenfrei, oder bezahlt man Beiträge? Was ist mit den Steuern und Abgaben, die die Gemeinden und die Länder erheben? Welche Artikel des Grundgesetzes und der Landesverfassungen müssten evtl. geändert werden und wie genau? Wer bekommt das Grundeinkommen – deutsche Staatsbürger, EU-Bürger, alle in Deutschland geborenen? Was ist mit den Saisonarbeitnehmern – jedes Jahr Hunderttausende? Müssen die auch die hohe Konsum-Steuer bezahlen und bekommen sie das Grundeinkommen? Was ist wenn man nicht mehr in Deutschland lebt sondern im Ausland? Wie hoch wäre die Konsumsteuer genau? Gibt es mehrere repräsentative Umfragen wie sich die Bereitschaft zur Arbeit entwickeln würde? Ist das recht auf gerechten Lohn für geleistete Arbeit nicht schneller und sinnvoller anders zu gewährleisten? Ist es gesellschaftlich erstrebenswert, dass der Staat vorschreibt, dass niemand arbeiten muss – im Gegensatz zur heutigen Quasi-Pflicht zur Arbeit für "arbeitsfähige" BürgerInnen?

Ich hoffe, dass im Rahmen der Bearbeitung der Petition einige der o.a. Fragen zufriedenstellender als bisher beantwortet werden können.

Bei der Idee der Bürgerversicherung hat es auch einige Zeit gedauert, bis die offenen Fragen geklärt waren, in einem Land mit 80 Millionen BürgerInnen kann man in der Sozialpolitik nicht wie Hr. Götz Werner vorgehen und sagen dass es sich schon irgendwie regelt, wenn man nur will.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Winkler
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Frage zum Thema Integration
25.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Winkler,

Im Jahr 2000 wurde von der Rot-Grünen Bundesregierung das derzeit gültige Gesetz zur Staatsangehörigkeit umgesetzt. Der Entwurf dazu wurde zum Teil vom derzeitigen Bundesvorsitzenden der Grünen, Cem Özdemir, erarbeitet.
Kernpunkt war damals, allen Kindern, die in Deutschland geboren werden, die deutsche Staatsangehörigkeit zu gewähren - das sogenannte "Ius soli" oder auch "Geburtsortsrecht".
So erhalten hier geborene Kinder ausländischer Eltern, sowie von binationalen Paaren, eine Doppelte Staatsbürgerschaft: Die deutsche- und die des Herkunftslandes der Eltern.

Wenn mindestens ein Elternteil Deutscher ist, behalten die Kinder die doppelte Staatsbürgerschaft ein Leben lang.
Kinder rein ausländischer Eltern müssen sich mit der Volljährigkeit dagegen Entscheiden, denn sie dürfen nur eine Staatsangehörigkeit behalten. Ich finde dieser Optionszwang ist für die Kinder verstörend und auch ungerecht gegenüber denen, die beide behalten dürfen.
Geben sie die deutsche auf, verlieren sie hier ihr Wahlrecht und andere Bürgerrechte - obwohl sie hier aufgewachsen sind.
Geben sie die ausländische auf, kappen sie alle Rechte in ihrem Herkunftsland, wo u.U. ein großer Teil ihrer Verwandschaft lebt.
Derzeit betrifft dies ca. 3000Kinder jährlich, ab 2018 werden es jählich 40000 sein.

Die Grünen haben damals dieses Gesetz mit auf den Weg gebracht, insgesamt stellt es auch sicher eine gewaltige Verbesserung dar!

Doch was waren damals die Gründe für den Optionszwang und sehen Sie Grund, diesen neu zu regeln,
vor allem, da dessen soziales Ausmaß erst langsam zu tragen kommt: Inzwischen stehen die ersten Kinder tatsächlich vor der Entscheidung!

Viele Grüße

Antwort von Josef Philip Winkler
2Empfehlungen
30.06.2009
Josef Philip Winkler
Sehr geehrter Herr ,

aus meiner Sicht ist der sogenannte Optionszwang im Staatsangehörigkeitsgesetz völlig verfehlt. Integration bedeutet Teilhabe durch gleiche Rechte und Pflichten. Um dies zu erreichen, müsste der Erwerb der Staatsbürgerschaft gefördert werden, nicht ihr Verlust.* *Daher hat die grüne Fraktion auch einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht (Drs. 16/12849).

Zwar wurde das Staatsangehörigkeitsrecht 1999 unter Rot-Grün gründlich modernisiert und das Geburtsrecht eingeführt, damit in Deutschland geborene Kinder nichtdeutscher Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an erhalten. Vom neuen Recht profitierten neben Neugeborenen auch Kinder, die im Jahr 2000 bis zu 10 Jahre alt waren. Aber im Vermittlungsausschuss hatte damals dann der schwarz-gelbe Bundesrat der Reform nur unter der Bedingung zugestimmt, dass bei Volljährigkeit gewählt werden muss zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und derjenigen der Eltern.

Seit Januar 2008 gibt es die ersten jungen Erwachsenen, die vom sogenannten Optionszwang betroffen sind, von Jahr zu Jahr werden es mehr. Die Folgen: Viel Arbeit für Behörden und Verwaltungsgerichte, große Verunsicherung der jungen Erwachsenen, die hier als Deutsche aufgewachsen sind.

Dies ist integrationspolitisch kontraproduktiv und verfassungsrechtlich zumindest bedenklich. Überdies belastet es auch die Behörden mit der Durchführung unsinniger und aufwändiger Verwaltungsverfahren.

Der bürokratische Aufwand ist enorm, komplizierte Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren sind vorprogrammiert und das integrationspolitische Signal an die betroffenen Jugendlichen ist fatal: Ihr gehört nicht ganz, nicht auf Dauer und nicht so wie andere dazu, ihr seid Deutsche auf Abruf. Wir wollen und dürfen aber diese jungen Menschen mit ihren zahlreichen Talenten nicht verlieren.

Auch unter Gesichtspunkten der Gleichbehandlung ist die bisherige Optionsregelung problematisch. Bei anderen Staatsangehörigen, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden (z.B. Kinder, die aus binationalen Partnerschaften stammen), gibt es eine derartig bedingte Staatsangehörigkeit nicht. Es widerspricht aber dem Grundsatz der Gleichberechtigung, dass Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, dem Optionszwang unterliegen, während andere Kinder, die durch Geburt mehrere Staatsangehörigkeiten erworben haben, diesem Zwang nicht unterliegen.

Menschen, die von ihrer Geburt an Teil dieser Gesellschaft sind, sollten nicht dazu gezwungen werden, ihre Zugehörigkeit zu diesem Staat in Frage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Winkler
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
19.07.2009
Von:
Udo

Hallo Herr Winkler,
in einer der letzten Sitzungen des Bundestages wurde über den Bericht des Petitionsausschusses debattiert. Auch Sie haben dort über das Thema Heimkinder im Petitionsausschuss gesprochen. Könnten Sie mir vielleicht ihre Rede zukommen lassen? Außerdem wüsste ich gerne wer sich noch an der Debatte beteiligt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Josef Philip Winkler
bisher keineEmpfehlungen
21.07.2009
Josef Philip Winkler
Sehr geehrter Herr ,

das Plenarprotokoll der letzten Sitzung vor der Sommerpause finden Sie unter www.bundestag.de .

Ab Seite 89 finden Sie dann die gesamte Debatte zum Jahresbericht des Petitionsausschusses (inkl. meiner Rede).

Üblicherweise finden Sie meine Reden nach Vorlage der Plenarprotokolle auf meiner Homepage www.josef-winkler.de (fürs nächste Mal) .

Mit freundlichen Grüßen

Josef Winkler
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