Josef Frey (GRÜNE)
Abgeordneter Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Geburtstag
18.03.1959
Berufliche Qualifikation
Dipl. Sozialpädagoge (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Lörrach
(...) Vielen Dank für Ihr Interesse an Grüner Politik und meiner Meinung als Landtagsabgeordneter. Die Umstellung der gymnasialen Oberstufe wurde bereits vor einigen Jahren von unserer Vorgängerregierung beschlossen. Als Grüne Landtagsfraktion streben wir aber eine Verbesserung der individuellen Entfaltungsmöglichkeiten auch an den Gymnasien an. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Arbeit
26.06.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Frey,

warum ist es nicht möglich,die Bundesanstalt für Arbeit in Baden Württemberg,
und damit meine ich alle zusammenhängenden Behörden (Arbeitsamt,Jobcenter,Leistungsabteilung,
usw.)

mit einer kostenlosen 0800er Telefonnummer auszustatten??!

Wenn ich eine Flatrate habe,muß aber eine 0180er Nummer wählen,
ist das ein kostspieliges Prozedere wie auch bei der Bundesanstalt in Lörrach.

Aber als Arbeitsloser wird man in jedem Schreiben an seine MITwirkungspflicht erinnert,
und wenn man arbeitslos ist,muß man schon sehr auf seinen Geldbeutel schauen.

mit freundlichen Grüßen,D.
Antwort von Josef Frey
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29.06.2011
Josef Frey
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Anregung zur Einrichtung von kostenlosen 0800er Telefonnummern in Jobcenter, Arbeitsagenturen usw. Ich finde Ihre Idee sehr gut und werde dieses Thema gerne aufgreifen. Wir Grünen im Landtag von Baden-Württemberg werden uns dafür einsetzen, ihren Vorschlag zu verwirklichen.

Mit freundlichem Gruß

Josha Frey, MdL
Ergänzung vom 30.06.2011
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Anregung zur Einrichtung von kostenlosen 0800er Telefonnummern in Jobcenter, Arbeitsagenturen etc. Ich finde Ihre Idee sehr gut und werde dieses Thema gerne aufgreifen. Wir Grünen im Landtag von Baden-Württemberg werden uns dafür einsetzen, ihren Vorschlag zu verwirklichen.

Mit freundlichem Gruß
Josha Frey, MdL
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Frey,

nach den mir bekannten, öffentlich zugänglichen Quellen z. B. in Form der Polizeilichen Kriminalstatistik des BKA sinkt die Gewalt- bzw. Schusswaffenkriminalität seit Jahren. Zur Deliktrelevanz legal besessener, erlaubnispflichtiger Schusswaffen liegen aber meines Wissens keine aktuellen Zahlen vor bzw. werden unter Verschluss gehalten.

Nun lese ich im "Koalitionsvertrag" der Regierungsparteien Parteien Bündnis90/Die Grünen und der SPD Baden-Württemberg auf Seite 67, dass die Koalition das Waffenrecht verschärfen will. Unter Anderem wollen Sie ein Verbot für den Privatbesitz von großkalibrigen Faustfeuerwaffen erwirken.
:
Quelle: Koalitionsvertrag

In diesem Kontext meine Fragen:

1. Spielen großkalibrige, legal besessene Schusswaffen in der Kriminalitätsentwicklung tatsächlich eine derartige Rolle, dass aus Ihrer Sicht bzw. aus der Ihrer Partei ein Verbot gerechtfertigt wäre?

2. Können Sie Quellen nennen, über die sich der interessierte Bürger selbst über die Deliktrelevanz von legal besessenen, großkalibrigen Schusswaffen informieren kann oder können Sie entsprechende Zahlen nennen?

3. Falls nein, wie rechtfertigt Ihre Partei ein Verbot von großkalibrigen Schusswaffen und warum werden diese Zahlen unter Verschluss gehalten?

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Josef Frey
1Empfehlung
08.07.2011
Josef Frey
Sehr geehrter Herr ,

tatsächlich strebt die Grüne Fraktion das Verbot großkalibriger Waffen auch für Privatpersonen an. Begründet ist dies dadurch, dass dieser Waffentyp und die Munition kriminologisch aufgrund seiner erhöhten Durchschlagkraft und großen Magazine gerade für Amokläufer als interessant gilt. Zur Wahrung der öffentlichen Ordnung wollen wir klarerdefinieren, was Sportwaffen sind und die Gefährlichkeit von Sportwaffen reduzieren, da es bisher legitim ist, dass Sportwaffen in ihrer Durchschlagkraft und Gefährlichkeit die der Polizei weit übertreffen. Im gesamtgessellschaftlichen Kontext besteht außer für Jäger und Bewachungs- und Sicherheitsunternehmen keinerlei Bedürfnis, Waffen und Munition in Privathaushalten aufzubewahren, weshalb dies lediglich in Vereinen organisierten Sportschützen, Brauchtumsschützen, Waffen- und Munitionssammlern gestattet werden soll. Eine konkrete Statistik bezüglich einer numerischen Deliktrelevanz liegt uns nicht vor. Ausschlaggebend ist bei diesem Thema das qualitative Ausmaß, da fast sämtliche Amokläufe mit Todesfolgen mit den leicht nachladbaren, großkalibrigen Schusswaffen ausgeübt werden und jedes Opfer eines zu viel ist. Ein Sachverhalt der meiner Ansicht nach schwer genug wiegt um einen Eingriff seitens der Gesetzgebung zu legitimieren. Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine Zahlen "die zurückgehalten" werden, wie Sie dies anführen.

Mit freundlichen Grüssen
J. Frey MdL
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Frey,

warum halten Sie die Waffen in Jägerhand für ein geringeres Gefahrenpotential?

Jagdwaffen sind in jedem Fall zum Töten von Lebewesen gemacht. Warum sollen diese in Privathaushalten verbleiben dürfen?

Auch gibt es Jäger, die zugleich Sportschützen sind. Müssen diese dann nur einen Teil Ihrer Waffen abgeben?

Warum sollten die Jäger privilegiert werden, wo der Sinn der Jagd in heutiger Zeit grundsätzlich in Frage gestellt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Josef Frey
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12.07.2011
Josef Frey
Sehr geehrter Herr

Sie beziehen sich in Ihrer Frage auf eine Antwort für Herrn Schiller. Ich möchte Sie bitten, meine Antwort auch in diesem Zusammenhang zu betrachten und nochmals aufmerksam zu lesen, da Sie Schlüsse ziehen, die ich so nicht geschrieben habe. Herr Schillers Frage drehte sich ausschliesslich um grosskalibrige Waffen. Im übrigen halte ich den Sinn des Jagens überhaupt nicht in Frage gestellt, wenn ich zum Beispiel die Schäden durch Wildschweine in unserer Landwirtschaft betrachte. Mit freundlichen Grüssen

J. Frey
MdL
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.07.2011
Von:

Ist Ihnen das Bundeslagebild zur Waffenkriminalität bekannt, dessen Kurzfassung ohne die Benennung der Unterscheidung von legalen und illegalen Waffendelikten durch das BKA veröffentlicht wird?

Diese bundesweite Statistik soll jedes mit einer Schusswaffe beschädigte Straßenschild umfassen, ist jedoch als geheim eingestuft, da dort deliktrelevante Daten zu ersehen seien?

Warum wird diese Statistik im Gegensatz zu allen anderen europäische Demokratien die ihre Kriminalitätsstatistiken in ihrer Gänze veröffentlichen der Deutschen Öffentlichkeit vorenthalten?
Antwort von Josef Frey
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15.07.2011
Josef Frey
Sehr geehrter Herr ,

die mir vorliegende Fassung schlüsselt Waffendelikte nach illegalem Besitz, Handel und Straftaten nach STGB auf. Hierbei werden natürlich verschiedene Formen des Verstoßes zusammengefasst. Zur Veröffentlichungspraxis seitens BKA und Bundesinnenministerum kann ich Ihnen leider nichts mitteilen. Wenden Sie sich doch bitte dazu an das zuständige Bundesministerium.

Mit freundlichen Grüssen

J. Frey
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Frey,

mit einiger Verwunderung habe ich Ihre Antwort an Herrn Schiller nunmehr mehrfach gelesen, um den Kern Ihres Ansinnens bzw des Ansinnens Ihrer Fraktion zu ergründen und zu verstehen.

Sie schreiben da (Zitat): "...Eine konkrete Statistik bezüglich einer numerischen Deliktrelevanz liegt uns nicht vor. Ausschlaggebend ist bei diesem Thema das qualitative Ausmaß,..".

Das verwundert mich nun doch erheblich.
Ist doch z.B. die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für Jedermann/-frau öffentlich zugängllich. Darin finden sich recht konkrete Zahlen zur Deliktrelevanz von Schusswaffen überhaupt. Allein schon diese Zahlen sprechen gegen die von Ihrer Fraktion verbreitete Theorie, dass der legale Zugang zu Schusswaffen auf Grund ihrer hohen Deliktrelavanz erheblich eingeschränkt werden müsse.
Legt man diesen Zahlen das Mengenverhältnis von legalen zu illegalen Schusswaffen zu Grunde, kann man bereits recht konkrete Rückschlüsse auf die tatsächliche Deliktrelevanz legaler Schusswaffen ziehen.

Oder wie wäre es mit dem polizeilichen Jahresbericht "Waffen- und Sprengstoffkriminalität in der BRD"?
Angegebener Jahresbericht ist zwar als "nichtöffentlich" eingestuft, jedoch sollte es einem Politiker durchaus möglich sein, so er denn gewillt ist, seine Arbeit faktenbasiert, fundiert und nachvollziehbar zu gestalten, Zugang zu diesem Bericht zu erhalten.
Er beinhaltet u.A. ausgesprochen konkrete Zahlen bezüglich der Deliktrelevanz von legalen, aber auch von illegalen Schusswaffen, inklusive einer Aufschlüsselung, um welche Deliktart es sich handelte.

Wollen Sie also weiterhin an ihrer Aussage festhalten, es lägen Ihnen keine konreten Statistiken bezüglich der Deliktrelevanz legaler Schusswaffen vor?

Wenn ja, wie begründen sie dieses offenkundige Desinteresse an einer faktenbasierenden, fundierten und nachvollziehbaren Arbeit?

Ist also das Verbotsbestreben faktenbasierende Politik, oder die schlichte Durchsetzung ideologischer Präferenzen?

MFG, A.
Antwort von Josef Frey
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12.07.2011
Josef Frey
Sehr geehrter Herr

Sie beziehen sich auf eine Antwort auf die Frage von Herrn Schiller zu grosskalibrigen, legalen Waffen und deren Rolle zur Kriminalitätsentwicklung. Meine Aussagen beziehen sich ausschliesslich darauf und nicht auf allgemeine Statistiken, wie sie versuchen am Ende Ihres Mails mir zu unterstellen. Ich lade Sie deshalb dazu ein, die Frage von Herrn Schiller und meine Antwort nochmals aufmerksam zu lesen. Mit freundlichen Grüssen

J. Frey
MdL
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