Jorgo Chatzimarkakis (FDP)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Politikwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Saarland
Bundeslistenplatz
3
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(...) Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, dem ich persönlich nicht angehöre, hat am 20.02.2013 mehrheitlich beschlossen, dass die EU-Kommission hat Recht hat, regulierend in den Emissionshandel einzugreifen. Rund 900 Mio CO2-Zertifikaten sollen kurzfristig vorübergehend aus dem Markt genommen werden, um den Zertifikatspreis anzuheben. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
26.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Chatzismarkakis,

bitte erläutern Sie mir Ihre Haltung zur Verpflichtung zu europaweiten Ausschreibungen bei der Vergabe von Wasserversorgungskonzessionen. Bitte erläutern Sie mir, was die Kommission genau beschlossen hat, wie das weitere Verfahren aussieht und in welcher Art und Weise Sie Ihre Position einbringen.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Jorgo Chatzimarkakis
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05.02.2013
Jorgo Chatzimarkakis
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.

Der Vorschlag für eine Richtlinie über Konzessionen legt einige einfache, aber grundlegende Regeln für die Gewährleistung der Transparenz bei der Vergabe von Konzessionen fest. Durch die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kann die öffentliche Hand staatliche oder kommunale Aufgaben an Privatunternehmen übertragen. Die Richtlinie zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Unternehmen nicht nur alle Geschäftsmöglichkeiten in anderen Mitgliedstaaten nutzen können, sondern dass auch öffentliche Behörden ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis haben.
Der Vorschlag der EU-Kommission für die Konzessionsrichtlinie sieht vor, die Wasserversorgung in den Geltungsbereich der Richtlinie einzubeziehen. Im Ausschuss hat die FDP im EP aber gegen die Einbeziehung des Wassersektors gestimmt, um dem besonderen Wesen dieses Bereichs Rechnung zu tragen. Zunächst ist festzuhalten, dass die Richtlinie nur für künftige oder zu erneuernde Konzessionen gilt. Laufende Konzessionen sind nicht betroffen. Außerdem gelten die Vorschriften nach Beschluss des Binnenmarktausschusses nur für Dienstleistungskonzessionen mit einem Gesamtwert von 8 Millionen Euro oder mehr - statt 5 Millionen, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde.

Die Richtlinie sieht aber nicht vor, dass Kommunen oder Gemeinden Dienstleistungskonzessionen, z. B. für die Wasserversorgung, grundsätzlich europaweit ausschreiben müssen. Dies bedeutet, dass öffentliche Auftraggeber nicht zur Ausschreibung gezwungen werden können. Eine forcierte Privatisierung durch die "Hintertür" wird es also nicht geben. Diese Regelung gilt für alle Unternehmen, die sich zu einhundert Prozent in öffentlicher Hand befinden und den Jahresumsatz zu mindestens 80 Prozent durch Leistungen für die jeweilige Gemeinde erwirtschaften - so wie viele Stadtwerke in Deutschland.
Ausgeschrieben werden muss eine Wasserkonzession erst dann, wenn sich eine Kommune selbst entschließt, die Wasserversorgung mit Hilfe eines privatwirtschaftlichen Unternehmens zu erbringen. Für Stadtwerke gilt dies nur dann, wenn sie bereits einen privaten Partner haben oder wenn sie als "Mehrspartenunternehmen" (Strom, Gas und Wasser) das obengenannte 80-Prozent-Kriterium nicht erfüllen. Doch auch in solchen Fällen kann eine deutsche Kommune in Zukunft sicherstellen, dass keine Ausschreibungspflicht besteht, indem die Stadtwerke ihre Wassersparten ausgliedern. Um den Stadtwerken die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend umzustrukturieren, sieht der aktuelle Kompromisstext, der am 24.1.2013 vom Binnenmarktausschuss angenommen wurde, eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2020 vor. Dann können die Stadtwerke als "verbundene Unternehmen" wie bisher ohne öffentliche Ausschreibung Konzessionen im Wassersektor erhalten. Dieser Ansatz macht Sinn - denn so wird verhindert, dass Stadtwerke, die einen beträchtlichen Teil ihres Umsatzes auf dem freien Markt erwirtschaften, in einen unfairen Wettbewerb mit privaten Unternehmen treten.
Trotz der vom Parlament erzielten Verbesserungen hat die FDP im EP über die Auswirkungen dieser Richtlinie auf die interkommunale Zusammenarbeit noch offene Fragen. Insbesondere halten wir das Kriterium der "echten Zusammenarbeit" für zu vage formuliert. Deshalb behalten wir uns vor, gegebenenfalls in der Endabstimmung im Parlament gegen den Bericht zu stimmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Jorgo Chatzimarkakis
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Frage zum Thema Umwelt
08.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Chatzimarkakis,

wie Sie sicherlich wissen, hat der Emissionshandel in seiner bisherigen Form nicht das gewünschte Ergebnis erzielt. Ein wichtiger Grund dafür war die übermäßig großzügige Herausgabe kostenlosen Emissionszertifikate an die Industrie. Als Folge davon sind zu viele Zertifikate im Umlauf, und deren Preis ist vernachlässigbar gering und somit wirkungslos.

Mittlerweile appellieren sogar große Unternehmen an die Bundesregierung mit der Aufforderung hier dringend aktiv zu werden, damit eine Korrektur stattfindet und die ursprünglich (zumindest öffentlich kommunizierte) Wirkung tatsächlich herbei zu führen.

Welchen Beitrag gedenken Sie aktiv zu leisten, um eine entsprechende Richtungskorrektur in Europa tatsächlich in Gang zu bekommen ?
Antwort von Jorgo Chatzimarkakis
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01.03.2013
Jorgo Chatzimarkakis
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, dem ich persönlich nicht angehöre, hat am 20.02.2013 mehrheitlich beschlossen, dass die EU-Kommission hat Recht hat, regulierend in den Emissionshandel einzugreifen. Rund 900 Mio CO2-Zertifikaten sollen kurzfristig vorübergehend aus dem Markt genommen werden, um den Zertifikatspreis anzuheben.

Die Position der FDP im EP dazu ist, dass der Emissionshandel in seiner jetzigen Form der Optimierung bedarf. Die derzeitigen Parameter sind zu bürokratisch, wir laufen Gefahr, dass Unternehmen, die zahlreiche Arbeitsplätze schaffen, dorthin abwandern, wo es geringere Standards gibt. Die Allianz der energieintensiven Industrien Europas, zu der viele namhafte große Unternehmen gehören, sprechen sich daher gegen einen kurzfristigen Eingriff in den Emissionshandel aus.

Sie finden nähere Informationen auf der Homepage des umweltpolitischen Sprechers der FDP:
www.holger-krahmer.de

Für mich persönlich geht es darum, innovativen Umweltschutz mit einer passgenauen Industriepolitik zu verbinden. In diesem Sinne werde ich mich in meinem Ausschuss einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Jorgo Chatzimarkakis.
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
20.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Chatzimarkakis,

als Ausschussmitglied für Verbraucherschutz möchte ich Sie bitten mir zu beantworten, wie Ihre persönliche Meinung zur Obsoleszenz von Produkten oder Produktbestandteilen lautet.

Sind ggf. Gesetzesinitiativen geplant, Obsoleszenz zu reglementieren, zu bestrafen oder Produkte mit derart geplanten Defekten/Sollbruchstellen mit (Umwelt- oder Verbraucherschutz-)Abgaben zu besteuern?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen, wo kann ich mich über den Stand der Gesetzes- / Verordnungsfindung informieren?

Ist der Umstand im Verbraucherausschuss diskutiert worden?

Wenn ja, was war das Ergebnis?

Ist der Umstand innerhalb der FDP thematisiert worden?

Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja bitte ich um Mitteilung des Ergebnis.

Für die Beantwortung der zugegebenermaßen vielen Fragen danke ich im Voraus. Ich habe vor, die Fragen Ihren Kollegen der anderen Parteien zu stellen, um herauszufinden, wer sich dieses Problems annimmt.

Mit freundlichen Grüßen,

A.
Antwort von Jorgo Chatzimarkakis
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28.03.2013
Jorgo Chatzimarkakis
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Aktuelle Informationen, ob die EU-Kommission plant, in dieser Debatte gesetzgeberisch tätig zu werden, liegen mir nicht vor. Bisher war es auch nicht Thema im Ausschuss. Gerne würde ich Sie an eine offizielle Anfrage der EU-Kommission aus dem Jahr 2011 verweisen:

www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2011-002875&language=DE

Die EU-Kommission schreibt hier, dass nach ihrer Auffassung solche Praktiken "negative Auswirkungen auf die Interessen der Verbraucher, die Umwelt und den fairen Wettbewerb haben" können.

Sie vertritt außerdem die Ansicht, dass "eine Vereinbarung zwischen Unternehmen mit dem Ziel, die Lebensdauer ihrer Erzeugnisse zu verringern, als Verstoß gegen die europäischen Rechtsvorschriften über den unverfälschten Wettbewerb (Artikel 101 AEUV) betrachtet werden [könnte], wenn sie den Wettbewerb behindert, z. B. indem durch sie die technische Entwicklung der Erzeugnisse künstlich eingeschränkt wird, und nicht den Anforderungen nach Artikel 101 Absatz 3 AEUV entspricht. Des Weiteren könnte ein marktbeherrschendes Unternehmen bei ähnlichem Verhalten für den Missbrauch einer beherrschenden Stellung haften (Artikel 102 AEUV), falls das Verhalten nicht objektiv zu rechtfertigen ist."

Dies ist auch meine Position, entsprechend würde ich mich im Sinne von Fairness gegenüber den Verbrauchern, aber auch im Sinne des Umweltschutzes, einsetzen.

In Bezug auf Ihre Frage, wo entsprechende Gesetzesvorschläge verfolgt werden können, so würde ich Sie auf folgende Web-Site verweisen:

www.europarl.europa.eu/oeil/home/home.do

Mit freundlichen Grüßen

Jorgo Chatzimarkakis
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
18.05.2013
Von:

Sehr geehrte(r) Abgeordnete(r)

Als Mitglied des Ausschusses für Verbraucherschutz der EU können Sie mir hoffentlich weiterhelfen.

Von der EU Kommission wurde ein Verbot von offenem Olivenöl in Restaurants ab 2014 beschlossen. Nicht etwa von Salz, Pfeffer bzw. Balsamico oder Essig, nein, ausschließlich Olivenöl. Das ganze wurde als Verbraucherschutzmaßnahme begründet.
Geklagt hatten laut Presseberichten 4 große Olivenöl Hersteller, der Restaurantgast müsse schließlich wissen wessen Öl er konsumiere. Daraufhin hat eine Expertenkommission der EU-Kommission vorgeschlagen dieses Verbot zu erlassen was daraufhin nun auch geschehen ist. Für mich sieht das überhaupt nicht nach Verbraucherschutz aus, es riecht gewaltig nach Korruption.
Mich würde nun interessieren, wer genau hat geklagt (Olivenöl Hersteller), wer ist bzw. war die sogenannte Expertenkommission (Namen) und wer hat in der EU-Kommission für dieses Verbot gestimmt (Namen)?
Können Sie mir weiterhelfen bzw. woher kann ich diese Informationen bekommen?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Antwort von Jorgo Chatzimarkakis
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24.05.2013
Jorgo Chatzimarkakis
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage!

Inzwischen hat die EU-Kommission davon Abstand genommen.

Mit freundlichen Grüßen

Jorgo Chatzimarkakis
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
20.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Chatzismarkakis,

viele Bürger werden Tag für Tag von Spam-Mails zugemüllt. Einige der Absender tauchen immer wieder und auch in verschiedenen Foren auf, in denen sich die User über den Spam beschweren. Fax - Spam kann man bei der Netzagentur anzeigen, die sperrt dann die Absender - Nummer. Was tut die Politik, um Spamer wie Ruby Palace, Potenzmittel- Versender und ähnliches zu bekämpfen? Warum ist es nicht möglich, solche Versender bei der denic oder übergeordneten Institutionen anzuzeigen?

Mit freundlichen Grüßen,


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