Johannes Vogel (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Johannes Vogel
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
29.04.1982
Berufliche Qualifikation
Politikwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Lüdenscheid
Wahlkreis
Olpe - Märkischer Kreis I
Ergebnis
10,4%
Landeslistenplatz
16, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die Euro- und Schuldenkrise hat es noch einmal dramatisch deutlich gemacht: Wir müssen die Staatsverschuldung in den Griff bekommen. Deshalb setzt die Koalition aus Union und FDP strikt auf Haushaltskonsolidierung (durch die Reduzierung der Ausgaben und nicht die Erhöhung der Einkommens- oder Mehrwertsteuer). (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
07.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Vogel, warum wird bezüglich der Arbeitslosenzahlen nur mit geschönten Zahlen gearbeitet? Glauben Sie eigentlich das der Bürger, die Bürgerin sich hinters Licht führen lassen, oder vollkommen Blöd sind?
Wann stärken Sie beziehungsweise die Bundesregierung den Binnenmarkt?
Antwort von Johannes Vogel
bisher keineEmpfehlungen
08.02.2012
Johannes Vogel
Sehr geehrter Herr ,

die Behauptung, die Arbeitslosenstatistik sei geschönt, ist leider oft zu hören – das macht sie aber nicht richtig. Wer als arbeitslos gilt, ist im Sozialgesetzbuch III (SGB III) klar normiert, und zwar seit Jahren unverändert. Die schwarz-gelbe Koalition hat an der Definition nichts verändert, die positive Entwicklung der letzten Jahre am Arbeitsmarkt ist also kein statistischer Trick, sondern real. Manche Irritationen über die Statistik entstehen dadurch, dass "arbeitslos" im Sinne des Gesetzes etwas anderes bedeutet, als einfach "keinen Job zu haben". So hat es beispielsweise keinen Sinn, jemanden gesetzlich und statistisch als arbeitslos einzustufen, der mit einer schweren Erkrankung über einen längeren Zeitraum im Krankenhaus liegt, weil er natürlich in diesem Moment gar keine Arbeit aufnehmen kann.

Neben den Arbeitslosenzahlen weist die Bundesagentur für Arbeit (BA) aber genau deshalb seit einigen Jahren mit jeder monatlichen Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen auch die sogenannte "Unterbeschäftigung" aus. Diese weist alle Personen aus, die arbeiten oder auch nur mehr arbeiten würden, wenn sie könnten. Dazu gehört dann beispielsweise auch der oben genannte Krankheitsfall, jemand der in Kurzarbeit ist, sich in einer Weiterbildung oder anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befindet oder auch selbst die sogenannte Stille Reserve, also etwa eine Hausfrau oder ein Hausmann, die oder der sich vorstellen könnte, wieder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Wenn Sie dazu mehr wissen wollen, empfehle ich Ihnen die Homepage des BA unter statistik.arbeitsagentur.de

Insofern glaube ich, dass bei den Arbeitslosenzahlen weder Bürgerinnen noch Bürger hinters Licht geführt werden. Auch halte ich sie keineswegs für blöd – im Gegenteil!

Die Stärkung des Binnenmarktes zieht sich wie ein roter Faden durch die Arbeit der schwarz-gelben Koalition. Sie hat beispielsweise die Bürgerinnen und Bürger entlastet, stabilisiert den Euro und konsolidiert den Haushalt. Die FDP setzt dabei insbesondere auf die soziale Marktwirtschaft und Wachstum.


Mit freundlichen Grüßen

Johannes Vogel
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Frage zum Thema Arbeit
20.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Vogel,

in einer Antwort vom 18.7. erklärten Sie folgendes:

"Das sogenannte Workfare-Konzept halte ich für höchst problematisch. Denn das Existenzminimum aus Artikel 1 des Grundgesetzes ist bedingungslos. Workfare bedeutet jedoch streng genommen, dass eine Pflicht zu Arbeit besteht. Insofern halte ich das Konzept für unvereinbar mit dem Grundgesetz".

Wenn ich nun unsere HartzIV-Gesetzgebung betrachte, besteht jedoch eben diese Pflicht zur Arbeit. Wer selbst die unsinnigsten Arbeiten und einhergehend Dumpinglohn nicht annnimmt, wird sanktioniert. Ich kann jedoch nicht erkennen, dass Sie und die Regierung den Sanktionsparagraphen abschaffen wollen.

Insofern verstösst HartzIV gegen das Grundgesetz, oder wollen Sie das bestreiten? (Da ich hier feststellen muss, dass Sie kritischen Fragen gerne ausweichen, möchte ich gleich noch betonen: keine Antwort ist auch ein Antwort).

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Johannes Vogel
bisher keineEmpfehlungen
09.02.2012
Johannes Vogel
Sehr geehrter Herr ,

ich bin davon überzeugt, dass unsere Grundsicherung (Hartz IV) nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Wer unzumutbare Arbeit ablehnt, muss nach Gesetz auch keine Sanktionen befürchten. Auch bin ich nicht davon überzeugt, dass die Sanktionen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) abgeschafft werden sollten. Sanktionen dienen legitimerweise dazu, Pflichtverletzungen wie etwa Meldeversäumnissen zu ahnden, sind zeitlich begrenzt und können durch ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen abgefedert werden. Im Übrigen haben über 95 Prozent aller Grundsicherungsempfänger gar nichts mit Sanktionen zu tun, weil sie nie welche erhalten.

Eine Parallele zwischen dem Workfare-Konzept und den Sanktionsregeln in der Grundsicherung sehe ich ebenfalls nicht. Das Workfare-Konzept, das aus den USA stammt, macht Arbeit ja zur Voraussetzung für den Transferbezug. Kurz: Geld gibt es nur im Tausch gegen Arbeit. Hier liegt gerade der entscheidende Unterschied zu unserem System. Hartz IV ist nämlich eine Grundsicherung, die es allen, die ein zu geringes oder gar kein Einkommen haben, ermöglichen soll, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Bei diesem System wird lediglich von jedem gefordert, seinen Anteil dazu beizutragen, nicht mehr auf diese Hilfe angewiesen zu sein. Im Gegensatz zum Worfare-Konzept ist die Gegenleistung also nicht Arbeit, sondern die Bereitschaft, die Hilfsbedürftigkeit so schnell wie möglich wieder zu beenden. Das halte ich für fair!

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Vogel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Vogel,

ich zitiere den Artikel 146 des deutschen Grundgesetzes:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Dieser Artikel bedeutet für mich, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland keine Verfassung besitzen, die jedoch für einen Staat, der sich selbst als demokratisch bezeichnet, unabdingbar ist.

Warum wird den Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf eine selbst akzeptierte Verfassung selbst nach der deutschen Einigung von 1989/90 weiterhin verwehrt, wenn jedoch alle Voraussetzungen dafür vorhanden sind?

Über eine klare Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen


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