Johannes Kahrs (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Johannes Kahrs
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Jurist, Oberstleutnant der Reserve
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hamburg-Mitte
Landeslistenplatz
keinen, Hamburg
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(...) Deutschland liegt im Korruptionsstrafrecht weit hinter dem internationalen Standard den der Europarat und die Vereinten Nationen gesetzt haben. (...) Bislang ist es die CDU, die sich zögerlich verhält. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
08.08.2009
Von:
de Wit

Sehr geehrter Herr Kahrs,
mit der Rentenreform wurde seinerzeit beschlossen, die Altersgrenze auf 67 anzuheben. Langjährige Versicherte können weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschlag und mit 63 Jahren mit Abschlag in Rente gehen. Die Rente ab 60 für Frauen, die ich hätte in Anspruch nehmen wollen, wurde abgeschafft. Ich habe 1970 mit 15 Jahren meine Ausbildung begonnen und bis dato ohne Unterbrechung gearbeitet. Voraussichtlich werde ich mit meinem 60. Lebensjahr 45 Jahre und 3 Monate gearbeitet haben und kann trotzdem noch keine Rente beziehen. Ich bin dafür, dass die Rentenreforn dahingehend geändert wird, dass Personen die 45 Versicherungsjahre nachweisen können, ab 60 in Rente gehen können. Meiner Meinung nach sind 45 Jahre genug. Wie denken Sie darüber?

Mit freundlichem Gruß
deWit
Antwort von Johannes Kahrs
15Empfehlungen
18.08.2009
Johannes Kahrs
Sehr geehrte Frau de Wit,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich kann Sie sehr gut verstehen. Natürlich sind 45 Arbeitsjahre eine sehr beachtliche und zu würdigende Lebensleistung. Ich hege also einerseits große Sympathie für Ihren Vorschlag.

Andererseits fürchte ich, dass die Tatsachen, was die Renten angeht, keinen großen Handlungsspielraum lassen. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten zur Frühverrentung das tatsächliche Renteneintrittsalter immer weiter gesenkt, es lag vor einiger Zeit bei 57 Lebensjahren. Diese Entwicklung läuft aber der der demografischen Situation in Deutschland zuwider. Es leben in Deutschland immer mehr ältere Menschen, die Lebenserwartung hat sich in den Jahrzehnten seit der Einführung der Rentenversicherung ebenfalls signifikant erhöht. So positiv letzteres ist, so sehr hat es eben doch Einfluss auf die finanziellen Spielräume, die der Solidargemeinschaft bei den Renten bleiben, denn es bedeutet auch, dass immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüberstehen. Deswegen wird das Alter, bei dem abschlagsfrei in Rente gegangen werden kann, bis 2029 auch auf 67 angehoben.

Nochmals: ich persönlich habe großen Respekt für Ihre Lebensleistung und kann Ihren Vorschlag gut nachvollziehen. Ich kann mich aber leider gewissen Sachzwängen nicht entziehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs,

es ist keine Frage, die mich veranlaßt, Ihnen zu schreiben.
Ich hatte die Anfrage Herrn Bahlmanns nach Umkstrukturierung der Bundeswehr in eine Berufsarmee vom 03. 08. und Ihre Antwort vom 07. 08. 09 gelesen.
Insbesondere über Ihre Position zur Beibehaltung der Wehrpflicht habe ich mich gefreut, da sie meiner vollkommen entspricht. Sie betonen zu Recht, daß die Wehrpflicht sicherheits- und verteidigungspolitische Forderungen zu einer staatlichen Aufgabe der Bürger mache. Alle anderen Argumente für sie resultieren daraus. Und Sie stellen diese überzeugend vor. Es zeigt sich hier erneut, daß wir über parteipolitische Grenzen hinweg oft gemeinsame Positionen vertreten können und müssen. Ich war trotz meiner Hochachtung für die deutsche Sozialdemokratie nie ihr Wähler.
Die Notwendigkeit, die Beibehaltung der Wehrpflicht zu fordern und zu verteidigen, wird nicht zuletzt angesichts der Ankündigung Herrn Westerwelles, ihre Abschaffung zu betreiben, da sie ungerecht sei, dringender. Ich habe konsequenterweise die FDP "aus meinem Nachtgebet gestrichen".
Ich wünschte, Ihre Stellungnahme würde einem breiten Publikum zugänglich.
Sicher werden Sie nicht enttäuscht sein, statt der erbetenen Fragen einfach einmal eine Zustimmung "ohne wenn und aber " zu erfahren.
Es hat mich gefreut, Ihnen als einem in dieser Frage Gleichgesinnten schrieben zu dürfen.
Bitte "bleiben Sie auf Kurs" (wie die Marine sagt).

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Johannes Kahrs
15Empfehlungen
21.08.2009
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben natürlich Recht, ich bin alles andere als enttäuscht über Ihren Zuspruch. Danke noch einmal dafür. Ihrer Bitte in dieser Frage "Kurs zu halten", komme ich natürlich sehr gerne nach.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs,

eine kurze Frage: wie kann man vergessen bzw. es einem nicht bewusst sein, dass eine Präsidiumstätigkeit in einer der Rüstung nahestehenden Vereinigung anzeigepflichtig beim Bundestag ist?

Herzliche Grüße

Antwort von Johannes Kahrs
19Empfehlungen
14.08.2009
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Frage. Bei der freiwilligen Angabe von Mitgliedschaften beschränke ich mich, wie die meisten meiner Kollegen, auf eine repräsentative Auswahl. Alle Mitgliedschaften anzuzeigen, die man im Laufe der Zeit erwirbt, hieße hier deutlich den Rahmen zu sprengen. Bei der Meldepflicht von Funktionen in Vereinen und Organisationen bin ich bislang davon ausgegangen, dass das nur auf ausgeübte Ämter, wie der Vorsitz in einem Verein oder das Amt des Schatzmeisters, oder Funktionen für die man entlohnt wird, zutrifft. Auf diesen Fehler, den ich ausdrücklich bedauere, bin ich von der Verwaltung des Deutschen Bundestages hingewiesen worden und habe ihn umgehend korrigiert.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Finanzen
12.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr OTL d. R. Kahrs,

der Wahlkampf geht in die heiße Phase und man bekommt von allen Seiten Versprechungen, was bei einem Wahlerfolg alles besser wird. Leider hat seit der letzten Wahl mein Vertrauen in die SPD gelitten, dies begründe ich mit der Mehrwertsteuererhöhung, die von Ihrer Partei vor der Wahl kategorisch abgelehnt wurde und vom Koalitionspartner mit zwei % Erhöhung beziffert wurde. Nach der Wahl wurde dann der Kompromiss mit drei % (!) getroffen.

Wie kann ich mir zu Zeiten von Wirtschafts- und Finanzkrise und sparmaßnahmen sicher sein, dass die Steuern, speziell die Mehrwertsteuer, nach der Wahl nicht wieder erhöht werden?

Und wie kann man eine moralische Verfehlung nach der Wahl, was die Erhöhung der Mwst 2005 unter diesen Voraussetzungen ist, den Wählern erklären?

Fördert ein solches Verhalten nicht eine Politikverdrossenheit und ein Misstrauen in die Arbeit der SPD?

Des Weiteren habe ich noch eine Frage an Sie als Reserve-Stabsoffizier, wie möchten Sie das Ansehen der Bundeswehr in der Gesellschaft verbessern? Die Leistungen der deutschen Soldaten finden in der Öffentlichkeit leider nicht die Beachtung die sie verdienen, das schlägt sich nicht nur finanziell wieder sondern auch in der Umfrage über die Berufszufriedenheit vom DBwV von 2007. Es ist doch schade, dass sich die deutschen Soldaten nicht mit Stolz über ihre Leistungen ihre Uniform tragen, weil Sie sonst an vielen Orten angepöbelt werden.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

MFG
Antwort von Johannes Kahrs
18Empfehlungen
14.08.2009
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

Danke für Ihre Fragen. In den Auseinandersetzungen mit der Union um die Marschrichtung der Großen Koalition vor vier Jahren konnten wir viele wichtige Punkte unserer Politik durchsetzen. Mit der Neuregelung der Kurzarbeit, der Verlängerung Arbeitslosengeldes und der Ausweitung des Mindestlohnes sind uns beispielsweise einige wichtige Erfolge gelungen. Es liegt in der Natur der Sache, dass man solche Erfolge auch mit Zugeständnissen bezahlt. Die CDU/CSU, die in der Mehrzahl der Bundesländer regierte, hat uns im Gegenzug für viele Zugeständnisse die besonders für die Haushalte der Länder günstige Mehrwertsteuererhöhung abgerungen.

Bei Ihrer Ansicht zur Verantwortung von Politikern für das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit kann ich Ihnen nur zustimmen. Das von Ihnen angesprochene Defizit ist in den vergangenen vier Jahren unübersehbar geworden.

Zu Beginn des Afghanistan-Einsatzes haben sich der damalige Kanzler Gerhard Schröder und sein Verteidigungsminister Peter Struck noch hingestellt und in aller Deutlichkeit diesen Einsatz und die Entscheidung dazu erklärt und dafür geworben.

Heute tauchen Frau Merkel und Herr Jung regelmäßig ab, wenn die Einsätze der Bundeswehr mal wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gelangen. Das unsägliche Herumgeeier um die Definition von "Gefallenen" und "Gestorbenen" oder die Definition von "Krieg" und "Konflikt" verdeutlicht die mangelnde eigene geistige Sicherheit, den fehlenden Willen, sich ernsthaft mit diesen Themen auseinanderzusetzen und damit die nicht vorhandene Bereitschaft für den eigenen Verantwortungsbereich einzustehen und Verantwortung für die anvertrauten Menschen zu übernehmen.

Ich selbst musste bei einem Beförderungsappell an der Universität der Bundeswehr in Hamburg miterleben, wie stark die inneren Verdrängungseffekt bei den Verantwortlichen wirken. Unmittelbar nach einem Anschlag in Afghanistan, bei dem drei Soldaten ihr Leben ließen, wurde bei dieser Veranstaltung im großen Rahmen in den Reden mit keinem Wort auf diesen Vorfall eingegangen.

Dass die politische Auseinandersetzung mit den Einsätzen der Bundeswehr kein "Bohren dünner Bretter" ist, leuchtet allen sicherlich ein. Ich selbst nutze jede sich bietende Gelegenheit, um für dieses Thema zu werben und unterrichte Interessierte auch in meinem Wahlkreis regelmäßig darüber.

Ich bin jedoch der Meinung, dass der Einsatz einzelner Abgeordneter hier nicht ausreichend sein kann. Dafür ist dieses Thema zu wichtig.

In der Verantwortung sind hier ganz eindeutig die Kanzlerin und der Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt, der Bundesverteidigungsminister.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Soziales
20.08.2009
Von:
Anz

Lieber Herr Kahrs,

vor gut einer Woche las ich, in der online - Ausgabe der "Lübecker Nachrichten", zum Thema "Blutspenden", das Schwule, Bisexuelle, als Blutspender nicht erwünchst sind. - Das Paul Ehrlich Institut, sagt, dies sei Bundesgesetz, weil diese Menschen, so wird unterstellt, am häufigsten HIV haben. - So sind nun Homo- u. Bisexuelle gezwungen, die gerne Blutspenden wollen, ihre sexuelle Neigung zu leugnen oder zu verschweigen. - Ich finde diese Diskriminierung darf nicht sein! - Ist das wirklich per Gesetz so vorgeschrieben? Wenn ja, würden Sie sich dafür stark machen, diese Diskriminierung zu beenden?

Ich stelle die Frage unabhängig meiner persönlichen sexuellen Neigung, über eine Antwort von Ihnen freue ich mich,

Ihr P.Anz
Antwort von Johannes Kahrs
15Empfehlungen
24.08.2009
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr Anz,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Tat ist das von Ihnen beschriebene Problem nicht neu. Die vom Paul-Ehrlich-Institut ausgearbeiteten Regeln zur Blutspende besagen eindeutig, daß Blut von Spendern, die zu Gruppen mit erhöhtem Risiko gehören, nicht verwendet werden darf.

Dabei sind homo- und bisexuelle Männer nur eine unter mehreren Risikogruppen. Es gehören dazu beispielsweise auch Menschen, die sich in einem bestimmten Zeitraum vor der Spende in gewissen tropischen Ländern aufgehalten oder sich einer bestimmten Medikation unterzogen haben. Ziel ist immer, daß Risiko, daß gespendetes Blutplasma mit Erregern (nicht nur HIV, sondern z.B. auch Malaria oder Tuberkulose) infiziert oder mit sonstigen riskanten Stoffen (etwa den Abbauprodukten von starken Medikamenten, wie sie in der Therapie von Krebs eingesetzt werden) versetzt ist, zu minimieren. Es sind also keineswegs nur Schwule und Bisexuelle, sondern z.B. auch Bürger der meisten afrikanischen, südamerikanischen und karibischen Staaten, deren Blut nicht zur Weiterverwendung freigegeben ist.

Leider sind die Zahlen zu HIV-Infektionen immer noch recht eindeutig: homosexuelle Männer bilden bei den HIV-Neuinfizierten immer noch die größte Gruppe. Ob es deshalb richtig ist, sie pauschal als Spender auszuschließen, möchte ich hier nicht beurteilen - ich bin auf medizinischem Gebiet kein Experte und vertraue darauf, daß die, die die Regeln ausarbeiten, das nach bestem Wissen und Gewissen tun und dabei nichts als die Risikominimierung als Maßstab anlegen. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, daß diese Regeln mit dem Ziel, Schwule und Bisexuelle moralisch zu diskriminieren, gemacht wurden. Es geht hier nicht um die sexuelle Identität als solche, sondern um die damit leider korrelierenden erhöhten Risiken bei bestimmten Infektionen.

Jeder Spender muß vor der Blutspende eine Selbstauskunft erteilen. Selbstverständlich ist es dabei möglich, Angaben zu verschweigen. Letzten Endes muß man also auf die Ehrlichkeit und das Gewissen jedes Spenders vertrauen. Jeder verantwortungsbewußte Mensch, der - aus welchen Gründen auch immer - zu einer Risikogruppe gehören könnte, sollte ohnehin - nicht nur zum Zwecke der Blutspende - sein persönliches Risiko minimieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
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