Johannes Kahrs (SPD)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Johannes Kahrs
© Johannes Kahrs
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Jurist, Oberstleutnant der Reserve
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Hamburg Mitte , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
34,6%
Landeslistenplatz
-, Hamburg
(...) Was den Zeitpunkt der Gehaltsüberweisung betrifft: da gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die das in dieser Weise vorschreiben. Sie müssen sich mit Ihrem Arbeitgeber, also der Zeitarbeitsagentur, auseinandersetzen. (...)
 
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Frage zum Thema Wirtschaft
07.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs,

sagen Sie, finden Sie nicht, es wäre an der Zeit, dass Sie aufgrund allzu großer Nähe zur Rüstungsindustrie von politischen Ämtern künftig Abstand nehmen?

Sie haben als Oberstleutnant der Reserve und stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss, sowie im Haushaltsausschuss des Bundestages bereits Ihren Gönnern in der Rüstungsindustrie Aufträge in Milliardenhöhe vermittelt bzw. waren federführend an der Auftragsvergabe beteiligt (z.B. im Zusammenhang mit dem Schützenpanzer Puma). Andererseits haben Sie nahezu zeitgleich Wahlkampfspenden in fünfstelliger Höhe von durch den Auftrag begünstigten Rüstungsfirmen erhalten.

Und nun stehen Sie schon wieder im Zwielicht wegen Ihrer verheimlichten Mitgliedschaft in der Lobbyistenvereinigung "Förderkreis Deutsches Heer".

Solche Verstrickungen führen zu noch mehr Politikverdrossenheit führen und sind der Verantwortung eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht würdig. Bitte beziehen Sie zu ihrer Lobbytätigkeit bzw. Ihrer Nähe zu Militär und Rüstungsindustrie im Zusammenhang mit ihrer politischen Arbeit noch vor der Wahl konsequent Stellung.

Besten Dank,
Antwort von Johannes Kahrs
15Empfehlungen
14.08.2009
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

als in dieser Legislaturperiode zuständiger Hauptberichterstatter für den Einzelplan 14 im Haushaltsausschuss habe ich mich immer bemüht, im Interesse unserer Soldaten und der Steuerzahler eine vernünftige Lösung zu finden und konnte deshalb den überzeugenden Vorlagen des Bundesministeriums der Verteidigung folgen. Im Regelfall wurden bei unseren Entscheidungen im Haushaltsausschuss auch soweit wie möglich die Anmerkungen des Bundesrechnungshofes berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Außenpolitik
07.08.2009
Von:

Gibt es Einfluss der Waffenlobby auf die SPD?

S.
Antwort von Johannes Kahrs
15Empfehlungen
13.08.2009
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

Nein.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Energieversorgung
07.08.2009
Von:

Schönen Guten Tag Herr Kahrs,

Heute habe ich die Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl 2009 erhalten. nun bin ich am Überlegen soll ich es wie mit der Europawahl machen (ab in den Papierkorb)?

Oder gibt es Verantwortungsvolle Politiker die auch mal die Menschen in diesem Land denken die jeden Tag hart arbeiten und am Ende des Monats grade so über die Runden kommen.

Gibt es wählbare Politiker die noch wissen was ein Euro für jemanden Wert ist der Netto eben nicht Monat für Monat 5 stellige Beträge oder mehr auf dem Konto verbuchen kann.

Gibt es wählbare Politiker die mir folgendes erklären können:

Heizkostenabrechnung
Im Jahr eine 66,6qm Wohnung

Es wurde folgendes für 2007-2008 ermittelt:
Gesamtheitzkosten 17304,45€

Kostenverteilung
zu 50% Grundkosten 8.652,2250€
zu 50% Verbrauch 8.652,2250€
HKV Einheiten alle Bewohner 2.137,749
Grundkosten 8.652,2250 / 1588,220 = 5,44775
Verbrauch 8.652,2250 / 2.137,749 = 4,04735
Anteilig an Heizfläche 66,600 * 5,44775 = 362,82€
Anteilig an Verbrauch 172,770 * 4,04735 = 699,26€
macht 1.062,08€.

Ein Jahr später
Gesamtheitzkosten 20735,28€
Kostenverteilung
zu 30% Grundkosten 6.220,5840€
zu 70% Verbrauch 14.514,6960€
Es wurde folgender
HKV Einheiten alle 2.256,851
Grundkosten 6.220,5840 / 1588,220 =3,916701716
Verbrauch 14.514,6960 / 2.137,749 = 6,431393123
Anteilig an Heizfläche 66,600 * 3,916701716 = 260,85€
Anteilig an Verbrauch 161,580 * 6,431393123 =1.039,18€
macht = 1.300,04€

237,96€ mehr in 2008-2009 trotz geringeren Verbrauchs die Erklärung der Hausverwaltung die Bundesregierung (CDU SPD) hat die Heizkosten Verteilung von 30 zu 70 statt 50 zu 50 vertauert. Die Reglung wurde von der Bundesregierung (CDU – SPD) befohlen?!?
Außerdem hat Vattenfall als Monopolist die Fernwärme erheblich verteuert.
Ich habe auch bei Vattenfall dem "Monopolisten" nachgefragt dort hat man mir gesagt die Bundesregierung (CDU – SPD) hat eine höhere Abgabenverordnung erlassen?!?
Antwort von Johannes Kahrs
14Empfehlungen
17.08.2009
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mit Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordnung ab 01.01.2009, die für alle Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2009 beginnen gilt, ist folgendes in § 7 Abs. 1 der Verordnung festgelegt:

1. Im Grundsatz besteht die freie Wahl durch den Vermieter, den Verbrauchskostenanteil zwischen 50% und 70% auf die Nutzer zu verteilen.

Auch wenn ich Ihnen hier keine Rechtsberatung liefern kann und darf, so erscheint es mir doch merkwürdig, dass Ihr Vermieter ausführt, er sei zu dieser neuen Verteilung per Gesetz gezwungen (so lese ich das aus Ihrem Brief). Es könnte allerdings in Ihrem Haus etwas anderes der Fall sein, nämlich:

2. Für gas- und ölbeheizte Gebäude, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1994 entsprechen und bei denen die freiliegenden Rohre überwiegend gedämmt sind (mehr als 50 Prozent), ist ein Verbrauchsanteil von 70 Prozent festgeschrieben.

Die Bundesregierung hat die in Nr. 2 beschriebene Änderung der Heizkostenverordnung vorgenommen, um Anreize für die Verbraucher zu setzen, ihren Energieverbrauch zu senken. Die Bundesregierung belohnt damit noch stärker energiebewusstes Verhalten der Mieter. Wenn die Bürger in Zukunft höhere Heizkosten berechnet bekommen, kann das zum Einen an die Umstellung des Verteilschlüssels und eines überdurchschnittlichen Verbrauchs, aber auch an gestiegenen Preisen der Energieversorger liegen. Der Bürgen kann einen Teil dieser Preissteigerungen aber durch energiesparendes Heizen in der Zukunft wieder einsparen. Darüber hinaus kontrolliert das Bundeskartellamt, ob Energieversorger in wettbewerbswidriger Weise ihre Energiepreise erhöht haben. Im Moment senken z.B. die Energieversorger im Gasbereich ihre Preise, da sie aufgrund der Ölpreisbindung den gesunkenen Ölpreisen in dem vergangenen Monaten/Jahr Rechnung tragen. Leider schreiben Sie nicht, welche Art von Heizenergie Sie von Ihrem Versorger beziehen.

Sollten Sie sich von Ihrem Vermieter ungerecht behandelt fühlen, besteht natürlich die Möglichkeit des Rechtsweges. Bei Streit mit Ihrem Energieversorger empfehle ich Ihnen, sich zunächst an die Verbraucherberatung zu wenden.

Im übrigen: werfen Sie Ihre Wahlstimme bitte nicht weg. Sie stellt eines der wichtigsten Bürgerrechte dar.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Wirtschaft
04.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs.
Auf Grundlage einer EU-Vorschrift müssen alle Kapitalgesellschaften bis hin zu Kleinstunternehmen die jährliche Rechnungslegung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Wer nicht rechtzeitig oder unvollständig eingereicht hat, erhält vom Bundesjustizamt eine Ordnungsgeldandrohung zwischen 2.500 und 25.000 Euro. Ein Betrag dem es an jeder Verhältnismäßigkeit fehlt.
Für Kleinstunternehmen bedeutet die Veröffentlichung einen erheblichen bürokratischen und wirtschaftlichen Aufwand.
In Anbetracht dieser Schwierigkeiten hat EU-Kommissar McCreevy Ende September 2008 eine Initiative angekündigt, sog. kleine Kapitalgesellschaften ("micro entities") vom Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts auszunehmen. Gerade bei Kleinstunternehmen sei diese Vorschrift unsinnig und nicht zu vertreten.
Auf eine kleine Anfrage vom 10.12.08 (Drucksache 16/11120) gab die Bundesregierung bekannt, dass das Bundesamt für Justiz bisher 456.488 (!) Ordnungsgeldverfahren in Höhe von 2.500 Euro gegen Unternehmen eingeleitet hat, die nicht rechtzeitig oder unvollständig ihre Rechnungslegung eingereicht hatten.
In seiner Entschließung vom 18.12.08 zu Rechnungslegungsvorschriften für Kleinstbetriebe rief das Europäische Parlament die Kommission auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, der es den Mitgliedstaaten gestattet, Kleinstunternehmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie 78/660/EWG auszunehmen.
Mittlererweile versendet das Bundesjustizamt massenweise Vollstreckungsankündigungen und lässt infolge die Geschäftskonten pfänden. Für viele Kleinstunternehmen bedeuten die Pfändungsbeträge von 2.500 bis 5.000 Euro das sofortige Aus ihrer Existenz.
Meine Frage an Sie als zukünftiges Mitglied des Bundestages:
a) Unterstützen Sie "Kleinstunternehmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen?
b) Wenn ja, würden Sie sich dafür einsetzen, das rigorose Vorgehen des Bundesjustizamtes gegen Kleinstunternehmen auszusetzen?
Es grüßt
Antwort von Johannes Kahrs
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08.09.2009
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Frage. In Ihrem offenkundigen Bestreben für Kleinstunternehmen einen Bürokratieabbau herbeizuführen haben Sie mich ganz auf Ihrer Seite. Genau aus diesem Grund habe ich mich auch für das am 26. März des letzten Jahres verabschiedete Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz stark gemacht. In diesem Gesetz sind auch die geltenden EU-Richtlinien umgesetzt. Kleine und mittelständische Unternehmen werden dadurch von zahlreichen bürokratischen Pflichten entlastet und vor allem von Bilanzierungsregelungen befreit.

Trotz dieser Entlastungen, setzt sich die SPD weiter dafür ein, dass kleine und mittelständische Unternehmen in Zukunft für zwei Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Gründung von allen Steuer- und Abgabevorschriften befreit werden, indem die geltenden Regelungen für sie für diesen Zeitraum ausgesetzt werden.

Unser erklärtes Ziel dabei ist es: Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen muss eindeutig das Unternehmensziel im Vordergrund stehen. Alle Informations- und Bilanzierungsfristen müssen dahinter zurücktreten und für die Unternehmen mit dem geringsten Personalaufwand zu bewältigen sein. Für diese Ziele habe ich mich in der Vergangenheit eingesetzt und werde dies auch zukünftig tun.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Bildung und Kultur
04.09.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Kahrs,
es ist Wahlk(r)ampf, aber die Politiker stehen offenbar beim Wähler auf verlorenem Posten
(bei mir auf jeden Fall), denn immer weniger Bundesbürger glauben den Wahlversprechen der Parteien. Wir sind in der Vergangenheit zu oft belogen und betrogen worden!
Gut zwei Drittel sind laut einer Studie der BAT-Stiftung für Zukunftsfragen überzeugt "belogen zu werden" ( Quelle: BILD,4.September 2009).
Die Parteien haben ihre Werbeetats für den aktuellen Bundestagswahlkampf einem Pressebericht zufolge im Vergleich zu 2005 um rund 4Millionen Euro auf 62 Millionen Euro aufgestockt.Glauben Sie wirklich,dass man mit mehr Plakaten,Werbebroschüren ,Kugelschreibern und Luftballons die verlorene Glaubwürdigkeit beim Bürger kurz vor der Wahl zurückerobern kann?

Mit freundlichem Gruß
-
Antwort von Johannes Kahrs
12Empfehlungen
08.09.2009
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn Sie sich meine Antworten hier auf Abgeordnetenwatch durchlesen, dann können Sie erkennen, dass ich mich seit Jahren nach Kräften um die unterschiedlichsten Probleme und Fragen von Bürgerinnen und Bürgern kümmere. Und Abgeordnetenwatch bildet natürlich nur einen kleinen Teil dessen ab, womit ich mich im Dienste meines Wahlkreises beschäftige – und zwar keineswegs nur im Wahlkampf. Ich biete nicht nur die allgemein üblichen Bürgersprechstunden an, sondern seit Jahren auch den Politischen Frühschoppen, bei dem einmal im Monat jeder interessierte Bürger mit mir diskutieren und sich über aktuelle bundespolitische Themen informieren kann. In dieser Woche findet außerdem die 500. Tagesfahrt nach Berlin statt. Seit meinem ersten Mandat im Jahre 1998 haben nun 23.500 Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit genutzt, mit mir zusammen Berlin und den Bundestag zu besuchen und bei dieser Gelegenheit auch wieder Fragen zu stellen und zu diskutieren. Sie können sich selbst gerne ein Bild machen und am Politischen Frühschoppen oder an einer solchen Fahrt teilnehmen, wenn Sie möchten.

In meinem Wahlkreis Hamburg-Mitte stehe ich ständig – wie gesagt, keineswegs nur im Wahlkampf! – in direktem Kontakt mit Betriebsräten, Vereinen, Verbänden, Kirchen, Moscheen, Unternehmen, sozialen Projekten, Bürgerinitiativen und Einzelpersonen. Dabei kann ich nicht nur deren Situation, deren Probleme und Schwierigkeiten besser verstehen, ich ergreife auch die Gelegenheit, den politischen Prozess besser verständlich zu machen. Schreiben wie das Ihre und die erwähnte Studie zeigen ja, dass manchem manches in der Politik nicht nachvollziehbar ist. Ein oft vorgebrachtes Beispiel ist die Diskrepanz zwischen Wahlprogrammen und der dann durchgesetzten Politik.

Was manchmal nicht bedacht wird, ist, dass in der Regel keine Partei allein, sondern eine Koalition regiert. Beide Parteien haben jeweils ihren Wählern versprochen, sich für die Durchsetzung bestimmter Ziele einzusetzen. Resultat sind dann Kompromisse – das ist in der Politik genauso wie im normalen Leben. Ein Beispiel ist die Gesundheitsreform. Die SPD hatte vor der Wahl 2005 für eine solidarische Bürgerversicherung gekämpft, bei der jedermann, auch Beamte und Selbstständige, einen Beitrag gemäß Ihres Einkommens leisten sollten. Die CDU/CSU wollte dagegen die Kopfpauschale, die alle in gleicher Höhe, unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, zu entrichten hatten. In der Großen Koalition kam es dann zu einer Reform, in der keine der beiden Parteien ihre Vorstellungen eins zu eins umsetzen konnte. Die Alternative wäre gewesen, auf den jeweiligen Vorstellungen zu beharren und dadurch gar keine Reform zustande zu bringen oder gar die Koalition platzen zu lassen. Das wäre auch nicht im Sinne der Wähler (weder denen der SPD noch denen der Union) gewesen.

Zu der Tatsache, dass in Koalitionen Kompromisse unumgänglich sind, kommt noch die föderale Struktur der Bundesrepublik. Viele Gesetze werden nicht nur vom Bundestag beschlossen, sondern bedürfen auch der Zustimmung der Länder im Bundesrat. Hier ergibt sich dann wieder die Notwendigkeit zum Kompromiss. Kaum ein Gesetzentwurf wird am Ende wortgleich verabschiedet und umgesetzt. Das liegt nicht an der Wortbrüchigkeit "der Politiker" (am Rande: ich möchte mich gegen derartige Pauschalisierungen verwahren – sie sind keineswegs konstruktiv), sondern zumeist an den oben erwähnten Strukturen und Sachzwängen. Der Wahlkampf ermöglicht es mir wegen der dann erhöhten Aufmerksamkeit, meine Positionen noch einmal klar und deutlich vor größerem Publikum zu vertreten und zu erklären. Und natürlich bekomme ich in diesen Wochen noch mehr Anfragen, Briefe, E-Mails und Besuche als sonst. Das ist mir auch willkommen. Über meine Aktivitäten und mein Engagement können Sie sich auch auf meiner Website www.kahrs.de selbst ein Bild machen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
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