Johannes Jung (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Johannes Jung
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Politikwissenschaftler MA, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Karlsruhe-Stadt
Landeslistenplatz
23, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
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(...) Die SPD-Fraktion im Karlsruher Gemeinderat hat nach ihrem Informationsgespräch zum Fleischwerk erklärt, dass erst nach Einsicht diverser Gutachten eine Entscheidung getroffen werden soll. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.12.2006
Von:

Der Bundespräsident hat zwei Gesetze wegen Bedenken der Verfassungswidrigkeit nicht unterschrieben (Teilprivatisierung Flugsicherung, Verbraucherinfogesetz) und die Regierung hat die Verfassungswidrigkeit des beschlossenenen Nichtrauchergesetzes selbst erkannt. Ist eine Bundesjustizministerin, die die Regierung drei mal "ins Verfassungs-Messer" laufen läßt, wirklich als zukünftige Bundesverfassungsrichterin denkbar ???
Antwort von Johannes Jung
2Empfehlungen
15.12.2006
Johannes Jung
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. Dezember 2006.

In Ihrem Schreiben bemängeln Sie, dass es wiederholt in der Gesetzgebung zu verfassungswidrigen Gesetzen bzw. zum Scheitern von Gesetzesentwürfen gekommen ist und stellen die Qualität von Frau Justizministerin Zypries als evtl. künftige Verfassungsrichterin in Frage.

Aus meiner Sicht ist es so, dass sich Politiker dem Grundgesetz verpflichtet fühlen und verpflichtet sind zur Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung zu stehen. Das der Bundespräsident manches mal anderer Meinung ist, als die Bundesregierung bzw. als der Deutsche Bundestag ist für mich aber eher Ausfluss einer Demokratie, die auch tatsächlich überwacht wird und eben nicht zwangsläufig eine juristisch minderwertige Qualität als Hintergrund hat. Dieses Recht steht dem Bundespräsident auch nach dem Grundgesetz zu. Problematisch ist, dass der Bundespräsident mit der sog. "Nichtausfertigung" von Gesetzen auch deren Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht verhindert.

Daher kann ich Ihre Einschätzung nicht teilen. Frau Zypries hat im Laufe ihrer Karriere oftmals bewiesen, dass sie nicht nur als Politikerin sondern auch als Beamtin im Staatsdienst enrorme juristische Qualitäten aufweist. Nur so ist es mir erklärbar, dass Frau Zypries in den Jahren 1988 bis 1990 als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesverfassungsgericht tätig gewesen ist. Auch die Damen und Herren Verfassungsrichter entscheiden selten "zu null", auch dort gibt es abweichende Meinungen, Mehrheits-, Sonder- und Minderheitsvoten.

Falls Sie noch weitere Fragen haben können Sie sich selbstverständlich gerne jederzeit an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Jung, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
08.12.2006
Von:

Noch vor wenigen Tagen freuten sich viele über die Meldung, dass ein Gesetz das Rauchen nicht nur in staatlichen Einrichtungen, sondern auch in anderen Bereichen wie Restaurants verbieten wird. Sogar zahlreiche Raucher haben sich mit dieser Lösung abgefunden - wie bereits in vielen Ländern. Heute sieht plötzlich alles wieder anders aus: Verfassungsbedenken sind plötzlich aufgetaucht - und das Ganze wird nun zur Ländersache erklärt. Für dieses Hin und Her habe ich kein Verständnis. Gibt es denn immer weniger Politiker, die ein Problem bis zu Ende denken können? Wie sieht Ihre Position aus? Treten Sie für den beabsichtigten uneingeschränkten Gesundheitsschutz der Nichtrauer ein oder wollen Sie eher den Qualm auch an Orten weiterdampfen lassen, an denen sich Nichtraucher gesundheitlich gefährden und sich nach einem Restaurantbesuch selbst nicht mehr riechen können? Wie wollen Sie den erweiterten Schutz der Nichtraucher voranbringen?
Antwort von Johannes Jung
1Empfehlung
13.12.2006
Johannes Jung
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail in Sachen Nichtraucherschutz. Das, was da in den letzten Tagen beim Nichtraucherschutz veranstaltet worden ist, ist mehr als ärgerlich. Um es klar und deutlich zu sagen: Ich bin für einen umfassenden Nichtraucherschutz, der bundesweit gilt. Ich war damals einer der ersten, der einen entsprechenden Gruppenantrag unterschrieben hat. Dieser sieht einen durchgängigen Schutz der Bürgerinnen und Bürger in allen öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln, Schulen und Universitäten vor Passivrauchen vor. Wir fordern künftig ebenfalls den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an allen Arbeitsplätzen, also auch im Bereich der Gastronomie – ohne Ausnahmen. Unser Vorschlag, einfache und klare Regelungen zu erarbeiten, wurde zu unserem großen Bedauern in der Koalitionsarbeitsgruppe von der CDU/CSU nicht mitgetragen. Diese Arbeitsgruppe sollte einen Kompromiss finden zwischen jenen Kräften, die weniger Schutz wollten, und jenen, die umfassenden Schutz vor Passivrauchen wollten. Die Aufgabe war, einen für beide Seiten akzeptablen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Nun soll zukünftig in allen öffentlichen Gebäuden, in Krankenhäusern, Bussen und Bahnen, in Diskotheken und Restaurants Rauchverbot herrschen. Eigens gekennzeichnete, belüftungstechnisch zuverlässige und baulich getrennte Raucherräume können eingerichtet werden. Schankwirtschaften und Bierzelte sollen vom Verbot ausgenommen werden.
Diese "Lösung" ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Gruppierungen große Erwartungen an die Arbeit gerichtet haben, suboptimal, aber als erster großer Schritt in die richtige Richtung erträglich. Wichtig ist dabei der Ansatz, dass hier eine Regel- Ausnahmebeziehung definiert wird, die den Schutz zur Regel und die Gefährdung zu Ausnahme macht – anders als bisher. Was aus meiner Sicht nicht sein kann, ist ein Flickenteppich von 16 verschiedenen Landesregelungen. Die Bundeskanzlerin hat den Nichtraucherschutz jetzt zur Chefsache erklärt. Ich hoffe, dass bei den jetzt anstehenden Gesprächen mit den Ministerpräsidenten eine Lösung gefunden wird, die den berechtigten Interessen der Nichtraucher gerecht werden. Wenn diese Chefsache Erfolg hat, gibt es ebenso schnell eine bundeseinheitliche Regelung, wie mit einer bundesgesetzlichen Regelung. So ärgerlich der Vorgang um den Nichtraucherschutz auch ist, so deutlich zeigt dieser aber auch, dass das Justizministerium seiner Aufgabe als Verfassungsministerium nachkommt. Es prüft Gesetzentwürfe auf ihre Verfassungskonformität. Erst wenn das BMJ gegen ein Gesetz keine verfassungsrechtlichen Bedenken hat, beschließen Bundeskabinett, Bundestag und auch der Bundesrat ein solches Gesetz.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Jung
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Frage zum Thema Gesundheit
23.12.2006
Von:

Wenn Sie sich darüber im Klaren wären, dass die neue Gesundheitsreform mit
  • elektronischer Gesundheitskarte und Datenspeicherung in Zentralservern
  • online-Datenübertragung der ärztlichen Verordnung zur Vertragsapotheke der jeweiligen Krankenkasse
  • online-Anforderung des verordneten Medikamentes beim Hersteller, Großhandel oder MacMorris

es einem Hacker ermöglichen wird,
  • eine Auswahl von Patienten nach Alter, Geschlecht, Wohnort oder auch jüdisch klingendem Namen zu treffen
  • aus einer Verordnung von "Ibuprofen" "Ibuproten" zu machen
  • dann könnte dieses "Ibuproten" (im Ausland hergestellt und aus dem Ausland her vertrieben) z.B. Zyankali enthalten

und alle gewählten Patienten in höchste Gefahr bringen.

Würden Sie dann diesem Gesetz noch zustimmen? Guten Gewissens?

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Frage zum Thema Familie
01.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Jung,

ich bin Anfang Novenber 2006 Vater geworden. Nun habe ich das "Pech", dass mein Kind 2 Monate zu früh auf die Welt kam in Bezug auf das Elterngeld. Daß es einen Stichtag für das Gesetz geben muß, ist mir klar. Ebenso, daß es auch nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann. Ich als "dummer Bürger" habe aber 2 Fragen dazu:

Warum wird das Elterngeld nicht (wie in meinem Fall z.B.) für die restlichen 10/12 Monate gezahlt?

Wenn das Elterngeld 12/14 Monate gezahlt werden soll (also bis das Kind 1 Jahr alt ist), so stünden mir/meiner Familie doch eigentlich noch 10/12 Monate zu, oder besser gefragt: Mit welcher Begründung steht mir/meiner Familie dieses Geld nicht zu?

Das wäre doch nur logisch. Sie werden verstehen, dass sich bei dem Normalbürger über eine solche Regelung Frust breit macht. In meinem Haushalt entstehen durch diese Gesetzeslage Einbußen von ca. 500 Euro/Monat, was für mich persönlich eine sehr hohe Menge darstellt, immerhin geht es dabei um 10/12 Monate, also um 5000/6000 Euro!


Mit freundlichen Grüßen und in verbleib auf eine Antwort,

Antwort von Johannes Jung
1Empfehlung
17.01.2007
Johannes Jung
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email und Ihre Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge.

In der Tat enthält der jetzt vom Bundesfamilienministerium erarbeitete Entwurf eines Gesetzes zum Elterngeld eine starre Stichtagsregelung für den Übergang vom bisherigen Erziehungsgeld zum neuen Elterngeld, die auf den Geburtstermin vor bzw. nach dem 1. Januar 2007 abstellt. Grundsätzlich sind Stichtagsregelungen bei so grundlegenden systematischen Änderungen staatlicher Leistungen zulässig, üblich und auch unvermeidbar.

Eine andere Variante hätte im Übergangsjahr 2007 erhebliche finanzielle Auswirkungen, deren Bewältigung angesichts der schwierigen Situation des Bundeshaushalts sehr schwer fallen würde und deutlich über den in der Koalition vereinbarten jährlichen Finanzrahmen hinaus gehen würde.

Leider sind daher auch beim Elterngeld, wie bei jedem anderen Gesetz, Stichtagsregelungen unumgänglich - so subjektiv "ungerecht" sie im Einzelfall auch empfunden werden mögen. Bei der Anhörung im federführenden Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 3. Juli ist die gefundene Regelung auch von juristischen Sachverständigen als erforderlich und inhaltlich angemessen bewertet worden.

Das Elterngeld stellt einen entscheidenden Fortschritt für Eltern in Deutschland dar. Ich hatte im April 2006 dazu auch eine Pressemitteilung verfasst, die dieser Mail angehängt ist.

Für weitere Fragen können Sie mich gerne jederzeit kontaktieren.

Mit freundlichem Gruß

Johannes Jung, MdB



Jung zum Elterngeld:
Zweimonatsregelung beim Elterngeld ist völlig richtig

"Das Elterngeld ist eine Verbesserung für Mütter und Väter - nicht für
Mütter oder Väter. Die Konservativen versuchen mit Argumenten, die
gestern schon falsch waren, die Lösung der Probleme von heute zu
torpedieren", so der Karlsruher SPD-Bundestagabgeordnete Johannes Jung.

Mit den beim Elterngeld geplanten zwei Partnermonaten würden Mütter und
Väter gleichermaßen unterstützt. Die Einsicht, dass Kinder Mütter und
Väter bräuchten und beide Elternteile von der Erfahrung mit Kindern
profitierten, habe sich auch auf Arbeitgeberseite längst durchgesetzt.

"Das Elterngeld ist ein attraktiver Anreiz und die Chance, einerseits
Frauen im Arbeitsleben endlich besser zu stellen und andererseits Vätern
mehr Erziehungsengagement in der Familie zu ermöglichen", so Jung. Ab
2007 solle mit dieser Leistung der Lebensstandard von Familien nach der
Geburt eines Kindes gesichert werden. Das Elterngeld soll 67 Prozent des
zuletzt erzielten Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils ersetzen.

Aus guten Gründen sei im Koalitionsvertrag eine bis zu zwölfmonatige
Bezugsdauer für das Elterngeld vorgesehen. So werde die schnelle
Rückkehr in den Beruf unterstützt. Das sichere den Arbeitsplatz und die
Teilhabe an der beruflichen Weiterentwicklung für Mütter und Väter.
Ergänzend müsse aber der dringend notwendige Ausbau von Kitas und
Ganztagsschulen weiter verfolgt werden. In Verbindung mit der
Verbesserung der Infrastruktur ermögliche das Elterngeld Frauen und
Männern, den Balanceakt zwischen Partnerschaft, Job und Familie besser
zu meistern.

"In den skandinavischen Ländern funktioniert das gut.
Allerdings herrscht dort auch kein so überholtes Familienbild vor, wie
in Deutschlands konservativen Kreisen, und die Betreuungsangebote für
Kinder sind erheblich besser als in manchen deutschen Bundesländern,
deren Ministerpräsidenten nun die staatliche Enthaltsamkeit in der
Familienpolitik predigen", so der SPD-Abgeordnete.

Wer es ernst meine mit Politik für Familien, müsse auch in der Großen
Koalition endlich Ernst machen!

Pressemitteilung vom 19. April 2006
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Frage zum Thema Soziales
26.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Jung,

ich möchte Sie auf den militärischen Einsatz von "Uranmunition" hinweisen. Dies müsste Sie zum Handeln anregen. Das geplante Streubombenverbot von Oslo, sollte hiermit erweitert werden.
Weshalb wird zum Thema "Uranmunition" von Seiten der Politik kein "Verbot" durchgesetzt? Es ist bekannt, dass bisher über 11.000 US-Soldaten während dem Irak Krieg an den Folgen von Strahlung starben. Bitte lesen Sie hierzu folgende Artikel der Berliner Umschau und auf Net News Global.
Wie verhält sich die SPD bezüglich dieser "einseitigen" Verbotsforderung? Was unternehmen Sie und die SPD in Bezug auf dieses Thema hinsichtlich eines drohenden Iran Krieges?

Artikel:

"11.000 tote US-Soldaten durch abgereichertes Uran - Weitgehendes Schweigen in den Massenmedien"

Quelle:
berlinerumschau.com

"Streubomben - Waffen - und wie man das eine verbieten möchte und mit
Uranmunition weiterballert"

Quelle:
net-news-global.de
Antwort von Johannes Jung
bisher keineEmpfehlungen
02.03.2007
Johannes Jung
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 26.02.2007, in der Sie mich um eine Stellungnahme zum militärischen Einsatz von Uranmunition, zum Thema Streubomben und zum Iran bitten. Bei diesen Punkten handelt es sich um drei Themen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Deshalb werde auf jeden Punkt einzeln eingehen.

Uranmunition
Ich kann Ihre Sorge vor dem Hintergrund der im Artikel aufgeführten Fakten verstehen. Das Parlament und die Bundesregierung sind sich der Problemlage mit DU-Munition jedoch bewusst und gehen gewissenhaft damit um. Seit 1999 hat sich der Verteidigungsausschuss immer wieder mit der Problematik von uranabgereicherter Munition beschäftigt. Es wurden bereits 1999 zusätzliche Schutzmaßnahmen seitens des Ministeriums erlassen, um eine Gefährdung unserer Soldaten durch diese Munition auszuschließen und Studien zu diesem Thema in Auftrag gegeben. Bisher liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass es bei Soldaten der Bundeswehr zu Erkrankungen gekommen ist, die auf den Kontakt mit uranabgereicherter Munition oder die Aufnahme von ihr abgeleiteter Substanzen zurückgeführt werden könnten. Die Bundesregierung setzt sich zusammen mit anderen NATO-Partnern sehr stark dafür ein, den Einsatz uranabgereicherter Munition zu ächten und auf Besitzer von uranabgereicherter Munition einzuwirken, damit diese auf deren Einsatz zukünftig verzichten. Es geht in jedem Fall um den Schutz von Soldaten - wie auch der Zivilbevölkerung gleichermaßen. Beide sind vor den Folgewirkungen von Munition und Waffen jedweder Art zu schützen. Die Bundeswehr hat und braucht diese Munition nicht.

Streubomben
Die Bundesregierung nimmt hinsichtlich der Reduzierung, Beschränkung und des Verzichtes von Streumunition eine Voreiterrolle auf der internationalen Bühne ein. Bereits im Februar 2006 hat Deutschland in der "Gemeinsame 8-Punkte-Position zu Streumunition" festgelegt, dass die Bundeswehr ab sofort keine Neubeschaffung von Streumunition mehr vornimmt. Zudem hat sich Deutschland der Initiative der 28 Statten zur Ächtung von Streumunition angeschlossen. Gern verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Pressemitteilung des Bundesaußenministers Frank-Walter Steinmeier vom 23. Februar 2007 zum erfolgreichen Verlauf der von der norwegischen Regierung initiierten "Oslo-Konferenz zu Streumunition". Iran

Was den wie Sie es nennen "drohenden Krieg gegen den Iran" angeht, so dürfen wir uns nicht in eine Scheindebatte hineinbegeben. Klar ist:

1. Der Iran darf nicht in den Besitz einer Atomwaffe kommen. Ein atomarer Iran würde zum Wettrüsten in der Region des Nahen Osten führen. Die Folgen wäre verheerend – nicht nur für die Nahen Osten, sondern für die gesamt Welt.

2. Nicht nur Nicht-Kernwaffenstaaten müssen durch Kooperation mit der Internationalen Atomenergiebehörde friedliche Absichten beweisen. Auch Kernwaffenstaaten müssen ihrer Verpflichtung aus Artikel VI des Atomwaffensperrvertrags zu Abrüstung und Rüstungskontrolle nachkommen. Als Nicht-Atommacht und Wegbereiter des Atomwaffensperrvertrages hat Deutschland die Verantwortung, glaubwürdig für eine nukleare Abrüstung einzutreten.

3. Die Bundesregierung hat mehrfach unterstrichen, dass sie auf eine diplomatische Lösung der Krise um das iranische Atomprogramm setzt. Die Tatsache, dass die US-Regierung sich bereit erklärt hat, auf den Internationalen Irakkonferenzen im März und April 2007 zu erscheinen, an denen auch Iran und Syrien teilnehmen werden, kann vor dem Hintergrund der Haltung der USA, sich nicht an einem Tisch mit Iran und Syrien zu setzen und in keine direkten Verhandlungen mit diesen Staaten zu treten, als kleiner Fortschritt betrachtet werden.

Uns sozialdemokratischen Abgeordneten ist bewusst, dass die Konflikte in dieser Region schon zu lange währen, ihre Grundlagen zu komplex sind, als dass es eine einfache Lösung gäbe. Das wird uns jedoch nicht davon abhalten, uns mit aller Kraft für einen Weg einzusetzen, der zu einem dauerhaften Frieden auch im Nahen Osten führt.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Jung
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