Johannes Jung (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Johannes Jung
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Politikwissenschaftler MA, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Karlsruhe-Stadt
Landeslistenplatz
23, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
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(...) Besten Dank für Ihre e-Mail. Auch mir ist das Urteil gegen die Kassiererin völlig unverständlich, weil ich keine Verhältnismäßigkeit erkennen kann. Ich kann also verstehen, dass dieses Urteil als nicht gerecht empfunden wird, zumal das Gericht durchaus anders hätte entscheiden können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
02.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Jung,

ich kenne Ihre genaue Haltung zur Bahnprivatisierung nicht. Aber ich möchte Sie bitten, sich dagegen auszusprechen und sich dafür einzusetzen, dass es keine Privatisierung der Bahn gibt. Erstens ist die Bahn sehr viel mehr wert als der angepeilte Kaufpreis, zweitens handelt es sich dabei um ein Bundesvermögen, was durch Steuerzahler angeschafft und aufgebaut worden ist, drittens würde die Öffentliche Hand wesentliche Einflussnahmen auf die Bahnpolitik verlieren. In England hat mah gesehen, dass durch privates Gewinnstreben die Bahn ganz marode und unsicher geworden ist. Warum sind gerade die SPD-Minister so wild auf diese Privatisierung? Das ist doch FDP Politik. Werden Sie gegen die Bahnprivatisierung abstimmen?

In Erwartung einer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Antwort von Johannes Jung
bisher keineEmpfehlungen
20.09.2007
Johannes Jung
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre e-Mail in Sachen Bahnprivatisierung.

Die SPD Baden-Württemberg hat auf ihrem Parteitag am 07.07.07 in Bühl eine Resolution (Überweisung an Bundesparteitag) zum Thema beschlossen, die auch ich unterstützt habe.

Diese fordert, dass die Bahn auch künftig in öffentlicher Hand bleiben müsse. Das Schienennetz und ein funktionierender Eisenbahnbetrieb in Nah- , Fern- und Güterverkehr sei ein unverzichtbarer Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge. Die Deutsche Bahn AG dürfe lediglich den zeitlich begrenzten Auftrag erhalten, das Netz zu betreiben, eine Eigentümerbilanzierung müsse jedoch ausgeschlossen werden. Privates Kapital für die Deutsche Bahn AG solle - wenn überhaupt - ausschließlich in Form von stiller Teilhaberschaft oder Anleihen herangezogen werden. Jede Form der Beteiligung strategischer Investoren, die zwangsläufig andere Unternehmensziele anstrebten, stößt bei der SPD Baden-Württemberg auf strikte Ablehnung. Kernbereiche öffentlicher Daseinsvorsorge sollen nicht den Renditeerwägungen globaler agierender Finanzinvestoren aussetzen.

Inzwischen ist festgelegt worden, dass der Bundestag erst nach dem SPD-Bundesparteitag Ende Oktober über die Reform entscheidet. Im Übrigen sind die SPD-Minister nicht "wild" auf die Privatisierung; sie wollen und sollen zunächst nur das umsetzen, was im Koaltionsvertrag festgelegt worden ist.
Dass es hierbei Diskussionen über das Wie der Umsetzung gibt, liegt auf der Hand.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Jung

  • -
Johannes Jung MdB
Wahlkreisbüro
Am Künstlerhaus 30
76131 Karlsruhe

Tel: 0721 / 931 04 21
Fax: 0721 / 931 04 23
E-Mail: johannes.jung@wk.bundestag.de
URL: www.jung-fuer-karlsruhe.de
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
07.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Jung,

leider ist mir Ihre Haltung zum Thema "Privatisierung der Deutschen Bahn AG" nicht bekannt.
Aber was halten Sie denn von dem Vorschlag Ihres Kollegen Hermann Scherer, dies im Rahmen eines "Volksaktien-Modells" umzusetzen (siehe: www.hermannscheer.de )?
Wäre das denn auch mehrheitsfähig?

MfG
Antwort von Johannes Jung
2Empfehlungen
20.09.2007
Johannes Jung
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre e-Mail in Sachen Bahnprivatisierung.

Die SPD Baden-Württemberg hat auf ihrem Parteitag am 07.07.07 in Bühl eine Resolution (Überweisung an Bundesparteitag) zum Thema beschlossen, die auch ich unterstützt habe.

Diese fordert, dass die Bahn auch künftig in öffentlicher Hand bleiben müsse. Das Schienennetz und ein funktionierender Eisenbahnbetrieb in Nah- , Fern- und Güterverkehr sei ein unverzichtbarer Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge. Die Deutsche Bahn AG dürfe lediglich den zeitlich begrenzten Auftrag erhalten, das Netz zu betreiben, eine Eigentümerbilanzierung müsse jedoch ausgeschlossen werden. Privates Kapital für die Deutsche Bahn AG solle - wenn überhaupt - ausschließlich in Form von stiller Teilhaberschaft oder Anleihen herangezogen werden. Jede Form der Beteiligung strategischer Investoren, die zwangsläufig andere Unternehmensziele anstrebten, stößt bei der SPD Baden-Württemberg auf strikte Ablehnung. Kernbereiche öffentlicher Daseinsvorsorge sollen nicht den Renditeerwägungen globaler agierender Finanzinvestoren aussetzen.

Inzwischen ist festgelegt worden, dass der Bundestag erst nach dem SPD-Bundesparteitag Ende Oktober über die Reform entscheidet. Auf dem Parteitag wird auch das so genannte "Volksaktien-Modell" diskutiert werden, dass sich in der SPD-Bundestagsfraktion zunehmender Beliebtheit erfreut. Für mich persönlich birgt dieses Modell noch ein paar zu klärende Ungereimtheiten, die auch Kollege Hermann Scheer bisher nicht ausräumen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Jung

  • -
Johannes Jung MdB
Wahlkreisbüro
Am Künstlerhaus 30
76131 Karlsruhe

Tel: 0721 / 931 04 21
Fax: 0721 / 931 04 23
E-Mail: johannes.jung@wk.bundestag.de
URL: www.jung-fuer-karlsruhe.de
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Frage zum Thema Soziales
14.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Jung,

mit Hinweis auf die Internetseite www.forum-elternunterhalt.de habe ich die Frage an Sie, inwieweit Sie sich mit der "schwammigen" Gesetzeslage zu diesem Thema sowie der völlig undurchsichtigen Berechnungsgrundlagen durch die Sozialämter schon befasst haben.

Freundliche Grüße
Antwort von Johannes Jung
bisher keineEmpfehlungen
26.10.2007
Johannes Jung
Sehr geehrte Frau ,

bitte konkretisieren Sie doch, was Sie mit "schwammiger Gesetzeslage" und "undurchsichtigen Berechnungsgrundlagen" meinen.

Mit freudlichen Grüßen
Johannes Jung
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Jung,

aktuell beschäftigt mich die Diskussion über die geplante Erweiterung bzw. Änderung des Grundgesetzes hinsichtlich der Anti-Terror-Maßnahmen, insbesondere den Abschuß einer Passagiermaschine, bei der Tatunbeteiligte betroffen wären.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Abschussermächtigung für entführte Flugzeuge für nichtig erklärt mit der Begründung, sie sei mit den Grundrechten auf Menschenwürde und auf Leben unvereinbar und eine Abwägung von Leben gegen Leben sei unzulässig. (Quelle: Spiegel.de)

Demzufolge regt Innenminister Schäuble (CDU) eine Grundgesetzänderung an, um diese Maßnahme durch einen Passus ins Grundgesetz einarbeiten zu lassen, der das entsprechende ausführende Organ zu den notwendigen Handlungen legitimiert.

Ich frage mich gerade: WOZU?

Ist es denn nicht so, daß die Bedrohung durch Terrorismus in Deutschland weniger durch die seit dem 11. September bekannte aber danach nie mehr gelungene Entführung von Passagiermaschinen zum Zwecke der Verwendung als fliegende Bomben ausgeht, sondern von "klassischen" Autobomben oder anderen perfiden Attentats-Varianten?

Für die Sicherheit des Flugverkehrs wird doch schon einiges getan. Es gibt sog. Skymarshals und etliche Kontrollen, z.T. auch Schikanen an und um die Flughäfen, Abgeschirmte Cockpits um ein Eindringen in selbiges zu Verhindern, Schulungen der Crews etc., um ein Szenario ähnlich des 11. Septembers zu verhindern - offenbar mit Erfolg.

Wozu ist dann noch diese Grundgesetzänderung notwendig?
Antwort von Johannes Jung
17Empfehlungen
28.09.2007
Johannes Jung
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre e-Mail in Sachen "Abschussermächtigung".

Die Rechtslage ist eindeutig: der Abschuss eines Passagierflugzeuges ist ein Verfassungsbruch, und das wird er auch bleiben. Nach Ansicht der Verfassungsrichter ist es "schlechterdings unvorstellbar", auf gesetzlicher Grundlage unschuldige Menschen in hilfloser Lage vorsätzlich zu töten.

Begründet wird dies in der Tat mit Verweis auf die Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes) und auf das Recht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1). Diese Grundsätze sind bekanntlich unabänderlich. Demzufolge würden sich auch die betroffenen Piloten strafbar machen.

Auch der Glaube, ein übergesetzlicher Notstand könne das zukünftig legitimieren, ist ein Irrglaube. Das haben Herr Schäuble und mein Namensvetter, Herr Jung, zur Kenntnis zu nehmen. Auch hat die SPD hat eine glasklare Position zum Einsatz der Bundeswehr im Innern: Die Bundeswehr ist keine Hilfspolizei und soll es auch nicht werden.

Über die konkrete Art von Terroranschlägen will ich lieber nicht spekulieren. Deutschland ist wie alle anderen europäischen Länder Teil eines Gefahrenraums. Die potentielle Bedrohung wird auch von der SPD ernst genommen. Die SPD-Bundestagsfraktion und Justizministerin Brigitte Zypries werden sich den Vorhaben von Herrn Schäuble auch weiterhin widersetzen.

Ich meine, für die reale Sicherheitslage und für das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger sind gut ausgebildete, gut ausgestattete und angemessen bezahlte Polizeibeamte erheblich zweckmäßiger als die permanente Verunsicherung durch die Forderungen nach neuen und schärferen Gesetzen. Dass man der Polizei beim Schutz der Bevölkerung vertrauen kann, hat diese gerade eben wieder bewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Jung
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Frage zum Thema Familie
05.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Jung,

CDU, FDP und Grüne haben Konzepte zum Grundeinkommen vorgelegt. Von der SPD hört man nichts. Wird über dieses Thema in der SPD gesprochen, bzw. wie ist ihre Meinung?

MfG

Antwort von Johannes Jung
1Empfehlung
05.02.2008
Johannes Jung
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Anfrage in Sachen Grundeinkommen. Ich will Ihnen gerne meine persönliche Meinung dazu sagen: Ideen wie ein "bedingungsloses Grundeinkommen" oder ein "solidarisches Bürgergeld" sind ein alter Hut, der immer wieder Mal in unterschiedlicher Verformung hervorgekramt wird. Ende der 80er und Anfang der 90er habe ich als engagierter Juso und Student solche Ideen vehement vertreten. Heute nicht mehr: Die Menschen wollen und sollen eigenverantwortlich für ihr Einkommen sorgen, ohne dass sie öffentlich alimentiert und ruhig gestellt werden. Ich persönlich glaube nicht an das Ende der Arbeitsgesellschaft.
Eine grundsätzliche Gewährung von Transferleistungen ohne Gegenleistung wäre ein fundamentaler Systemwandel und würde grundlegende Verhaltensänderungen auslösen. Zudem wäre dies aus meiner Sicht auch einem Großteil der Bevölkerung nicht zu vermitteln.

Es gibt einige Argumente dagegen; ich will mich hier nur auf ein paar Anmerkungen beschränken. Unter dem Gesichtspunkt der vielfach und zu recht geforderten Bildungsreformen ist durch die faktische Entwertung von Erwerbstätigkeit, die mit solchen Vorstellungen einhergeht, mit deutlich verminderten Bildungsanstrengungen zu rechnen. Wie sich das hinsichtlich der volkswirtschaftlichen Bedeutung des "Humankapitals" auf das Wirtschaftswachstum - und ohne ein solches geht nicht viel - auswirken dürfte, liegt auf der Hand. Unter dem Strich bedeuten Bürgergeldansätze große Unsicherheiten, resultierend aus fiskalischen Risiken und Verhaltensänderungen, die bedingt durch negative Anreize zu erwarten sind.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Jung
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