Johannes Andreas Pflug (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Johannes Andreas Pflug
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Diplomingenieur (FH) für Vermessungstechnik
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Duisburg II
Landeslistenplatz
61, Nordrhein-Westfalen
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(...) Auf der anderen Seite war und ist die Volksaktie nicht praxistauglich. Die Aktie wäre zwar in den ersten 2 Jahren stimmrechtslos gewesen, aber nach dem Deutschen Aktienrecht lebt das Stimmrecht wieder auf, wenn in diesen zwei Jahren die garantierte Rendite nicht gezahlt wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
14.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Pflug,
am 5.3.07 habe ich Ihnen einige Fragen zur Umweltpolitik gestellt.Kann es sein, daß Sie diese für mich sehr wichtigen Fragen (und Antworten) aussitzen? Mein Bürgerbegehren ignorieren? Oder Sie einfach keine Lust haben mit der Basis, sprich Wählern zu diskutieren und vorrangig nicht um Problemlösungen bemüht sind?
Wann antworten Sie? Und wenn Sie denn dann irgendwann die Muße haben auf meine Fragen zu reagieren, bitte ich Sie mich nicht mit Standartsätzen zu komplimentieren.Ich erwarte eine klare Stellungnahme und ein Votum für und nicht gegen unser Weltklima.
In diesem Sinne,
Antwort von Johannes Andreas Pflug
bisher keineEmpfehlungen
20.01.2009
Johannes Andreas Pflug
Sehr geehrte Frau ,

in meiner Antwort zu Ihrer Frage vom 05. März 2007 habe ich ausführlich meinen Standpunkt zum Steinkohlekraftwerk in Walsum dargelegt und möchte mich daher hier nicht unnötig wiederholen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Pflug
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Frage zum Thema Soziales
03.08.2007
Von:

Guten Tag Herr Pflug,

zum Thema bedingsloses Grundeinkommen würde mich Ihre Meinung interssieren:

Hier einmal einige Vorteile dieses Systems: Seit Jahren gehen die Einnahmen aus Lohnsteuern zurück. Arbeit ist flexibel und sucht sich weltweit den (steuer)günstigsten Standort.

Eine vollständige Abschaffung der Steuern und Abgaben auf niedrige Einkommen werden wir deshalb so oder so vollziehen. Die neuen Osteuropäischen EU-Staaten machen es uns bereits sehr erfolgreich vor. Dort werden nur noch hohe Einkommen besteuert und Steuern Konsum (25-30% Mwst) erhoben, andere Steuern wurden gar nicht erst eingeführt un somit auch keine Bürokratie.

Zur Zeit wird die einfache Dienstleistungsstunde mit 80% Abgaben und Steuern belastet, ähnlich wie Alkohol, Tabak und Sprit.
Jeder, der ein wenig Ahnung von Markt hat, soll sich einmal durch den Kopf gehen lassen, was passiert, wenn ich auf dem Markt für einfache Diestleistungen die Löhne um 80% senke (bei gleichbleibendem Nettolohn!). Ich bin mir sicher, daß wir nach 6 Wochen einen akuten Arbeitskräftemangel haben und jeden Polen, der nach D kommt, mit offenen Armen empfangen, weil wir den Markt gar nicht mit den wenigen Deutschen bedienen können!

Die 80% Steuern und Abgaben auf die Lohnstunde werden den Menschen zwangsweise abgenommen. Über ihre Verwendung hat der Bürger keinen Einfluß. Das einzige, was man ihm sagt, ist, daß diese Systeme, in die er 80% seiner erwirtschafteten Leistung einzahlt, Konkurs sind.
Beim Bürgergeld werden die Produkte des täglichen Bedarfs mit einer niedrigen, die des außergewöhnliche Bedarfs mit einer hohen und Luxusgüter mit einer exorbitanten Steuer belegt.
In diesem System kann der Bürger endlich frei entscheiden, was er sich für seinen Lohn kauft. Der Staat, der ihm das Geld vorher abnimmt, bevor er es in den Fingern hat, fällt als bevormundender Alleskönner und "ich- weiß-am-besten-was-ich-mit-deinem-Geld-mache Staat" in diesem Falle weg. Dies ist authentischer Liberalismus!


schönes wochenende

RG
Antwort von Johannes Andreas Pflug
8Empfehlungen
21.08.2007
Johannes Andreas Pflug
Sehr geehrter Herr ,

ich kann die Faszination, die das bedingungslose Grundeinkommen auf Sie ausstrahlt, sehr gut verstehen. Das Konzept klingt wie aus einem Märchen: Der Staat zahlt jedem Bürger ein monatliches Grundgehalt von soundso viel Euro ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Gegenleistung. Alle Sozialleistungen werden im Gegenzug gestrichen. Bürokratie würde abgebaut. Für Unternehmen würden die Arbeitskräfte günstiger, die Wirtschaft floriert und die Arbeitslosigkeit würde sinken. Weil jeder die Leistung erhielte, wären Arbeitslose nicht länger stigmatisiert. Kurz: Die Defizite unseres Sozialstaats wären auf einen Schlag beseitigt. Was so fantastisch klingt, ist es letztendlich auch: Ein fantasievolles Gedankenspiel, was aber nichts mit unserer Realität zu tun hat.

Zuerst einmal muss ich Ihnen sagen, dass unsere deutsche, europäische und globale Wirklichkeit derart komplex, vielschichtig und interdependent ist, dass man mit solchen "einfachen besten Lösungen" zwar in gewissen Gesprächsrunden Eindruck schinden kann. Mit realitätsnaher, praktischer und finanzierbarer Politik hat es jedoch wenig zu tun. Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Vergleiche mit anderen Staaten – in ihrem Fall mit osteuropäischen Staaten, die eine Flat Tax eingeführt haben – meistens hinken. Deutschland ist eben nicht vergleichbar mit der Ukraine, der Slowakei etc.

Die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit eines Systems des bedingungslosen Grundeinkommens ist höchst fraglich. Tendenziell würden die Bürger ihre Arbeit zugunsten von mehr Freizeit reduzieren. Dadurch würde die Produktivität unserer Wirtschaft sinken, was wiederum geringere Erlöse und steigende Preise zur Folge hätte. Ein Teufelskreis weil das Grundeinkommen daraufhin erhöht werden müsste. Selbst für das Grundeinkommen gilt aber: Man kann nur das Geld verteilen, welches man zunächst erwirtschaftet hat. Eine Gegenfinanzierung über eine höhere Mehrwertssteuer (auf Grund- und/oder Luxuskonsumgüter) würde nur zu einer Massen- (Einkaufs-) Flucht über die deutschen Grenzen führen.

Das Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens ist aber auch unsozial: Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen wird versucht, Kernprinzipien des Sozialstaates auszuhebeln. Während bisher Sozialleistungen überwiegend zielgenau auf die tatsächlich Bedürftigen zugeschnitten wurden, würden nach diesem Modell auch diejenigen Bürger zu Transferempfängern, die das Geld überhaupt nicht benötigen. Gleichzeitig entfiele mit der progressiven Einkommensteuer ein zentrales Umverteilungsinstrument. Diese Logik widerspricht zu Recht dem Gerechtigkeitsempfinden der meisten Menschen in Deutschland. Das hat nicht zuletzt der Bundestagswahlkampf 2005 gezeigt, als Professor Paul Kirchhof mit seiner Flat Tax scheiterte. Hinzu kommt, dass die meisten Bedürftigen nach den momentan kursierenden Grundeinkommens-Modellen (z.B. auch das von Dieter Althaus) weniger Geld in der Tasche hätten als heute.

Aus meiner Sicht werden die Modelle des bedingungslosen Grundeinkommens auch nicht der Komplexität von Armut gerecht. Das bedingungslose Grundeinkommen wird Probleme wie fehlende Chancen auf aktiver Teilhabe an der Gesellschaft und in der Arbeitswelt, mangelnde Bildung und "Vererbung" sozialer Benachteiligung nicht lösen sonder eher vergrößern! Ein sozialer Staat ermutigt, aktiviert und befähigt deshalb seine Bürger zu Partizipation, Leistung, Kreativität. Er investiert in die Menschen, anstatt sie zu alimentieren. Nur der vorsorgende Sozialstaat, der Familien-, Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik intelligent miteinander vernetzt, kann im 21. Jahrhundert soziale Gerechtigkeit herstellen. Die Verfechter des Grundeinkommens hingegen wollen die Säulen der Sozialversicherung (Rente, Arbeitslosigkeit, Pflege, Unfall) einfach niederreißen, die Fürsorgesysteme und Maßnahmen zur Arbeitsförderung einstellen. Berufliche Weiterbildung, Ausbildung Benachteiligter, beschäftigungsbegleitende Leistungen - alle staatlichen Hilfen, mit denen die Menschen auf eigene Füße kommen sollen, würden abgeschafft.

Zudem wird aus meiner Sicht der psychologische Aspekt übersehen. Wissenschaftliche Studien habe gezeigt, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen den Mensch eben nicht zu einem zufriedenen, arbeitseifrigen und seine Freizeit sinnvoll nutzenden homo illuminatus werden lässt. Vielmehr führt es Unzufriedenheit, Antriebslosigkeit, Unwirtschaftlichkeit und eher chaotischen Verhältnissen. Wer würde sich denn in einer Welt des bedingungslosen Grundeinkommens um 3 Uhr morgens aus dem Bett quälen um einer ehrlichen Arbeit wie Brötchen backen, den Müll abholen oder Zeitungen ausliefern nachzugehen?

Statt der aus meiner Sicht überflüssigen Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen sollte wir vielmehr über eine gute und nachhaltige Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik reden. Hier müssen wir ansetzen damit jeder Mensch eine Chance auf einen Platz in unserer Gesellschaft und Arbeitswelt bekommt, so dass er nach seiner Fasson glücklich werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Pflug
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Frage zum Thema Soziales
22.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Herr Pflug,

danke für Ihre Antwort.

So groß ist die Faszination des BGE nicht, wir brauchen aber ein tragfähiges Konzept für die Zukunft. Ich kann das Bild des von Ihnen gezeichneten Schlarraffenlandes nicht nachvollziehen. Wenn mit dem BGE keiner mehr nachts um 3 Uhr aufsteht und seiner Arbeit nachgeht, wie kommt es denn dann heute, dass Menschen dies tun anstatt zunächst Arbeitslosengeld und dann Hartz IV zu beziehen? Sicherlich sind genannte Transferleistungen an Bedingungen geknüpft aber wer nicht arbeiten und von Hartz IV wirlkich leben will, der tut das auch heute schon recht unbehelligt. Zu den wissenschaftlichen Experimenten die Sie erwähnen - die haben keinesfalls gezeigt, dass die Menschen sich auf die Faule Haut legen - googlen Sie ein bißchen oder nennen Sie bitte Ihre Quellen.

Das BGE hat sicherlich auch gar nicht die Absicht, soziale Probleme zu lösen. Es ist mehr die Idee, dass der Staat sich von seinen sozialen Pflichten quasi frei kauft. Klar wird dadurch niemand gefördert und Sozialhilfedynastien werden dann BGE-Dynastien. Aber wo ist der Unterschied zu heute? Versagt der Staat nicht völlig beim Lösen sozialer Probleme? Macht nicht gerade der Versuch, jede Art von sozialen Problemen zu lösen das Steuerrecht so kompliziert und erfordert diesen riesigen Wasserkopf Sozialbürokratie? Was ist zum Beispiel sozial daran, wenn Hartz IV- Empfänger, die zusammen leben weniger erhalten sollen als Singles? Was ist sozial daran, die Menschen daraufhin auszuspionieren, ob sie Bett und Küche teilen?

Wie wollen Sie denn alleine die Rentenproblematik lösen, ohne jedes Jahr eine neue Sau durchs Dorf zu jagen? Von einer Grundrente zu einem Grundeinkommen wird zukünftig gar kein so weiter Schritt sein. Auch, was die Finanzierbarkeit angeht gibt es Studien. Wir wissen aber genau, unser heutiges System wird nicht finanzierbar sein für die Zukunft. Wollen Sie das bestreiten und wenn nein, haben Sie eigene Strategien für die Zukunft?

Grüße,

Antwort von Johannes Andreas Pflug
1Empfehlung
26.09.2008
Johannes Andreas Pflug
Sehr geehrter Herr ,

leider komme ich erst heute dazu, Ihre Frage hinsichtlich der Nachhaltigkeit der existierenden Rentensysteme in Deutschland zu beantworten.

Zuerst möchte ich anmerken, dass ich Ihre Sorge um die Rentenentwicklung nachempfinden kann. Konjunkturelle Probleme, die immer noch schwierige Lage am Arbeitsmarkt, die demographische Entwicklung und lückenhafte Erwerbsbiographien belasten unsere sozialen Sicherungssysteme. Für die Rentenversicherung erweist sich die hohe Arbeitslosigkeit – vor allem älterer Arbeitnehmer – als Problem, trotz der positiven Entwicklung des letzten Jahres.

All dies führt uns vor Augen, dass wir die sozialen Sicherungssysteme krisenfest machen müssen. Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt weiter die zentrale Säule der Alterssicherung. Wenn sich die Rahmenbedingungen in Zukunft erneut verändern, wird sich auch die gesetzliche Rentenversicherung anpassen. Diese Anpassungsfähigkeit, die die Rente in der Vergangenheit immer wieder unter Beweis gestellt hat, ist auch künftig ihre Stärke. Wir alle, ob jung oder alt, müssen unseren Beitrag leisten damit der Generationenvertrag auch in Zukunft fortbesteht.

Um den gewohnten und gewünschten Lebensstandard im Ruhestand auch in Zukunft halten zu können, muss zusätzliche private und/oder betriebliche Vorsorge getroffen werden. Immer mehr Menschen in Deutschland erkennen die Notwendigkeit und den Nutzen zusätzlicher finanzieller Absicherung nach dem Arbeitsleben. Riester-, Rürup- und betriebliche Renten spielen dabei eine ganz entscheidende Rolle.

Die Riester-Rente ist ein voller Erfolg: Zum Ende 2006 überschritt die Anzahl dieser privaten, staatlich geförderten Zusatzrente die 8-Millionen-Grenze. Die Erhöhung des Rentenalters hilft dabei das umlagefinanzierte Rentensystem zu stabilisieren und unsere langfristigen Ziele zu erreichen. Dabei steht für uns die Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Vordergrund. Daher macht es auch Sinn, die Rente mit 67 in einem Atemzug mit der Initiative 50plus zu nennen. Wir wissen, dass eine Erhöhung des Rentenalters ins Leere laufen muss, wenn sich die derzeitige Arbeitsmarktlage für ältere Menschen nicht grundlegend ändert. Die Einschränkung der Frühverrentungsmöglichkeiten und die Einführung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente haben in der Vergangenheit das Rentenzugangsverhalten zwar bereits positiv verändert, aber eine längere Lebensarbeitszeit kann nicht allein durch die formale Änderung des Rentenrechts erreicht werden.

Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden jährlich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Außerdem wird mit dem Faktor für die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und für die Veränderung des Altersvorsorgeanteils sichergestellt, dass die steigenden Aufwendungen der Jüngeren für ihre Altersvorsorge - einschließlich ihrer privaten zusätzlichen Vorsorge - bei der Anpassung berücksichtigt werden. Des Weiteren erfasst der Nachhaltigkeitsfaktor die Veränderungen beim zahlenmäßigen Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern.

Daher glaube ich, dass die SPD den richtigen Weg eingeschlagen hat, um das Rentensystem der BRD nachhaltig zu finanzieren.

Darüber hinaus würde ich Sie bitten, hinsichtlich Ihrer Frage nach Literaturquellen, die die Anreizproblematik des bedingungslosen Grundeinkommens darlegen, meine Antwort vom 26. September diesen Jahres auf tttp://www.abgeordnetenwatch.de nachzulesen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Pflug
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Pflug,
wie ich erfahren habe, stimmt der Bundestag in der 2. Novemberwoche über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ab.
Ich fühle meine durch die Verfassung und andere Gesetze garantieren Rechte auf private und vertrauliche Kommunikation massiv durch dieses Gesetz eingeschränkt.
Wenn die Kommunikationsdaten der Gesamtbevölkerung für 6 Monate gespeichert werden, enthalten diese Informationen ein "Soziogramm" fast aller Bürger. Derartige Beziehnung sind privat und gehen keinen etwas an.
Ich werde mit der Speicherung meiner Verbindungs- und im Falle von Mobiltelefonen auch Bewegungsdaten Kriminellen oder Verdächtigen gleichgestellt, obwohl das unsere Rechtsordung so nicht vorsieht.
Wie soll die maximale Speicherdauer von 6 Monaten und die nicht missbräuchliche Verwendung garantiert werden, wenn diese Verbindungsdaten im Rahmen des Europaratsabkommens über Computerkriminalität an 52 Staaten übermittelt werden, in denen ganz andere Gesetze gelten?

Wie können Anwälte, Pfarrer oder Journalisten, die bei der Kommunikation mit ihren Klienten/Informanden - aus gutem rechtstaalichen Grund - besondere Geheimhaltungsrechte und PFLICHTEN zustehen, in diesem Zusammenhang sicher sein, daß diese Beziehung zu Ihren Klienten/Informanden nicht bekannt werden?

Welche Entwicklung wird der für eine Demokratie unverzichtbare freie Journalismus nehmen, wenn Informanden, die beispielsweise Korruption aufdecken könnten, befürchten müssen, durch Ihre Verbindungsdaten evtl. identifiziert werden zu können und deshalb mit Repressalien rechnen.

Ich würde gerne wissen, ob Sie die Vorratsdatenspeicherung ähnlich kritisch sehen, und falls nicht, warum Sie die Bedenken vieler Bürger und insbesondere auch Fachleute für nicht stichhaltig halten.
Mit freundlichen Grüßen
  • D. -
Antwort von Johannes Andreas Pflug
3Empfehlungen
27.11.2007
Johannes Andreas Pflug
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage vom 01. November 2007 habe ich erhalten und danke Ihnen für Ihre Anregungen.

Bei dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie (2006/24/EG). Die Eckpfeiler des Gesetzes wurden somit auf EU-Ebene bestimmt. Bei den Verhandlungen zu diesem Gesetz hat sich die Bundesregierung trotz massiven Widerstands der anderen Mitgliedstaaten für eine möglichst grundrechtsschonende Regelung einsetzt. So wurde beispielsweise die Mindestspeicherungszeit der Daten auf 6 Monate und nicht wie ursprünglich auf 36 Monate reduziert. Auch bei der Frage, welche Daten gespeichert werden, hat sich Deutschland mit seiner restriktiven Linie durchgesetzt.

Es werden nur Verbindungsdaten gespeichert, also keine Telekommunikationsinhalte. Konkret: Es wird nur gespeichert, von welchem Anschluss aus zu welchem Anschluss hin, wann und wie lange telekommuniziert wurde. Viele Telekommunikations-Unternehmen (TK-Unternehmen) speichern diese Daten schon heute zu geschäftlichen Zwecken. Bei der Mobilfunktelefonie kommt nun hinzu, dass auch der Standort (gewählte Funkzelle) gespeichert wird. Mit dem neuen Gesetz werden auch Daten der Internetkommunikation gespeichert. Hierbei speichern die TK-Unternehmen lediglich, dass eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt online war. Es werden weder die besuchten Internetseiten noch die Inhalte von E-Mails gespeichert.

Die Daten werden - wie bisher – nur beim TK-Unternehmen gespeichert. Wie bisher schon können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss. Somit werden die Daten ohne diesen Rechtsweg auch nicht an weitere Staaten im Rahmen des Europaratsabkommens über Computerkriminalität weitergegeben. Der Artikel 26 des Abkommens des Europarates über Computerkriminalität sichert das Primärrecht der Staaten, und bestimmt, dass eine Weitergabe der Daten nur im Rahmen der inländischen Gesetze möglich ist.

Für Personen, die als Berufsgeheimnisträger nach § 53 StPO eine besondere Stellung haben, gilt: Das Zeugnisverweigerungsrecht in der Vernehmung bleibt unverändert. Der Schutz der Berufsgeheimnisträger (z.B. Ärzte, Journalisten, Rechtsanwälte) wird künftig auf alle Ermittlungsmaßnahmen erstreckt (galt bislang nur für einzelne Maßnahmen) und damit in umfassender Weise verbessert. Bisherige Schutzvorschriften wie die Beschlagnahmeverbote (§ 97 StPO) oder das Verbot der Wohnraumüberwachung bei Berufsgeheimnisträgern (§ 100c Abs. 6 StPO) bleiben uneingeschränkt bestehen. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass sie in Ermittlungsmaßnahmen nur nach einer sorgfältigen Abwägung im Einzelfall einbezogen werden dürfen.

Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete werden durch umfassende Erhebungs- und Verwertungsverbote bei allen Ermittlungsmaßnahmen besonders geschützt. Aufgrund ihrer verfassungsrechtlich besonderen Stellung werden sie von allen strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen ausgenommen, die sich auf die ihnen in dieser Eigenschaft anvertrauten Informationen und die Umstände der Informationsübermittlung beziehen. Das Bundesverfassungsgericht hat das unter Hinweis auf die Menschenwürde und den in ihr begründeten Kernbereich privater Lebensgestaltung für Gespräche mit dem Seelsorger und mit dem Verteidiger gefordert. Beispiel: Die Entscheidung, ob eine Observierung gegen einen Journalisten durchgeführt werden darf, bedarf danach in jedem Einzelfall einer sorgfältigen Verhältnismäßigkeitsabwägung, bei der die Pressefreiheit einerseits sowie etwa die Schwere der aufzuklärenden Straftat andererseits gegeneinander abzuwägen sind. Handelt es sich nicht um eine Straftat von erheblicher Bedeutung (z. B. Mord, Totschlag, Bildung einer terroristischen Vereinigung), ist die Maßnahme unzulässig. Dies gilt auch für die Entscheidung, ob die erlangten Erkenntnisse zu Beweiszwecken im Strafverfahren verwendet werden dürfen.

"Verstrickungsregelung": Besteht gegen den Berufsgeheimnisträger, etwa einen Journalisten, selbst ein Beteiligungs- oder Begünstigungsverdacht, so können bereits nach geltendem Recht beispielsweise Unterlagen bei ihm beschlagnahmt werden, wenn diese für die Aufklärung einer Straftat relevant sind. Dabei soll es bleiben, allerdings unter erschwerten Bedingungen. Es müssen bestimmte (konkrete) Tatsachen vorliegen, auf die sich der Verstrickungsverdacht gründet, die ausreichen, ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten einzuleiten. Beispiel: Ein Journalist berichtet über einen Bankraub und veröffentlicht dabei Informationen, die darauf hindeuten, dass er weiß, wer der Täter ist. Gegenüber den Strafverfolgungsbehörden beruft sich der Journalist auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Nach geltendem Recht kann die Strafverfolgungsbehörde auf den einfachen Verdacht hin, der Journalist könnte an der Tat beteiligt sein, im Rahmen des Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Bankräuber trotz der Berufung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht eine Durchsuchung beim Journalisten vornehmen und dabei Beweisunterlagen beschlagnahmen. Künftig soll das nur noch möglich sein, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass der Journalist in den am Bankraub verstrickt ist (z. B. an diesem beteiligt war oder sich der Begünstigung strafbar gemacht hat).

Zum besonderen Schutz der Pressefreiheit setzen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gegen Medienmitarbeiter bei Verrat von Dienstgeheimnissen künftig zusätzlich voraus, dass die nach dem materiellen Strafrecht erforderliche Strafverfolgungsermächtigung der zuständigen obersten Behörde bereits erteilt wurde – und zwar auch gegenüber dem Medienmitarbeiter. Zudem wird die Pressefreiheit durch einen verbesserten Informantenschutz gestärkt: Zufallsfunde (Material, das auf eine Straftat hindeutet, aber nichts mit der Untersuchung zu tun hat, wegen derer eine Durchsuchung angeordnet wurde) bei Medienmitarbeitern dürfen nicht als Beweise in einem Verfahren wegen Geheimnisverrats oder wegen sonstiger Straftaten, die mit einem Höchstmaß von unter 5 Jahren Freiheitsstrafe bewehrt sind, verwertet werden.

Ähnlich wie Sie halte auch ich die Wahrung der Grundrechte für enorm wichtig. Deswegen wird der Grundrechteschutz aller, die von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen betroffen sind, verbessert:

  • Richtervorbehalt bei allen eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahmen.

  • Konzentration der Zuständigkeit für die Anordnung einer Maßnahme beim Ermittlungsgericht am Sitz der Staatsanwaltschaft, um dessen größere Spezialisierung zu erreichen

  • Umfassende, gerichtlich kontrollierte Benachrichtigungspflichten

  • Einführung eines nachträglichen Rechtsschutzes bei allen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen

  • Einführung von einheitlichen Kennzeichnungs-, Verwendungs- und Löschungsregelungen.

Ihre Bedenken bei dem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kann ich nachvollziehen. Jedoch denke ich, dass bei der rasanten Entwicklung neuer Technologien, inklusive der Erleichterungen für den Alltag, aber auch der Erleichterungen für kriminelle Aktivitäten, ein neues Gesetz von Nöten ist. Das neue Gesetz liefert dazu den richtigen Ansatz. Da bei der Gestaltung des Gesetzes besonderer Wert auf die Schonung der Grundrechte gelegt worden ist, denke ich dass auch die Frage des Datenschutzes mit ausreichender Aufmerksamkeit beachtet wurde. Ich kann Ihnen versichern, dass das neue Gesetz es nicht vorsieht, Sie mit einem Kriminellen gleichzusetzen. Zum Ersten werden sich die Daten die gespeichert werden nur in sehr geringem Ausmaß mit dem bereits geltenden Gesetzen unterscheiden. Zum Zweiten bleiben diese Daten genau wie vorher auch bereits bei den TK-Unternehmen. Und zum Dritten werden diese Daten nur genutzt, wenn ein sehr konkreter Verdacht auf eine ausreichend schwere Straftat besteht.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz dafür Sorge getragen, dass der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung und dem Schutz vor schweren Straftaten mit hohen, grundrechtssichernden Schwellen verknüpft ist, so dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Pflug
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Pflug,

die jüngsten Ereignisse in China /Tibet, die leider auch verzerrt in unseren Medien dargestellt wurden , werden auch von Ihnen kritisiert. China ist inzwischen für unser Land ein wichtiger Handelspartner geworden. Sie möchten, so habe ich heute gelesen, China mit einem Lieferstop ärgern. Aus der Geschichte wissen wir. daß der Hochmut unseres Landes schon zu zwei Weltkriegen geführt hat. Meine Sorgen ist, daß unsere Politiker sich wieder trauen, über andere Kontinente zu entscheiden. Wie kommt das? Was für ein Demokratieverständnis steckt hinter dieser (in meinem Verständnis) Respektlosigkeit? Deutschland hatte in den letzten Jahren international einen guten Ruf. Können Sie sich vorstellen, daß wir diesen mit der Beteiligung am Afghanistan -Krieg und anderen Auslandseinsätzen nun unwiderbringlich verlieren?

Freundliche Grüße aus Thüringen von
Antwort von Johannes Andreas Pflug
bisher keineEmpfehlungen
11.11.2008
Johannes Andreas Pflug
Sehr geehrte Frau ,

leider komme ich erst jetzt dazu Ihnen zu antworten und danke Ihnen für diese Anregung. Ich gebe Ihnen Recht, dass im Zeitraum vor den Olympischen Spielen in China die Berichterstattung seitens der Medien sehr kritisch und teilweise verzerrend war.

Auch meine Aussagen wurden verfälscht in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" dargestellt. So habe ich nie gesagt, dass ich mich für einen Wirtschaftsboykott gegenüber China einsetzen würde.

Doch die chinesische Tibetpolitik ist meinem Erachten nach ein Fall mit dem sich die internationale Völkergemeinschaft näher auseinandersetzen muss und sich auch nicht scheuen darf Kritik zu äußern.

China ist zwar für Deutschland ein wichtiges Im- und Exportland, doch sollten wir uns nicht nur von wirtschaftlichen Interessen leiten lassen, sondern genau abwägen und einen Mittelweg finden zwischen werteorientiertem Handeln einerseits und interesseorientiertem Handeln andererseits.

Deutschland hat eine internationale Verantwortung derer wir uns nicht entziehen können und wollen. Wir sind Mitglied in zahlreichen internationalen Organisationen wie beispielsweise der NATO und versuchen Krisenprävention in der Welt zu betreiben und Kriege zu beenden oder zu verhindern.

Auslandseinsätze sind daher unerlässlich und um auf Ihre Frage bezüglich der deutschen Beteiligung in Afghanistan einzugehen bleibt mir zu sagen, dass wir die Menschen in Afghanistan beim Staatsaufbau unterstützen müssen. Die Taliban und al-Qaida terrorisieren beispielsweise noch immer das Land und machen der Bevölkerung das Leben schwer.

Deutschland als verantwortungsvoller Staat darf, soweit es uns möglich ist, solche Dinge nicht unberücksichtigt lassen.

Vor unserem Engagement waren in Afghanistan menschenverachtende Zustände, die sich mittlerweile anfangen zu verbessern.

In den nächsten 15 Monaten muss aber eine klare und eindeutige Analyse der Bundesregierung betrieben werden, aus der deutlich zu entnehmen ist, welche Ergebnisse bisher in Afghanistan erzielt wurden.

Nähere Informationen zur Arbeit der Task-Force Afghanistan, in der ich selbst Mitglied bin, können Sie auf meiner Homepage www.johannes-pflug.de erfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Johannes Pflug
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Ihre Frage an Johannes Andreas Pflug
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