Sehr geehrter Herr

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Ihre E-Mail vom 17. März habe ich erhalten und danke Ihnen für die Anregungen.
Sie sprechen Sie sich in Ihrer E-Mail eindeutig gegen den "Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" (Bundestags Drucksache 16/11967) aus. Insbesondere kritisierten Sie, dass die Speicherung von Daten ohne richterliche Anordnung erfolgen könne, keine Beschränkung auf schwere Straftaten vorgesehen sei und die Ergebnisse der Speicherung von den Internetdiensten weitergegeben werden dürften. Ich möchte gerne zu den einzelnen Punkten Stellung nehmen.
Derzeit befindet sich das Gesetz noch im Beratungsprozess des Deutschen Bundestages und der Bundesrat hat zu dem Entwurf am 6. März Stellung genommen (Bundesrats Drucksache 62/09). Von Seiten der SPD-Bundestagsfraktion werden die Bedenken der Bürger sehr ernst genommen und im weiteren Verlauf wird der Gesetzesvorschlag von der zuständigen Arbeitsgruppe Inneres gründlich geprüft.
Die Behauptung, dass Internetanbieter die Nutzungsdaten unbefristet und unbegrenzt speichern dürfen, ist etwas überspitzt und in dem Gesetzesentwurf auch nicht so vorgesehen. Allerdings ist es richtig, dass die Grenzen der Speicherung zu weich sind. Mit dieser Problematik befasst sich derzeit die Arbeitsgruppe Inneres der SPD-Bundestagsfraktion. In einer Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten am 18. Februar wurde ebenfalls gefordert, dass die Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten nur als letztes Mittel zulässig sein sollte.
In der genannten Entschließung wird weiterhin kritisiert, wie auch Sie es betonten, dass die Schwelle der Datenweitergabe an Strafverfolgungsbehörden nicht ausreichend sei und dass der Umgang mit personenbezogenen Daten, die möglicherweise den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, keiner richterlichen Entscheidung unterliegt. Diese Kritik findet sich auch in der Stellungnahme des Bundesrates. Und auch in diesen Punkten gilt, dass die zuständige Arbeitsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion, die AG Inneres, eine sorgfältige Prüfung vornehmen wird.
Der aktuelle Datenschutzskandal in der Privatwirtschaft belegt auf eindringliche Weise, wie wichtig ein funktionierender Datenschutz für den Schutz der Verbraucher ist. Es gilt, unverzüglich sicherzustellen, dass die Verbraucher zukünftig wieder darauf vertrauen können, dass ihre sensiblen Daten nicht missbraucht werden.
Dennoch möchte ich auch betonen, dass eine Notwendigkeit der Stärkung der Sicherheit der Informationstechnik gegeben ist und dass der Entwurf vorsieht, die Sicherheit der Informationstechnik als wesentlichen Bestandteil der inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands zu erhöhen. Dementsprechend ist das Ziel des Gesetztes ein erhöhter Schutz und mehr Sicherheit für die Bürger. Trotzdem ist der Gesetzesentwurf aus Sicht des SPD-Bundestagsfraktion derzeit noch nicht als gelungen zu betrachten und wird daher von der SPD-Bundestagsfraktion kritisch geprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Johannes Pflug