Johannes Andreas Pflug (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Johannes Andreas Pflug
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Diplomingenieur (FH) für Vermessungstechnik
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Duisburg II
Landeslistenplatz
61, Nordrhein-Westfalen
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Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
18.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Pflug,

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort zum BGE.

Sie schreiben: Wissenschaftliche Studien habe gezeigt, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen den Mensch eben nicht zu einem zufriedenen, arbeitseifrigen und seine Freizeit sinnvoll nutzenden homo illuminatus werden lässt.

Ich bin sehr interessiert an den Wissenschaftlichen Studien zum BGE, wären sie so nett mir die Quellen zu nennen!

Liebe Grüsse

Antwort von Johannes Andreas Pflug
bisher keineEmpfehlungen
26.09.2008
Johannes Andreas Pflug
Sehr geehrter Herr ,

in der wissenschaftlichen Literatur existiert eine Reihe von Studien zur Thematik des bedingungslosen Grundeinkommens. Daher möchte ich Ihnen einige meiner Quellen nennen.

So schreibt Kolja Rudzio in seinem Beitrag "Nie wieder Hartz IV" in der "ZEIT" vom 12.04.2007, indem es um das bedingungslose Grundeinkommen geht:

"Weitere Erfahrungen stammen aus Experimenten in den sechziger und siebziger Jahren. Damals plädierten in den USA Politiker wie Wissenschaftler unterschiedlicher Couleur für ein Grundeinkommen, neben Milton Friedman etwa sein linksorientierter Fachkollege James Tobin. In vier verschiedenen Regionen, vom ländlichen Iowa bis zur Großstadt Seattle, wurden Feldversuche gestartet. *Ausgewählte Familien bekamen* bis zu fünf Jahre lang ein Grundeinkommen auf Sozialhilfeniveau, zudem gab es eine Kontrollgruppe ohne Unterstützung. »Die Erwartung war, dass die Menschen trotz des Geldes mehr arbeiten würden, weil die Anreize besser sein sollten als im herkömmlichen Steuer- und Sozialsystem«, erinnert sich Gary Burtless, der als junger Wissenschaftler an dem Versuch mitwirkte und heute Professor an der Brookings Institution in Washington ist. »Aber das war die größte Überraschung: Die Menschen arbeiteten deutlich weniger.« Familienväter reduzierten ihren Arbeitseinsatz um fünf bis sieben Prozent, Ehefrauen um zehn bis 14 Prozent und Schüler noch mehr. Vielleicht hätten die Leute sogar ihre Jobs aufgegeben, wenn es mehr als ein vorübergehendes Experiment gewesen wäre. »Ich habe selbst bei Tobin studiert und war ein Anhänger seiner Ideen«, sagt Burtless, »aber heute weiß ich: Er und Friedman haben sich geirrt.« Das Problem: Je mehr die Bezieher ihre Arbeit einschränken, desto weniger Geld steht zur Umverteilung zur Verfügung. Ein Bürgergeld, das tatsächlich die Menschen von den Zwängen der Arbeitsgesellschaft befreite, untergrübe seine eigene Finanzierung. Schon in den heutigen Sozialstaaten schrumpft das Bestreben vieler Menschen, von eigener Arbeit statt staatlicher Stütze zu leben, warnt der schwedische Forscher Assar Lindbeck. Die »soziale Norm der Arbeit« erodiere zwar nur langsam, auf Dauer wären aber die wirtschaftlichen Grundlagen des Sozialstaats in Gefahr."

Den Beitrag/"//The work response to a guaranteed income: a survey of experimental evidence”// / von Gary Burtless zu den sozialen Problemen eines bedingungslosen Grundeinkommens finden Sie online unter: www.bos.frb.org , S. 22-53.

Über die fiskalischen Probleme der Einführung eines Bürgergeldes empfehle ich Ihnen die Studie von Volker Meinhard "Fiskalische Auswirkungen der Einführung eines Bürgergeldes. Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen" vom DIW Berlin.

Diese Literaturquellen sind selbstverständlich ist nur eine Auswahl. Ich hoffe, dass die empfohlene Lektüre Ihren Vorstellungen entspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Pflug
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
02.01.2009
Von:

sehr geehrter herr pflug wie stehen sie dazu dass tausende von rentnern durch geziehlte falschberatung (versprochen und schriftlich hies es es besteht 100%iger kapitalschutz) durch verschiedene banken um ihre altersversogung gebracht wurden, milliarden für banken und unternehmen ausgegeben werden nur uns kleinanleger hilft keiner wir wollten doch nur für unser alter vorsorgen leider werden viele auf diesem weg zum sozialfall unser frau bundeskanzlerin und unser finanzminister große reden halten DIE EINLAGEN sind in der BRD sicher.
was soll jetzt aus uns werden? wer hilft uns? geld zum klagen haben wir leider nicht mehr.
Antwort von Johannes Andreas Pflug
1Empfehlung
21.01.2009
Johannes Andreas Pflug
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage vom 3. Januar zum Thema Verbraucherschutz für Kleinanleger habe ich erhalten und bedanke mich für Ihre Anregungen.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland eine Einlagensicherung, welche die Bankkunden schützen soll. Diese tritt dann in Kraft, wenn Banken Sparguthaben oder andere Geldanlagen nicht mehr an Kunden zurückzahlen zu können. Alle Banken sind verpflichtet, einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung anzugehören. Diese Einlagensicherung gilt allerdings nur für Einlagen und Riester-geförderte Produkte.

Bei Aktien hingegen ist die Sache schwieriger: Es gibt mit Sicherheit derzeit Kursverluste, momentan geht man aber davon aus, dass diese sich mit der Zeit wieder ausgleichen. Bei Aktienfonds muss allerdings unterschieden werden zwischen den verschiedenen Arten und Anbietern. Hierbei ist anzumerken, dass der Staat keine Garantien für risikoreiche Wertpapiere leisten kann und dies auch nie von der Bundesregierung behauptet wurde. Hier sind die Bürger in der eigenen Verantwortung, denn im Erfolgsfall erhalten die Bürger auch eine überdurchschnittliche Rendite.

Sofern es sich um Lehmann-Zertifikate oder derivative Finanzprodukte (Optionspapiere) handelt, sollte man prüfen, ob man richtig beraten worden ist oder ob eventuell Anspruch auf Entschädigung besteht. Für diesen Fall könnte für Sie folgende Abteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) interessant sein: Verbraucher- und Anlegerschutz; Zertifizierung von Altersvorsorgen und besondere Rechtsfragen. Des Weiteren bieten Verbraucherzentralen, Interessensverbände sowie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Beratungen an.

Die Bundesregierung hat mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz sehr schnell auf die Krise reagiert, um Schaden von Deutschland abzuwenden. Einige Banken haben von diesem Finanzmarktstabilisierungsgesetz bereits Gebrauch gemacht, andere Finanzinstitute sind kurz davor. Hierbei geht es letztlich aber nicht um die Stabilisierung von Bankbilanzen, sondern um den Erhalt eines funktionierenden Finanzmarktrahmens für Investitionen, Anlage und Konsum von uns allen!

Ganz wichtig ist jedoch: das Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte soll vor allem für neues Vertrauen auf den Märkten sorgen. Dabei geht es aber nicht um den Schutz von Bankinteressen sondern um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Dafür wird ein breiter Absicherungsschirm mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro bereitgestellt.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weiter helfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Pflug
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
18.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Pflug!

Anbei 2 Fotos wie es nach 5 Minuten Regen bzw. nach 15 Minuten Regen auf der Ecke Warbruckstr. Johannismarkt aussieht. (Falls das hier geht) (Das geht hier nicht; Anm. der Red.)

Wo bleiben denn die angeblich existierenden Begeher, die doch diese Umstände bemerken müssten? Oder sind die nur bei Schönwetter unterwegs? Vor 3 Monaten hatte ich schon die entsprechenden Stellen per Telefon informiert, nichts ist geschehen. Dann hatte ich Ihre Leute, als diese mit dem Reinigungswagen (Kanal) vor Ort auf den Misstand hingewiesen, die Antwort, wir haben keinen Auftrag. Leider kann ich Ihnen keine Bilder schicken, aber der Gehweg an der Ecke steht nach kurzem Regen bis zu 15 cm unter Wasser. Auf dem Gehweg selbst, entlang der Warbruckstr. Johannismarkt reiht sich Pfütze an Pfütze, so dass man den Gehweg nur im Slalom bewältigen kann. Wie wäre es denn, wenn man mal die Firma in Regress nimmt, die diesen Murks verschuldet hat, denn das ist ja noch durch die VOB in der Zeit?

In der Hoffnung auf eine Reaktion verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

D.

Ps. Wenn Sie die Bilder vom 18.01.09 sehen möchten, geben Sie mir eine E-Mailadresse
Antwort von Johannes Andreas Pflug
bisher keineEmpfehlungen
04.02.2009
Johannes Andreas Pflug
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage vom 18. Januar zum Zustand der Gehwege in Marxloh habe ich erhalten und bedanke mich für Ihre Anregungen.

Da es sich um ein rein kommunales Thema handelt, habe ich Ihr Anliegen an den Marxloher Ratsherren Manfred Slykers sowie den Bezirksbürgermeister Uwe Heider weitergeleitet, mit der Bitte, sich um das Problem zu kümmern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Pflug

PS: Mein E-Mail-Adresse ist johannes.pflug@bundestag.de und steht auf
meiner Homepage www.johannes-pflug.de
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Frage zum Thema Gesundheit
28.01.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Pflug,
mit großem Erstaunen musste ich zur Kenntnis nehmen, dass ich seit Jahresbeginn nicht mehr online Lotto spielen kann - wegen der vom Glücksspiel ausgehenden Suchtgefährdung.
Besteht Ihrer Meinung nach diese Gefahr nicht, wenn ich nun meinen Tippschein in einer der zahlreichen Annahmestellen abgebe? - Ist auch geplant, den Verkauf von alkoholischen Getränken per Internet einzuschränken? Und wenn man die finanziellen Risiken des Glücksspiels mit einbezieht, ist es dann nicht fahrlässiger sein Geld bei einer deutschen Bank anzulegen?

Mit freundlichen Grüßen
-
Antwort von Johannes Andreas Pflug
2Empfehlungen
11.02.2009
Johannes Andreas Pflug
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage vom 28. Januar zum Thema "Online-Lotto" habe ich erhalten und bedanke mich für Ihre Anregungen.

Das "Sportwetten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 hat den Gesetzgeber aufgefordert, den Bereich der Sportwetten bis zum Ende des Jahres 2007 neu zu regeln. Das staatliche Wettmonopol kann nur erhalten bleiben, wenn es am Ziel der Bekämpfung der Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausgerichtet ist. Im Juni 2006 haben sich die Ministerpräsidenten der Länder dann für die Aufrechterhaltung des staatlichen Lotteriemonopols entschieden. Der Glücksspielstaatsvertrag ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft und die einzelnen Bundesländer haben Gesetze zum Glückspielwesen aus diesem Vertrag abgeleitet, da der Glücksspielbereich in die Zuständigkeit der Länder fällt.

In diesem Glücksspielstaatsvertrag ist in § 4 (4) festgelegt, dass Glücksspiele im Internet verboten sind. Sie finden diesen Staatsvertrag z.B. auf der Homepage www.drogenbeauftragte.de unter dem Menüpunkt "Glücksspiel". Sie können mir aber auch direkt eine E-Mail an johannes.pflug@bundestag.de schreiben, dann würde ich Ihnen den Glücksspielstaatsvertrag als PDF-Dokument schicken.

Die Bundesländer argumentieren beim Verbot von Online-Lotto, dass auch von Lotterien Suchtpotenzial ausgehe und sich dieses Suchtpotenzial im Internet noch weniger kontrollieren lasse. Ich verstehe die Bemühungen um Prävention, aber halte die Risiken persönlich auch für überschaubar. Das Gleiche haben aber selbst Finanzexperten auch bis vor einigen Monaten von vielen Geldanlageformen gedacht und würden heute diese Anlageformen sicher als "fahrlässig" einstufen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Pflug
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.03.2009
Von:

Sehr geehrte Herr Pflug,

dem Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14.01.2009 zufolge soll jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ künftig das Recht erhalten, mein Surfverhalten ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Damit müsste ich und auch meine Familie die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet befürchten. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten ist auch nicht vorgesehen.

Ich und auch meine Familie protestieren scharf gegen eine solche anlasslose Erfassung unseres Surfverhaltens und bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Klausel aus dem Gesetzentwurf ersatzlos gestrichen wird!

Auch Sie wissen, dass im vergangenen Jahr zahlreiche Datenskandale aufgetreten sind: Plötzlich war weltweit nachzulesen, wer delikate Partneranzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte, wer ein Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Das zeigt: Nur nicht erfasste Informationen sind sichere Informationen. Es gefährdet unsere Sicherheit, wenn jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über unsere Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen. Bitte verhindern Sie dieses gefährliche Vorhaben!

Bitte teilen Sie uns mit, was Ihre Meinung dazu ist und was Sie unternehmen wollen, damit wir und auch Sie das Internet weiterhin ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen können.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Johannes Andreas Pflug
1Empfehlung
23.03.2009
Johannes Andreas Pflug
Sehr geehrter Herr ,

Ihre E-Mail vom 17. März habe ich erhalten und danke Ihnen für die Anregungen.

Sie sprechen Sie sich in Ihrer E-Mail eindeutig gegen den "Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" (Bundestags Drucksache 16/11967) aus. Insbesondere kritisierten Sie, dass die Speicherung von Daten ohne richterliche Anordnung erfolgen könne, keine Beschränkung auf schwere Straftaten vorgesehen sei und die Ergebnisse der Speicherung von den Internetdiensten weitergegeben werden dürften. Ich möchte gerne zu den einzelnen Punkten Stellung nehmen.

Derzeit befindet sich das Gesetz noch im Beratungsprozess des Deutschen Bundestages und der Bundesrat hat zu dem Entwurf am 6. März Stellung genommen (Bundesrats Drucksache 62/09). Von Seiten der SPD-Bundestagsfraktion werden die Bedenken der Bürger sehr ernst genommen und im weiteren Verlauf wird der Gesetzesvorschlag von der zuständigen Arbeitsgruppe Inneres gründlich geprüft.

Die Behauptung, dass Internetanbieter die Nutzungsdaten unbefristet und unbegrenzt speichern dürfen, ist etwas überspitzt und in dem Gesetzesentwurf auch nicht so vorgesehen. Allerdings ist es richtig, dass die Grenzen der Speicherung zu weich sind. Mit dieser Problematik befasst sich derzeit die Arbeitsgruppe Inneres der SPD-Bundestagsfraktion. In einer Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten am 18. Februar wurde ebenfalls gefordert, dass die Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten nur als letztes Mittel zulässig sein sollte.

In der genannten Entschließung wird weiterhin kritisiert, wie auch Sie es betonten, dass die Schwelle der Datenweitergabe an Strafverfolgungsbehörden nicht ausreichend sei und dass der Umgang mit personenbezogenen Daten, die möglicherweise den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, keiner richterlichen Entscheidung unterliegt. Diese Kritik findet sich auch in der Stellungnahme des Bundesrates. Und auch in diesen Punkten gilt, dass die zuständige Arbeitsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion, die AG Inneres, eine sorgfältige Prüfung vornehmen wird.

Der aktuelle Datenschutzskandal in der Privatwirtschaft belegt auf eindringliche Weise, wie wichtig ein funktionierender Datenschutz für den Schutz der Verbraucher ist. Es gilt, unverzüglich sicherzustellen, dass die Verbraucher zukünftig wieder darauf vertrauen können, dass ihre sensiblen Daten nicht missbraucht werden.

Dennoch möchte ich auch betonen, dass eine Notwendigkeit der Stärkung der Sicherheit der Informationstechnik gegeben ist und dass der Entwurf vorsieht, die Sicherheit der Informationstechnik als wesentlichen Bestandteil der inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands zu erhöhen. Dementsprechend ist das Ziel des Gesetztes ein erhöhter Schutz und mehr Sicherheit für die Bürger. Trotzdem ist der Gesetzesentwurf aus Sicht des SPD-Bundestagsfraktion derzeit noch nicht als gelungen zu betrachten und wird daher von der SPD-Bundestagsfraktion kritisch geprüft.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Pflug
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Ihre Frage an Johannes Andreas Pflug
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