Jörn Wunderlich (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Jörn Wunderlich
Geburtstag
16.01.1960
Berufliche Qualifikation
Volljurist, Richter am Amtsgericht a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Limbach-Oberfrohna
Wahlkreis
Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
Ergebnis
25,3%
Landeslistenplatz
8, Sachsen
weitere Profile
(...) Denn durch die Einführung eines zweiten, der Ehe weitgehend nachgebildeten, Rechtsinstituts, würde kein Beitrag zur Entprivilegierung der Ehe geleistet, sondern ihre Hegemonie weiter zementiert, eine Gleichberechtigung der Lebensweisen ist mit einer Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft noch nicht erreicht. Denn es existieren eine Vielzahl von Lebensweisen und Familienformen, für die die Eheschließung oder die Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht in Frage kommt: Einelternfamilien, Singles, zusammenlebende Freunde, Verwandte, Patchworkfamilien, Wahlverwandtschaften oder auch Paare, die sich gegen Ehe und Lebenspartnerschaft entschieden haben. Deshalb kann die Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Lebensweisenpolitik sein, in der die Anerkennung aller Lebensweisen leitendes Prinzip ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Jörn Wunderlich
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

was hindert Sie daran, auf die doch brennenden Fragen der Frau Fischer (1) und des Herrn Görg (2) einzugehen?

Desweiteren hätte ich gern gewußt, wie Sie in Bezug auf die sogenannte "Drittgeheimniskontroverse" denken bzw. über die Tatsache, daß offenbar nicht mehr klar ist, ob sich ein Arzt oder auch ein Soz.- Päd. noch strafbar macht wenn er mit Erlaubnis allein des "Anvertrauenden" das Geheimnis eines Dritten weitergibt, z.B. in einem Gutachten an ein Familiengericht verkauft.
Im Bundestag ist das Duo Neskovic/Zypries (vgl. 3) offenbar der mir unverständlichen Auffassung des Weltreisenden SCHÜNEMANN (neue Ausgabe des "Leipziger Kommentars" zum Strafgesetzbuch, § 203, Rz 99), wonach der Anvertrauende auch der allein Verfügungsberechtigte über des Dritten Geheimnis sei (Prinzip: informationelle Fremdbestimmung), wohingegen z.B. der auch Ihnen als unbeugsam bekannte Norbert Geis die tradierte (und z.B. im "Münchner Großkommentar" noch zu findende) - den Ärzten seit Hippokrates heilige - Sichtweise vertritt, nach der grundsätzlich ALLE Geheimnisse von den unter § 203 StGB genannten Berufsgruppenvertretern zu wahren sind und grundsätzlich der Inhaber des Geheimnisses die Verfügungsberechtigung behält (Prinzip: informationelle Selbstbestimmung, 4).

Muß nicht ganz schnell Klarheit für uns alle geschaffen werden?

Mit freundlichen Grüßen
W.
Psychiater, Psychotherapeut & Anatom
Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland


(1) www.abgeordnetenwatch.de
(2) www.abgeordnetenwatch.de
(3) www.abgeordnetenwatch.de
(4) www.abgeordnetenwatch.de
Antwort von Jörn Wunderlich
bisher keineEmpfehlungen
07.12.2009
Jörn Wunderlich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Email.
Erlauben Sie mir bitte zunächst eine grundsätzliche Bemerkung. Ich bin prinzipiell gern bereit, auf die täglich zahlreich eingehenden Emails zu antworten.
Allerdings sehe ich meine Aufgaben als Abgeordneter in erster Linie darin, durch meine parlamentarische Arbeit die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Besseren zu verändern. Dabei gehe ich davon aus, dass auch die Wählerinnen und Wähler das von mir erwarten.

Aus eben diesen Gründen habe ich die allein von Ihnen in den letzten drei Monaten gesandten ca. 50 Emails lediglich zur Kenntnis genommen. Analog werde ich künftig mit Ihren Zuschriften über Abgeordnetenwatch verfahren.

Auf die noch offenen Fragen der Frau Fischer und des Herrn Görg werde ich umgehend eingehen. Das Fehlen der Antworten ist vermutlich den im Ergebnis der Bundestagwahlen mehr als zahlreich eingehenden Email geschuldet, wofür ich vielmals um Entschuldigung bitte.

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Wunderlich
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.03.2010
Von:
-

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

als Mitglied des Ältestenrates des Deutschen Bundestages möchte ich Sie Folgendes fragen.

1. Für die heutige Plenarsitzung des Deutschen Bundestages war eine Regierungserklärung durch die Bundesregierung (namentlich die Bundeskanzlerin)zum Europäischen Rat am 25./26.03. 2010 in Brüssel angesetzt. Diese war zeitlich so geplant, dass bewusst war, dass die Bundeskanzlerin während der Aussprache zur Regierungserklärung sich auf den Weg nach Brüssel machen muss, um dort noch anzukommen.

Warum wird die Tagesordnung seitens des Ältestenrates so ungünstig terminiert, dass Hauptpersonen und bekannte Termine der Sitzungen, gar nicht an den Debatten ganz teilnehmen können?

Quelle www.bundestag.de
Die Aussprache zur Regierungserklärung folgte nach der Wahl des Wehrbeauftragten.

2. Des Weiteren ist mir aufgefallen, dass schon zur Planung der Plenarsitzungen ein Großteil der abendlich gehaltenen Reden nur noch zur Protokoll gegeben wird, also gar nicht mehr im Rahmen einer Debatte vorgetragen wird. Ich halte dies für eine bedenkliche Entwicklung. Es kann nicht der Sinn der Plenarsitzungen sein, dass große Teile nur schriftlich im Protokoll nachzulesen sind und eine Debatte und somit der wichtige Dialog zwischen Opposition und Regierungsfraktionen darüber gar nicht stattfindet.

Quelle www.bundestag.de
Die mit * gekennzeichneten Reden werden zu Protokoll gegeben, wie es auf der Seite ganz unten erwähnt wird.

Wie sehen Sie diese Entwicklung.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Jörn Wunderlich
bisher keineEmpfehlungen
21.04.2010
Jörn Wunderlich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen über abgeordnetenwatch.de, die ich wie folgt beantworte:

1. Selbstverständlich stimme ich mit Ihnen darin überein, dass Abgeordnete grundsätzlich eine uneingeschränkte Teilnahme an den Sitzungen des Plenums möglich sein sollte. Als neues Mitglied im Ältestenrat habe ich auch bisher die Erfahrung gemacht, dass alle Mitglieder des Gremiums stets um eine langfristige Terminierung und damit das Vermeiden von Terminüberschneidungen sowohl national als auch international bemüht sind. Im Ergebnis aktuell politischer Ereignisse ist dies jedoch nicht immer 100 %ig umsetzbar.

2. Der Ältestenrat beschließt die Debattenzeiten für die einzelnen Tagesordnungspunkte und legt den Schlüssel für die Redezeiten entsprechend der Größe der einzelnen Fraktionen fest. Sicherlich stimmen Sie mit mir darin überein, dass z.B. bei einer 30-minütigen Aussprache und einer Redezeit der Abgeordneten im Plenum von z.B. ca. 4 Minuten der Dialog zu einem Thema nicht erschöpfend ausfallen kann. Bei der Fülle der zu beratenden Themen hätte das darüber hinaus Plenarsitzungen bis weit in die Morgenstunde zur Folge. Statt dessen findet der maßgebliche Austausch von Argumenten in den Ausschüssen, Berichterstattergesprächen oder Anhörungen statt. Die Entscheidung, welche Tagesordnungspunkte nicht im Plenum debattiert sondern - in der Regel nach 22 Uhr - zu Protokoll gegeben werden, erfolgt nicht durch den Ältestenrat sondern in Absprachen zwischen den Berichterstattern zu den entsprechenden Themen.


Mit freundlichen Grüßen

Jörn Wunderlich
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

Sie hatten hier am 7.9.09 zum Thema der organisierten Datenkriminalität in Sorgerechtsverfahren - zumal in Bayern - folgendes geschrieben (1):

"Selbstverständlich ist es vor diesem Hintergrund skandalös, wenn derartige sensible Daten tatsächlich verschickt werden sollten. .... Da nicht bekannt ist, ob derartige Praxis verbreitet ist, wird DIE LINKE zunächst Informationen einholen. Eine Novellierung des Gesetzes erscheint nicht erforderlich, da es sich hier um ein Vollzugsproblem handelt."

Ich wurde auf einen im Netz veröffentlichten konkreten Vorgang aufmerksam gemacht, der m.E. eindrucksvoll belegt, wie das von Ihnen so genannte Vollzugsproblem auch dann im Einzelfall funktioniert, wenn jemand sich zu wehren versucht:

Ein Münchner Staatsanwalt, der dem Verdacht auf unbefugte Offenbarung von Privatgeheimnissen (§ 203 Abs. 2 S.1 StGB) durch einen Familienrichter nachzugehen hatte, behauptete einfach, das Kreisjugenfamt (Adressat der Kopie eines Gutachtens, das DEM RICHTER als Beweismittel dienen sollte), sei GESETZLICH ZUR MITWIRKUNG an der familien-/sorgerechtlichen ENTSCHEIDUNG (sic!, W.M.) BERUFEN".

Das beinhalte "DENKLOGISCH" "UND IM SINNE DES GESETZES AUCH", daß das Jugendamt informiert wird.

Zudem versucht der promovierte Sachbearbeiter den Eindruck zu erwecken, die Offenbarung von Privatgeheimnissen durch den Richter sei sogar Ausfluß einer "GEBOTENEN InformationsPFLICHT" und auch deshalb kein Problem, weil das Jugendamt ebenfalls "Schweigeverpflichtungen" unterworfen sei.

Was sagen Sie zu so viel Unsinn?

Ist das nicht mehr als skandalös (wie Sie schrieben s.o.)?

Ist das nicht eine hochkriminelle Angelegenheit, die auch das Problem der Gewaltenteilung touchiert?

Mit freundlichen Grüßen
W.
Grruppe Justizkontrolle / Scientologyabwehr D

1) www.abgeordnetenwatch.de

2) www.lets-goerg.de
Antwort von Jörn Wunderlich
bisher keineEmpfehlungen
11.06.2010
Jörn Wunderlich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift. Als Antwort erlaube ich mir, aus meiner Email an Sie vom 07.12.2009 zu zitieren:

"Erlauben Sie mir bitte zunächst eine grundsätzliche Bemerkung. Ich bin prinzipiell gern bereit, auf die täglich zahlreich eingehenden Emails zu antworten. Allerdings sehe ich meine Aufgaben als Abgeordneter in erster Linie darin, durch meine parlamentarische Arbeit die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Besseren zu verändern. Dabei gehe ich davon aus, dass auch die Wählerinnen und Wähler das von mir erwarten.

Aus eben diesen Gründen habe ich die allein von Ihnen in den letzten drei Monaten gesandten ca. 50 Emails lediglich zur Kenntnis genommen. Analog werde ich künftig mit Ihren Zuschriften über Abgeordnetenwatch verfahren."

Im Übrigen kommentiere ich keine Sachverhalte, die ich lediglich dem "Erzählen" nach kenne.

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Wunderlich
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verlängerung von AKW-Laufzeiten
31.10.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

ich habe einige Fragen zum Thema Atompolitik:
  • auf welcher Grundlage berechnet die Linke die Notwendigkeit von Atomstrom bzw. erneuerbarer Energie?
  • auf welchen Papieren Studien/Papieren schätzt die Linke die Gefahr von Störfällen ab?
  • anhand welcher Studien/Papieren bewertet die Linke die Entsorgung/Lagerung von Abfällen der Atomindustrie?
  • mit welchen Studein/Papieren begründet die Linke die Klimagerechtigkeit von Atomenergie bzw. der Entwicklung von erneuerbarer Energie?
  • welche rechtlichen Abhängigkeiten bestehen im Energiesektor?
  • welche Gutachter zieht die Bundesregierung zu Rate, soweit dies Ihnen bekannt ist?
  • auf welcher Grundlage bewertet die Linke die Wahrscheinlichkeit eines Störfalles?
  • wie berechnet die Linke den Anteil an Stromimporten und deren Notwendigkeit?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar für die Auskunft über die gefragten Schriftstücke zur Durchsicht.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jörn Wunderlich
bisher keineEmpfehlungen
13.12.2010
Jörn Wunderlich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, für deren etwas verspätete Beantwortung ich mich zunächst entschuldige.
Mit Ihren Fragen haben Sie einen prächtigen Blumenstrauß an energiepolitischen Fragen zusammen gestellt, die alle für sich gesehen spannend und wichtig sind.

Als Abgeordneter mit der Zuständigkeit "Familienpolitik" und im Rahmen des mir für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Zeitbudgets sind sie jedoch nicht erschöpfend zu beantworten. Trotzdem hoffe ich Ihnen mit meinen Antworten ein Stück weiter zu helfen.

Zur Frage Atomenergie und Klimaschutz hat DIE LINKE von der Niedersächsischen Landtagsfraktion eine Broschüre herausgegeben mit dem Titel "Für Klimaschutz- gegen Atomenergie!" Dort sind die wichtigsten Argumente zusammen getragen. Sie ist auf der Seite www.linksfraktion-niedersachsen.de herunterladbar.

Die Bundesregierung lässt sich in energiepolitischen Fragen von verschiedenen Seiten beraten, wobei der Sachverständigenrat der Bundesregierung für Umweltfragen eine recht unabhängige Rolle einnimmt. Leider hört die Bundesregierung nicht auf diese Berater, sondern nur auf die der Atomwirtschaft. Selbst wenn die Gutachten 3:1 gegen die Position der Bundesregierung sprechen, hält sich die Regierung an das Gutachten der Atomgemeinde.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat einen guten Vortrag ausgearbeitet zu den negativen Folgen der Laufzeitverlängerung auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien. ( www.umweltrat.de ) Die Frage der Störfallwahrscheinlichkeit von AKW steht nicht im Vordergrund. Diese Zahlenspielerei ist ohnehin schwer nachvollziehbar, weil durch Eingabe veränderter Rahmenbedingungen gleich völlig andere Ergebnisse heraus kommen, die nicht überprüfbar sind. Die Realität von Harrisburg und Tschernobyl oder Majak sprechen eine eigene Sprache. Nicht umsonst sind Atomkraftwerke weltweit nicht versicherbar.

Ohne die Übernahme des Risikos durch die Bundesrepublik wäre in Deutschland nie ein Atomkraftwerk gebaut worden. Das Risiko ist privat nicht versicherbar und damit zu teuer. Bei voller Versicherung wäre der Atomstrom schon dadurch mit 2 € pro kWh belastet und teurer als jede Erneuerbare Energie.
Deutschland ist seit vielen Jahren Stromexporteur. Selbst zu Zeiten, als 4 Atomkraftwerke still standen, wurde noch immer Strom exportiert. In Zeiten, in denen viel Wind weht, wird der Strom zeitweilig sogar an der Börse verschenkt oder noch drauf gezahlt, damit jemand im Ausland den Strom abnimmt, weil die deutschen Kohle- und Atomkraftwerke nicht flexibel genug sind, um sich dem Bedarf anzupassen und den gesetzlichen Vorrang für die Erneuerbaren Energien auch umzusetzen. Für alle Fragen zu den Erneuerbaren Energien und deren Potential empfehle ich die webseite des Bundesverbandes der Erneuerbaren Energien BEE ( www.bee-ev.de ).
Der BEE lag in der Vergangenheit mit seinen Prognosen wesentlich realistischer, als alle Politikbeschlüsse oder sonstigen Institutionen. Alle haben die Erneuerbaren Energie unterschätzt. Sie sind heute global der Zukunftsmarkt im Kraftwerksbereich. In keinen anderen Bereich wird weltweit so viel investiert und die deutsche Industrie profitiert am stärksten davon.
Für alle weiteren Fragen rund um diese energiepolitischen Fragen empfehle ich die neue und aktuelle web-Seite: www.nachhaltig-links.de

Für Rückfragen auch gerne direkt an:
Dieter.Schaarschmidt@linksfraktion.de
Referent für den PUA
Gorleben,Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Wunderlich
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.12.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

Sie hatten zu der offenbar organisierten Datenkriminalität in der bayerischen Familienrechtspraxis am 7.9.09 hier mitgeteilt:

"Da nicht bekannt ist, ob derartige Praxis verbreitet ist, wird DIE LINKE zunächst Informationen einholen. Eine Novellierung des Gesetzes erscheint nicht erforderlich, da es sich hier um ein Vollzugsproblem handelt."

Ich möchte nun gern von Ihnen wissen:

1. Was genau meinen Sie mit "Vollzugsproblem"? Wollen sie damit zum Ausdruck bringen, daß Richter sich womöglich - trotz § 203 Abs. 2 S. 1 StGB - einfach nicht an die geltenden Gesetze z.B. zum Schutz von Privatgeheimnissen halten und unser bayerisches Landesjugendamt nicht an das Verbot, öffentlich zu strafbaren Handlungen aufzurufen?

2. Wo hat DIE LINKE bisher nachgefragt, wie seinerzeit beabsichtigt und welche Informationen wurden dabei gewonnen?

3. Würden Sie es begrüßen, wenn Betroffene aus Bayern und anderen Bundesländern Ihnen ihre konkreten Erfahrungen schildern?

Wie ich lese, gibt es womöglich nicht nur in Bayern offizielle Propaganda für die "informationelle Kooperation" von Richtern und Jugendämtern inklus. Aufforderungen, regelmäßig z.B. ganze Gutachtenskopien an das Jugendamt zu versenden. Jedenfalls stieß ich auf bis jetzt unbeantwortet gebliebene Anfragen der Gruppe Justizkontrolle / Scientologyabwehr Deutschland z.B. bei dem Juristen Hirte, MdB und bei dem Justizminister Goll, BW (2).

Halten Sie denn z.B. die öffentliche Thüringer Aufforderung (Link 3, dort unter "Teil A, I.1.") für vereinbar mit dem Grundgesetz und den §§ 99 und 203 StGB?

Mit vorzüglichster Hochachtung


J. aus München

1) www.abgeordnetenwatch.de
2) www.abgeordnetenwatch.de
3) www.ljrt-online.de
Antwort von Jörn Wunderlich
bisher keineEmpfehlungen
14.02.2011
Jörn Wunderlich
Sehr geehrter Herr ,

zunächst bitte ich, die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage vom Dezember 2010, die sich auf meine Antwort an Herrn Meißner vom September 2009 bezieht, zu entschuldigen.

Aufgrund struktureller Veränderungen bei den anstehenden Arbeitsaufgaben in der Fraktion war und ist es mir leider nicht mehr möglich, diese Angelegenheit weiter zu verfolgen. Insofern kann ich Ihre Fragen nur dahingehend beantworten, dass ich eine erneute Schilderung bereits bekannter Erfahrungen Betroffener für wenig zielführend halte. Darüber hinaus habe ich bereit in meiner Antwort aus der 16. Wahlperiode darlegte, welche Vorschriften einschlägig sind, dass die Einhaltung des Rechts Aufgabe der Gerichte ist und auch eine Information an den zuständigen Datenschutzbeauftragten möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Wunderlich
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Jörn Wunderlich
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.