Jörg van Essen (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Jörg van Essen
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Jurist, Oberstaatsanwalt a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Von diesem Hauptstadtvertrag haben in meinen Augen wir alle profitiert. Schließlich ist es im Sinne von Deutschland, einen funktionierenden Regierungssitz zu haben. Es wurde politisch entschieden, dass der Sitz Berlin ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
25.05.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr van Essen,
meine Frage an Sie, da ich glaube, dass (wenn überhaupt) eine entsprechende Anregung wohl vom Rechtsausschuss kommen müsste.Die Frage betrifft die Pfändungsfreigrenzen.

Durch das Konjunkturpaket II wird der Grundfreibetrag zur Est. rückwirkend zum 01.01.2009 um 170 Euro erhöht. Dies müsste zu einer Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2009 führen,da diese Erhöhung an den GFB gekoppelt ist.Die Erhöhung läge bei rund 2,2 % und liegt damit deutlich unter der Preissteigerung der letzten vier Jahre und sogar unter der Steigerung der Alg II-Regelsätze (Hartz 4) im entsprechenden Zeitraum. Nun wird gegen die Anpassung zum 01.07.2009 eingewandt, dass das steuerfreie Existenzminimum nur rückwirkend erhöht worden sei und dies erst zum 01.07.2011 berücksichtigt werden könnte. Ausgerechnet Schuldner/innen und in Insolvenz befindliche von der Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums abzukoppeln wäre jedoch zutiefst ungerecht und würde dem Sinn der gesetzlichen Regelung zur Anpassung der Pfändungsfreigrenzen und der wirschaftspolitischen Intention der Anhebung des steuerfreien Existenzminimums nicht gerecht.
Ohne Anhebung fließt ein Mehrverdienst für weitere zwei Jahre ausschließlich an Gläubiger, die eine Abtretung vorgelegt oder die eine erstrangige Pfändung veranlasst haben. Die beabsichtigte Besserstellung von Geringverdienern und dort insbesondere der Familien mit Kindern würde nicht bei diesen ankommen.Und:Selbst die weitere Anhebung des GFB z.1.1.2010 würde erst ca. 1,5 Jahre später Wirkung zeigen.
Eine entspr. schr.Aussage des BMJ liegt mir vor. Sehen Sie eine Möglichkeit,hier etwas parlam. zu ändern? Die Erhöhung des GFB erfolgte ja auch außerhalb der"eigentl.geltenden" gesetzl.Regelung, dann müsste doch diese Folge aufgrund der gegeb.Situation auch "anders", z.B. durch eine gesetzl."Sonderregelung" lösbar sein? Der politische Wille der relev.Parteien wäre natürl. notwendig....
Besten Dank.MfG H.-
Antwort von Jörg van Essen
bisher keineEmpfehlungen
12.06.2009
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre Zuschrift, auf die ich Ihnen gerne wie folgt antworte.

Gemäß § 850c Abs. 2c ZPO erfolgt eine Änderung der Pfändungsfreigrenzen jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages. Der Gesetzgeber hat sich 2008 gegen eine Erhöhung des Grundfreibetrages zum 1. Januar 2009 entschieden. Daher ist auch keine Anpassung der Pfändungsfreigrenzen erfolgt. Da die Erhöhung des Grundfreibetrages durch das sog.Konjunkturpaket II erst im März 2009 in Kraft getreten ist, kann sie sich nicht für den gesamten Veranlagungszeitraum 2009 auswirken. Der 17. Deutsche Bundestag wird sich daher zu gegebener Zeit erneut mit der Frage der Anpassung der Pfändungsfreigrenzen zu befassen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
01.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr MdB und Oberstaatsanwalt a.D. Jörg van Essen,

Anfang letzten Jahres wurde mir mein Konto gepfändet, auf das meine Pension vom LBV überwiesen wird.

Wie ist es möglich, dass ein Rechtsanwalt Auskünfte über mein Konto erhält und einer Pfändung seitens der Postbank sowie dem Gericht zugestimmt wird? Immerhin gibt es eine Pfändungsgrenze.

Hochachtungsvoll
Antwort von Jörg van Essen
bisher keineEmpfehlungen
08.06.2009
Jörg van Essen
Sehr geehrte Frau !

Vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Kontenpfändung. Ich bitte um Verständnis, dass ich grundsätzlich zu rechtlichen Einzelfragen keine Stellung beziehe. Ich glaube auch nicht, dass im Rahmen eines solchen Forums überhaupt eine sinnvolle Rechtsberatung möglich wäre.

Gleichzeitig erlaube ich mir folgenden allgemeinen Hinweis: Die FDP-Bundestagsfraktion hat am 23. April 2009 im Deutschen Bundestag der Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Reform des Kontopfändungsschutzes zugestimmt. Künftig wird jeder Kunde von seiner Bank verlangen können, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird. Damit soll verhindert werden, dass Gläubiger auf das gesamte Guthaben des Girokontos zugreifen können - mit der bisher häufigen Folge, dass die Kreditinstitute das Girokonto kündigen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion
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Frage zum Thema Familie
03.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen,

Radio Lippewelle Hamm berichtet über ERWACHSEN AUF PROBE, BABY ZU TESTZWECKEN AUSLEIHEN stehe vor der Gerichtsentscheidung ob oder ob gar nicht gesendet werden darf. Meine Erkenntnis über US amerikanische Schuddelsendungen behalte ich für mich, doch was mich sehr bewegt: Was sagen die Parteien dazu ? Müssen wir jeden Schmutz über uns ergehen lassen ? WO bleiben die Werte der Familien? Alles wird auf animalisch niedriges Niveau gezogen. Die Folgen sind die Istzustände über Entfremdungen in den Familien und Zerstörung des sozialen Gefüges innerhalb der Wertegemeinschaft. Und was mich besonders unter Schäuble und Überwachung maßloß aufregt: Was hat unsere Familienvorzeigeministerin zu sagen? Ein hinterlistigen Internetschutz ist ihr geistiges Kind. Hoffentlich das letzte und wird vor dem Bundesverfassungsgericht gekippt werden.

Wie steht es in meiner Partei FDP um fragwürdige Sendungen, die wohl mehr kommerziellen Charakter aufweisen als Lehrstücke für unmündige Bürger, die selbst noch in den Kinderschuhen stecken?

Sehr zum Gruß,
Antwort von Jörg van Essen
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08.06.2009
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur RTL-Sendung "Erwachsen auf Probe". Ich habe diese Sendung nicht gesehen und eine Bewertung dieser ist mir damit auch als Privatperson nicht möglich.

Die erste Sendung wurde von RTL am Tag Ihres Schreibens ausgestrahlt: ca. 3 Mio. Zuschauer haben sich die Sendung angesehen. Damit liegt die Quote unter den Sendungen, die sonst in diesem Zeitfenster ausgestrahlt wurden.

Die Meinungsfreiheit des Rundfunks steht für uns an vorderer Stelle. Damit müssen die Medien sorgsam umgehen. Für die Kontrolle der privaten Rundfunkanstalten sind die Landesmedienanstalten sowie - in diesem Fall - die Jugendschutzkommission der Landesmedienanstalten zuständig.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen", den Sie auch ansprechen, liegt jedoch in unserem Zuständigkeitsbereich. Diesem stehen wir kritisch gegenüber. Für uns steht hier schon die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornographie in Frage. Gefahrenabwehr obliegt den Ländern, die in diesem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der Länder, wohingegen der Bund nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Telemedien zuständig ist. Insoweit stellt sich die Frage, ob der eingebrachte Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist, was Sie ja auch anmerken.

Dies bemerke ich unter der Voraussetzung, über die wir uns sicherlich alle einig sind, dass Kinderpornographie effektiv bekämpft werden muss. Kinderpornographie, bei der der Missbrauch von Kindern in Bild oder Film wiedergegeben wird, ist ein widerliches und schreckliches Verbrechen, denn der vorangegangene Missbrauch hinterlässt unheilbare Wunden an Seele und Körper der missbrauchten Kinder. Notwendig ist die konsequente Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion
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Frage zum Thema Sicherheit
06.06.2009
Von:
May

Sehr geehrter Herr Jörg van Essen,

wie denken Sie persönlich und auch ihre Partei über das geplante "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen?

Es würde mich durchaus interessieren, da es für mich sehr wichtig für die anstehenden Wahlen ist. Es geht viel weniger um die Thematik an sich, sondern darum, dass aus meiner Sicht eine wirkliche Hetzjagd auf evtl. "Sündenböcke" betrieben wird. Die traurigen Vorfälle an den Schulen sind entsetzlich, da wird Ihnen jeder zustimmen, aber rechtfertigt das ein generelles Herstellungsverbot? Ich gebe zu, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen, aber in Deutschland haben wir ohnehin europaweit die härtesten Gesetze und ganz ehrlich, auch wenn man jegliche Gewalt aus unserem Alltag verbannt, so wird das nichts ändern. Es wird immer Soziopathen geben, die Schreckliches anrichten werden. Wenn man jedoch dafür bereit ist die Rechte aller zu beschneiden, so erscheint mir das völlig unverständlich und überzogen. Ich habe selbst viele Jahre derartige Computerspiele konsumiert und ich kann Ihnen sagen, dass viele Bücher wesentlich verstörender sind, als es ein Spiel jemals sein könnte. Was also, wenn es trotz Verbots wieder zu einem Amoklauf kommt - Verbieten wir dann irgendwann auch wieder Bücher? Am besten auch gleich Boxkämpfe und Krimis im Fernsehen... mit ein wenig Phantasie könnte das ja bei kranken Menschen ebenfalls zu solchen Handlungen führen? Wobei gesagt werden muss, dass bislang noch nie wirklich bewiesen wurde, wie stark der Einfluss solcher Medien ist.
Ich als erwachsener Mensch verfolge das derzeitige Geschehen in unserem Land mit Argwohn. Sicherheit hin oder her, wenn man ständig an möglich schlimme Folgen denkt, wird man letztlich ein Leben in Angst und Schrecken führen. Sicherheit ist notwendig, aber nur bis zu einem gewissen Grad. Bin sehr gespannt auf ihre Antwort und vielen Dank im Voraus.

Mit besten Grüßen
May
Antwort von Jörg van Essen
6Empfehlungen
12.06.2009
Jörg van Essen
Guten Tag!

Vielen Dank für Ihre Zuschrift zu dem von der Innenministerkonferenz geforderten Verbot sogenannter Killerspiele.
Selbstverständlich ist Gewaltprävention notwendig. Insbesondere müssen gesamtgesellschaftliche Möglichkeiten genutzt werden, damit gerade Jugendliche nicht zu Gewalt angestachelt werden. Allerdings ist ein Verbot von Computerspielen der falsche Weg.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich daher bereits mehrfach kritisch zu den auch in der Vergangenheit vielfach geäußerten Forderungen nach einer weiteren Verschärfung der Gesetze im Bereich von Computerspielen ausgesprochen.
Notwendig ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Strategie, um Gewaltbereitschaft entgegenzuwirken. Ein Verbot von Computerspielen setzt jedoch am falschen Ende an. Wenngleich nicht ausgeschlossen werden kann, dass derartige Spiele ebenso wie der Konsum von Gewaltvideos eine etwaige ohnehin vorhandene Gewaltneigung negativ beeinflussen können, indem die Hemmschwelle zum Einsatz von Gewalt herabgesetzt wird, kann ein Verbot derartiger Spiele die Ursachen nicht bekämpfen. Vielmehr muss gegen die eigentlich Ursache von Gewalt vorgegangen werden. Der Aktionismus der Innenminister, die in einem Beschluss am 5. Juni 2009 den Deutschen Bundestag aufgefordert haben, ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Killerspiele zu ermöglichen, ist hingegen nicht hilfreich.

Abgesehen davon, dass ein derartiges Verbot nicht geeignet ist, Gewalttaten zu verhindern, führt es zudem dazu, dass alle Spielerinnen und Spieler von Computerspielen unter den Generalverdacht gestellt werden, zu Gewalttaten zu neigen. Es ist aber völlig unverhältnismäßig, allen Menschen Computerspiele zu verbieten. Schreckliche Einzeltaten, die nie monokausal auf Computerspiele zurückzuführen sind, können leider nicht völlig ausgeschlossen werden. Sie können aber nicht rechtfertigen, dass den zahlreichen Menschen, die verantwortlich mit Computerspielen umgehen, ihre Freizeitbeschäftigung verboten wird. Computerspiele, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, dürfen schon nach geltendem Recht nicht vertrieben werden. Verschärfungen über die geltenden Bestimmungen hinaus sind mithin nicht erforderlich.

Effektiver Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von Eltern, Schulen und Politik ebenso wahrgenommen werden muss wie auch von Herstellern bzw. Vertreibern von Computerspielen. Die bestehenden jugendschutzrechtlichen Vorgaben sind ausreichend und müssen konsequent angewandt werden. So ist dafür Sorge zu tragen, dass der Vollzug des Jugendschutzrechts im Handel wie auch im Internet verbessert wird, so dass z.B. tatsächlich nur entsprechend der USK-Freigaben Spiele an Jugendliche abgegeben werden. Ein besonderer Schwerpunkt muss zudem auf die Stärkung der Medienkompetenz bei Jugendlichen selbst, aber auch bei den verantwortlichen Erwachsenen wie Eltern, Lehrern und Erziehern gelegt werden. Eine weitere Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben hilft jedoch nicht weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
10.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen,

zunächst Gratulation zun Wachwerden der Bevölkerung, was das sehr gute Abschneiden der FDP Prozente erklären mag ! Wurde auch Zeit, daß die ewig Gestrigen die Fehlwege der SPD / CDU Schiene erkannt haben.

Erkannt haben auch viele Verbraucher die klammheimliche Entwicklung der Verpackungsgrößen. DIe Industrie setzt auf "Vergessen" und ändert Größe und Inhalte der Lebensmittelumhüllungen. Haben wir noch Deflation? Bei den Lebensmitteln wird das immer wieder behauptet. Allerdings haben wir seit April die neue EU-Verpackungsverordnung. Da werden die Füllmengen beim gleichen Preis geringer. Das "halbe Pfund" Butter wiegt jetzt ganz legal nur noch 220 Gramm, statt 200 Gramm enthält die Packung Knäckebrot nur 187,5 Gramm und die 100-Gramm-Tafel Schokolade bringt es nur noch auf 95 Gramm. Die Tür zu Mogelpackungen steht sperrangelweit offen und diese Packungen stehen in unseren Regalen. Gerade ältere Gewohnheitskäufer laufen Gefahr, frech über den Tisch gezogen zu werden.

Das ist keine freiheitliche Entwicklung für aufgeklärte Bürger/innen.

Wie stehen Sie zu diesen Mogeleien?

Sehr freundliche Grüße,
Antwort von Jörg van Essen
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18.06.2009
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Sinn der von der Europa kommenden Abschaffung von vorgegebenen Füllmengen bei Fertigpackungen ist es selbstverständlich nicht, Mogeleien zu erleichtern. Das von Ihnen erwähnte EU-Recht hindert Deutschland in Zukunft daran, eigene Packungsgrößen und Nennfüllmengen festzulegen. Ziel dieser Regelung ist es, Handelshindernisse für Produkte in Fertigverpackungen innerhalb von Europa zu beseitigen und gleichzeitig an die Verbraucherbedürfnisse besser angepasste Produktgrößen zu ermöglichen, zum Beispiel durch kleine Packungen für Single-Haushalte etc. Im Bereich Wein und Spirituosen werden die Füllmengen nicht vollständig abgeschafft, sondern europaweit einheitliche Vorgaben für zulässige Füllmengen gemacht. Damit entfallen auch eine Vielzahl nationaler bürokratischer Regelungen.

An den verbraucherrechtlichen Schutzvorschriften zum Beispiel bei der Füllmengenkennzeichnung oder an dem eichrechtlichen Täuschungsverbot (Verbot von Mogelpackungen) ändert sich nichts. Weiterhin gilt, dass der Verbraucher aufgrund der Packungsaufschrift jederzeit in der Lage sein muss zu erkennen, wie viel die tatsächliche Füllmenge einer Packung beträgt und er durch die Packungsgestaltung in seiner Erwartung nicht irregeleitet wird. Wie bisher muss die Auszeichnung der Grund- und Endpreise dem Angebot eindeutig zugeordnet werden können sowie leicht erkennbar, deutlich lesbar und gut wahrnehmbar sein. Nach Auffassung des für die Umsetzung des EU-Rechts für Fertigpackungen verantwortlichen Bundesministeriums für Wirtschaft wird so den von Ihnen befürchteten verdeckten Preiserhöhungen (durch den Verkauf von geringfügig weniger Inhalt zum gleichen Preis) vorgebeugt.

Ich rate allerdings jedem Verbraucher, noch aufmerksamer als bisher die Grundpreise pro Kilogramm oder Liter miteinander zu vergleichen. So kann er in Zukunft von dem Vorteil profitieren, besser an seine Bedürfnissen angepasste Packungsgrößen zu kaufen, ohne Opfer verdeckter Preiserhöhungen zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion
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Ihre Frage an Jörg van Essen
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