Jörg van Essen (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Jörg van Essen
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Jurist, Oberstaatsanwalt a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Bei aller berechtigen Kritik an manchen Überwachungsmaßnahmen, sollten wir uns hüten, paranoid zu werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Jörg van Essen
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
15.12.2006
Von:

Es ist unbegreiflich, daß die Bundesregierung die - organisierten - kriminellen Energien bestimmter Vertreter aus den Wirtschaftsbereichen Banken und Sparkassen, Versicherungen, Finanzdienstleister und Bauträger schützt.
In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:

1. Sind Sie nicht auch der Meinung, daß der Verbraucherschutz in der Rechtsprechung eines demokratischen Staates Vorrang vor dem Schutz der Wirtschaft, hier der Banken, haben sollte?

2. Halten Sie es für mit einem funktionierenden Rechtsstaat vereinbar, daß ein Senat des Bundesgerichtshofs, hier der XI. Zivilsenat, unter Verletzung europäischer Richtlinien deutsches Recht einseitig zugunsten der Banken auslegt (EuGH C 229/04 ua)?

3. Sehen nicht auch Sie die Unabhängigkeit eines obersten Richters, hier Senatspräsident Gerd Nobbe, durch dessen bezahlte Nebentätigkeiten in der Kreditwirtschaft verletzt?
( www.mein-parteibuch.de )

4. Werden Sie sich für einen Untersuchungsausschuß einsetzen, der die zahlreichen Verdachtsmomente auf Rechtsbeugung und Vorteilsnahme im Hinblick auf den XI. Zivilsenat im Zusammenhang mit einseitiger Rechtsprechung zugunsten von Banken aufklärt und ggfs. ein Amtsenthebungsverfahren nach Art. 98, Abs.2,GG einleitet?

5. Halten Sie nicht ebenfalls einen Untersuchungsausschuß über die Hintergründe, warum die EU-Richtlinie in punkto Verbraucherschutz bei in Haustürgeschäften verkauften Kapitalanlagen und Kreditgeschäften nicht in die deutsche Rechtsprechung Eingang finden und somit die Bundesregierung potentiell haftbar macht, für unverzichtbar?

6. Teilen Sie die seit Jahren von Anlegerschützern vertretene Auffassung, daß der Verbraucherschutz hochrangige Zielsetzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sein sollte, um zigtausendfache Existenzvernichtung wie im Falle von organisiertem Betrug durch den Verkauf von Schrottimmobilien zu verhindern?

Vielen Dank für eine schnellstmögliche Antwort
Antwort von Jörg van Essen
bisher keineEmpfehlungen
20.12.2006
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre E-Mail mit einer Reihe von Fragen, die ähnlich auch von markt-intern einigen Mitgliedern der FDP-Bundestagsfraktion gestellt wurden. Meine Fraktionskollegin Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat diese als rechtspolitische Sprecherin im Namen der FDP-Bundestagsfraktion beantwortet. Ich darf Ihnen nachfolgend gerne deren Antwort übermitteln:

Die FDP-Bundestagsfraktion misst dem Verbraucherschutz einen hohen Stellenwert bei. Ausgehend vom Recht der EU ist der Verbraucherschutz zu einem wesentlichen Schutzprinzip des bürgerlichen Rechts geworden. Schon heute werden die Verbraucher durch eine Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften und Maßnahmen geschützt. Für Verbraucherdarlehen gelten dabei die §§ 491 bis 498 BGB.

Die FDP-Bundestagsfraktion befasst sich intensiv mit der Frage, ob die Vorschriften des Haustürwiderrufs- und Verbraucherkreditgesetzes, die durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch überführt worden sind, der europarechtlichen Haustürgeschäfterichtlinie entsprechen. Als erste und bisher einzige Fraktion im Deutschen Bundestag hat die FDP dies zum Gegenstand einer parlamentarischen Initiative in Form einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 16/131) gemacht. In ihrer Antwort vom 15. Dezember 2005 (BT-Drs. 16/278) teilt die Bundesregierung mit, dass sie von der Europarechtskonformität des deutschen Verbraucherschutzrechts ausgehe und gegenwärtig keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehe. Die Verbraucher seien nicht schutzlos gestellt. Die Stellung der Verbraucher habe sich durch das OLG-Vertretungsänderungsgesetz im Jahr 2002 weiter verbessert.

Die FDP-Bundestagsfraktion befindet sich gegenwärtig in Gesprächen mit betroffenen Verbrauchern und beteiligten Unternehmen. Dabei geht es auch um die Frage, inwieweit die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2006 zu einer Stärkung der Verbraucherrechte geführt hat und inwieweit die Entscheidung dazu beitragen wird, Rechtsfrieden zu schaffen. Über konkrete Maßnahmen hat die FDP-Bundestagsfraktion noch nicht entschieden.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Weihnachten

Jörg van Essen, MdB,
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen,

aus aktuellem Anlass (TESSIN!) erlaube ich mir die Frage, warum die FDP nicht endlich das Thema "Gewaltverherrlichung!" aufgreift.

Gewaltverherrlichende Computerspiele, brutalste Beiträge im Internet und im Fernsehszenen führen meiner Auffassung dazu, dass Jungendliche, aber auch Erwachsene hinsichtlich der darin gezeigten Szenen immer mehr abstumpfen und die menschl. Kultur immer mehr verroht.
Derartige Spiele, Internet - u. Fernsehbeiträge braucht für die Persönlichkeitsentwicklung kein Mensch.
Darüber hinaus kann man insbesondere Kinder und Jugendliche vor derartigen Szenen kaum schützen, da inzw. in fast allen Fernsehprogrammen nahezu rund um die Uhr brutale Szenen gezeigt werden.

Ich selbst bin in reiferem Alter und habe gewiss keinen sensiblen Charakter, schalte aber bei bestimmten Szenen ab, bzw. den Fernseher erst gar nicht ein, weil dort gezeigtes einfach unzumutbar ist.
Selbst bei liberaler Grundeinstellung bin ich der Auffassung, dass es an der Zeit ist, dieses Thema öffentlich aufzugreifen und derartige menschenverachtenden Computerspiele und Fernsehbeiträge gänzlich zu verbieten.
Leider lässt es das durchschnittliche gesellschaftliche Bildungsniveau nicht mehr zu, dem Einzelnen die Entscheidung zu überlassen, derartig Angebotenes zu konsumieren.

Viele Grüße aus dem Ruhrgebiet nach Berlin
Antwort von Jörg van Essen
1Empfehlung
17.01.2007
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich mich in meiner Antwort auf die Diskussion um die sog. Killerspiele fokussiere.

Die von Ihnen ebenfalls angesprochenen Fernsehinhalte fallen grds. - soweit keine Straftatbestände erfüllt werden oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffen ist - in die Kompetenz der Bundesländer. Im Hinblick auf gewaltverherrlichende Computerspiele, die ja auch Thema beim Ratstreffen der Innen- und Justizminister der Europäischen Union in Dresden waren, erlaube ich mir auf eine aktuelle Pressemitteilung meiner Fraktionskollegin Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hinzuweisen.

Zu Recht hat Frau Leutheusser-Schnarrenberger ausgeführt, dass sich im Zeitalter des globalen Internets pauschale Verbote nicht einfach per Dekret umsetzen lassen. Konkrete Schritte, wie etwa eine freiwillige Selbstverpflichtung nach dem deutschen Modell, weisen einer europaweiten Regelung den richtigen Weg. Ein Link zu ihrer Pressemitteilung finden Sie nachfolgend.

Link: www.fdp-fraktion.de

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB
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Frage zum Thema Internationales
20.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Jörg van Essen,

eine heikle Frage als FDP Mann an Ihre geschätzte Adresse:

Sind die SHAEF - Gesetze noch gültig und haben wir deshalb immer noch keinen Friedensvertrag? Di 2 + 4 Verträge sind doch kein Garant für eigene Souveränität? Bitte geben Sie mir eine ungeschminkte Antwort, damit ich die Geschichte meines Landes seit 1914 und davor endlich richtig ordnen kann. Diese Frage muß nicht öffentlich gehandhabt werden und kann seitens der Moderatoren dieses Forums auch so an Ihre eMAIL-Anschrift weitergeleitet werden.

Mit den besten Grüßen aus Hamm, C.
Antwort von Jörg van Essen
2Empfehlungen
21.02.2007
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Die von Ihnen aufgeworfene Frage wird häufig auch im Zusammenhang mit den sog. Feindstaatenklauseln (Artikel 53 und 107 der Charta der Vereinten Nationen) gestellt. Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs sind danach auch ohne eine Ermächtigung des Sicherheitsrats zu Zwangsmaßnahmen gegen ihre damaligen Feinde – insbesondere gegen Deutschland, Japan und Italien – berechtigt, um die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staats zu verhindern.

Im "ABC der Vereinten Nationen" des Auswärtigen Amtes wird hierzu u.a. Folgendes ausgeführt: Nach Auffassung der Bundesregierung und der Völkerrechtsexperten sind die Feindstaatenklauseln spätestens mit dem Beitritt der beiden deutschen Staaten zu den Vereinten Nationen im Jahr 1973 gegenstandslos geworden. Seitdem wurde die Bundesrepublik Deutschland dreimal in den Sicherheitsrat gewählt und hat während einer Sitzungsperiode den Präsidenten der Generalversammlung gestellt. Diese Tatsachen zeigen deutlich, dass die Bundesrepublik in den Vereinten Nationen die vollen Rechte eines gleichberechtigten Staats ausübt. Mit dem Inkrafttreten des so genannten "2+4-Vertrags" gilt dies für das vereinte Deutschland erst recht. Der "2+4-Vertrag" beendet abschließend die Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Siegermächte in Bezug auf Berlin und Deutschland.

Die vollständigen Ausführungen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: www.auswaertiges-amt.de

Gerne stehe ich auch für Rückfragen zur Verfügung. Ich bitte Sie aber dann, sich direkt mit meinem Büro in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen, im "Spiegel" Nr. 21 vom 21.05.2007 war ein Artikel unter der Überschrift: "Kopfschütteln in Amerika, Europa und auch Afrika: Die Große Koalition weigert sich, die Bestechung von Politikern unter Strafe zu stellen" zu lesen.
Darin wurde ausgeführt, dass der Bundestag die UNO-Konvention gegen Korruption noch immer nicht ratifiziert" hat In dem Artikel wurde ausgeführt, dass die Abgeordnetenbestechung in fast allen Demokratien unter Strafe steht; allerdings in Deutschland nicht. Der für Korruptionsbekämpfung zuständige UNO-Repräsentant, Dimitri Vlassis, führte gemäß Spiegel aus, es sei "sehr bedauerlich, dass der Bundestag es im Jahr der deutschen EU- und G8- Präsidentschaft nicht schafft, die Konvention umzusetzen". Und der Generalsekretär des Europarates, Terry Davis, fragte die deutschen Parlamentarier gemäß Spiegel sogar kürzlich: "Was habt Ihr zu verbergen?"
Sie, Herr van Essen, werden in dem Artikel zitiert mit der Aussage: "Abgeordnete sind Interessenvertreter und können nicht mit Beamten gleichgesetzt werden....die peniblen Vorschriften unterliegen." Sehr geehrter Herr van Essen, als Bürger der Bundesrepublik Deutschland finde ich das schon seltsam wenn ein Abgeordneter als "Volksvertreter" sagt, er sei "Interessenvertreter" und müsse sich daher nicht an "penible Vorschriften" halten. Fühlen Sie sich tatsächlich als reiner Lobbyist, der nicht die Interessen von uns Bürgern vertritt?
Und haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages tatsächlich etwas zu verbergen, oder warum unterzeichnet der Deutsche Bundestag nicht die UNO-Konvention gegen Korruption? Um ehrlich zu sein; ich schäme mich für unsere Abgeordneten, die durch die ganze Welt reisen um verbal gegen Korruption in anderen Ländern zu kämpfen, aber im eigenen Land nicht einmal bereit sind, die UNO-Konvention gegen Korruption zu unterzeichnen. Meine Frage an Sie: Beabsichtigt Ihre Fraktion eine Initiative zur Unterzeichnung der UNO-Konvention gegen Korruption?
Antwort von Jörg van Essen
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13.06.2007
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Ich erlaube mir, zu Ihrer vorstehenden Frage auf meine Ihnen bekannte Antwort vom 11.06.2007 zu verweisen. Diese ist ebenfalls auf Abgeordnetenwatch veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB.
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen,

ich möchte Sie fragen, ob meine Frage bezüglich der "ganz legalen Abgeordnetenbestechung" in Deutschland Ihnen vielleicht peinlich ist, oder ob Sie mich einfach keiner Antwort für "würdig" befinden, was ja auch sein kann. Ansonsten finde ich es schon bezeichnend, dass Sie einfach nicht antworten, ganz so als sei Ihnen völlig egal was wir Bürger so denken über unsere Abgeordneten.

Mit freundlichem Gruss
Antwort von Jörg van Essen
1Empfehlung
11.06.2007
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Ich möchte mich zunächst für Ihre Anfrage bedanken. Erlauben Sie mir aber auch, meine Verwunderung darüber zum Ausdruck zu bringen, wie aggressiv Sie in dieser Sache nachfragen. Selbstverständlich ist es mir nicht egal, welche Meinung Bürger über die Bundestagsabgeordneten haben.

Umso wichtiger ist es mir daher auch, zunächst Ihre Behauptung klar zustellen, dass Abgeordnetenbestechung in Deutschland nicht strafbar sei. Dies ist falsch. Die Berichterstatter für die entsprechende Bestimmung im Strafgesetzbuch, zu denen ich gehört habe, haben die Problematik seinerzeit sehr sorgfältig beraten und aus guten Gründen die Fassung verabschiedet, die sich jetzt im Gesetz wiederfindet.

Gleichzeitig darf ich Ihnen berichten, dass das Thema auch für den Deutschen Bundestag weiterhin eine Rolle spielt. Wir werden in den nächsten Monaten auf Basis eines Gesetzentwurfes all die im Zusammenhang mit der von Ihnen genannten UN-Konvention aufgeworfenen Fragen neu zu beraten haben. Dabei erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung die UN-Konvention gegen den Willen aller Fraktionen im Deutschen Bundestag unterzeichnet hat. Gleichzeitig werden wir aber auch die von Ihnen aufgeworfene Kritik bei unseren Beratungen zu berücksichtigen haben und hierauf geeignete Antworten finden müssen.

Ein Punkt ist mir bei den Beratungen des Gesetzentwurfs besonders wichtig: Das Grundgesetz garantiert den Abgeordneten die Freiheit des Mandats. Er kann und darf nach der Verfassung im Gegensatz zu einem Beamten auch völlig einseitig Interessen vertreten. Eine Verbeamtung der Abgeordneten durch die Hintertür einer UN-Konvention dürfen wir nicht zuzulassen. Der verbeamtete Abgeordnete wäre das Ende einer lebendigen Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
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