Jochen Borchert (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Jochen Borchert
Jahrgang
1940
Berufliche Qualifikation
Landwirt, Diplom-Ökonom, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Recklinghausen II
Landeslistenplatz
26, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Herzlichen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Internet-Sperre.

Kinderpornographie ist ein furchtbares und bekämpfenswertes Verbrechen. Diese Meinung vertreten mit mir sicher alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Jochen Borchert
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Borchert,

ich bin Schüler der Oberstufe am Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums in Recklinghausen und arbeite über die Ferien an einer Arbeit über das Gesetz zur Offenlegung von best. Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten (MdBs).

Es soll die Transparenz im politischen Geschäft erhöhen und die direkte Einflussnahme von Wirtschaft und Verbänden augenfällig machen. Allerdings könnte es auch auf Menschen aus der wirtschaft, die Politiker werden wollen abschreckend wirken.

Mich interessiert Ihre Meinung, da mir aufgefallen ist, dass Sie momentan viermal Ausichtsratsvorsitzender und dreimal Präsident in verschiedenen Firmen und Vereinen - mit teilweise Monats-Gehältern von über 7000 € - sind.

Daher meine Fragen:

  • Wie stehen sie zu o.g. Gesetz?
  • Glauben Sie, dass es einem Berufspolitiker schlecht ansteht, wenn er "nebenbei" sechs hochbezahlten (>7000€ /Monat) Beschäftigungen nachgeht?
  • Wie sind Ihre Aufgaben als MdB im Rahmen des Mandats im Bundestag sowie Ihre Verplichtung ggü. den Bürgern Ihrer Heimatregion mit den sicherlich vielfältigen Pflichten Ihrer Nebenbeschäftigungen in Einklang zu bringen?
  • Welchen "Dienst" haben Sie Ihren Wählern aus Ihrer Heimatregion zuletzt erwiesen? Oder glauben Sie, da Sie über die Landesliste im Bundestag sind, keine direkte Verpflichtung dem Bürger gegenüber zu haben?
  • In welchem Verhältnis stehen die erbrachten Leistungen Ihrer Nebenbeschäftigungen zu deren hohen Vergütungen?

Ich freue mich über Ihre Antwort und die Erlaubnis Sie in meiner Arbeit persönlich zitieren zu dürfen.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Jochen Borchert
4Empfehlungen
31.08.2007
Jochen Borchert
Lieber ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Das Thema Nebeneinkünfte von Abgeordneten ist viel diskutiert und auch recht schwierig. Das Bundesverfassungsgericht hat sich ebenfalls damit auseinander gesetzt. Die von Ihnen aufgeworfene Frage, wie die neue Veröffentlichungspflicht wirkt, kann man zu diesem frühen Zeitpunkt noch gar nicht beurteilen. Ziel war es, mehr Transparenz zu schaffen, aber genau hier liegt auch die Schwierigkeit. Denn wie viel Transparenz wird tatsächlich geschaffen. So ist die veröffentlichte Angabe der Nebeneinkünfte eher verwirrend. So schreiben auch Sie, dass ich 4 Aufsichtsratvorsitze und drei Präsidentenpositionen innehabe "mit teilweise Monats-Gehältern von über 7000 EUR", das ist so nicht richtig. Die Angaben beziehen sich auf das Jahreseinkommen. Darüber hinaus ist nicht nur die Art und Weise der Veröffentlichung zum Teil missverständlich, sondern auch die Aussagekraft des Inhaltes. Eine meist ungelesene Erklärung auf der Internetseite des Deutschen Bundestages (als Link unter den Nebeneinkünften eingebaut), erklärt wie sich die Nebeneinkünfte zusammensetzen. Da heißt es, "Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden *Bruttobeträge* unter Einschluss von *Entschädigungs- Ausgleichs- und Sachleistungen* (etwa die Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten durch einen Veranstalter) zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. *Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.* Vor allem Kollegen, die in einer Branche arbeiten, die hohe Umsatzzahlen aufweisen, weisen so sehr schnell hohe Nebenverdienste auf, die nicht dem tatsächlichen Einkommen entsprechen.

Mit diesem Hintergrundwissen wird die ein oder andere Kritik an den Nebeneinkünften von Abgeordneten nicht mehr aufrechterhalten werden können.

Ich möchte aber auch auf die von Ihnen gestellte Frage der "Machbarkeit und Vereinbarkeit" von Mandat und Nebentätigkeit eingehen. Zunächst einmal bedeutet ein Mandat, dass man die Bürger aus dem eigenen Wahlkreis möglichst gut in der Bundespolitik vertritt. Dabei ist es natürlich von großem Vorteil, wenn man die unterschiedlichen Interessen der Bürger kennt. Durch die Mitgliedschaft in unterschiedlichen Organisationen und die Übernahme von Ämtern, kann man genau diese Interessen erfahren und weiter tragen. So ist zum Beispiel der LVM ein Versicherungsverein, in dem jeder einzelne Versicherte Mitglied ist und somit vom wirtschaftlichen Erfolg der LVM direkt partizipiert und die Unternehmenspolitik über die Mitgliederversammlung auch direkt steuern kann. Das Wissen, um die Interessen der Mitglieder eines so breit aufgestellten Vereins kann mir für meine Entscheidungsfindung wichtige Informationen liefern. Die Bundespolitik beschäftigt sich, und damit möchte ich auf den Wahlkreisbezug in Ihrer Anfrage eingehen, nicht unmittelbar mit kommunalpolitischen Fragestellungen. Allerdings sind natürlich viele Verknüpfungen vorhanden. So haben die Entscheidungen hinsichtlich der Finanzstrukturen in unserem föderalen Staat, Einfluss auf den kommunalen Haushalt.

Ich denke, der zeitliche Aufwand für ein Nebenamt oder eine Nebentätigkeit muss immer in einem gesunden Verhältnis zum Hauptamt, in diesem Fall zum Bundestagsmandat stehen. Aber das geht jedem Berufstätigen so, der sich außerhalb seines Berufes engagiert. Sei es ehrenamtlich oder als Nebenjob. Das kennen Sie als Schüler wahrscheinlich genauso gut, wie ich als Bundestagsabgeordneter.

Wie ich das Gesetz als solches beurteile, ergibt sich zum größten Teil schon aus meinen vorherigen Antworten. Transparenz halte ich für sehr wichtig, wichtig ist aber auch, dass die Informationen, die veröffentlicht werden müssen, dann auch diese Transparenz fördern und nicht ein falsches Bild erzeugen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Ferienarbeit unterstützen und bedanke mich für Ihr Interesse für die Politik. In diesem Sinne verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen nach Recklinghausen

Ihr Jochen Borchert
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.08.2007
Von:

Entschuldigen Sie, wenn ich aus dem fernen Hamburg frage, aber es handelt sich um eine geamtdeutsche und europäische Frage :

Am 11.September wollten Zehntausende Europäer auch Tausende Deutsche in Brüssel eine Schweigeminute für die Opfer von 9/11 abhalten, dem EU-Parlament eine Petition übergeben und zugleich für den Erhalt europäischer Werte, gegen die Aufgabe von Teilen unserer Kultur - gegen die "schleichende Islamisierung Europas" demonstrieren. Die Demonstration wurde vom (Sozialistischen Bürgermeister, dessen Fraktion 14 Muslime angehören) verboten. Die Teilnehmer (ca.20 000) umfasste alle Religionen, die Demonstration war nicht politisch ausgerichtet, und alle haben sich deutlich gegen jeglichem linken oder rechten Extremismus ausgesprochen. Ausländische Politiker haben sich dafür oder dagegen ausgesprochen. Von deutschen Politikern hört man nichts. Deshalb die Frage:
"Was halten deutsche Abgeordnete vom Verbot einer Demonstration, die zugunsten des Erhalts europäischer Werte und gegen die Aufgabe von Teilen unserer Kultur stattgefunden hätte? Darf man in Europa noch seine Meinung offen kundtun? Werden deutsche Abgeordnete die Ereignisse in nationalen und europäischen Parlament thematisieren?

Keine deutsche Zeitung berichtet, aber BBC:
news.bbc.co.uk
oder Herald Tribune:
www.iht.com
oder :
www.brusselsjournal.com

Mit freundlichem gruß
Antwort von Jochen Borchert
6Empfehlungen
23.10.2007
Jochen Borchert
Sehr geehrte Frau ,

für Ihre Anfrage auf der Seite www.abgeordnetenwatch.de, in der Sie das Verbot einer Demonstration in Brüssel ansprechen, möchte ich mich zunächst recht herzlich bei Ihnen bedanken. Ich habe mich nunmehr über die von Ihnen ins Gespräch gebrachte Demonstration und das Verbot der selbigen informiert und möchte Ihnen in diesem Zusammenhang Folgendes mitteilen:

In Deutschland genießt die Meinungsfreiheit richtigerweise durch ihre Verankerung in Artikel 5 des Grundgesetzes einen sehr hohen Stellenwert. Das in der Verfassung festgeschriebene Grundrecht, seine Meinung frei äußern zu dürfen, wird vom Bundesverfassungsgericht als das "vornehmste Menschenrecht" bezeichnet. Es ist als eines der Kommunikationsgrundrechte für unser freiheitliches und demokratisches Gemeinwesen schlechthin konstituierend. Nur so kann die ständige geistige Auseinandersetzung, welche das Grundelement der demokratischen Staatsform bildet, ermöglicht werden.

Auch die in Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschriebene Versammlungsfreiheit ist für deutsche Staatsbürger ein Recht mit Verfassungsrang und nur unter strengen Voraussetzungen einschränkbar. Die Durchführung einer Versammlung darf in Deutschland nur dann verboten werden, wenn sie nicht den Rechtmäßigkeitsanforderungen entspricht. Wird ein Demonstrationsverbot ausgesprochen (beispielsweise seitens des Berliner Polizeipräsidenten), besteht zum einen die Möglichkeit noch vorher die Rechtmäßigkeit des Verbotes im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes überprüfen zu lassen und zum zweiten kann im Nachhinein gerichtlich festgestellt werden, ob das Versammlungsverbot zu Recht ausgesprochen wurde. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Ausübung der Grundrechte nicht zu Unrecht eingeschränkt wird.

Das Vorgenannte gilt allerdings nur für in Deutschland stattfindende Versammlungen bzw. Demonstrationen. Die von Ihnen angesprochene Demonstration gegen die "schleichende Islamisierung Europas" sollte allerdings in Brüssel stattfinden. Da dies nicht das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland betrifft, sind unsere Gesetze auch nicht anwendbar. Allein das belgische Recht ist in diesem Fall ausschlaggebend. Nach seinen Voraussetzungen ist die Rechtmäßigkeit des Demonstrationsverbotes zu bemessen. Inwieweit diese gegeben sind oder nicht bzw. welche Gründe zu dem Verbot geführt haben, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Eine solche Entscheidung obliegt allein den belgischen Behörden, genauer in Brüssel dem dortigen Bürgermeister. Auch als Mitglied des Deutschen Bundestages ist es mir verwehrt, hiergegen vorzugehen. Das Subsidiaritätsprinzip (Vorrang der Verantwortlichkeit der "näheren" Behörde) schließt zudem eine Kommentierung dieser Entscheidung durch das Europäische Parlament aus, sodass dies erst Recht für das Parlament eines anderen Staates gelten muss.

Trotz der fehlenden Möglichkeit die Entscheidung über das Verbot der Demonstration zu prüfen, kann ich nur mit Nachdruck wiederholen, wie immanent wichtig in meinen Augen die Wahrung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit in unserem demokratischen Staat ist.

Für das in mich gesetzte Vertrauen möchte ich mich recht herzlich bei Ihnen bedanken und verbleibe mit freundlichen Grüßen nach Hamburg

Jochen Borchert
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Borchert ,

Kann es richtig sein ,dass die Politik / die Volksvertreter des Bundestages hingehen und ein GESETZ erlassen , nachdem der Bio-Ethanolanteil in Normalbenzin und Super von 5% auf 10% erhöht werden muß , um die CO2-Bilanz im Straßenverkehr ( angeblich ) zu verbessern.
Mit der Folge ,dass mindestens 375000 Fahrzeuge – wahrscheinlicher mehrere Millionen Fahrzeuge – über kurz oder lang Motorschäden erleiden werden.
Das bedeutet nichts anderes , als dass die Bürger nach in Kraft treten dieses Gesetzes kurzfristig mehrere Milliarden Euro für Ersatz oder Reparaturen aufzubringen haben , da die Gesetzes –Erlasser natürlich keinen Schadensersatz leisten werden.
Wie weit darf die Möglichkeit Gesetze zu erlassen Verfügungsmasse von Politikern werden , um die Programme oder Strömungen ihrer Parteien auch gegen den offensichtlichen Willen von Millionen Bürgern , umzusetzen?

Mit Grüßen

Antwort von Jochen Borchert
1Empfehlung
22.02.2008
Jochen Borchert
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift, in der Sie Ihre Bedenken hinsichtlich der durch Bundesumweltminister Gabriel geplanten Beimischung von Bioethanol äußern. In unserer CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde intensiv diskutiert und wir sind eindeutig zu dem Schluss gekommen, dass eine übermäßige Belastung der Bürger trotz des unterstützenswerten Klimaschutzaspektes für uns nicht tragbar ist. Die Politik muss Kosten und Nutzen genauesten abwägen, in diesem Fall ist die soziale Wirkung dieser klimapolitischen Maßnahme nicht verhältnismäßig.

Der Verband der deutschen Automobilhersteller (VDA) geht zwar laut einer Mitteilung vom 29. Januar 2008 davon aus, dass die Zahl der betroffenen Fahrzeuge bei ca. 1% des gesamten PKW-Bestandes liegt. Das wäre sicher ein tragbares Maß. Nach neueren Informationen aber sind deutlich mehr Fahrzeuge davon betroffen. Der ADAC geht offensichtlich von einer untragbaren Anzahl von 1,5 Millionen betroffenen Fahrzeugen aus. Damit ist das Instrument für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht mehr verantwortbar.

Wir werden keiner Initiative zustimmen können, in der es zu einer sozialpolitischen Schlagseite kommt. Jetzt ist es Aufgabe des Ministeriums die Fakten zu prüfen, erst wenn wir genau wissen, wie viele Autos betroffen sind, werden wir erneut über die Sache diskutieren.

Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich vehement für eine starke Klimapolitik ein, die Bundeskanzlerin hat von Beginn Ihrer Amtszeit an einen Schwerpunkt in der Klimapolitik gesetzt. Unsere Klimapolitik muss aber wirtschaftlich vernünftig _und_ sozial ausgewogen sein.

Darüber hinaus darf die Erhöhung des Biospritanteils nicht zu einer negativen Co²-Bilanz und Hungersnöten in Entwicklungsländern führen. Auch diesen Aspekt müssen wir bedenken, es darf keinen Verdrängungsdruck auf die weltweite Nahrungsmittelproduktion geben oder zur Abholzung von Regenwäldern führen, um neue Anbauflächen zu erschließen.

Sehr geehrter Herr ,

ich werde die Debatte um die Erhöhung des Biospritanteils weiterhin sehr kritisch begleiten und bin mir sicher, dass wir eine Lösung finden, in der sich die berechtigten Interessen der Beteiligten widerspiegeln werden.

Ich bedanke mich für das in mich gesetzte Vertrauen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen nach Recklinghausen

Jochen Borchert
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
08.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Borchert,

in den zurückliegenden Wochen wurde in den Medien immer wieder das Thema Lebensmittelkennzeichnung aufgegriffen.

In Deutschland wird bei verpackten Lebensmitteln grundsätzlich eine Auflistung der Inhaltsstoffe angegeben. Einzelne Lieferanten sind dazu übergegangen, zusätzlich die prozentualen Anteile einer durchschnittlichen Tagesempfehlung anzugeben, bezogen auf eine definierte Menge des Lebensmittels (z.B. eine Reihe Tafelschokolade).

Ist es nicht viel einfacher, die in England erfolgreich eingeführte Ampelkennzeichnung zu übernehmen? So kann der Konsument ohne langes Berechnen und Überlegen entscheiden, ob das Lebensmittel für ihn geeignet ist oder er lieber ein anderes wählt. Die Wahlfreiheit bei der Ampelkennzeichnung ist deutlich besser, da sofort optisch erkennbar ist, wo Stärken und Schwächen des Produkts liegen. Zeigt die Ampel z.B. bei Fett und Kohlehydraten Rot, so kann sofort ein alternatives Produkt mit besseren werten gesucht werden.

Bitte setzen Sie sich für diese Art der Lebensmittelkennzeichnung ein.
Damit helfen Sie den Verbrauchern, sich besser im Lebensmittelmarkt zurecht zu finden.

Mit besten Grüßen
Antwort von Jochen Borchert
6Empfehlungen
30.04.2008
Jochen Borchert
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage, in der Sie die Problematik der so genannten Ampelkennzeichnung auf Lebensmitten ansprechen, möchte ich mich zunächst recht herzlich bei Ihnen bedanken. Im Folgenden möchte ich auf die von Ihnen angesprochenen Argumente etwas genauer eingehen.

Mit den unlängst vorgestellten Ergebnissen der nationalen Verzehrstudie durch den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Horst Seehofer und das Max-Rubner-Institut erhalten wir nach über zwanzig Jahren erstmals wieder wichtige Erkenntnisse über das Ernährungsverhalten in Deutschland. Die Ergebnisse und Zahlen dieser Studie: Jeder Fünfte ist extrem übergewichtig (adipös), rund zwei Drittel der Männer und über die Hälfte der Frauen in Deutschland sind übergewichtig. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: mangelnde Bewegung und damit geringerer Energieverbrauch, verändertes Ernährungsverhalten und veränderte Esskultur. Neben Übergewicht nehmen auch Essstörungen wie Magersucht und Bulimie zu. Vor allem junge Frauen werden immer dünner: Rund zehn Prozent aller befragten Mädchen unter 18 Jahren sind untergewichtig. Die CDU/CSU-Fraktion weist bereits seit langer Zeit auf diese Problematik hin und fordert einen koordinierten, ganzheitlichen Lösungsansatz im Kampf gegen Fehlernährung, der sowohl Über-, als auch Unter- und Mangelernährung berücksichtigt.

Eine der elementarsten Voraussetzungen für einen gesunden Lebensstil ist das Wissen über Nahrungsmittel, deren Zubereitung, deren Wirkung sowie die Achtsamkeit auf eine ausgewogene Energiebilanz. Ernährungswissen sowie einfach verständliche Produktinformationen sind in Deutschland bisher – wie auch von Ihnen angesprochen – nicht in genügendem Maße vorzufinden. Die Abgeordneten der Unionsfraktion sehen neben der Förderung von mehr Bewegung - an Schulen wie auch im Berufsalltag von Erwachsenen – und in einer übersichtlichen, gut verständlichen Lebensmittelkennzeichnung die Hauptansatzpunkte. Weniger ist bei einer solchen Kennzeichnung oft mehr. Und klar ist auch: Kennzeichnungen sind nur ein Baustein. In einem Punkt sind wir uns somit alle einig: Wir brau­chen eine Stärkung der Verbraucherinformation beim Einkauf von Lebensmitteln durch klare und verständliche Kennzeich­nung auf den Ver­packungen. Die Diskussion um Überge­wicht und mangelnde Bewegung, insbesondere bei Kindern, hat gezeigt, dass das Wissen über die rele­vanten Inhaltsstoffe von Lebensmitteln verbessert werden muss. Denn in vielen Familien spielt das gemein­same Es­sen kaum mehr eine Rolle und die Zubereitung frischer Nahrungsmittel ist ein Fremd­wort. Stattdessen wird auf Fer­tiggerichte zurückgegriffen. Auf diese geänderten Lebensumstände muss mit mehr Ernährungsinformation reagiert werden.

Die oben angesprochene Studie belegt, dass für Verbraucher andere Faktoren, wie beispielsweise Kochsendungen oder Werbung ebenso entscheidend für den Kauf eines Produktes sind, wie die Lebensmittelverpackungen selbst. Die Union lehnt deshalb die von Ihnen befürwortete Einführung einer Ampelkennzeichnung in Deutschland ab. Sie ist zu schlicht, um der Komplexität von Nahrungsmitteln gerecht und vom Verbraucher richtig eingeordnet zu werden. Eine Ampelkennzeichnung, bei der Lebensmittel rote, grüne oder gelbe Punkte erhalten und in gute und schlechte Produkte eingeteilt werden, kann schnell zu Missverständnissen führen. Gutes Olivenöl beispielsweise wäre dann plötzlich auch auf der roten Liste. Doch wenn man zu Öl bzw. Fett innerhalb einer ausgewogenen Ernährung greift, ist es wichtig, dass man in der entsprechenden Lebensmittelsparte sich für das optimale Produkt entscheidet. Allerdings würde jede Rot-Stigmatisierung von vornherein innovative Produktentwicklungen im Fett- oder Zuckerbereich mit einer besseren Zusammensetzung verhindern. Objektiv vergleichende Bewertungen von Qualitäten sind nur innerhalb einer Produktgruppe sinnvoll und realisierbar. Wissenschaftlich ist es nicht möglich, generell gültige Kriterien zur Ampelkennzeichnung eines Produktes zu definieren. Daher ist es meines Erachtens nicht sinnvoll, sich in der Fehlernährungsdebatte auf Kennzeichnungsregelungen zu versteifen. Wichtig ist vor allem eine optimale Verbraucherbildung an Schulen, in Kantinen und im Elternhaus.

Die Unionsfraktion lehnt eine Kennzeichnung als solche allerdings keineswegs komplett ab. Vielmehr begrüßen wir die Vorschläge des Bundesernährungsministers Seehofer, in den nächsten drei Jahren flächendeckend nur die zentralen Informationen auf der Packungsvorderseite anzugeben. Wichtig ist ein einheitliches System mit leicht verständlichen Angaben. Informationskampagnen im Ernährungsbereich sowie Ernährungswissen in Schulen und Kindergärten gilt es weiter zu forcieren und die Bundesregierung beim Nationalen Aktionsplan zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Über- und Untergewicht und den damit zusammenhängenden Krankheiten zu unterstützen. Ein ausgewogener Lebensstil ist meines Erachtens nach wichtig. Erforderlich ist in meinen Augen eine klare, einheitliche Kennzeichnung auf den Verpackungen, wobei ein wichtigstes Vergleichkriterium unter anderem die Kalorienangaben auf der Verpackung sind - schnell erkennbar auf eine bestimmte Menge (Portion) bezogen.

Auch die Lebensmittelwirtschaft ist jetzt gefragt. Jeder sollte zumindest den Kaloriengehalt auf der Vorderseite der Verpackung in gleichem Logo auszeich­nen. Das er­leich­tert die Vergleich- und Erkennbarkeit. Dies würde einen weiteren Anreiz zur Entwicklung innovativer Pro­duk­te, z.B. mit einem geringeren Kaloriengehalt setzen.

Der Verbraucher soll aber auch schnell – und zwar ohne ein Lebensmitteltechnologie- oder Chemiestudium absolviert zu haben – erkennen können, welches Lebensmittel das geeigneteste für ihn ist oder welche Kategorie für ihn die relevanteste Information darstellt. Dazu ist ein klares und leicht verständliches Zeichen zu entwickeln. Wir fordern Lebensmittelindustrie auf, sich dabei auf ein einheitliches Kennzeichnungssystem zu verständigen. Es kann nicht sein, dass die Verbraucher erst einmal einen Kurs über das jeweilige Firmenkennzeichnungssystem belegen müssen, bevor sie ein Lebensmittel einordnen und kaufen können. Die CDU/CSU-Fraktion sieht neben der Förderung von mehr Bewegung - in Schulen wie auch im Berufsalltag von Erwachsenen - in der Lebensmittelkennzeichnung einen wesentlichen Beitrag zu einem gesünderen Umgang mit Lebensmitteln, bezogen auf den individuellen Tagesbedarf.

Im Verkehrsbe­reich mag die Ampelkennzeichnung hilfreich sein, aber bei Lebensmitteln sehe ich sie als nicht geeignet an. Die Einteilung in "gute" und "schlechte" Nahrungsmittel ist der falsche Weg und nicht die richtige Antwort für einen ausgewo­genen, selbstbe­stimmten Lebensstil. Der Verbraucher braucht klare, nachvollziehbare Informationen. Die Zahlen belegen dies: Nur vereinzelt wird die Ampelkennzeichnung in Großbritannien verwendet, von einer flächendeckend erfolgreichen Ver­marktung kann also nicht die Rede sein. Vielmehr ziehen britische Supermärkte die Ampelkenn­zeichnung zu­rück, denn die englische Bevölke­rung hat trotz dieser Kenn­zeichnung stärker mit Übergewicht zu kämp­fen als je zu­vor. Auch die EU-Kommission hat die Fehler des Systems erkannt sich mit ihren Vorschlägen zur Nährwertkennzeichnung ausdrücklich von einer verpflichtenden Ampelkennzeichnung distanziert. Nur so kann der Verwirrung der Verbraucher vorgebeugt werden. Aufgrund der Kennzeichnungen und bes­seren Vergleichbarkeiten wird es künftig auch zu inno­vativen Produktkonzeptionen kommen, die mehr für die Ge­sundheit leisten. Ohne geschmackliche Verluste wird es fett- und zu­ckerärmere Produkte geben, für deren Entwicklung der Druck bisher fehlte. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf ge­gen Übergewicht und Fehlernährung.

Ich hoffe, Ihnen mit den vorstehenden Ausführungen deutlich gemacht zu haben, warum ich eine Ampelkennzeichnung bei Lebensmitteln nicht befürworte und möchte mich an dieser Stelle für das in mich gesetzte Vertrauen bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Borchert
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
07.06.2008
Von:
-

Wann wird die Jagdsteuer abgeschafft? Die Jäger erbringen sehr viele Leistungen. (Naturschutz, Beseitigung von verunfalltem Wild, Die rollende Waldschule.) Um nur einige zu nennen. Viele Jäger sind mit mir der gleichen Meinung, dass wir von der CDU belogen worden sind. Ich bitte Sie mehr Druck zu machen und hoffe auf Ergebnisse. Waidmannsheil
Antwort von Jochen Borchert
5Empfehlungen
26.06.2008
Jochen Borchert
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Zuschrift über die Seite www.abgeordnetenwatch.de möchte ich
mich zunächst recht herzlich bei Ihnen bedanken.

Ich stimme Ihnen voll und ganz darin zu, dass die Jäger sehr viele Leistungen für Natur, Gesellschaft und letztlich auch für die Kommunen erbringen. Die von Ihnen genannten Bereiche des Naturschutzes, der Beseitigung von verunfalltem Wild und "die rollende Waldschule" stellen sicherlich nur einige wenige Bereiche dar, in welchen sich die Jäger engagieren. Sie wenden neben den Jagdkosten jährlich Millionen-Beträge für Naturschutzleistungen auf und werden zudem mit einer Sondersteuer bestraft, die kein anderer Naturnutzer zahlen muss. Das Gesamtaufkommen dieser Bagatellsteuer beträgt in NRW derzeit rund 8,4 Millionen Euro im Jahr. Die Jagdsteuer stammt aus einer Zeit, als mit der Jagd – im Gegensatz zu heute – noch Geld verdient wurde und ist daher nicht mehr zeitgemäß. Die frei werdenden Mittel der Jagdsteuer könnten zum Ausbau und zur Stärkung der jagdlichen Naturschutzarbeit wesentlich besser eingesetzt werden.

FDP und CDU hatten vor der Landtagswahl 2005 die Abschaffung der Jagsteuer im Falle der Regierungsverantwortung versprochen. Die Entscheidung der CDU-Landtagsfraktion in NRW zeigt deutlich den Respekt vor den Leistungen der Jägerinnen und Jäger. Die CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalens steht nach wie vor zu ihrem Wort und hat am 10. Juni 2008 in der Fraktionssitzung die Abschaffung der Jagsteuer in einem Mehrstufenplan beschlossen. Warum der Koalitionspartner FDP plötzlich eine Zustimmung zur Abschaffung der Jagdsteuer von weiteren Rechtsprüfungen abhängig macht – zumal sie selbst 2004 in einem Antrag (DS 13/5762) die Abschaffung der Jagdsteuer forderte und festgestellt hatte, dass mit der landesweiten Abschaffung der Jagdsteuer nicht unzulässig in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden eingegriffen wird.

Die CDU-Landtagfraktion hat in der vergangenen Woche entschieden, dass die Jagdsteuer in Nordrhein-Westfalen letztmalig im Jahr 2012 erhoben werden soll und über drei Jahre hinweg abgeschmolzen wird. 2010 sollen noch maximal 75 Prozent der momentan fälligen Jagdsteuer verlangt werden dürfen, im Jahr 2011 sind es nur noch 25 Prozent. Ich bin allerdings zuversichtlich, dass die meisten Kommunen in NRW schon vorher vollständig von einer Erhebung der Jagdsteuer absehen werden. Denn es besteht Einigkeit darüber, dass die derzeit in die Jagdsteuer fließenden finanziellen Aufwendungen wesentlich effektiver eingesetzt werden können. Die Abschaffung der Jagdsteuer ist lange überfällig, jetzt sind die ersten wichtigen Beschlüsse dazu gefällt worden. Damit werden die vielfältigen Leistungen der Jäger anerkannt und die ungerechte Strafsteuer endlich abgeschafft.

Ich hoffe, Ihre Frage mit den vorstehenden Ausführungen beantwortet zu haben und möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für das in mich gesetzte Vertrauen bedanken.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Jochen Borchert, MdB
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