Joachim Herrmann (CSU)
Abgeordneter Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Jurastudium
Ausgeübte Tätigkeit
Staatsminister, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Erlangen-Stadt
weitere Profile
(...) Die Tarifbestimmungen der Schlösserverwaltung sehen tatsächlich nicht vor, dass Sprachschülern freier Eintritt zu den Sehenswürdigkeiten der Schlösserverwaltung gewährt wird. Freien Eintritt erhalten hingegen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Schüler mit allgemeiner Schulpflicht sowie Schüler von Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Wirtschaftsschulen. (...)
Parlamentarische Arbeit
13.07.2011
Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen
nicht beteiligt
28.06.2011
Tankstellenverordnung
nicht beteiligt
27.10.2010
Änderung des Kommunalwahlrechts
JA
27.10.2010
Hochschulausbau nachhaltig finanzieren
NEIN
27.10.2010
Notprogrammn für bayerische Universitäten
NEIN
27.10.2010
Planungssicherheit für bayerische Hochschulen
NEIN
14.10.2010
Konzept für die Erstaufnahme von Flüchtlingen
nicht beteiligt
14.10.2010
Neues Gesamtkonzept für aktuelle Flüchtlingssituation
nicht beteiligt
14.07.2010
Verbesserte Rahmenbedingungen für Volksbegehren
NEIN
23.06.2010
Neues Dienstrecht für Bayern
NEIN
10.06.2010
Direktwahl des Bundespräsidenten
nicht beteiligt
10.06.2010
Umgestaltung des Länderfinanzausgleichs
nicht beteiligt
19.05.2010
Einführung einer zentralen Schüler-Datenbank
JA
04.05.2010
Verhinderung von Pflegenotstand
nicht beteiligt
22.04.2010
Aufklärungskampagne: 0 Promille in der Schwangerschaft
nicht beteiligt
22.04.2010
Ausbau von Glasfasernetze im ländlichen Raum
nicht beteiligt
22.04.2010
Einsatz von jugendlichen Testkäufern
NEIN
22.04.2010
Nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol an Kiosken
nicht beteiligt
22.04.2010
Verbot von Flatrate-Partys
nicht beteiligt
14.04.2010
Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes
nicht beteiligt
23.03.2010
Nachtragshaushaltgesetz 2010
JA
09.02.2010
Kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige
NEIN
04.02.2010
Verwertung von Schweizer Bankdaten
NEIN
17.12.2009
Evaluierung von G8
JA
16.12.2009
Gleichstellung eingetragener Lebenspartner im Beamtenrecht
NEIN
26.11.2009
Weiterentwicklung Bologna-Prozess
JA
11.11.2009
Aufweichung des Ladenschlussgesetzes verhindern
NEIN
15.07.2009
Lockerung des Rauchverbots
JA
12.02.2009
Verbot von Genmais
nicht anwesend
Fragen an Joachim Herrmann
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
20.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

in der gestrigen Sendung Friedmann bei N24 haben Sie mehrfach versucht, das Thema Patentrecht anzuschneiden. Nun bin ich natürlich gespannt, was Sie dazu zu sagen haben.

First-to-file-Prinzip
In Deutschland gilt das sog. First-to-file-Prinzip, es erhählt also derjenige das Patent, dessen Brief zuerst vom Deutschen Patent- und Markenamt mit einem Posteingangsstempel versehen wurde.
Es ist also auch durchaus gewollt, dass nicht der erste Erfinder das Patent bekommt (was gerecht wäre), sondern eventuell jemand anderes.
Wie stehen Sie zu der Abwägung der Rechtsgüter Gerechtigkeit und Rechtssicherheit ?

Software:
Wie Sie sicher wissen, gab es in den letzten Jahren immer wieder Diskussionen um sog. Softwarepatente. Aus Sicht der Piraten überwiegt hier das Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit, da Logikabläufe, Algorithmen und mathematische Funktionen freibleiben müssen, damit auch weiterhin Software geschrieben werden darf.
Auch würde man bei Softwarepatenten vom Prinzip der Technizität abweichen, das uns in Deutschland zumindest vor "absurden" Patenten wie in den USA geschützt hat.
Wir haben zurzeit das Problem, dass der Ausschluss von Softwarepatenten in §1 Abs. 3 PatG durch die Worte "als solche" in §1 Abs. 4 PatG ausgehebelt werden, da Software aktuell als Teil einer Gesamterfindung patentierbar ist. Das prominenteste Beispiel die das Patent auf das Anti-Blockier-System (ABS).

Wir stehen Sie zur Patentierbarkeit von Software, Algorhytmen und mathematischen Formeln?

Gene/Lebewesen
Die Piraten lehnen Patente auf Gene und Lebewesen ab. Es darf hier keine Auschließlichkeitsrechte auf bestimme Genfunktionen oder ganze Lebewesen geben.

Wie stehen Sie dazu?

Ich würde mich freuen eine Antwort zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen,


Basispirat
Antwort von Joachim Herrmann
bisher keineEmpfehlungen
24.05.2012
Joachim Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie beziehen sich darin auf die Sendung "Studio Friedmann" am 19. April 2012. Im Gespräch mit Michel Friedmann und Marina Weisband habe ich deutlich gemacht: Deutschland ist eine Wissensgesellschaft. Unsere Wirtschaft lebt von Wissenschaft, Forschung, Entwicklung und Hochtechnologie. Nur so kann sich ein Land wie Deutschland, das nicht über nennenswerte Bodenschätze verfügt, auf den Weltmärkten behaupten und seinen Wohlstand erhalten. Deshalb brauchen wir ein verlässliches Leistungsschutz- und Urheberrecht - in Deutschland, Europa und darüber hinaus.

Ihre Fragen zum Patentrecht möchte ich gerne beantworten. Das von Ihnen angesprochene "first-to-file-Prinzip" kommt gemäß § 6 Satz 3 Patentgesetz in Fällen der Doppelerfindung zum Tragen. Sein Zweck ist es zum einen, einen Anreiz für eine frühe Anmeldung (und damit Offenbarung) der Erfindung zu schaffen; zum anderen soll vermieden werden, dass aufwendig ermittelt werden muss, wer im Einzelfall die Erfindung zuerst gemacht hat. Das Prinzip betrifft allerdings nur den Fall, dass zwei Personen unabhängig voneinander dieselbe Erfindung gemacht und damit grundsätzlich ein gleich starkes Recht auf die Erteilung des Patents haben. In Fällen, in denen jemand die Erfindung eines anderen ausspioniert und dann vor diesem zum Patent anmeldet, kann der ausspionierte Erfinder den Widerruf durch das Deutsche Patent- und Markenamt betreiben und innerhalb eines Monats nach Mitteilung des Widerrufs die Erfindung selbst anmelden und dabei den Zeitrang des widerrufenen Patents in Anspruch nehmen (§ 7 Abs. 2, § 21 Abs. 1 Nr. 3 und § 61 Patentgesetz).

Wie Sie zu Recht ausführen, sind Computerprogramme als solche weder nach dem Patentgesetz (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 4) noch nach dem Europäischen Patentübereinkommen (Art. 52 Abs. 2 Buchst. C und Abs. 3) patentierbar. Zu bedenken ist jedoch, dass nach Art. 27 Abs. 1 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) Patente für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erhältlich sind. Eine technische Erfindung darf daher nicht deshalb von der Patentierbarkeit von vornherein ausgeschlossen werden, weil sie ein Computerprogramm enthält. Die Unterscheidung zwischen (nicht patentierbaren) Computerprogrammen als solchen und (bei Vorliegen sämtlicher allgemeiner Patenterteilungsvoraussetzungen patentierbaren) computerimplementierten technischen Erfindungen ist deshalb vom Deutschen Patent- und Markenamt sowie vom Bundespatentgericht und vom Bundesgerichtshof zu leisten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine Patentierbarkeit nur in Betracht, wenn die Anweisungen des in der Erfindung enthaltenen Computerprogramms der Lösung eines über die Datenverarbeitung hinausgehenden konkreten technischen Problems dienen (BGH, GRUR 2009, 479). Nach diesem Kriterium haben des Bundespatentgericht und der Bundesgerichtshof in zahlreichen Fällen die Abgrenzung zwischen Computerprogrammen als solchen und computerimplementierten technischen Erfindungen vorgenommen.

Auch ich bin der Meinung, dass es auf konventionelle Verfahren zur Züchtung von Tieren oder Pflanzen und die mit solchen Verfahren gewonnenen Produkte keine Patente geben darf. Hinsichtlich der Zuchtverfahren hat die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in ihrer Entscheidung vom 9. Dezember 2010 dies auch deutlich klar gestellt. Ich gehe davon aus, dass die Große Beschwerdekammer in absehbarer Zeit eine entsprechende Entscheidung zu den mit solchen Verfahren gewonnenen Tieren und Pflanzen treffen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
05.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Sie sind doch seit einer Woche Verwaltungsratsvorsitzender des Nürnberger Flughafens (siehe newsticker.sueddeutsche.de ). Ich weiß nicht, ob man Ihnen zu diesem (zusätzlichem) Amt wirklich gratulieren oder eher Mitleid haben sollte.

Bekanntlich ist dieser Flughafen schon seit langer Zeit hoch-defizität (siehe www.sueddeutsche.de ). Eine Besserung scheint leider nicht in Sicht zu sein.
Ein Anteilseigner, die Stadt Nürnberg, wehrt sich gegen Bestrebungen, die "verlängerte Werkbank" des Münchener Flughafens zu sein (siehe www.merkur-online.de ).
Andererseits kann -langfristig betrachtet- nur eine (wesentlich) stärkere Auslastung den Nürnberger Flughafen retten und sein Dasein rechtfertigen.

Meine Fragen:

  • Warum machen Sie sich nicht (öffentlich wahrnehmbar) dafür stark, dass die LUFTHANSA den Nürnberger Flughafen anstelle von München verstärkt anfliegt, so dass MUC stärker entlastet wird?
  • Teilen Sie meine Auffassung, dass, sollte dies so umgesetzt werden, auf den Bau der 3. Startbahn in München auf jeden Fall verzichtet werden könnte?
  • Sprechen Sie über dieses Thema auch mit Ihrem Kabinetts- und Parteikollegen sowie bayerischem Finanzminister Dr. Markus Söder? (Bekanntlich ist Söder Verfechter der 3. Startbahn in München und Verwaltungsratsvorsitzender von MUC. Ausserdem hat er den Vorsitz des neugegründeten sog. "Flughafenbeirats" in Nürnberg (siehe SZ-Artikel oben).)
  • Verstehen Sie, dass ich als bayerischer Steuerzahler kaum noch Verständnis für die dauerhafte (!) öffentliche Subventionierung dieser beiden bayerischen Flughäfen habe (und u.A. deshalb erklärter Gegner der 3. Startbahn bin)?

Für die Beantwortung meiner Fragen im Voraus herzlich dankend verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen aus (85386) Eching
Antwort von Joachim Herrmann
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15.05.2012
Joachim Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

die Flughäfen München und Nürnberg sind wichtige Infrastruktureinrichtungen für die jeweilige Region und darüber hinaus für ganz Bayern und seine Bürger. Sie geben starke wirtschaftliche, beschäftigungspolitische und auch touristische Impulse.

Ihr Vorschlag eines Verzichts auf die 3. Start- und Landebahn für den Flughafen München würde nicht unweigerlich mit einer Verlagerung von Flugbewegungen in Richtung Nürnberg einhergehen. Vielmehr würden Fluggesellschaften wichtige, insbesondere interkontinentale Flugverbindungen an andere expansive europäische Verkehrsflughäfen mit einem weltweit agierenden Drehkreuz positionieren. Als Folge entstünden also nicht unbedingt Vorteile für Nürnberg, sondern in erster Linie Nachteile für München und für die wirtschaftliche Situation in ganz Bayern.

Um die wirtschaftliche Situation am Flughafen Nürnberg nachhaltig zu verbessern, ist es vielmehr erforderlich, beispielsweise neue, für die Metropolregion bedarfsgerechte Flugziele, z.B. durch den Ausbau ausländischer, auch osteuropäischer Städteverbindungen zu gewinnen.

Selbstverständlich stehen die Vertreter des Aufsichtsrates untereinander wie auch zur Geschäftsführung in einem engen Dialog. Speziell mit meinem Kollegen Staatsminister Dr. Markus Söder und auch den anderen Kabinettsmitgliedern bin ich laufend in Kontakt. Dabei ist es mir ein Anliegen, immer auch die gesamtbayerischen Interessen im Auge zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
Bayerischer Staatsminister des Innern
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Frage zum Thema Finanzen
09.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer feierte gestern Abend (08.05.12) eine von ihm initiierte und für jedermann/frau zugängliche "Facebook-Party" in der Münchener Nobel-Disco "P1". Dort wurden von der JU-Vorsitzenden Katrin Albsteiger auch Aufnahmeanträge für die CSU (auf Bierdeckeln (!)) verteilt, siehe www.spiegel.de . Der bayerische Rundfunk berichtete, dass zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ein großes Polizeiaufgebot nötig war (auch wenn weniger Besucher kamen als erwartet, siehe www.welt.de ).

In Ihrer Eigenschaft als oberster Dienstherr der bayerischen Polizei stelle ich Ihnen folgende Fragen:

  • Wird, da es sich um eine von Herrn Seehofer und/oder der CSU veranstaltete "Privat-Party" handelte, die durch diese Veranstaltung dem Freistaat Bayern für die große Polizeipräsenz beim "P1" zusätzlich entstandenen Aufwendungen (Kosten) Herrn Seehofer persönlich oder der CSU in Rechnung gestellt?
  • Wenn nein: Warum nicht?

Meine persönliche Bemerkung: Natürlich kann jeder -auch Herr Seehofer- soviel und mit wem feiern, wie man will. Dies darf jedoch nicht (niemals (!)) zu Lasten der Allgemeinheit, konkret: zu Lasten des Steuerzahlers, geschehen. Ich hoffe, dass Sie mit mir konform gehen.

In Erwartung Ihrer dezidierten Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
(85386 Eching (Oberbayern))
Antwort von Joachim Herrmann
bisher keineEmpfehlungen
18.05.2012
Joachim Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.05.2012. Zu Ihrer Frage bezüglich der Einsatzkosten der Polizei bei der Facebook-Party von Herrn CSU-Parteivorsitzenden Seehofer kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Facebook-Party von Herrn CSU-Parteivorsitzenden Seehofer war eine private Veranstaltung, bei der von Seiten des Veranstalters im erforderlichen Umfang privates Sicherheitspersonal eingesetzt wurde, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.

Die polizeiliche Betreuung erfolgte, wie bei allen derartigen Veranstaltungen (z.B. Volksfesten, Konzerten, Konferenzen, usw.) nur hinsichtlich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie hinsichtlich des Personenschutzes für Herrn Ministerpräsident Seehofer. Dies bedeutet, dass die Polizei bei derartigen Veranstaltungen auch keine Einlasskontrollen, Absperr- oder Ordnertätigkeiten ausübt.

Sie schreitet vielmehr immer erst dann ein, wenn es zur Abwehr von Gefahren notwendig ist, die das Ordnungspersonal nicht alleine bewältigen kann. Dies ist in der Regel der Fall, wenn strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten verfolgt oder unterbunden werden müssen. Letztendlich dient ein solcher Polizeieinsatz präventiv der Sicherheit derer, die an solchen Veranstaltungen teilnehmen, sowie dem Umfeld, das möglichst wenig beeinträchtigt werden soll. Nach dem Bayerischen Kostenrecht werden die Kosten für solche Polizeieinsätze niemandem in Rechnung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
13.05.2012
Von:

Guten Tag ...

wie stehen Sie zu dem -leider - immer größeren Problemen der Polizei, im Umgang mit den Bürgern?

Liegt es an der Führung und letztlich an der Ausbildung der Polizei ?

Liegt es an der falsch verstandenen Solidarität (Kollegen decken Kollegen?) oder an den Staatsanwälten, die zu schnell mögliche Fehlverhalten ohne Untersuchung abschließen -
siehe hier Exemplarisch Rosenheim, Regensburg ?

Wie soll es weitergehen, wenn hier offensichtlich Straftaten von Bürgern in Uniform begangen werden, die aber scheinbar keine Konsequenzen zu befürchten haben - siehe dazu die Aussagen des Beamten im Prozess Rosenheim (Fuss in der Tür ohne Richterlichen Beschluss!!!)

Auch in der Poizei gibt es schwarze Schafe, wie überall in unserem Land und genau diese beschädigen den Ruf der gesamten Polizei...

Ich bin kein Feind oder Gegner der Polizei (sehr viele Freunde im aktiven Dienst), aber hier stinkt es ganz gewaltig, sowohl bei de Polizei und der Justiz ...

Für eine offene Diskusion stehe ich jederzeit zur Verfügung..

MfG

Klaus Lerche Regensburg

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.05.2012
Von:

Herr Herrmann,

ich Frage mich wirklich warum Fragen die von Interessierten Bürgern gestellt werden,nicht Zeitnah beantwortet werden. Gerade vor dem Hintergund,neuer Vorwürfe gegen die Polizei in Landshut muss Ihnen doch diesesThema unter den Fingern brennen ?

Auch die berechtigte Frage zu den Kosten, die der Reinfall - Faceboolparty Seehofer, verursacht hat und die manchen Polizeibeamten zur Verzweiflung bringen weil er sich die Frage zu seinen eigentlichen Afgaben stellt???

Ich bin nun einfach mal gespannt auf Ihre antwort und ausführungen zu den angesprochenen Themen, auch die von den anderen Foristen!!

Trotz allen,, einen schönen Vatertag....


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