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Sehr geehrter Herr Herrmann,
in der gestrigen Sendung Friedmann bei N24 haben Sie mehrfach versucht, das Thema Patentrecht anzuschneiden. Nun bin ich natürlich gespannt, was Sie dazu zu sagen haben.
First-to-file-Prinzip
In Deutschland gilt das sog. First-to-file-Prinzip, es erhählt also derjenige das Patent, dessen Brief zuerst vom Deutschen Patent- und Markenamt mit einem Posteingangsstempel versehen wurde.
Es ist also auch durchaus gewollt, dass nicht der erste Erfinder das Patent bekommt (was gerecht wäre), sondern eventuell jemand anderes.
Wie stehen Sie zu der Abwägung der Rechtsgüter Gerechtigkeit und Rechtssicherheit ?
Software:
Wie Sie sicher wissen, gab es in den letzten Jahren immer wieder Diskussionen um sog. Softwarepatente. Aus Sicht der Piraten überwiegt hier das Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit, da Logikabläufe, Algorithmen und mathematische Funktionen freibleiben müssen, damit auch weiterhin Software geschrieben werden darf.
Auch würde man bei Softwarepatenten vom Prinzip der Technizität abweichen, das uns in Deutschland zumindest vor "absurden" Patenten wie in den USA geschützt hat.
Wir haben zurzeit das Problem, dass der Ausschluss von Softwarepatenten in §1 Abs. 3 PatG durch die Worte "als solche" in §1 Abs. 4 PatG ausgehebelt werden, da Software aktuell als Teil einer Gesamterfindung patentierbar ist. Das prominenteste Beispiel die das Patent auf das Anti-Blockier-System (ABS).
Wir stehen Sie zur Patentierbarkeit von Software, Algorhytmen und mathematischen Formeln?
Gene/Lebewesen
Die Piraten lehnen Patente auf Gene und Lebewesen ab. Es darf hier keine Auschließlichkeitsrechte auf bestimme Genfunktionen oder ganze Lebewesen geben.
Wie stehen Sie dazu?
Ich würde mich freuen eine Antwort zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,

Basispirat