Jo Leinen (SPD)
Abgeordneter EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Jo Leinen
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Saarland
Bundeslistenplatz
11, über Liste eingezogen
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Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Vertrag von Lissabon. In der Tat wird über diesen Vertrag viel und kontrovers diskutiert. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Lissabon-Vertrag
18.09.2008
Von:

Hallo Herr Leinen,

Anfang 2009 soll ja nun der Lissabon-Vertrag in Kraft treten. Da ich versuche, so gut es geht an unserer Demokratie mitzuwirken, habe ich mir den Wortlaut als pdf heruntergeladen - auf knapp 400 Seiten überschlagen sich hier wortgewandte Fachleute zu allem und jedem.
Nun sollte die Tatsache, dass ich evtl zu doof bin, meiner politischen Mündigkeit aber nicht im Weg stehen. Deshalb meine Fragen:
  • ist die Todesstrafe in der EU unter allen Umständen abgeschafft?
  • welche persönlichen Daten werden wann, von wem und warum gespeichert. und wer hat wann, wo und wie Zugriff auf diese?

Nun habe ich -zu meinem Entsetzen - auch noch festgestellt, dass mein Land stark verschuldet ist. Bei wem denn eigentlich?

Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen.

mfg
J.H.
Antwort von Jo Leinen
2Empfehlungen
22.09.2008
Jo Leinen
Sehr geehrter Herr ,

wie jedes juristische Dokument ist der Vertrag von Lissabon in der Tat ein sehr technisches und daher für einen Laien schwer verständliches Dokument.
Daher bietet die Europäische Union im Internet eine Informationsseite an, auf der man sich gut mit den Neuerungen des Vertrages bekanntmachen kann. Unter europa.eu werden viele Fragen zum Inhalt des Vertrages erläutert und auch eine Übersicht über den Stand des Ratifizierungsprozesses in den einzelnen Mitgliedsstaaten gegeben.
Leider haben im Rahmen der Diskussion über den Vertrag von Lissabon Gegner des Vertrages das Gerücht gestreut, der Vertrag würde die Todesstrafe wiedereinführen. Alle Mitgliedsstaaten der EU haben alle das Protokoll Nr. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Abschaffung der Todesstrafe ratifiziert. Außerdem ist die Abschaffung der Todesstrafe eine Aufnahmebedingung für die Mitgliedschaft in der EU. Darüberhinaus setzt sich die EU weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe ein, auch im Rahmend er UN. In der Charta der Grundrechte der EU, die durch den EU-Reformvertrag Rechtsverbindlichkeit erlangt, ist in Art. 2 das "Recht auf Leben" verankert, wonach gem. Art. 2 Abs. 2 "Niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf". Dies ist eine klare und eindeutige Aussage gegen die Todesstrafe.
Dass die EU mit dem Vertrag von Lissabon die Wiedereinführung der Todesstrafe ermöglichen möchte ist ein absurdes Argument von Demagogen. Es ist bedauerlich, dass mit diesen Mitteln versucht wird, die Bürgerinnen und Bürger in die Irre zu führen, anstatt durch eine sachliche Diskussion zum besseren Verständnis beizutragen.
Die Europäische Menschenrechtskonvention, auf die sich die Gegner bei ihrer Argumentation beziehen, ist im Jahr 1950 abgeschlossen worden, d.h. nicht lange nach dem Ende des 2. Weltkrieges. Vor diesem historischen Hintergrund sind die Formulierungen im Protokoll Nr. 6 zur Konvention zu verstehen, die tatsächlich missverständlich sein können, aber nur, wenn man gerade diesen historischen Hintergrund ausblendet und die Regelungen als vermeintliche Regelung pro Todesstrafe instrumentalisieren möchte.
Abgesehen davon ist die Europäische Menschenrechtskonvention kein Dokument der Europäischen Union, sondern des Europarates. Die EU verpflichtet sich in der Charta der Grundrechte, zumindest das Schutzniveau der EMRK zu garantieren, kann aber auch darüber hinausgehen.

Im Gegensatz zu den meisten nationalen Verfassungen ist in der europäischen Grundrechtecharta ein Recht auf Datenschutz verankert. Erhobene Daten müssen also mit größter Vorsicht behandelt werden. Zur Bekämpfung des Terrorismus ist eine Speicherung von Telefon- und Fluggastdaten für eine Frist von 6 Monaten unerlässlich. In Deutschland werden die Daten von den Telefonanbietern (wie z.B. der Telekom) erhoben und gespeichert. Diese Daten dienen zum Abgleich zwischen den Mitgliedsstaaten und zur Aufklärung und Verhinderung von Verbrechen. Das Europäische Parlament setzt sich dafür ein, dass die europäische Richtlinie eine eigenmächtige Weitergabe von Daten durch Einzelstaaten an Drittstaaten nicht ermöglicht wird. Die Bekämpfung des Terrorismus kann nicht als Argument für die Aushebelung des Datenschutzes gelten.
Zur Finanzierung des Staatshaushaltes nimmt die Bundesregierung jedes Jahr Kredite auf. Ende 2008 wird die Staatsverschuldung vermutlich 1,5 Billionen ? erreichen. Die Gläubiger des Staates sind Kreditinstitute im In- und Ausland, aber auch Sozialversicherungen und Bausparkassen sowie Privatpersonen.
Allein die Zinsen, die für die Kredite anfallen, stellen Jährlich einen beträchtlichen Posten im Bundeshaushalt dar. Finanzminister Peer Steinbrück plant, die Neuverschuldung bis 2011 auf Null zu reduzieren und rechnet, bis dahin einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, das heißt, es wird nicht mehr ausgegeben, als eingenommen wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Jo Leinen
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Frage zum Thema Internationales
21.10.2008
Von:

Aus dem Dilemma mit der irischen Ablehnung erwachsen nun doppelte und dreifache Probleme. Mich wundert jedoch besonders Frau Dr. Merkels Alleingang, nachdem sie doch Europa mit ihrem "Diplomatie-Können" (da fällt mir das Stichwort Checkbuch-Diplomatie in einem anderen Zusammenhang ein) so verwöhnt hat.

Hätte ein irisches Ja zum Vertrag von Lissabon schon etwas an der heutigen Situation geändert?
Wäre Europa geschlossener aufgetreten?

und: Dänen und Schweden sehen gerade, wie wichtig Europa ist (Währungsunion) - können wiederum auf der politischen Ebende die Ereignisse den Iren ein Umdenken bescheren, oder wird sich aus den wirtschaftlichen Problemen die auf uns zukommen noch mehr Anti-europäischer Zündstoff generieren?
Antwort von Jo Leinen
bisher keineEmpfehlungen
20.11.2008
Jo Leinen
Sehr geehrter Herr ,


die juristische Ausgangslage hätte ein irisches Ja zum Vertrag von Lissabon nicht ändern können, da er in jedem Fall erst im kommenden Januar 2009 in Kraft getreten wäre. Sicherlich hätte eine erfolgreiche Ratifizierung des Vertrages durch die irische Bevölkerung aber die politische Geschlossenheit der Mitgliedstaaten gefördert. Das irische Nein zum Reform-Vertrag hat leider die euroskeptischen Kräfte in anderen Staaten wie Tschechien gest?rkt und damit negative Konsequenzen für das gemeinsame Auftreten der EU nach Aussen gehabt.

Umso wichtiger ist es, dass der Vertrag so schnell wie möglich in Kraft tritt. Er bietet der EU mehr Handlungsspielraum und ermöglicht ein effizienteres und geschlosseneres Auftreten. Der Vertrag von Lissabon verringert die Möglichkeiten für einzelne Mitgliedstaaten die gesamte EU zu blockieren. Die EU kann somit schneller und effizienter agieren. Insbesondere die europäische Aussenpolitik wird durch den neuen Vertrag gestärkt. Das neue Amt des Hohen Vertreters der Union für Aussen- und Sicherheitspolitik, dem ein Europäischer Auswärtiger Dienst zur Seite gestellt wird, verleiht der europäischen Aussenpolitik ein Gesicht und sorgt für mehr Kohärenz und Effizienz. Wären diese Reformen bereits vor der Georgienkrise durchgeführt worden, hätte die EU zur Vermeidung der Eskalation in Georgien beitragen können.


Im Hinblick auf die heutige Finanzkrise ist vor allem die Stärkung der Eurogruppe durch den Vertrag von Lissabon von Bedeutung. Die Eurogruppe ist zurzeit nur ein informelles Instrument der EU zur Koordinierung von Wirtschafts- und Finanzpolitik. Mit dem Vertrag von Lissabon wird sie primärrechtlich verankert und erhält mehr autonome Kompetenzen. In Zukunft werden dadurch eine schnellere Reaktion und eine bessere Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitiken in den Euro-Ländern möglich sein.


Die Finanzkrise zeigt deutlich, dass der Euro ein Stabilitätsanker ist. Gerade diejenigen Mitgliedstaaten, die nicht in der Eurozone sind, leiden enorm unter den Folgen der Krise. Dies kann dazu führen, dass in vielen Mitgliedstaaten das Bewusstsein für die Notwendigkeit des europäischen Integrationsprozesses wächst und die Notwendigkeit erkannt wird, dass Europa nur gemeinsam Lösungen für die negativen Folgen der Globalisierung finden kann. Andererseits wird man für die schlechte wirtschaftliche Entwicklung und steigende Arbeitslosigkeit, die insbesondere in Irland zu erwarten ist, einen Sündenbock suchen. Geschwächt werden dadurch die Regierung und etablierte Parteien, gestärkt Populisten die insbesondere der EU für diese Entwicklung geben werden. Der Rückfall in den Nationalismus oder Protektionismus wird aber keine Lösung für die drängenden Probleme bringen. Die europäischen Volkswirtschaften sind eng miteinander vernetzt und nur mit einem gemeinsamen europäischen Vorgehen können die Finanzkrise und die zu erwartende Wirtschaftskrise überwunden werden.


Mit freundlichen Grüssen

Jo Leinen
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Frage zum Thema Arbeit
10.11.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Leinen,

dem Bundestag liegt derzeit der Entwurf eines Dienstrechtsneuregelungsgesetzes zur Beratung und Abstimmung vor. Danach soll die Altersgrenze der Beamten der Bundeswehrfeuerwehr, die fast ausschließlich dem mittleren Dienst angehören, von derzeit 60 auf 62 Jahre verlängert werden, während die der Soldaten des mittleren Dienstes auf 55 Jahre und die von Obristen und Generälen auf 62 festgelegt werden soll. Werden Sie diesem Vorhaben zustimmen oder sich dafür einsetzen, dass für die Beamten der Bundeswehrfeuerwehr auch die Altersgrenze der vergleichbaren Soldaten mit 55 Jahre eingeführt wird ?

mfg
HJ
Antwort von Jo Leinen
1Empfehlung
17.11.2008
Jo Leinen
Sehr geehrter Herr -,

vielen Dank für Ihre Anfrage nach meiner Meinung zu dem Dienstrechtsneureglungsgesetz im Deutschen Bundestag. Wie Sie wissen, bin ich Mitglied des Europäischen Parlaments und nicht des Deutschen Bundestages und werde daher an dieser Abstimmung nicht teilnehmen können. Auf den ersten Blick ist es in der Tat merkwürdig, dass Berufe mit gleicher Beanspruchung bei dem Renteneintrittsalter ungleich behandelt werden. Gerne reiche ich deshalb Ihre Anregung an die hiesige Bundestagsabgeordnete Elke Ferner aus Saarbrücken weiter. Vor dort bekommen Sie dann eine noch detailliertere Antwort.

Mit besten Grüßen
Jo Leinen, MdEP
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Frage zum Thema Internationales
18.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Leinen,

ich habe mir gerade die bisher veröffentlichten Dokumente zum gestrigen Resolutionsbeschluss das AFCO zum Vertrag von Lissabon angeschaut. Den Entwurf haben Sie ausgearbeitet. Es gab dazu durchaus plausible Änderungsanträge. Da die Endfassung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegt, möchte ich mich entschuldigen, sollte ich mich irren, aber ist es richtig, dass die Anträge abgelehnt wurden, in denen auch Deutschland und Polen zur Ratifizierung des Vertrags noch im Jahr 2008 aufgefordert werden sollten?

Dass Deutschland nicht in der Liste auftaucht, ist in Anbetracht der anhängigen Beschwerden und Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht verständlich, wenn ich auch darin juristisch gesehen kein tatsächliches Hindernis sehe, den Ratifizierungsprozess völkerrechtlich abzuschließen. Deutschland würde "lediglich" das Risiko eingehen, sich völkerrechtlich schadensersatzpflichtig zu machen, was sicherlich kein Mitgliedstaat der EU von Deutschland erwarten würde. Sehen Sie das ähnlich?

Aber betreffs Polen sehe ich keinen plausiblen Grund, den Staat nicht ebenfalls dazu aufzufordern, zum Abschluss des völkerrechtlichen Verfahrens die unterzeichnete Ratifizierungsurkunde in Rom zu hinterlegen. Welche Erwägungen haben Sie getroffen, weshalb Polen nicht ebenfalls aufgefordert wurde, während Tschechien und Schweden in der Liste der aufzufordernden Staaten genannt werden?

Vielen Dank für Ihre Mühe, sollten Sie meine Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,


stud. iur. (Schwerpunkt Europarecht, Völkerrecht, Menschenrechte)

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Leinen,

laut der FTD vom 24.09.2008 haben Sie einen Bericht zu Lobbyismus verfasst bzw. verfassen lassen, den ich bisher vergeblich gesucht habe.

Deshalb meine Fragen:

Wann, von wem und für wen wurde der Bericht verfasst?

Handelt es sich bei dem Bericht um ein öffentlich zugängliches Dokument?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Antwort von Jo Leinen
2Empfehlungen
29.01.2009
Jo Leinen
Liebe ,

das Europäische Parlament hat im 2008 mit dem Stubb-Bericht den Aufbau des Regelungsrahmens für die Tätigkeit von Interessenvertretern (Lobbyisten) bei den Organen der Europäischen Union beschlossen. Den Bericht finden Sie im Internet unter: www.europarl.europa.eu

Momentan wird an einem gemeinsamen Register des Europäischen Parlamentes und der Europäischen Kommission gearbeitet. Als Mitglied dieser Arbeitsgruppe setze ich mich dafür ein, dieses Register öffentlich zugänglich zu machen, so dass sich jeder über die Aktivitäten und finanziellen Mittel von Lobbyisten informieren kann.

Mit freundlichen Grüßen

Jo Leinen, MdEP
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