Jo Leinen (SPD)
Abgeordneter EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Jo Leinen
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Saarland
Bundeslistenplatz
11, über Liste eingezogen
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Die juristische Ausgangslage hätte ein irisches Ja zum Vertrag von Lissabon nicht ändern können, da er in jedem Fall erst im kommenden Januar 2009 in Kraft getreten wäre. Sicherlich hätte eine erfolgreiche Ratifizierung des Vertrages durch die irische Bevölkerung aber die politische Geschlossenheit der Mitgliedstaaten gefördert. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Umwelt
13.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Leinen,

was werden Sie unternehmen um das in Ensdorf geplante klima- und gesundheitsschädliche Steinkohle-Großkraftwerk zu verhindern?

Die Vorbelastungen durch Feinstaub im Saarland liegen schon heute über den Grenzwerten die von der WHO empfohlen werden. Das Kraftwerk wird ca. 9 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ausstoßen!
Mehrere FFH Naturschutzgebiete sind gefährdet!

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Jo Leinen
13Empfehlungen
31.10.2007
Jo Leinen
Sehr geehrter Herr ,

ich befürworte zwar grundsätzlich Investitionen in den Umbau unserer Energielandschaft – und damit auch der Kraftwerkslandschaft –, allerdings halte ich das von RWE Power geplante Objekt für überdimensioniert.

Eine Anlage mit der Leistung von 1.600 MW entspricht nicht dem Ziel, Energie dezentral zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollte, wenn in Ensdorf tatsächlich gebaut wird, die Fernwärmeschiene Saar ausgebaut werden. Nur so kann die Leistung optimal genutzt werden und die Verbraucherinnen und Verbraucher können von der Kraft-Wärme-Kopplung profitieren. Außerdem werden Umweltauswirkungen reduziert. Zudem fordere ich, dass alte und weniger effiziente Anlagen abgeschaltet werden müssen. All diese Forderungen werden zur Zeit von RWE Power nicht erfüllt. Daher sind die jetzigen Planungen für mich nicht akzeptabel.

Ein Wort noch zur saarländischen Landesregierung: Das Unternehmen hat mittlerweile beim Ministerium für Umwelt offiziell eine Genehmigung zum Bau des Kraftwerks beantragt. Durch die Formulierung der angesprochenen Maßnahmen kann die Landesregierung dafür sorgen, dass im Sinne der Bevölkerung Veränderungen in den Planungen vorgenommen werden. Für mich ist dieses Projekt in seiner jetzigen Form jedenfalls nicht zustimmungsfähig.

Verstößt das Kraftwerksprojekt gegen EU-Recht? Diese Frage bedarf einer eingehenden Prüfung. Selbstverständlich sind folgende Kriterien einzuhalten: der Schutz nahegelegener NATURA-2000-Gebiete, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des allgemeinen Genehmigungsverfahrens sowie die Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte aus der Luftqualitätsrahmenrichtlinie. Diese werden übrigens seit Jahren eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen
Jo Leinen
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Frage zum Thema Internationales
17.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Leinen,

Herr Kouchner, Aussenminister von Frankreich, drohte Iran Krieg an:
www.dailymotion.com
Sowie die Turkei im Nordirak Krieg vorbereitet.

Meinen Sie nicht, dass Europa sich auf die Friedenspolitik seiner Gründungsjahren besinnen sollte ?

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Jo Leinen
1Empfehlung
31.10.2007
Jo Leinen
Sehr geehrter Herr ,

Europa war immer ein Friedensprojekt und sollte dies auch bleiben. Das gilt nach innen wie nach außen. Deshalb sollte dem Iran deutlich gemacht werden, dass eine atomare Bewaffnung nicht dem internationalen Recht entspricht und die Europäer hier eine klare Position vertreten. Allerdings wird diese Position nur zum Erfolg führen, wenn Europa mit einer Stimme spricht. Deshalb braucht die Europäische Union auch mehr außenpolitische Handlungsfähigkeit. Der europäische Reformvertrag wird dazu beitragen, dass Europa mehr Gewicht bei internationalen Konflikten erhält.

Ich bin zuversichtlich, dass die EU zukünftig effizienter für ihre Werte und Ziele eintreten kann. Dazu zählt ganz besonders die Friedenspolitik, die uns zum Glück seit über 50 Jahren auszeichnet. Herr Kochners Hinweis an den Iran ist keine Kriegsdrohung der EU.

Mit freundlichen Grüßen,

Jo Leinen
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Frage zum Thema Gesundheit
06.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Leinen,

worin besteht für SIE als Wahlkreis-EU-Kandidats-Angebot an mich als Saarbrücker-Bürger die angebliche Legitimation der www.ABDA.de , alle 55.000 deutschen Apotheker gegenüber der Politik vertreten zu wollen ?

www.apothekenforum.com

1.)
insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigte Bundesratsinitiative des NRW-Ministers Laumann, das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder einzuführen ,
2.)
im Hinblick auf die in 2008/2009 anstehende EuGH-Entscheidung ("Fremdbesitz" - DocMorris/Celesio-Streitfall-Saarbrücken), deren Kernfrage darin besteht, WIE bzw. welchen GemeinwohlUMFANG ein lt. EU-Vertragstext formulierter "Schutz der Gesundheit" haben soll :
also entweder das EU-Wettbewerbs-Kriterium oder die (subsidiäre) D-"institutionelle" Definition ?
Denn die Gesellschafter-Beteiligung der 17 Landeskammern als K.d.Ö.R an diesem ABDA-Konstrukt GbR
(m.E. = Kooperations-KETTE seit 50 Jahren ) ist m.E. landeskammersatzungsWIDRIG !

Die Hintergrund-Problematik ist in der apothekerlichen Fachpresse seit 2002 publiziert. (DAZ : Ditzel+Rotta)
de.wikipedia.org

mit freundlichen Grüßen
, Saabrücken
Antwort von Jo Leinen
2Empfehlungen
14.12.2007
Jo Leinen
Sehr geehrter Herr ,

der Einführung eines generellen Versandhandelsverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel stehe ich skeptisch gegenüber. Zulassung und Kontrolle von Versandhändlern können durchaus den für alle Verbraucher notwendigen Schutz sicherstellen. Allerdings müssen die zuständigen Behörden auch wirklich ihre Kontrollfunktion mit Nachdruck wahrnehmen.

Ihre zweite Frage zielt auf mehrere Themen gleichzeitig. Ob die ABDA eine adäquate und kammergerechte Vertretung der Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland ist, müssen die Betroffenen selbst beurteilen. Ob aber das anstehende Urteil zum Fall "DocMorris" Auswirkungen auf das deutsche Apothekenwesen hat, möchte ich gerne kommentieren.

Darf eine Kapitalgesellschaft als Inhaber und Betreiber von Apotheken in Deutschland auftreten?

Zunächst eine politische Bewertung. Apotheken leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bürger mit Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln. Im Vordergrund steht der direkte Kontakt und eine persönliche Beratung. Nicht selten entdecken Apotheker Fehler bei ärztlichen Verschreibungen. Die Qualität der medizinischen Versorgung wird auch durch kompetente Beratung in Apotheken gewährleistet.

Außerdem führt die Öffnung des Marktes für Kapitalgesellschaften nicht zwangsläufig zu einem breiten Wettbewerb um die besten Angebote und niedrige Preise. In Norwegen ist z.B. eine drastische Konzentration zu beobachten. Hier teilen sich lediglich drei große Ketten den Markt mit der Folge, dass die erwarteten Preissenkungen für Arzneimittel nicht eingetreten sind. Zudem haben renditeorientierte Kapitalgesellschaften kein Interesse an umsatzschwachen Apotheken in kleinen Orten. Damit wird nur die Auszehrung der Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum forciert.

Ob das deutsche Fremdbesitzverbot vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand haben wird, ist nicht eindeutig zu beantworten. Ich glaube nicht, dass in diesem für das Allgemeinwohl zentralen Bereich einfach die Marktgesetze angewendet werden können. Es handelt sich eben nicht um eine beliebige Handelsware. Der Schutz der Gesundheit sollte Vorrang haben vor der Marktöffnung.

Mit freundlichen Grüßen

Jo Leinen
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Frage zum Thema Gesundheit
12.11.2007
Von:

Zum gesünderen Leben gehört auch das Nichtrauchen. Ich bin Nichtraucher, aber fühle mich oft belästigt, etwa an Bushaltestellen. Da rauchen auch Schüler. Und die Busgesellschaft behauptet, da nichts tun zu können. Wann wird da endlich mal was getan? Raucher fragen doch in der Regel nicht die anderen Wartenden, ob sie was dagegen haben, wenn sie rauchen. Ich finde, das ist ein wichtiges Thema.
Antwort von Jo Leinen
14Empfehlungen
29.11.2007
Jo Leinen
Sehr geehrter Herr ,

das Nichtrauchen ist tatsächlich ein wichtiges Thema. Die Europäische Kommission schätzt, dass allein 79.000 Menschen in der EU jährlich durch Passivrauchen sterben. Das sind allarmierende Zustände. Ich selbst lege Wert auf eine rauchfreie Umgebung. Die Frage des Nichtraucherschutzes ist in Europa nicht einheitlich zu beantworten, da dies in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegt.

In Deutschland ist die Situation noch nicht zufriedenstellend, obwohl sich in den letzten Jahren einiges verbessert hat. Die meisten Bahnhöfe und Flughäfen sowie zahlreiche öffentliche Einrichtungen wie Universitäten, Schulen, Behörden und Krankenhäuser sind inzwischen rauchfrei. Bushaltestellen und ihre Umgebung leider nicht.

In Deutschland haben die Bundesländer unterschiedliche Standards, wenn es z.B. um Nichtraucherschutz in Gaststätten geht. Im Saarland gilt: nach der Fastnacht im nächsten Jahr (warum eigentlich nicht früher?) müssen alle Gaststätten rauchfrei sein, es sei denn, es handelt sich um eine "Inhabergeführte Eckkneipe" oder einen abgetrennten Nebenraum. Ich hätte mir hier mehr Gewicht für die Interessen der Nichtraucher gewünscht. Europa zeigt eines ganz deutlich: viele Länder haben den Nichtraucherschutz besser geregelt als wir Deutschen. Außerdem findet ein Rauchverbot großen Rückhalt bei den Bürgerinnen und Bürgern, auch bei vielen Rauchern. So unterstützen 80 % der Europäer ein Rauchverbot am Arbeitsplatz.

Mit freundlichen Grüßen,

Jo Leinen
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Frage zum Thema EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
15.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Leinen,

warum haben Sie der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt?
Ich glaube, wie das Gesetz zum "Großen Lauschangriff" ist auch dieses Gesetz nicht mit unserer Verfassung vereinbar.
Findet dadurch nicht so etwas wie ein Paradigmenwechsel in der Bundesrepublik Deutschland statt? (Ich gebrauche ausdrücklich "Bundesrepublik Deutschland", weil wir als Land so etwas ähnliches in der DDR ja schon mal hatten...)
Sehen Sie durch die Vorratsdatenspeicherung nicht alle Bürger unter einen Generalverdacht gestellt? Wie stehen Sie persönlich dazu? Stehen Sie zu diesem Abstimmungsverhalten oder ist es das Ergebnis eines Fraktionszwangs bei Ihnen?

Ich habe mich der Sammelklage gegen dieses nationale Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht angeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
J.
Antwort von Jo Leinen
2Empfehlungen
29.11.2007
Jo Leinen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Ich möchte auf diese wichtige Frage gerne antworten, auch wenn sie nicht direkt in meinen parlamentarischen Arbeitsbereich fällt.

Die Speicherung von persönlichen Kommunikationsdaten ist ein sensibles Thema, das wir eingehend im Europäischen Parlament beraten haben. Die Verabschiedung der Richtlinie halte ich aus verschiedenen Gründen nach wie vor für richtig.

Ich bin der Überzeugung, dass mit diesem Instrument die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzt werden, bei schweren Straftaten international agierende Täter zu ermitteln und so für mehr Sicherheit zu sorgen. Die Speicherung von Kommunikationsdaten war bereits gängige Praxis in Europa und bedurfte einer einheitlichen Regelung, die auch die gleichen Standards beim Datenschutz und der Datensicherheit gewährleistet. Einen Paradigmenwechsel kann ich insofern nicht erkennen, da zu geschäftlichen Zwecken die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland Daten auch bereits für bis zu sechs Monate gespeichert haben (für Abrechnungszwecke siehe § 97 Abs. 3 Satz 3 Telekommunikationsgesetz, TKG).

Wir konnten durchsetzen, dass nur Verkehrsdaten gespeichert werden, aber keine Kommunikationsinhalte. Verkehrsdaten sind Daten aus denen sich ergibt, von welchem Anschluss aus zu welchem Anschluss hin wann und wie lange telekommuniziert wurde, also die genutzten Rufnummern und Kennungen, die Uhrzeit und das Datum der Verbindungen. Für das Internet werden die IP-Adresse und die Anschlusskennung gespeichert, nicht aber welche Internetseiten aufgerufen wurden. Im Mobilfunkbereich wird die Ortung zu Beginn des Gesprächs registriert, aber keine weitergehenden Daten, die für ein Bewegungsprofil genutzt werden können. Nochmal: es werden keine Inhalte gespeichert und keine Daten, die Benutzerprofile ermöglichen.

Die Verwendung dieser Daten ist Polizei und Justiz nur dann erlaubt, wenn ein richterlicher Beschluss z.B. wegen des Verdachts auf Menschenhandel oder terroristische Straftaten dazu ermächtigt. Das Schutzniveau für die Datensicherheit ist sehr hoch und führt keinesfalls zu einem "Großen Lauschangriff" wie sie eingangs erwähnt haben.

Mir wäre es lieber, wir würden in einer Zeit leben, in der man in der Strafverfolgung auf solche Methoden verzichten könnte. Die Realität sieht leider anders aus.

Mit freundlichen Grüßen,
Jo Leinen
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Ihre Frage an Jo Leinen
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