Jan Korte (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Jan Korte
Jahrgang
1977
Berufliche Qualifikation
Politikwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Sachsen-Anhalt
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(...) Ich habe mich sehr darüber gefreut von Ihnen zu lesen, dass es ein größeres Interesse an einer Gesprächsrunde und/oder Veranstaltung zum Thema Grundeinkommen in Bitterfeld gibt und sehr gerne komme ich Ihrem Wunsch hierzu nach. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Jan Korte
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.12.2006
Von:

Seehr geehrter Herr Korte,
Wieviel von ihrer Diät haben sie im laufenden Jahr der Partei gespendet?
Gibt es offizielle Richtlinien in Partei und Fraktion dazu wieviel Abgeordnete an die Partei abzuführen haben?
Wurden Sie in dieser Frage unter Druck gesetzt?
Wieviel Prozent der Einnahmen ihrer Partei Stammen aus Mitgliedsbeiträgen, Personenspenden und wieviele von juristischen Personen(Verbände, Vereine, Unternehmen)?
Wieviel staatlicher Zuschuss wurde ihrer Partei gewährt?
Gibt es Höchstgrenzen für Parteispenden?
Vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen
Antwort von Jan Korte
5Empfehlungen
14.12.2006
Jan Korte
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Derzeit spende ich monatlich 870 Euro an die Partei und 200 Euro in einen Solidaritätsfonds der Bundestagsfraktion. Mit den Mitteln des Fonds werden soziale bzw. gemeinnützige Projekte und Initiativen unterstützt. Darüber hinaus zahle ich einen monatlichen Parteibeitrag in Höhe von 280 Euro.

Es gibt bei der Linksfraktion keine offizielle Richtlinie, in welcher Höhe Abgeordnete zu spenden haben. Jedoch besteht eine Erwartungshaltung, dass Mandatsträger einen gewissen Betrag spenden. Es wird jedoch keinerlei Druck auf die Abgeordneten ausgeübt, dieser Erwartungshaltung nachzukommen. Ich persönlich empfinde es aber als wichtig, die Partei, für die ich eintrete und hinter deren Politik ich stehe, auch finanziell zu unterstützen. Wie jedes andere Mitglied der Linkspartei auch, tue ich, was ich kann und spende gern und freiwillig für eine neue soziale Idee, für die meine Partei steht.

Die Linkspartei ist die einzige im Bundestag vertretene Partei, die von Konzernen und großen Unternehmen keine Parteispenden erhält. So nahm die Linke im Jahr 2005 etwa 35.000 Euro und im Jahr 2004 etwa 44.000 Euro Spenden von juristischen Personen ein. Dabei handelt es sich ausschließlich um Kleinspenden, vor allem von kleinen Betrieben, die beispielsweise einen Preis für eine Tombola spendeten.

Die Einnahmen im Jahr 2004 schlüsseln sich wie folgt auf:

Mitgliedsbeiträge: 44,19 Prozent
Mandatsträgerbeiträge: 6,16 Prozent
Spenden von natürlichen Personen: 9,3 Prozent
Spenden von juristischen Personen: 0,21 Prozent
Einnahmen aus sonstigem Vermögen: 0,99 Prozent
Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb usw.: 0,89 Prozent
Staatliche Mittel: 37,46 Prozent (rund 7,9 Mio. Euro im Jahr 2004)
Sonstige Einnahmen: 0,8 Prozent

Sie sehen, dass sich die Linkspartei vor allem aus Kleinspenden und Beiträgen der Mitglieder finanziert. Man kann sagen, dass es viele kleine Tropfen sind, die zusammen kommen.

Detaillierte Informationen finden Sie auch hier:

Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien im Detail (pdf-Datei):
dip.bundestag.de

Daten und Fakten zu Rechenschaftsberichten und Finanzplanung der Linkspartei: www.sozialisten.de/partei/daten/index.htm

Eine Obergrenze für Parteispenden gibt es meines Wissens zumindest für natürliche Personen nicht. Jedoch müssen Einzelspenden, die eine gewisse Höhe erreichen, gesondert ausgewiesen werden. Gleiches gilt für kumulierte Spenden einer Person ab einer bestimmten Höhe. Darüber hinaus gibt es einen Höchstbetrag, der im Falle von Parteispenden steuerlich abgesetzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Jan Korte
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Frage zum Thema Erhöhung der Mehrwertsteuer
30.12.2006
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Korte,

ich möchte Sie bitten, mir folgende Fragen kurz zu beantworten:
1. Unterstützen (unterstützten) Sie das Steuererhöhungspaket der Regierung?
2. Welche Position beziehen Sie zur Verlängerung der Legislaturperiode von 4 auf 5 Jahre
3. Welche Anstrengungen unternehmen Sie persönlich, um die Pensionsüberversorgung von Abgeordneten / Regierungsmitgliedern (Bund und Länder) zu vermindern.

Ich bedanke mich im Voraus

Uwe
Antwort von Jan Korte
2Empfehlungen
02.02.2007
Jan Korte
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Email. Ihre Fragen zur Mehrwertsteuererhöhung, der geplanten Verlängerung der Legislaturperiode von 4 auf 5 Jahre und zur Pensionsüberversorgung von Abgeordneten / Regierungsmitgliedern in Bund und Ländern beantworte ich gerne.

1. Steuererhöhung

DIE LINKE lehnt die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab, weil sie unsozial und wirtschaftspolitisch kontraproduktiv ist. Zum einen sind es vor allem Empfänger von Transferleistungen, also beispielsweise Rentner oder Arbeitslose, die von einer Erhöhung der Mehrwertsteuer besonders betroffen sind. Darüber hinaus ist es absehbar, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer die Binnenkaufkraft reduzieren und sich somit negativ auf die Wirtschaft auswirken wird. Auch die anderen Sparmaßnahmen lösen das Problem des prekären Haushalts nicht. Die Reduzierung des Sparerfreibetrages etwa oder die Begrenzung der Pendlerpauschale sind vollkommen ungerecht. Vor allem von letzterem sind Arbeitnehmer betroffen, die lange Wege zur Arbeit in Kauf nehmen müssen und damit genau das tun, was die Politik von ihnen fordert – sie sind flexibel. Ausreichend Geld kommt dadurch nicht in die Kasse. DIE LINKE schlägt deshalb vor, eine Vermögenssteuer einzuführen, die bei großzügigen Freibeträgen die großen Vermögen angemessen am Gemeinwesen beteiligt. Der Spitzensteuersatz, den rot-grün immer wieder gesenkt hat – muss auf ein international angemessenes Niveau angehoben werden. Damit möchten wir sicherstellen, dass nicht nur Rentner, Arbeitslose oder normale Arbeitnehmer zur Kasse gebeten werden, sondern alle einen Beitrag leisten. Schließlich halten wir statt Steuererhöhungen eine Vereinfachung des Steuersystems für sinnvoll, bei dem Steuerschlupflöcher konsequent gestopft werden.

2. Legislaturverlängerung

Im Grundgesetz, Artikel 20 (2) heißt es: "Alle Staatsgewalt ... wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt." Würde die Legislatur länger, dann würden Wahlen seltener, eine einfache Gleichung. Das Politiker, die sich in ihrem Job eingearbeitet und eingerichtet haben daran ein Interesse formulieren, kann einem einleuchten. Demokratietheoretisch halte ich ein solches Vorgehen allerdings für äußerst problematisch. Eine verlängerte Legislaturperiode wäre aus meiner Sicht nur hinnehmbar, wenn es auch auf Bundesebene endlich mehr Elemente direkter Demokratie, wie Volksinitiativen und Volksabstimmungen, gäbe. Denn unter dem Strich muss mehr Demokratie stehen und nicht weniger.

3. Pensionsüberversorgung

Meiner Meinung nach ist es selbstverständlich, dass Politikerinnen und Politiker nicht nur bei anderen sparen, sondern selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Das gilt natürlich auch bei ihren Pensionen. Vor allem ist für mich nicht ersichtlich, warum Senatoren, Minister etc. früher in Rente gehen dürfen als andere Menschen. Die Linke.PDS fordert, dass endlich auch Abgeordnete des Bundestages oder der Länderparlamente sowie Regierungsmitglieder bei der Rente so zu stellen sind wie alle anderen Beitragszahler auch. Bisher ist es ja so, dass sie gar nichts zahlen müssen. DIE LINKE setzt sich deshalb dafür ein, dass alle, also auch Abgeordnete in die Rentenversicherung einzahlen müssen und dann – wie jeder andere Bürger auch – Rentenanwartschaften erwerben. Leider war dieser Vorschlag bei den anderen Fraktionen bislang nicht mehrheitsfähig.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Korte
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Korte,

Kann Ihre Fraktion etwas dagegen unternehmen, daß sie vom Verfassungsschutz überwacht wird? Und wenn ja was?
Gibt es konkrete Beispiele warum Ihre Fraktion dem Verfassungsschutz "negativ Aufgefallen" ist oder ist es eher wegen der SED Vergangenheit der PDS?
Wird die WASG auch vom Verfassungsschutz beobachtet? Wenn nicht, wie sieht es nach einer evtl. Vereinigung aus?
Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit

Antwort von Jan Korte
3Empfehlungen
12.01.2007
Jan Korte
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Sehr viel kann unsere Fraktion leider nicht gegen die Überwachung durch den Verfassungsschutz unternehmen. Wir prüfen derzeit rechtliche Schritte gegen diese Einschränkung der Arbeit demokratisch gewählter Abgeordneter. Die Begründungen der Verfassungsschutzbehörden für die Überwachung sind eher diffus, zumal die Linkspartei auch nicht in allen Bundesländern (Beispiel Berlin) überwacht wird. Meist wird vage darauf verwiesen, dass die Partei eine kämpferische Grundhaltung gegen das bestehende Gesellschaftssystem habe. In diesem Zusammenhang wird als weiterer Grund oftmals das Verbot der KPD 1956 angeführt und ein entsprechender Vergleich gezogen. Tatsächlich dürften die Gründe aber ideologischer Natur sein. Vor allem die CDU hat offenbar ein Interesse daran, einem Mitbewerber nicht in der politischen Auseinandersetzung zu begegnen, sondern auf dem Weg der Überwachung durch den Verfassungsschutz. Die WASG ist meinem Wissen nach derzeit nicht von einer Beobachtung betroffen. Wie sich das nach der Parteineubildung entwickeln wird, kann man derzeit leider nicht vorhersagen.

Allgemein möchte ich anmerken, dass die Beobachtung von Abgeordneten nur ein Symptom eines größeren Problems ist. In den letzten Jahren wurde alles daran gesetzt, Überwachungsmaßnahmen des Staates zu verschärfen und den Geheimdiensten trotz zahlreicher Skandale mehr Spielräume zu geben. Das gipfelte 2006 in der Anti-Terror-Datei und der Aufhebung des Trennungsgebotes von Geheimdienst und Polizei, mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz und zuvor mit dem großen Lauschangriff, der Vorratsdatenspeicherung, dem staatlichen Hacking und vielem mehr, sodass heute jeder Bürger in das Visier der Geheimdienste geraten kann. Meine Fraktion und ich stellen sich dem entgegen. Auf meiner Internetseite www.jankorte.de finden Sie dazu weitere Informationen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Jan Korte
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.01.2007
Von:

bitte nehmen sie stellung zu dem skandalurteil gegen peter hartz.
ist unsere justiz so korrupt wie die unternehmen?
Antwort von Jan Korte
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31.01.2007
Jan Korte
Sehr geehrter Herr Fendel,

ich teile Ihre Einschätzung, dass es sich bei dem Urteil gegen den ehemaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz um ein Skandalurteil handelt. Durch einen "Handel mit der Gerechtigkeit" lässt sich kein Rechtsfrieden herstellen. Ein solches Verhalten verletzt das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden.

Das vom Gericht verhängte Strafmaß von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 576.000 Euro ist angesichts einer Vielzahl von Fällen der Untreue und der Begünstigung eines Betriebsrats unvertretbar niedrig. Bei Schadenssummen von mehr als 2,5 Millionen Euro, die sich aus Tathandlungen über einen Zeitraum von zehn Jahren ergeben, werden üblicherweise Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren verhängt. Daran kann auch der Umstand nichts ändern, dass Peter Hartz nicht vorbestraft ist. Sein Geständnis kann schon deswegen keine besondere entlastende Wirkung entfalten, weil er nicht einmal die Kraft gefunden hat, es selbst vorzutragen, sondern es nur durch einen Verteidiger verlesen ließ.

Absprachen müssen meiner Meinung nach gesetzlich verboten und nicht – wie es die Bundesjustizministerin will – gesetzlich geregelt werden. Die gesetzliche Regelung von Absprachen stellt eine Kapitulation vor einer Praxis dar, die zu Recht als ungerecht kritisiert wird, da sie auf ein "Zweiklassenstrafrecht" hinausläuft:

Die Reichen und Mächtigen profitieren von der Milde des Gesetzes, indem sie mit Hilfe teuer bezahlter Anwälte Einstellungen gemäß § 153a StPO (Ackermann, Esser, Calmund und andere) oder Bewährungsstrafen (Hartz) erreichen, während für den Rest der Bevölkerung die Härte des Gesetzes bleibt (Geld- und Freiheitsstrafen). Durch ein solches "Zweiklassenstrafrecht" nimmt der Rechtsstaat dauerhaft Schaden, weil dieser insbesondere die Gleichheit vor dem Gesetz fordert.

Der Anwendungsbereich des Paragrafen 153a Strafprozessordnung, der die Einstellung eines Verfahrens gegen Auflagen und Weisungen erlaubt, muss endlich auf sein ursprüngliches Feld, die Bagatellkriminalität, zurückgeführt werden. DIE LINKE. wird im Bundestag entsprechende Initiativen ergreifen, damit sich in der Öffentlichkeit der Eindruck nicht festsetzt, dass die "Justiz so korrupt wie die Unternehmen ist".

Mit freundlichen Grüßen

Jan Korte
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.03.2007
Von:

Thema: Demokratie und Bürgerrechte

Sehr geehrter Herr Korte,

die Bundesregierung plant im Rahmen der Abgeltungsteuer auch, dass ab 2011 Banken und Sparkassen sich über die Religionszugehörigkeit informieren können bzw. müssen. Das geht zur Zeit in der Diskussion fast vollständig unter.

Schon jetzt ist der Datenschutz in Sachen "Konfession" mehr als dürftig, lesen Sie mal die horrenden Fallbeispiele von Rasterfahndung in Berlin-Brandenburg auf der Webseite www.kirchensteuern.de. Wenn es um das Wohl der Kirchen geht, muss offensichtlich der Datenschutz zurückstecken.

Frage 1
Werden Sie einer solchen unnötigen Aufweichung des Datenschutzes zustimmen?

Frage 2
Können Sie abschätzen, wie Ihre Partei mehrheitlich diesen Angriff auf die Religionsfreiheit einschätzt.

Frage 3
Wäre es aus Ihrer Sicht unter Umständen notwendig, gegen die offensichtliche Verfassungswidrigkeit dieser Teilregelung das Bundesverfassungsgericht anzurufen?

Antwort von Jan Korte
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05.04.2007
Jan Korte
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, ich die ich gerne beantworte.

Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag wird diesem Gesetzesvorhaben nicht zustimmen. Ein wichtiger Grund dafür ist die Datenschutzproblematik aufgrund dessen, dass ab 2011 voraussichtlich eine Zentraldatei mit den Konfessionszugehörigkeiten angelegt werden soll. Wir sehen hier wichtige Grundsätze des Datenschutzes und damit eines Grundrechtes verletzt. DIE LINKE wird aus diesem Grund parlamentarische Initiativen in den Bundestag einbringen, um dieses Vorhaben zu verhindern. Eine Klage vor dem Verfassungsgericht scheint, soweit ich das beurteilen kann, wenig aussichtsreich. Leider hat das Gericht in der Vergangenheit in Sachen Religionszugehörigkeit und Datenschutz oftmals gegen den Datenschutz geurteilt, was ja auch dazu führte, dass Arbeitnehmer dem Arbeitgeber per Lohnsteuerkarte ihre Religionszugehörigkeit offenbaren müssen. Endgültig kann eine solche Frage aber erst dann beantwortet werden, wenn die endgültige Regelung einschließlich der Umsetzungsrichtlinien vorliegt und einer entsprechenden Bewertung unterzogen wurde.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Jan Korte
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