Jan Korte (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Jan Korte
© Die LINKE
Geburtstag
05.04.1977
Berufliche Qualifikation
Politikwissenschaftler M. A.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Anhalt , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
31,6%
Landeslistenplatz
2, Sachsen-Anhalt
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(...) Dies begründete sich aus der Ablehnung der Unionsfraktion DIE LINKE als Miteinreicherin zu akzeptieren. Schließlich, und so haben Sie es ja auch vollkommen richtig festgestellt, ging die Initiative für die Rehabilitierung sogenannter Kriegsverräter von der LINKEN im Bundestag aus. Über drei Jahre haben wir für die Rehabilitierung derjenigen gekämpft, die unter der Hitlerdiktatur als Kriegsverräter zum Tode verurteilt und tausendfach hingerichtet wurden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
08.07.2011
Von:

Sehr geerter Herr Korte,
ich bin jetzt in der Situation, in der sich sicherlich auch tausend andere Mitbürger befinden das meine Tochter nun das Schuljahr beendet hat und im September ein Schulvorbereitetes Jahr beginnt. Für die Kinder beginnen nun Schulferien doch einige würden auch sehr gern Ferienjobs tätigen sowie es meine tochter nun gern tun würde. Jedoch werden diese Jobs die dann einmalig von 3 Wochen stattfinden dem Hartz 4 Emfängern angerechnet.Für diese Kinder wäre es auch mal schön wenn sie somit mal die Erfahrung des Arbeitslebens bekommen könnten wofür sie auch entlohnt werden würden ohne das man es ihnen wieder weg nimmt.Ich dachte in Deutschland gilt für alle das gleiche Gesetz wieso wird es dann aber in anderen Städten nicht immer angerechnet so wie es hier bei uns der fall ist. Warum kann man das nicht abändern? Ich könnte es verstehen wenn es ein ständiges Einkommen wäre. Es ist so schon schlimm genug wenn man Hartz 4 ist und alles angerechnet bekommt, aber wenn ein Kind Ferienarbeit macht und soll bis auf 100 Euro alles bei den Eltern abgeben zumindest beim Amt wofür 3 Wochen gejobt wurde, was für eine Meinung sollen die kinder dann noch haben . Meine Frage:,,kann man da nichts gegen tun um das das einmal anderst geregelt werden könnte?

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Korte,

Wie zu vernehmen war, verteidigt Bundesinnenminister Friedrich den Einsatz des Bundestrojaner unter anderem mit Floskeln wie,.."Unsere Beamten halten sich strikt an das, was sie dürfen", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" ("FAS").

Mir als "Otto-Normalbürger" stellen sich bei solchen Aussagen und das auch noch aus den Reihen der FDP die Nackenhaare auf, denn wenn es wirklich an dem wäre, daß sich Hr. Friedrich´s Beamte an geltendens Recht hielten, dürfte dieser besagte besagte Trojaner doch im Vorfeld schon gar nicht das können, was er kann.

Ist hier nicht schon bei der Entwicklung des Trojaner im Vorfeld bewußt gegen geltendes Recht verstoßen worden und weshalb bestückt man ihn mit Fähigkeiten die man gar nicht nutzen dürfte ?

Meiner Meinung nach hat man hier bewußt über das Ziel hinaus geschlagen, um diese Fähigkeiten im Zweifel doch nutzen zu können, denn wenn es nicht andem wäre, hätte man sich dieses auch schenken können, frei nach dem Motto,..." Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß".

Wie deuten Sie die Aussage des Bundesinnenministers ?

Gibt es hier nicht eigentlich nur zwei Optionen, entweder Inkompetenz oder aber bewußte Verschleierungsversuche, die man dem "dummen Bürger" ja schon seit Monaten, in vielen Bereichen versucht unterzujubeln Seitens der Regierungsparteien ?

Und als dritte und letzte Frage, wie wird sich Ihre Partei dieser Sache annehmen und ggf.
auch den Rücktritt Hr. Friedrichs fordern ?

Wobei ich hier von meiner persönlichen Meinung her gesehen eher befürchte, das sich in dieser Frage das "Westerwelle-Phänomen" beim werten Hr. Bundesinnenminister einnisten wird und er aus welchen unerfindlichen Gründen und Mächten auch immer, am Stuhl kleben bleiben wird.

Für Ihre Antworten und Mühen danke ich im voraus und wünsche Ihnen weiterhin Erfolg bei Ihrer
politischen Arbeit.

MfG

D.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.01.2012
Von:

Guten Tag Herr Korte.

Ich habe am 03.01.2012 einen in der Westfälischen Rundschau veröffentlichen Beitrag über die Mitgliedschaft von 26 Ministern bei der NSDAP. Es ist schon erschreckend, dass doch soviele der ehemaligen NSFDAP-ler dort auch Regierungsverantwortung gefunden haben. Aber aus der Geschichte sollte man bekanntlich lernen und so etwas in Zukunft verhindern. Wie denken darüber, dass bestimmt auch in ihrer Patrei bei den Linken reichlich ehemalige SED-Mitglieder heute in Amt und Würde sind und niemand etwas dagegen macht. Wäre es nicht an der Zeit,dass in ihrer Runde die schwarzen Schafe gehen sollten,damit die Linken glaubwürdiger sind?

MfG M.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Korte,

ist der Bundesbeauftragte für den Datenschtz noch unabhängig, wenn Interessen der
Bundesregierung berührt werden?

‎taz.de - vor 4 Stunden
Zehntausende Heranwachsende bekommen Werbebroschüren von der Bundeswehr. ... noch gültige Formulierung im Wehrpflichtgesetz: Demnach dürfen die Daten "nur ...
03.01.2012
Auszug:
Die entsprechende Vorschrift aus dem Wehrpflichtgesetz diente einst dazu, die Wehrpflichtigen zur Musterung einzubestellen. Doch die Wehrpflicht gibt es nicht mehr. Anfang 2011 traten die letzten Wehrpflichtigen ihren Dienst an. Der gesetzliche Anspruch auf die Adressdaten Jugendlicher blieb der Bundeswehr aber erhalten. "In der Gesetzesbegründung ist festgehalten, dass dies der Werbung Freiwilliger dient", sagt Gausepohl. Das bestätigt auch das für Nachwuchswerbung zuständige Bundesamt für Wehrverwaltung in Bonn.

Der ehemalige Verwaltungsbeamte widerspricht dem. Der schleswig-holsteinische Friedensaktivist verweist auf die noch gültige Formulierung im Wehrpflichtgesetz: Demnach dürfen die Daten "nur zur Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften verwendet werden". Versandt worden sei jedoch "reine Werbung". Die Risiken von Auslandseinsätzen etwa "werden komplett ausgeblendet". Dabei kämen viele Soldaten mit einer posttraumatischen Belastungsstörung von Auslandseinsätzen zurück. Davon stehe in den Schreiben aber nichts. "Information muss ausgewogen sein, Werbung nicht."

Haben hier im Hinblick auf Information und Werbung der Gesetzestext und die Gesetzesbegründung gegensätzliche Inhalte?
Falls ja: Was ist maßgeblich?

Wurden unter www.bundeswehr-karriere.de die gesundheitlichen Risiken bei Auslandseinsätzen ausgeblendet?
Falls ja: Auf Zigarettenpackungen muß vor Gesundheitsfolgen gewarnt werden.
Ist die sich an Minderjährige richtende Bundeswehrwerbung wegen des völligen Fehlens
von Hinweisen auf gesundheitliche Risiken weniger seriös als die Zigarettenwerbung?

MfG
Antwort von Jan Korte
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21.03.2012
Jan Korte
Sehr geehrter Herr ,

Minderjährige verdienen unseren besonderen Schutz. Aus diesem Grund unterstützt DIE LINKE auch die Bemühungen der Bundesrepublik sich international gegen jegliche Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und gegen ihre Rekrutierung in militärische oder paramilitärische Organisationen einzusetzen. 2004 hat Deutschland das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten ratifiziert und sich damit zu einem weitreichenden Schutz von Minderjährigen verpflichtet. Dieses Engagement ist nach wie vor von großer Bedeutung, denn noch immer werden weltweit geschätzte 250 000 minderjährige Jungen und Mädchen zur Teilnahme an bewaffneten Konflikten gezwungen.

Für die Glaubwürdigkeit dieses Engagements ist allerdings auch ein konsequenter Schutz von Minderjährigen im eigenen Land unerlässlich. In der Bundesrepublik Deutschland werden jedoch noch immer Freiwillige mit einem Mindestalter von 17 Jahren als Soldat oder Soldatin in die Bundeswehr aufgenommen, um eine militärische Ausbildung zu beginnen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, der schnellstmöglich beendet werden muss. Die Bundeswehr entfaltet hierzulande eine breite Öffentlichkeitsarbeit, um sowohl Nachwuchs zu rekrutieren als auch für die deutsche Kriegspolitik zu werben. DIE LINKE sieht darin sowohl eine unzulässige Indoktrinierung von Jugendlichen als auch eine Militarisierung der Gesellschaft. Sie begrüßt deshalb ausdrücklich Proteste gegen die Militärreklame. Um deren Ausmaß erfassen zu können stellt die Bundestagsfraktion DIE LINKE seit langem regelmäßige Kleine Anfragen an die Bundesregierung, zum Beispiel mit der Kleinen Anfrage Drucksache 17/8144 und der Kleinen Anfrage Drucksache 17/6944.

Nun zum Problem der Datenweitergabe an die Bundeswehr zu Werbezwecken.

Die "Rekrutierung von Freiwilligen" ist im neugefassten Wehrpflichtgesetz geregelt, vor allem in § 58 - Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden. Familienname, Vorname, gegenwärtige Anschrift deutscher Staatsangehöriger, die im nächsten Jahr volljährig werden, werden jährlich bis zum 31. März von den Meldebehörden an das Bundesamt für Wehrverwaltung übermittelt. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach dem Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben.

Dies ist die geltende gesetzliche Grundlage. Solange an dieser sich nicht grundsätzlich etwas ändert, darf die Bundeswehr, trotz anderslautender internationaler Abschlüsse und Konventionen, Jugendliche mit Werbemitteln indoktrinieren.

Ich meine, dass für die Zukunft gerade in Sachen Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung viel mehr Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden muss, damit alle über ihr Widerspruchsrecht informiert sind! Ihr Protest ist diesbezüglich nicht nur politisch vollkommen berechtigt, sondern auch sehr wichtig und hilfreich.

Wie § 58 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes darlegt, darf "Informationsmaterial über die Tätigkeiten versandt werden". Dabei dürfte es sich um das typische Werbematerial der Bundeswehr handeln. Man könnte an dieser Stelle eine gesetzliche Klarstellung einfügen, dass dieses Informationsmaterial auch ein realistisches Bild der Tätigkeit inkl. der Gefahren zeichnen muss. Alternativ wäre es auch denkbar, dass eine Regelung gefunden wird, die Bundeswehrkritikern im Gegenzug ebenfalls erlaubt die Betroffenen anzuschreiben und mit Informationsmaterial zu versorgen. Letzteres wird vermutlich an den ungleichen finanziellen Mitteln von Bundeswehr und Bundeswehrkritikern scheitern. Meine Fraktion wird prüfen, inwieweit wir hier tätig werden können. Allerdings sind wir eigentlich grundsätzlich gegen die Möglichkeit von Werbemaßnahmen der Bundeswehr, egal ob diese per Post an Jugendliche oder direkt durch Jugendoffiziere bei Werbeveranstaltungen an Schulen durchgeführt werden.

Ich hoffe Ihnen damit weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Korte
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.02.2012
Von:

hallo Herr Korte.

hat die LINKE Bundestagsfraktion irgendwas geplant um schon vorbeugend zu verhindern, dass unsere Bundesregierung samt cdu-fdp anhang ein mögliches acta-gesetz in deutschland einführt?

Zusätzlich möchte ich mich verwundert äußern, dass die LINKE. Bundestagsfraktion noch nicht zu den Protesten gegen dieses Gesetz aufgerufen hat, obwohl dadurch die Freiheit des Internets gefährdet wird und es zur pauschalen Kriminalisierung aller Internetnutzer kommt. Zusätzlich betrifft dieses thema gerade jüngere Bürger, wodurch eine Profilschärfung der LINKEn möglich wäre.

Ich schreibe sie an, da sie Datenschutzbeauftragter der LINKEn sind und ich nicht gesehen habe, dass die Fraktion der Partei, der ich auch angehöre einen internetpoltiischen Sprecher o.ä. hat.
Antwort von Jan Korte
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08.03.2012
Jan Korte
Sehr geehrter Herr ,

Lassen Sie mich kurz aus dem Beschluss der Linksfraktion vom 7.02.2012 zitieren:
..Das so genannte Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfighting Trade Agreement – ACTA) wurde geschaffen, um die Verfügungsmacht großer Unternehmen über immaterielle Güter und kreative Leistungen international durchzusetzen. ACTA vertritt damit weder die Interessen der kreativ und wissenschaftlich Tätigen, noch die der Nutzerinnen und Nutzer von kreativen und wissensbasierten Gütern...

DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, ACTA in der vorliegenden Form nicht zu unterzeichnen. Sie fordert die Bundesregierung weiterhin auf, alle Begleitdokumente und Nebenvereinbarungen von ACTA der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben und im Bundestag zur Diskussion zu stellen. Maßnahmen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie sollen nur im Rahmen der entsprechenden unilateralen Organisationen wie der WTO und der WIPO diskutiert und dürfen erst nach einer transparenten Debatte der angestrebten Instrumente und Maßnahmen sowie deren Auswirkungen auf kreative und wissensbasierte Güter, Weltgesundheit und Ernährungssouveränität beschlossen werden.

DIE LINKE ruft zur Beteiligung am Aktionstag gegen ACTA am 11. Februar 2012 auf. Wir setzen auf den derzeit wachsenden internationalen Widerstand, etwa in Polen und Österreich, gegen das Abkommen...



Wie Sie dem entnehmen können, rufen wir durchaus zu Protesten auf und befassen uns kritisch mit dem Thema ACTA.
Auf unserer Fraktions-Homepage finden Sie neben verschiedenen Presseerklärungen auch eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu diesem Thema.
www.linksfraktion.de
Im Übrigen gibt es in unserer Fraktion eine Netzpolitische Sprecherin, meine Kollegin Halina Wawzyniak, die sich ebenfalls eingehend mit diesem Thema befasst.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Korte
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