Jan Balcke (SPD)
Abgeordneter Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1973
Berufliche Qualifikation
Diplom-Ökonom
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB,
Wohnort
-
Wahlkreis
Wandsbek , über Wahlkreis eingezogen
Landeslistenplatz
keinen
weitere Profile
(...) Im Anschluss können wir gern mit der Klasse einen Termin anlässlich einer Bürgerschafssitzung im Rathaus vereinbaren. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.01.2013
Von:

Hallo Herr Balcke,

Am 6. Oktober 2012 ist das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) in Kraft getreten.

Trotzdem hapert es mit der Transparenz unter dem SPD-Allein-Regime an allen Ecken und Enden.

Mein derzeitiges Problem: Als HARTZ-IV-Opfer muss ich manchmal mit der ARGE telefonieren. Dafür gibt es nur die Sammelnummer 040/ 2485-1999. Wünsche zur Herausgabe von direkten Durchwahlen an die zuständigen MitarbeiterInnen werden grundsätzlich abschlägig beschieden.

Auch der Versuch über d115 ("Wir lieben Fragen.") ist von Misserfolg gekrönt: Laut Aussage der dortigen MitarbeiterInnen gibt die Hamburger ARGE keine andere als die oben genannte Nummer heraus.

Daher stelle ich Ihnen als Abgeordneten der Herrscherpartei in meinem Wahlkreis folgende Frage: Wann werden die Durchwahlen der Ämter für den gemeinen Bürger herausgegeben?

Gruß

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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
05.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Balcke,

die Wohnraumverknappung ist das z. Zt. drängendste soziale Problem in Hamburg. Dennoch werden nach Auskunft des Mietervereins in unserer Stadt z. Zt. ca. 40.000 Wohnungen zweckentfremdet, d. h. sie stehen leer oder werden nicht für Wohnzwecke genutzt. Vielfach ist dies auf Sanierungsbedarf zurückzuführen. Leider fördert die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) jedoch Sanierungen nur in geringem Umfang. Sog. Ersatzneubauten, d. h. Neubauten, die nach vorherigem Abriss sanierungsbedürftiger Häuser neu errichtet werden, fördert die WK hingegen in siebenfacher Höhe (vgl. Kurzgutachten des Architektenbüros Plan R vom 12.11.12 auf der Grundlage eines Architektengutachten des Büros Dittert und Reumschüssel im Auftrag der VHW). Infolge dieses Missverhältnisses werden m. E. öffentliche Mittel fehlkanalisiert und darüber hinaus dem Markt über rel. lange Zeiträume Wohnungen entzogen: Sanierungen sind naturgemäß schneller durchführbar als Abriss- und "Ersatzneubau"-Vorhaben.

Meine Frage: Wie bewerten Sie das gegenwärtige Verhältnis von Sanierungsförderung zu "Ersatzneubau"-Förderung ? Falls Sie die Förderung sog. Ersatzneubauten überhaupt befürworten: Sollten aus Ihrer Sicht derartige Neubauten nur gefördert werden, wenn einem Vermieter trotz Sanierungsbemühungen in der Vergangenheit der Erhalt des Altgebäudes nicht mehr zuzumuten ist - oder auch, wenn der Vermieter infolge schuldhaft verursachten Sanierungsstaus Altgebäude nicht mehr gewinnbringend vermieten kann ?

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