Die von der Bürgerschaft gebildeten Ausschüsse sind entsprechend der Stärkeverhältnisse der Fraktionen in der Bürgerschaft zusammengesetzt. Sie haben die Aufgabe, zu den ihnen überwiesenen Vorlagen Beschlüsse des Plenums vorzubereiten. Außerdem können sie sich auch mit anderen Fragen aus ihrem Geschäftsbereich befassen, wenn sie es beschließen. Die Ausschüsse können die Anwesenheit eines jeden Mitgliedes der Landesregierung verlangen. Die Mitglieder der Landesregierung und ihre Beauftragten haben ihrerseits zu den Sitzungen der Ausschüsse Zutritt und müssen jederzeit gehört werden.