Ingrid Fischbach (CDU)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Ingrid Fischbach
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Lehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Herne - Bochum II
Ergebnis
26,8%
Landeslistenplatz
6, Nordrhein-Westfalen
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(...) Dieses Jahr im Juni haben wir im Deutschen Bundestag ein Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung verabschiedet, um eine rechtliche Grundlage bei der Zahlung von Boni zu etablieren. (...)
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Frage zum Thema Finanzpolitik
10.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Fischbach,
wie stehen Sie zu meinen Vorschlägen:

1. Der Steuertarif muß mit der Beitragsbemessungsgrenze bzw. Bezugsgröße dynamisiert werden; dann ist Schluss mit der kalten Progression, die den Menschen immer weniger übrig läßt, von dem, was sie sich erarbeiten.

2. Die wirklichwen Ursachen der Steuer- und Kapitalflucht müssen bekämpft werden. Unser Steuerrecht muß wieder wettbewerbsfähig werden; erst dann ist Steuer- und Kapitalflucht kein Problem mehr und die Bürger werden von Nachspionieren verschont.

Bitte um Stellungnahme, wie Sie und die CDU dazu stehen. Danke
Antwort von Ingrid Fischbach
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18.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail auf Abgeordnetenwatch.de. Ich bin mit Ihnen einer Meinung, dass die kalte Progression in unserem Steuersystem bekämpft werden muss. Die Bürgerinnen und Bürger müssen Gehaltserhöhungen auch wieder auf dem Konto spüren.

Die CDU und CSU stehen für eine grundlegende Tarifreform, die schleichende Steuererhöhungen allein aufgrund des Tarifverlaufs abmildern wird. In zwei Schritten wollen wir die Bürgerinnen und Bürger dadurch spürbar entlasten. Leistung und Einsatzbereitschaft müssen sich wieder mehr lohnen. Durch eine Korrektur des Tarifverlaufs (Abbau des "Mittelstandsbauches") sorgen wir dafür, dass Lohnerhöhungen auch wirklich bei denjenigen ankommen, die sie erarbeitet haben.

Jeder Steuerzahler leistet einen wertvollen Beitrag für unser Land, seine Menschen und ihre soziale Absicherung. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass Starke einen größeren Anteil daran zu tragen haben als Schwache. Genauso finden wir es richtig, dass jeder seinen Beitrag leistet, so gut er kann. Vor allem die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen stoßen aber oftmals an die Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Deshalb wollen wir den Eingangssteuersatz in einem ersten Schritt von 14 Prozent auf 13 Prozent und in einem zweiten Schritt auf 12 Prozent senken.

Die Höchststeuer betrifft heute nicht mehr nur Spitzenverdiener, sondern bereits viele Facharbeiter, Handwerker und Kleinunternehmer. Diese leistungsfeindliche Wirkung wollen wir ändern. Der Höchststeuersatz, der heute schon ab einem Jahreseinkommen von 52.552 € greift, soll künftig ab 55.000 € und später ab 60.000 € zum Zuge kommen. Der Steuersatz bleibt dabei unverändert.
Mit diesen Maßnahmen soll unser Steuerrecht gerechter und auch wettbewerbsfähiger gemacht werden. Steuer- und Kapitalflucht müssen eingedämmt werden, denn Steuerhinterziehung ist Betrug an allen ehrlichen Steuerzahlern. Die CDU kämpft aber ebenfalls für internationale Abkommen, die Steuerhinterziehung erschweren und deren strafrechtliche Aufklärung erleichtern.
Ich hoffe, Ihnen die Position der CDU in der Steuerpolitik nähergebracht zu haben und würde mich freuen, wenn Sie uns bei deren Verwirklichung unterstützen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
27.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Fischbach,

Thema Millionen-Boni von Bankern und Managern:

Auch im Falle von Misserfolg werden hohe Boni und Abfindungen bezahlt. Bankmanager erhalten riesige Boni, obwohl ihre Institute riesige Verluste machen und mit Steuergeldern gerettet werden müssen. Das ist für mich vollkommen unakzeptabel und darf auf keinen Fall geduldet werden.

Ebenso unakzeptabel ist für mich aber auch eine gesetzliche Begrenzung von Vergütungen. Das würde dazu führen, dass gute Manager die Flucht antreten würden.

Ich habe mir also Gedanken über eine Lösung gemacht, die diese Boni nicht in den Himmel wachsen lässt.

Der klassische Unternehmer geht ins Risiko. Er kann Millionen mit seinem Unternehmen verdienen. Die Gewinne investiert er wieder. Ein weiterer großer Teil wandert in die Rücklagen und meist nur ein kleiner Teil wird privat entnommen. Der Unternehmer trägt außerdem die Verluste und er haftet mit seinem gesamten Firmenvermögen und in den meisten Fällen sogar darüber hinaus mit seinem Privatvermögen.

Der Manager hingegen, insbesondere der Bankmanager, trägt keine Verluste. Er geht nicht ins Risiko. Er investiert die Boni nicht wieder und er gibt sie auch nicht in die Rücklagen. Im Falle von Verlusten wird er mit Millionenabfindung gefeuert.

Das ist unakzeptabel und muss geändert werden, jedoch ohne dass die Höhe der Boni begrenzt wird:

Die Manager müssen in der selben Höhe ins Risiko gehen, in der sie Boni erhalten wollen. Will also ein Manager im Laufe seines 5-Jahres-Vertrags die Chance auf bis zu 5 Mio Bonus, so muss er in diesem Vertrag ebenso bereit sein, bis zu 5 Mio ins Risiko zu gehen. Ist er dazu nicht bereit sondern nur maximal zu 1 Mio, so begrenzt er seinen Bonus ebenfalls auf 1 Mio. Der Manager begrenzt seine Boni selbst durch seine eigene Risikobereitschaft und er wird vor allem vorsichtiger bei den Risiken, die er eingeht. So werden diese Risiken zukünftig nicht mehr auf uns Steuerzahler zukommen..

Wie stehen Sie dazu?
Antwort von Ingrid Fischbach
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16.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Email auf Abgeordnetenwatch. Ihren Unmut für Bonuszahlungen an Banker und Manager von Banken, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, kann ich gut nachvollziehen. Den Versuch, wieder die alten Verhältnisse vor der Krise herbeizuführen, können und wollen wir nicht gut heißen. Bonuszahlungen sind schließlich nur dann gerechtfertigt, wenn ein Unternehmen Erfolg hat. Dieses Jahr im Juni haben wir im Deutschen Bundestag ein Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung verabschiedet, um eine rechtliche Grundlage bei der Zahlung von Boni zu etablieren.

Mit dem Gesetz wird Aufsichtsräten, welche die Gehälter der Vorstände festlegen, Regeln an die Hand gegeben, die bei der Vergütung des Vorstands zu beachten sind. Gleichzeitig erhöht die Bundesregierung mit dem Gesetz die Transparenz der Vergütungsfestlegung und stärkt die Kontrollmöglichkeit der Aktionäre und der Öffentlichkeit. Ein weiteres Ziel ist es, die Bezüge von Vorständen nicht mehr nur an kurzfristigen Erfolgsparametern auszurichten, sondern das auf nachhaltigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtetes Handeln stärker zu belohnen. Der Staat sollte die Höhe von Abfindungen aber nicht per Gesetz begrenzen. Er darf nur bei den Firmen eingreifen, die staatliche Hilfe bekommen.

Hilfe für Banken gibt es nicht ohne Gegenleistung für die Bürger, die mit ihren Steuergeldern die Stabilität des Finanzmarktes absichern und damit die Ader unserer Volkswirtschaft stabilisieren. Mit dem Mitte Oktober vergangenen Jahres verabschiedeten Finanzmarktstabilisierungsgesetz haben wir entsprechende Grundsätze in einer Verordnung aufgestellt. Neben der Berechnung marktüblicher Gebühren soll dies dadurch erreicht werden, dass eine staatliche Unterstützung nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen nur solchen Instituten gewährt wird, die sich zu einer soliden und umsichtigen Geschäftspolitik verpflichten.

Bei Geschäftsleitern und Organmitgliedern gilt in diesen Fällen eine monetäre Vergütung über 500.000 Euro pro Jahr als unangemessen. Abfindungen über das gesetzlich festgeschriebene Maß hinaus sind nicht gestattet. Während der Laufzeit der Stabilisierungshilfen dürfen keine Boni oder freiwilligen Gehaltsbestandteile gezahlt werden, es sei denn, dass diese ein niedriges Festgehalt kompensieren und die Gesamtvergütung angemessen ist.

Für die Zukunft muss gelten: Variable Vertragsbestandteile dürfen nur an einem langfristigen und nachhaltigen Erfolg ausgerichtet sein. Mit dem Vorstandsvergütungsgesetz und dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz haben wir hierzu wichtige Grundlagen gesetzt. Jetzt heißt es, dass Banken und Unternehmen diese Ideen auch umsetzen. Schließlich gilt es, das Erfolgsmodell unserer Wirtschaftsordnung, die soziale Marktwirtschaft, auf stabilen Grund zu halten, um erfolgreich die Finanz- und Wirtschaftskrise zu überwinden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB
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Frage zum Thema Außenpolitik
09.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Fischbach ,

2/3 der deutschen Bevölkerung sind gegen den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan .
Warum wird des Volkes Wille nicht respektiert und dementsprechend der Einsatz der Soldaten beendet .
Warum beziehen Staaten wie Indien und China nach wie vor Entwicklungshilfe von der BRD?
In Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl sollten die Wähler über diese Punkte einmal nachdenken .
Somit sollte die Entscheidung zur Wahl der sogenannten Volksvertreter nicht mehr schwer sein .
Antwort von Ingrid Fischbach
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16.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 09.09. Sie haben Recht mit Ihrer Annahme, dass die Afghanistanpolitik der Bundesregierung zum Nachdenken anregen sollte. Sie gehört nämlich zu einem der schwierigsten und sensibelsten Felder, auf denen wir uns politisch heute bewegen. Der ISAF-Einsatz wurde vom UNO-Sicherheitsrat am 20.12.01 einstimmig als Reaktion auf die Anschläge des 11. September beschlossen; zwei Tage später beschloss der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit das Mandat zur deutschen Beteiligung an ISAF. Seitdem erfüllen die deutschen Soldaten ihren Auftrag an der Seite unserer Verbündeten. Die furchtbaren Anschläge von gewaltbereiten Taliban, bei denen auch deutsche Soldaten ums Leben gekommen sind, haben gezeigt, wie instabil das politische Gefüge in Afghanistan auch heute noch ist.

Der ISAF-Einsatz kann daher erst beendet werden, wenn die afghanische Regierung die Sicherheit und Stabilität im eigenen Land garantieren kann. Dann wird von dort aus auch für uns keine Gefahr mehr ausgehen. Dies ist das Ziel des Einsatzes.
Je schneller dieses Ziel mit unserer Hilfe erreicht wird, desto eher kann der militärische Einsatz beendet werden. Deshalb haben wir:

• die Ausbildung von afghanischen Soldaten verdreifacht,
• den Aufbau der Polizei Afghanistans intensiviert,
• die internationale Wiederaufbauhilfe noch besser koordiniert.

Es geht bei diesem Einsatz auch um unsere Sicherheit: Die Bedrohung durch radikal-islamische Gruppen besteht weiter. Jetzt abzuziehen, würde eine Gefahr für unsere Sicherheit bedeuten. Zudem stabilisieren die ISAF-Soldaten die Lage vor Ort: Sie schützen zivile Helfer und ermöglichen so den zivilen Wiederaufbau. Ein Wiederaufbau des zerstörten Landes wäre ohne diesen militärischen Schutz nicht möglich. Wir dürfen das Erreichte nicht verspielen, unsere Soldaten und Entwicklungshelfer haben in den letzten Jahren Großes geleistet und viel erreicht. Das müssen wir nun sichern und ausbauen – sonst wären die Anstrengungen und die schmerzlichen Opfer umsonst gewesen. Wir haben eine Verantwortung gegenüber Afghanistan, wir haben den Menschen dort zugesagt, sie beim Wiederaufbau ihres Landes zu unterstützen. Alleine schaffen sie dies nicht.

Auch das Thema Entwicklungshilfe ist nicht mit einem einfachen "Ja" oder "Nein" zu beantworten. Die Union fordert bereits seit längerem die kritische Überprüfung von Zahlungen im Rahmen der Entwicklungshilfe an Länder wie China. So ist Art und Umfang der Entwicklungshilfe an China (über 50 Millionen Euro) für viele Menschen in unserem Land nicht begreiflich, zumal China bereits selbst Entwicklungshilfe an andere Staaten zahlt. Die komplette Entwicklungshilfe für China zu streichen wäre zwar kaum im Sinne einer demokratischen Entwicklung des Landes, da einige Projekte darauf abzielen, Oppositionskräfte zu unterstützen und damit die Situation der Menschenrechte im Land zu fördern.

Andere Projekte dagegen, welche direkte Regierungspartnerschaften betreffen, gehören auf den Prüfstand. Jedoch ist dabei auch zu berücksichtigen, dass Länder wie Indien auf dem Gebiet der Umwelttechnologien einen gewaltigen Nachholbedarf haben und dort Unterstützung benötigen. Wenn mit ausgewogener Entwicklungshilfe die Umweltverschmutzung und der CO 2 Ausstoß in Ländern der Dritten Welt verringert werden kann, so ist das ein wichtiger Beitrag zum internationalen Klimaschutz, der letztendlich auch uns in Deutschland zu Gute kommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
09.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Fischbach,

kurz und krapp wie die Bestimmungen von Alg 2. Wann bekommen wir in Bochum als auch Bundesweit das Sozialticket? Hier könnte man eine Menge Fahrgelder zur Weiterbildung als auch zum Vorstellungsgespräch sparen und die Betroffenen sind mobil.

Warum schafft man dieses Alg2 nicht wieder ab und setzt das alt Bewärte Arbeitslosengeld wieder ein?
Mit den Alg2 sind Leute die gearbeitet haben und wieder arbeiten wollen mehr bestraft als nach den Altensystem. Wie man erkennen kann trifft es nur den Falschen.
Ich erwarte ihre Antwort
Antwort von Ingrid Fischbach
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16.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 09.09.

Natürlich würde ein Sozialticket in Bochum die Mobilität der Nutzer erhöhen, bei einem ausgeglichenen Haushalt würde man solche Überlegungen auch mit Nachdruck anstellen. Leider sind zur Zeit keine Mittel für ein solches Projekt vorhanden, die Stadt sieht sich vielmehr gezwungen, jährlich 100 Millionen Euro einzusparen und ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Momentan beträgt das Defizit ca. 1,5 Mrd. Euro. Wie das Beispiel der Nachbarstadt Dortmund gezeigt hat, sind dort die Kosten für ein Sozialticket während der zweijährigen Erprobungsphase vollkommen aus dem Ruder gelaufen. Ist man zu Beginn der Projektes dort noch von Kosten in Höhe von 3 Mio. Euro ausgegangen, so sind nach neusten Berichten mittlerweile ca. 10 Mio. Euro für das Sozialticket ausgegeben worden. Diese Kostenexplosion ist ein Grund dafür, dass das Projekt nach Abschluss der Erprobungsphase 2010 auch in Dortmund nicht mehr weiter verfolgt wird.

Auch die Einführung des Sozialtickets auf Bundesebene ließe sich nur schwer praktisch durchsetzen, jedoch werden bereits heute Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen weitgehend erstattet, denn das vorderste Ziel muss es bleiben, die Menschen in Arbeit zu bringen. Diese werden damit in die Lage versetzt, selbst für sich zu sorgen, benötigen dann in den meisten Fällen keine Hilfe mehr und können sich damit ein Bahnticket ohne Unterstützung leisten. Diejenigen Menschen, denen trotz Arbeit das Geld fehlt, um mobil zu sein – Menschen im Niedriglohnbereich etwa, die auf ergänzende Hilfeleistungen nach SGB II angewiesen sind –, werden auch nicht vergessen. Die für ihre Mobilität notwendigen Kosten, zum Beispiel für eine Monatskarte, finden bei Berechnung der ergänzenden Hilfeleistung Berücksichtigung.

Ebenfalls teile ich Ihre Einschätzung zur Rücknahme der Hartz IV Gesetze nicht, würden wir das alte Arbeitslosengeld wieder einführen, müsste auch die alte Sozialhilfe wieder eingeführt werden. Diese Regelung würde dazu führen, dass wieder eine große Anzahl von Personen ohne jede Beratung, ohne Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt wäre und von der Gesellschaft abgekoppelt würde. Mit den vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten hat die Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel eine außerordentlich erfolgreiche Politik gestalten können. Seit ihrem Amtsantritt ist die Arbeitslosigkeit sowohl im Rechtskreis SGB II als auch im Rechtskreis SGB III deutlich um jeweils über 500.000 Menschen zurückgegangen. Bisher haben sich, trotz der größten Rezession in der Nachkriegsgeschichte unseres Landes, die Arbeitsmarktzahlen stabil entwickelt und ich glaube, wir haben in den letzten Jahren gut daran getan, die Neuregelungen auf dem Arbeitsmarkt nicht rückgängig zu machen, sondern stetig weiterzuentwickeln.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB
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