Ingbert Liebing (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Ingbert Liebing
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
11.05.1963
Berufliche Qualifikation
Diplom-Politologe
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Sylt
Wahlkreis
Nordfriesland - Dithmarschen Nord
Ergebnis
43,1%
Landeslistenplatz
7, Schleswig-Holstein
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(...) Die Probleme am Nord-Ostsee-Kanal sind nicht in den vergangenen vier Jahren der Amtszeit von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer entstanden. Versäumnisse liegen in der Verantwortung vieler vorangehender Bundesregierungen unterschiedlicher parteipolitischer Prägung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
18.12.2009
Von:
Udo

Sehr geehrter Herr Liebing,

das Bundesverfassungsgericht hat zum Nichtraucherschutz entschieden, dass die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern unzureichend und irreführend sind. Deshalb müssen die Bundesländer bis zum Ende des Jahres 2009 das bestehende Gesetz novellieren.
Hier in unserem Bundesland Schleswig-Holstein habe ich noch von keiner Aktivität der Regierung in dieser Angelegenheit gehört.
Fakt ist: In Husum gibt es Speisegaststätten, in denen der Wirt am Tresen raucht; oder Lokale, in denen nach dem Weggang der letzten Essensgäste die Aschenbecher auf die Tische kommen. Auch gibt es genügend Lokale, in denen die Türen der angeschlossenen Raucherräume kategorisch offen bleiben.
Meine Frage an Sie: Wann ist mit einem Nichtraucherschutz-Gesetz in Schleswig-Holstein, das diesen Namen verdient, zu rechnen?
Da meine Frage ja nicht in Ihren unmittelbaren Arbeitsbereich fällt, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir, sollten Sie meine Frage nicht beantworten können, mir einen entsprechenden Ansprechpartner in der Regierung von Schleswig-Holstein nennen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Udo
Antwort von Ingbert Liebing
bisher keineEmpfehlungen
07.01.2010
Ingbert Liebing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Schleswig-Holstein hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich des Nichtrauerschutzes bereits umgesetzt, aktualisiert nach der Debatte bezüglich der kleinen Kneipen und Gaststätten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im übrigen zu strenge Nichtraucherschutzgesetze verworfen.

Aktuell ist in Schleswig-Holstein in der Diskussion, ob eine Innovationsklausel mit eingebaut wird, damit ev Raucherkabinen eingerichtet werden zum besseren Nichtraucherschutz.

Die von Ihnen kritisierten Beobachtungen sind eher ein Fall für die Vollzugskontrolle: Aber es kann nicht jeden Abend in jedem Lokal ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes alles kontrollieren. Am wirkungsvollsten sind daher die Gäste selber, die sich beim Wirt über das Rauchen im Lokal beschweren oder einfach das Lokal wechseln.

In der Landesregierung Schleswig-Holstein ist das Sozialministerium Ansprechpartner für Sie, bitte wenden Sie sich an Herrn Dr. Wolfgang Kröhn, zuständig für alle Bereiche betreffend den Nichtraucherschutz, Tel: 0431-988-5483.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing
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Frage zum Thema Wirtschaft
25.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Liebing,

sehr gerne würde ich von Ihnen hören wo denn die deutschen Goldvorräte lagern, und um welche Mengen es sich handelt.
Bislang wird damit nur nebulös umgegangen und die Bevölkerung in unserem demokratisch verwalteten Land nicht ausreichend informiert.
Ich würde mich freuen, von Ihnen eine dahingehend eine genauere Auskunft zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ingbert Liebing
1Empfehlung
07.01.2010
Ingbert Liebing
Sehr geehrter Herr ,

die Goldreserven der Deutschen Bundesbank betragen derzeit rund 3.400 Tonnen. Die Goldreserven werden zum Marktpreis bewertet. Im letzten Geschäftsbericht der Bundesbank wurden in der Bilanz zum Stichtag 31.12.2008 die Goldreserven mit einem Gesamtwert von rund 68 Milliarden Euro ausgewiesen (angesichts der inzwischen eingetretenen Goldpreissteigerungen dürfte der - noch nicht veröffentlichte - Bilanzwert für Ende 2009 entsprechend deutlich höher ausfallen).

Die Deutsche Bundesbank hält einen großen Teil der Goldbestände in eigenen Tresoren im Inland, weitere Bestände werden insbesondere an wichtigen Goldhandelsplätzen bei den dort ansässigen Zentralbanken verwahrt. Dies hat sich historisch und marktbedingt so ergeben, weil das Gold an diesen Handelsplätzen an die Bundesbank übertragen wurde. Für die Bundesbank - wie für andere Zentralbanken auch - ist es zudem schlichtweg eine praktische Erwägung, Goldbestände an internationalen Handelsplätzen für den Fall vorzuhalten, dass sie Goldaktivitäten durchführen möchten. Es ist daher eine gängige Praxis, dass Notenbanken einen Teil ihrer Goldreserven im Ausland halten. Neben der Deutschen Bundesbank haben weitere Notenbanken und offizielle Stellen Gold bei ausländischen Zentralbanken gelagert. Laut eigenen Angaben verwahrt die Federal Reserve of New York Goldbestände von nahezu 60 verschiedenen Notenbanken bzw. staatlichen Stellen.

Über die bei den ausländischen Notenbanken verwahrten Goldbestände kann von der Bundesbank zu jeder Zeit verfügt werden. Das Gold der Deutschen Bundesbank wird in Form von einzeln identifizierbaren Barren verwahrt. Die Goldbestände werden im Rahmen der eigenen regulären Revisionstätigkeit der Bundesbank überprüft. Bestandskontrollen werden entsprechend vor Ort durchgeführt.

Bei der Verwaltung der Währungsreserven im Allgemeinen, wie auch der Goldbestände (und hier insbesondere der Lagerortfrage), lässt sich die Bundesbank von den Grundsätzen der Sicherheit, Kosteneffizienz und Liquidität leiten. Lagerwechsel sind dabei nicht generell ausgeschlossen.

Nach Artikel 105 Absatz 2 EG-Vertrag und § 3 BBankG obliegt die Haltung und Verwaltung der deutschen Währungsreserven der Deutschen Bundesbank. Gold ist Teil der offiziellen Währungsreserven. Die Bundesbank erfüllt ihre Aufgaben unabhängig von Weisungen der Bundesregierung (Art. 108 EG-Vertrag sowie § 12 S. 1 Bundesbankgesetz). Dementsprechend trifft die Deutsche Bundesbank Entscheidungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Währungsreserven, wie z. B. über Goldverkäufe oder auch den Lagerort der Goldreserven, autonom."

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing
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Frage zum Thema Internationales
29.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Liebing,

unsere Außenpolitik hat die Palästinenser vergessen und Israels Urteil über sie angenommen. Dieses Urteil ist Verachtung. Das Volk wird seit nunmehr 42 Jahren durch eine Besatzung gequält und menschenunwürdig behandelt. Klare Völkerrechtsletzungen sind hier nahezu an der Tagesordnung (vgl: Rupert Neudeck (2005): Ich will nicht mehr schweigen, Über Recht und Gerechtigkeit in Palästina mit einem Vorwort von Norbert Blüm, Melzer Verlag, S. 288 ff.)

Ich möchte gerne wissen, wie Sie und Ihre Partei damit künftig umgehen wollen? Werden Sie sich dafür einsetzen wollen, dass die UN wie in anderen Krisengebieten den wahren Aggressoren in Palästina "auf die Finger schaut"? Ich habe eine große Sorge über einen sich weltweit entwickelnden Flächenbrand, den wir durch unsere Politik des Wegschauens und aktive Einmischung in Kriegshandlungen erheblich verantwortlich mitgestalten!
Antwort von Ingbert Liebing
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05.01.2010
Ingbert Liebing
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre interessante Frage. Ich persönlich trage die Position der Bundesregierung mit; die ist auf eine klare Zwei-Staaten-Lösung Israel/Palästina ausgerichtet. Dies wird aber nur in einem wechselseitigen Interessenausgleich gelingen.

Einseitige Schuldzuweisungen helfen hierbei nicht weiter. Im übrigen weiß ich aus eigener Erfahrung, dass Deutschland im arabischen Raum und in Palästina ein hohes Ansehen hat, weil Deutschland - auch unter Berücksichtigung seiner geschichtlichen Verantwortung für Israel - sich für das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser einsetzt.

Wir kommen aber auch nicht an der Tatsache vorbei, dass es "die Palästinenser" nicht gibt. Es handelt sich hierbei vielmehr um zwei unterschiedliche Lager, die sich selbst gegenseitig bekämpfen. Davon gibt es die eine Seite, die nach wie vor das Existenzrecht Israels bestreitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing
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Frage zum Thema Tourismus
20.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Liebing,

gerne fahre ich alle 2 Jahre in den Urlaub nach Nordfriesland, war aber auch schon 2 mal an der Ostsee.

In Schleswig- Holstein sehe ich wachsende Probleme der Gemeinden, ihren Verplichtungen für die Infrastruktur und für den Tourismus nachzukommen, auch Buchungsrückgänge kommen erschwerend hinzu, während an der Ostsee nun eine hervorragende Infrastruktur besteht, prachtvolle Strandpromenaden, top renovierte Unterkünfte, super hergerichtete Strände etc.

Dazu kommt wohl, das SH sicherlich einen spürbaren Eigenbeitrag zum aufwendigen Küstenschutz zu tragen hat.

So sehr ich dem armen Bundesland Meck-Pom dieses wichtige touristische Standbein gönne, so meine ich andererseits, dass dies doch nicht zu Lasten anderer Bundesländer, wie das auch nicht reiche Bundeslad SH, gehen darf.

Sehen Sie nicht auch, dass hier ein Problem seiner Lösung harrt ?


Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.02.2010
Von:

guten tag !

meine frage: wann bekommt deutschland eine verfassung? (grundgesetz art. 146)

mfg
woitag
Antwort von Ingbert Liebing
bisher keineEmpfehlungen
26.02.2010
Ingbert Liebing
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre akademisch interessante Frage, die aber ohne praktische Relevanz ist.

Unser heutiges Grundgesetz erfüllt bereits alle Funktionen einer vollgültigen Verfassung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing
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