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Fragen & Antworten auf abgeordnetenwatch.de

Portrait von Sven Lehmann
Antwort von Sven Lehmann
Bündnis 90/Die Grünen
• 23.04.2024

Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten und ab dem 1. August können Betroffene Termine in den Standesämtern vereinbaren. Das gilt natürlich auch, wenn Sie im Ausland leben. Den Termin in einem Standesamt müssen Sie in der Regel jedoch vor Ort in Deutschland wahrnehmen.

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