Brigitte Zypries (SPD)

Angaben zur Person
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
weitere Profile
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
16.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

München, Brunner, Schläger, 20 gaffende Zuschauer, die Diskussion härterer Strafen.

Fakt ist, daß Täter im Rausch die Androhung von Strafmaßnahmen wegblenden.

Wenn etwas Präventives Erfolg bringen soll, dann sind die Gaffer zu ermitteln und wegen unterlassener Hilfeleistung zu 2 Jahren Knast zu verurteilen.

Alles andere wäre ein fadenscheiniger Schmusekurs.

Gibt es Überlegungen in diese Richtungen?

MfG
Antwort von Brigitte Zypries
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17.09.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

ich gehe davon aus, dass Sie den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung kennen, § 323c des Strafgesetzbuchs. Danach macht sich strafbar, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist.

Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu einer einjährigen Freiheitsstrafe. Ob im von Ihnen geschilderten Fall Ermittlungen gegen möglicherweise umstehende Passanten aufgenommen werden, liegt in der Hand der Staatsanwaltschaft München, an die ich Sie verweisen möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Soziales
16.09.2009
Von:

Überschrift: Betrogen und enteignet

Sehr geehrte Frau Zypries,,

durch den Ersatz des Gesamtversorgungssystems durch eine Betriebsrente im öffentlichen Dienst ab 1.1.2002 haben Rentenanwärter, aber auch Rentner, gravierende und unzumutbare Verluste bei ihren Rentenansprüchen erlitten.

Ein großer Teil der Betroffenen – auch ich - hat sich in der Vergangenheit gegen die Kürzungen gewehrt. Über 3.000 Klagen und mehr als 300.000 Beanstandungen von Startgutschriften der VBL sprechen hier eine deutliche Sprache. Formaljuristisch haben die Gerichte die Beanstandungen zurückgewiesen und begründen dies mit der fast uneingeschränkten Tarifhoheit der Tarifpartner und mit dem in der VBL-Satzung enthaltenen Passus möglicher einseitiger Rentenänderungen, der im Privatrecht längst gestrichen worden wäre.

Sicherlich ist es primär Aufgabe der Tarifparteien, eine faire Regelung über die Rentenanwartschaften bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu treffen. Leider wird jedoch dabei übersehen, dass sich die Tarifparteien bei der bisherigen Regelung der sog. Rentenfernen Startgutschriften (Rentenanwartschaften per 31.12.2001 für Jahrgänge ab 1947) auf den vom Gesetzgeber Ende 2000 verabschiedeten § 18 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) berufen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird entscheiden, ob dieser § 18 als Grundlage zur Berechnung der rentenfernen Startgutschriften verfassungswidrig ist.

Dem Gesetzgeber ist es selbstverständlich unbenommen, auch vor Verkündung des BVerfG-Urteils eine Änderung des § 18 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vorzunehmen.

Ich erlaube mir daher anzufragen, ob Sie die Rechte der Rentner und Rentenanwärter im öffentlichen Dienst in Ihr politisches Programm einbeziehen werden. Mehr als 1,7 Millionen Bedienstete sind von den Kürzungen betroffen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
22.09.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

für die von Ihnen angesprochenen Fragen ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium des Innern zuständig. Daher möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen dorthin zu wenden:

Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D
10559 Berlin

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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