Ilse Elisabeth Falk (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Ilse Elisabeth Falk
Jahrgang
1943
Berufliche Qualifikation
Hausfrau
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Wesel I
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Durch die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes, die einen vermehrten Wettbewerb ermöglicht hat, sind die Preise bei gleichzeitig gestiegenem Angebot in den letzen Jahren stark gesunken. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Ilse Elisabeth Falk
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Frage zum Thema Umwelt
13.05.2007
Von:

Thema: Nationales Klimaschutzziel: Minus 40 Prozent Treibhausgasemissionen bis 2020

Sehr geehrte Frau Falk,

wie stehen Sie zum nationalen Klimaschutzziel Reduktion der THG-Emissionen um 40 % bis 2020 OHNE wenn und aber?
Sollte Deutschland als größter Emittent in Europa nicht mit gutem Beispiel voran gehen und den anderen Staaten zeigen, dass eine solche Reduktion auch ohne wirtschaftliche Nachteile möglich und angesichts der neuesten Studien auch dringend nötig ist?
Befürworten Sie eine Aufnahme des Klimaschutzes in eine europäische Verfassung und in die UN-Charta?

MfG
Antwort von Ilse Elisabeth Falk
bisher keineEmpfehlungen
11.06.2007
Ilse Elisabeth Falk
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Klimaschutz. Der Klima- und Umweltschutz gehört zu den zentralen Herausforderungen unserer Zeit.

Die CDU/CSU Bundestagsfraktion hat sich in einem Positionspapier klar dazu bekannt, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um dem Klimawandel entgegenzutreten.

Zur wirksamen Bekämpfung des Klimawandels muss der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden. Sollte sich die Europäische Union verpflichten, ihre Treibhausgasemissionen um 30 Prozent gegenüber 1990 bis 2020 zu reduzieren, wird Deutschland eine darüber hinaus gehende Reduktion seiner Emissionen anstreben. Der Bundestag hat hierzu bereits einen Beschluss gefasst. Damit wird Deutschland seiner Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz auch weiterhin gerecht.

Ich bin der Auffassung, dass der Klimawandel durch internationale Abkommen zur Reduktion von Treibhausgasen bekämpft werden sollte, eine Aufnahme des Klimaschutzes in die europäische Verfassung und in die UN-Charta sehe ich skeptisch.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Falk, MdB
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Frage zum Thema Familie
04.07.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Falk

ist nachdem das BVerfG ein Urteil zum Thema Unterhalt gefällt hat und damit offensichtlich den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Thema Unterhalt gekippt hat ein Fahrplan zur Rechtsänderung bekannt.

Oder ist das Vorhaben das Unterhaltsrecht zu reformieren nun gänzlich ad Acta gelegt?

Mit freundlichen Grüßen

Uwe
Antwort von Ilse Elisabeth Falk
1Empfehlung
06.07.2007
Ilse Elisabeth Falk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich danach erkundigen, ob das Vorhaben, das Unterhaltsrecht zu reformieren, aufgegeben wurde. Dies ist keineswegs der Fall. Wir wollen uns aber mit der Neuregelung ausreichend Zeit lassen, um den Gesetzentwurf auf der Grundlage des Urteiles des Bundesverfassungsgerichts noch einmal zu überprüfen - insbesondere, ob die Begründung des Gerichts Konsequenzen für die geplante Regelung der Rangfolge bei den Unterhaltsansprüchen erziehender Mütter hat. Diese Frage hat in dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Verfahren aufgrund der Fallgestaltung keine Rolle gespielt, so dass diesem Urteil eine eindeutige Vorgabe hierzu nicht zu entnehmen ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die derzeit gültige Regelung für die Dauer des Unterhalts der nichtehelichen Mutter beanstandet und dem Gesetzgeber für die Neuregelung eine Frist bis zum 31.12.2008 gesetzt. Ich gehe aber nicht davon aus, dass diese Frist ausgeschöpft wird, sondern dass der Bundestag im Herbst die Reform abschließend beraten wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Ilse Falk MdB
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Frage zum Thema Soziales
07.08.2007
Von:

Sehr verehrte Frau Falk,

im Augenbllick machen Diätenerhöhungen nach 5 Jahren Abstinenz wieder Furore, oder die Ankündigungen dafür sollen jedenfalls für Sympathien sorgen. Sind Sie auch der Meinung, dass die Diäten an die Renten und Lohnerhöhungen angepasst werden sollen oder wäre es richtig, wie bisher zu verfahren?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ilse Elisabeth Falk
bisher keineEmpfehlungen
24.10.2007
Ilse Elisabeth Falk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. August. Zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass die Beantwortung sich etwas verzögert hat.

Zum Inhaltlichen möchte ich folgendes anmerken:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung" (Artikel 48, Absatz 3, Grundgesetz).

Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an den Gehältern von Richtern an Bundesgerichten und an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Oberbürgermeistern und Bürgermeistern. Die Abgeordneten haben wiederholt auf eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung verzichtet. Letztmalig hat der Bundestag im Jahr 2000 eine Diätenerhöhung beschlossen und bis zum Jahr 2003 festgelegt. 131 € betrug die Erhöhung von 2002 auf 2003.

Derzeit liegt die Abgeordnetenentschädigung um etwa 12 Prozent hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurück.

Der Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert hat nun vorgeschlagen, den entstandenen finanziellen Rückstand hinzunehmen. In den nächsten Jahren sollen die Abgeordnetenentschädigung lediglich an die Entwicklung der Erwerbseinkommen angepasst werden. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Falk
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Frage zum Thema Soziales
11.10.2007
Von:

Guten Tag sehr geehrte Frau Falk.

Heute habe ich Ihren Beitrag bei Phönix gesehen und gehört. Sie haben da sehr gute Argumente vorgetragen. Nur wie sieht das mit der Umsetzung aus? Da knüpfe ich meine Frage an.

Ich beabsichtige mit meiner Frau in ein Nicht-EU-Land auszuwandern. Da ich eine Betriebsrente der VBL beziehe teilt mir die mit, dass die Rente "eingefroren" wird, es sei denn ich benenne einen Empfangsbevollmächtigten für die Rente. Dieses halte ich für höchst unakzeptabel. Ich werde in meiner Freiheit beeinträchtigt. Die Bestellung eines Empfangs- und Zustellungsbevollmächtigten ist mit Kosten für mich verbunden weil ich hier nur einen RA beauftragen kann. Im übrigen würde das Konto weiterhin bei meiner Bank in Deutschland geführt.

Da ich in ein anderes Land als ein EU-Land auswanderen will, entlaste ich naturgemäß als chronisch Kranker in einem nicht unerheblichen Umfang auch die Krankenversicherung. Die von mir verursachten Kosten übersteigen bei weiten meine Zahlungen an die KV.

Halten Sie das Verhalten der VBL für in Ordnung?
Antwort von Ilse Elisabeth Falk
1Empfehlung
19.11.2007
Ilse Elisabeth Falk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Betriebsrente.

Zu den Auszahlungsmodalitäten der Betriebsrente konnte ich bei der VBL folgendes in Erfahrung bringen:

Nach § 47 der Satzung wird die Betriebsrente monatlich im Voraus auf ein Girokonto des Berechtigten innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Empfangsbevollmächtigten im Inland überwiesen. Hat der Berechtigte seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, kann die Zahlung der Betriebsrente von der Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten im Inland abhängig gemacht werden.

Diese Regelung hat folgende Gründe: Die VBL braucht zur Regelung der Rentenansprüche und zur fristgerechten Sicherstellung des Briefverkehrs einen direkten Ansprechpartner in Deutschland oder dem europäischen Ausland. Zum Bevollmächtigten kann ein Verwandter aber auch ein Freund bestellt werden.

Es gibt zudem in manchen außereuropäischen Ländern für die VBL keine Möglichkeit zu Unrecht gezahlte Betriebsrente zurückzufordern. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn jemand verstirbt und dies der VBL erst Monate später im Zuge der einmal jährlich vorzulegenden Lebendbescheinigung bekannt wird.

Ich finde die Gründe, die die VBL anführt, plausibel und nachvollziehbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Falk MdB
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Frage zum Thema Familie
24.10.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Falk

nochmals wende ich mich an Sie um nachzufragen, ob oder wie weit die Rechtsänderung zum Thema Unterhalt gediehen ist.

Vielleicht könnten Sie mir eine kurze Sachstandsmitteilung machen.

Vielen Dank
Uwe
Antwort von Ilse Elisabeth Falk
1Empfehlung
08.11.2007
Ilse Elisabeth Falk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Unterhaltsrecht. Die 2. und 3. Lesung der Reform des Unterhaltsrechts steht am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Falk MdB
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