(...) Nach Artikel 48 des Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages "Anspruch auf eine angemessene Entschädigung". Die Höhe der Abgeordnetenentschädigungen orientiert sich an den Gehältern von Richtern an Bundesgerichten und an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Oberbügermeistern und Bürgermeistern kleiner und mittlerer Städte mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern. Die Abgeordneten haben wiederholt auf eine Anpassung der Abgeordnetenbezüge verzichtet. (...)
Ilse Elisabeth Falk (CDU)
Angaben zur Person
Jahrgang
1943
Berufliche Qualifikation
Hausfrau
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Wesel I
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
- Bundestagswahl 2005
13 Fragen / 13 Antworten
zum Thema "Arbeit"


