Ilse Elisabeth Falk (CDU)

Angaben zur Person
Ilse Elisabeth Falk
Jahrgang
1943
Berufliche Qualifikation
Hausfrau
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Wesel I
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Öffentliche Äußerungen
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Familie
19.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Falk!

Enttäuschenderweise haben Sie meine Mail zur Conterganproblematik nur mit einer kurzen Notiz Ihres Sekretariates + der mit Frau Humme veröffentlichten Presseerklärung beantwortet.
Sie monieren, die Forderungen der Betroffenen würden auf einen Sonderstatus hinauslaufen. Der Staat hat mit dem Stiftungsesetz die Verantwortung für uns von Grünenthal übernommen. bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht: "Wenn der Gesetzgeber diesen Schadensbereich aus dem privat autonomen Regelungsbereich herausgenommen + die Lösung der sicherlich schwierigen Aufgaben zu einer staatlichen Angelegenheit gemacht hat, obliegt es ihm, auch in Zukunft darüber zu wachen, daß die Leistungen der Stiftung – sei es in Form von Rentenerhöhungen oder in sonstiger Weise – der übernommenen Verantwortung gerecht werden." (BVerfGE 42, 263, Seite 15). Sie konstatieren, dass vom Bund keine Leistungen mehr kommen - keine Gleichbehandlung von Contergangeschädigten in Europa? Die Vermutung drängt sich auf, dass "Gleichbehandlung" dann bemüht wird, wenn es den Staat nichts kosten soll!
Großzügig verweisen Sie auf die Sozialleistungen, die von den meisten Conterganopfern bereits in Anspruch genommen werden müssen - zu oft abgelehnt + vor den Sozialgerichten eingeklagt.
Ein behinderter Mensch, der 20 Jahre in einer WfbM gearbeitet hat, erhält bei Arbeitsunfähigkeit ein volle Rente. Wir arbeiten Teilzeit oder müssen in Frührente gehen- mit gravierenden Abschlägen in der Altersversorgung!

Vor einigen Wochen wurde auf die Arbeit an einem fraktionsübergreifenden Antrag zur deutlichen Verbesserung der Situation der Conterganopfer angekündigt: Wie weit ist dieser Antrag gediehen? Denn eine deutliche Verbesserung ist die Skizzierung in Ihrer PE nicht!
Ist die Presseerklärung das Ergebnis oder nur Ihre persönliche Meinung und die von Frau Humme? Oder die des Familienausschusses?

In der Hoffnung auf eine Antwort jenseits der bekannten Floskeln
verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ilse Elisabeth Falk
1Empfehlung
19.12.2008
Ilse Elisabeth Falk
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich aufgrund zahlreicher Anschreiben zum Thema Unterstützung von Contergangeschädigten, die im Übrigen oft auch aus untereinander ausgetauschten Satzbausteinen bestehen, als Antwort die gemeinsame Presserklärung mit meiner SPD-Kollegin Christel Humme verschicke. Darin haben wir uns bemüht aufzuzeigen, welche Schritte die Regierungsfraktionen bereits unternommen haben, um die Situation der Contergangeschädigten zu verbessern. Unserer Meinung nach haben wir so bereits einen wirklichen Fortschritt erreicht.

In dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion der FDP, der in dieser Woche im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend verabschiedet wurde, haben wir weitere Schritte vereinbart. Den Antrag finden Sie auf der Internetseite unserer Fraktion: www.cducsu.de www.cducsu.de

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Falk MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Familie
26.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Falk,

in verschiedenen Aussagen von verantwortlichen Bundestagsabgeordneten (wie z.B. von Christel Humme und Ihnen) wird angedeutet, dass alle Contergangeschädigten ca. 3000 Euro im Jahr als zusätzliche Entschädigungsleistung bekämen.

Ich bitte Sie höflich, folgende Fragen zu beantworten:
Geht es den verantwortlichen Politikern darum, durch derartig ungenaue bzw. falsche Angaben die Betroffenen zu besänftigen?
Warum plant die Bundesregierung jährliche Einmalzahlungen an die Conterganopfer anstatt einfach die monatlichen Entschädigungszahlungen zu erhöhen?
Lassen sich jährliche Zahlungen in der Öffentlichkeit besser als großzügige Maßnahme verkaufen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ilse Elisabeth Falk
bisher keineEmpfehlungen
19.12.2008
Ilse Elisabeth Falk
Sehr geehrte Frau ,

Ihre Anfrage, die Sie mir auch direkt per Mail geschickt haben, habe ich Ihnen bereits am 27.11.2008 beantwortet. Hier nochmals meine Antwort vom November:

Vielen Dank für Ihre Mail mit der Anfrage, warum die Fraktionen von CDU/CSU und SPD planen, den Contergangeschädigten ab dem Jahr 2009 eine jährliche Sonderzahlung -- gestaffelt nach dem Schweregrad der Behinderung -- zukommen zu lassen anstatt die monatlichen Entschädigungsleistungen zu erhöhen.

Der derzeit geplante Weg einer jährlichen zusätzlichen finanziellen Leistung hat einen ganz einfachen Grund: die monatlichen Entschädigungsleistungen werden aus einer anderen Quelle finanziert als die geplante jährliche Sonderzahlung: Das Geld für die monatlichen Zahlungen kommt aus dem Bundeshaushalt (jährlich etwas über 30 Mio. Euro), die geplanten Einmalzahlungen werden finanziert aus einem sich aufzehrenden Stiftungsvermögen, das sich speist aus der von der Firma Grünenthal zugesagten Zuwendung in Höhe von 50 Mio. Euro und weiteren 50 Mio. Euro aus dem jetzigen Stiftungskapital der Conterganstiftung.

Mir liegt an der Klarstellung, dass unsere Pläne in ersten Reaktionen von Betroffenen auf Zustimmung gestoßen sind: Gerade die jährliche Sonderzahlung verdeutliche, dass es sich um eine zusätzliche Leistung handele mit der besondere Aufwendungen bestritten werden könnten. Sie werden daher verstehen, dass ich nun eher erstaunt über Ihre Kritik an der geplanten Auszahlungsform bin. Schließlich wird "die Öffentlichkeit" jedenfalls ohnehin leicht errechnen können, welche Summe zusammenkommt, wollte man die Einmalzahlung auf zwölf Monate verteilen. Vielleicht liegen unsere Vorstellungen daher doch nicht so weit auseinander, auch wenn Ihnen das spontan anders erschienen sein mag.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Falk MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Kultur
15.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Falk,

wieso werden PC Spiele die Gewalt enthalten Verboten ?
Um unsere Jugend zu schützen !

Wieso wird Alcohol nicht Verboten obwohl wir alle wissen das jährlich Millionen ausgegeben wird für Polizeieinsätzte, Behandlungen usw ?
Keine Ahnung !

Wegen dme Alcoholrausch sterben 100 Menschen jährlich und nur weil es mal ein paar Einzelfälle gibt wo angeblich Jugendliche wegen PC Spielen die gewaltätig sind einen umbringen oder gewaltätig werden werden sie direkt verboten.

Stellen wir mal Fakten gegenüber, ich kann an meinen 10 Fingern abzählen wie viele Menschen gestorben sind (in Amokläufen usw) wegen den angeblichen Einfluss von PC Spielen.
Aber wenn man sich anschaut wie viele Menschen wegen Alcoholvergiftung sterben oder im Verkehr umkommnen usw und man es immer noch nicht verboten hat, ist mir ein Rätsel?

Wenn sie sich sorgen um die Menschen machen, dann verbieten sie Alcohol und nicht die Pc Spiele, den wegen Alcohol sterben viel mehr Menschen.

Ich frage mich warum ihr Abgeordneten das auch nicht so sehen wie ich ?

Es könnte doch viel mehr bewirken eine Sondersteuer auf Alcohol zu erichten um es so viel teurer zu machen anstatt eine blühende Kultur zu zerstören mit ihren Verboten und Zwangszensuren von Spielen.
So könnte man viel mehr Menschen leben retten.


Mit freundlichen Grüßen

B.
Antwort von Ilse Elisabeth Falk
1Empfehlung
24.02.2009
Ilse Elisabeth Falk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema PC Spiele.

Die Regierungsfraktionen haben nicht pauschal Spiele, die Gewalt enthalten, verboten. Vielmehr geht es den Jugendschutzpolitikern der CDU/CSU- Fraktion darum, Kindern und Jugendlichen Spiele altersgerecht zugänglich zu machen, denn Spiele und Filme können, wenn sie z.B. Gewaltszenen enthalten, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und sozialen Person beeinträchtigen.
Zum 1. Juli 2008 sind daher Verbesserungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen in Kraft getreten. Mit den beschlossenen Änderungen soll sichergestellt werden, dass Trägermedien mit gewaltbeherrschten Inhalten nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. So wurde etwa der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen sind erweitert und präzisiert worden. Außerdem sind seit dem 1. Juli 2008 die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichnung auf DVDs und CDs festgelegt.

Generell gilt, dass es für Spiele und Filme Freigaben gibt, die am Alter und damit an die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen angelehnt ist. Die Alterskennzeichnungen lauten: Freigegeben ohne Altersbeschränkung, Freigegeben ab 6, ab 12, ab 16 oder Keine Jugendfreigabe.

Ebenso wie nicht alle Spiele für Kinder und Jugendliche jeden Alters geeignet sind, sind auch Alkohol und z.B. Zigaretten nicht für Kinder und Jugendliche geeignet. Dabei haben Tabak und Alkohol negative Auswirkungen auf die gesundheitliche Entwicklung und können zur Sucht führen, aus diesem Grund müssen Kinder und Jugendliche vor Alkoholkonsum effektiv geschützt werden. Das Jugendschutzgesetz gibt in Bezug auf die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche klare Regeln vor: Jugendliche ab 16 dürfen, wenn ihre Eltern es erlauben, Bier und Wein trinken. Härtere Alkoholika sind erst ab 18 Jahren erlaubt.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung macht mit zahlreichen Maßnahmen und Kampagnen auf die Gefahren des Alkoholkonsums aufmerksam, dabei gibt es auch Kampagnen, die sich explizit an Jugendliche und junge Erwachsene richten.

Primär ist es die Aufgabe der Eltern in ihrer Vorbildfunktion und in ihrem erzieherischen Verhalten bezüglich des Alkohol- und des PC- Konsums -- ja jeglichen Konsums von Stoffen mit Suchtpotenzial, ihren Kindern mit gutem Beispiel voranzugehen und sie den verantwortungs- und maßvollen Umgang mit Alkohol und PC- Spielen zu lehren. Gleichwohl ist auch die Politik in der Pflicht, lenkend einzugreifen und durch Gesetze sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche altersgerecht mit Filmen, Video-Spielen oder Alkohol in Kontakt kommen.


Mit freundlichen Grüßen

Ilse Falk
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Kinder und Jugend
16.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Falk,

bezugnehmend auf Ihre Pressemitteilung "Falk: Störfeuer gegen access blocking
verantwortungslos!", in der Sie behaupten, "Wer [...] versucht, die Pläne von Bundesfamilienministerin von der Leyen zu torpedieren, diesem Treiben ein Ende zu setzen, handelt verantwortungslos [...]", drängen sich mir folgende Fragen auf:

1) Ist es richtig, dass Frau von der Leyen ausschließlich "access blocking" nutzen möchte um jenem "Treiben", d.h. dem Anklicken von Kinderpornographie (vgl. Pressemitteilung), ein Ende zu setzen?
2) Ist es richtig, dass jenes "access blocking" zuverlässig gegen die Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten hilft?
3) Ist es richtig, dass ein "access blocking" digitaler Inhalte Vergewaltigungen vereitelt?

Ich freue mich auf ihre kompetenten Antworten und verbleibe achtungsvoll Ihr
Antwort von Ilse Elisabeth Falk
3Empfehlungen
24.02.2009
Ilse Elisabeth Falk
Sehr geehrter Herr ,

als einem von vielen Kritikern des Vorhabens access blocking möchte ich mit einem Zitat aus dem Rheinischen Merkur vom 5.2.2009 zum selben Thema antworten: "Auch wenn es berechtigte Diskussionen über technische Umsetzung und Wirksamkeit gibt: Das Vorhaben ist wichtig. Denn das Stoppschild ist nicht nur Zeichen der Ächtung – immerhin dulden weltweit die Hälfte aller Länder Kinderpornographie -, sondern auch ein Zeichen dafür, dass das Internet kein rechts- und herrschaftsfreier Raum ist."

Darüber hinaus ist es nicht so, wie Sie vermuten: Das access blocking ist nicht die einzige von Ministerin von der Leyen vorgeschlagene Maßnahme zur Bekämpfung von Kinderpornographie. Die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt ist Bestandteil einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet. Sie soll die Ermittlung der Täter und das Schließen dieser Seiten nicht ersetzen, sondern die Arbeit des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter wirksam ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Falk MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Falk !

Ihre laut schreiende Pressemitteilung "Falk: Störfeuer gegen access blocking
verantwortungslos!" veranlasst mich, Ihnen ein paar Hinweise zu geben.

Zunächst - gegen die in o.g. Pressemitteilung geäußerte Ansicht von "fadenscheinigen Argumenten" und "verantwortungslosem" Handeln verwahre ich mich als Gegner dieses access blocking auf das schärfste. Sie haben recht, Kinderpornographie ist eines der widerlichsten Verbrechen dieser Welt. Aber der von Frau von der Leyen vorgeschlagene Weg - und erst Recht die geplante Umsetzung - ist nicht zielgerichtet.

Das BKA soll also eine Liste erstellen von Webseiten, bei denen "es festgestellt hat, dass diese kinderpornografische Schriften im Sinne von § 184b des Strafgesetzbuches (StGB) beinhalten oder den Zugang hierzu vermitteln". Vor der Übermittlung dieser Liste an die ISPs fehlt mir aber die richterliche Entscheidung.

Diese Liste soll "an Tagen, an denen Dienstverpflichtung besteht, spätestens um 10.00 Uhr" erstellt werden. Am Wochenende findet also keine KiPo im Internet statt?

Der ISP darf die Liste nicht verändern, aber gegen eine von ihm selbst erstellte Whitelist abgleichen. Es findet also keine Prüfung statt, ob auf der Liste wirklich nur KiPo-Seiten vorhanden sind, und nicht - wie in Finnland - Seiten, die über diese Liste diskutieren, Oder ganz andere Seiten, die dem BKA nicht gefallen. Sie wissen, wie man so etwas nennt? Genau, Zensur.

der ISP soll "die vom Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellte "Stopp"-Seite
unverändert" verwenden. Na danke - mein Emailprogramm versucht aus einer durch den Spamfilter gerutschten Mail heraus eine solche KiPo-Seite aufzurufen (ohne daß ich da was angeklickt habe!!), und ich lande in der KiPo-Liste des BKA.

Ist Ihnen bekannt, was passiert, wenn Sie in den Internet-Einstellungen Ihres PCs eine andere DNS-Adresse eingeben?

Ist Ihnen "File-Sharing" ein Begriff?

Wo ist die gesetzliche Grundlage für die Liste, wo die für die Weitergabe an Dritte?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ilse Elisabeth Falk
2Empfehlungen
24.02.2009
Ilse Elisabeth Falk
Sehr geehrter Herr ,

da mich eine Vielzahl von Anfragen auf meine PM erreicht haben und ich nicht alle individuell beantworten kann, verweise ich zum einen auf meine Antwort an Frank Müller auf seine Frage vom 16.2.2009.

Zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage nach der gesetzlichen Grundlage: Bei den Beratungen über das access blocking waren neben Vertreterinnen und Vertretern aus dem Familienministerium auch das Wirtschafts- und das Innenministerium beteiligt. Aus Sicht der drei Ministerien ist eine gesetzliche Grundlage dann nicht notwendig, sofern der Zugang zu kinderpornographischen Internetseiten auf der Basis von DNS-Sperren verhindert wird. Eine mögliche gesetzliche Regelung wird aber in einem zweiten Schritt geprüft, um die ggf. die für die Provider geforderte Rechtsicherheit zu gewährleisten. An dieser Prüfung nehmen neben den Vertretern der bereits genannten Ministerien auch Vertreter des Justizministeriums, der Zugangsprovider, des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz teil.

Das Bundeskriminalamt erstellt die Listen der zu sperrenden Seiten anhand des Tatbestandes des § 184 b StGB (Kinderpornographie). Im Vertragsentwurf soll eine Haftung des BKA für Vermögensschäden Dritte vorgesehen werden, falls eine falsche Seite gesperrt wird. Das Beschwerdemanagement soll beim BKA liegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Falk MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Ilse Elisabeth Falk
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.