Ilse Elisabeth Falk (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ilse Elisabeth Falk
Jahrgang
1943
Berufliche Qualifikation
Hausfrau
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Wesel I
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die Anordnung der Erteilung einer Auskunft über diese Daten ist nach wie vor an strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen (u. a. konkreter, durch bestimmte Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat, die mittels Telekommunikation begangen wurde; keine anderweitige Möglichkeit der Aufklärung; Richtervorbehalt) geknüpft. Von einer Überwachung von 80 Millionen Menschen kann also keine Rede sein, denn auf die Vorratsdatenspeicherung wird nur mit richterlichem Beschluss bei einem konkreten Tatverdacht zurückgegriffen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
23.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Falk,
in der NRZ vom 22.02.2008 stand ein Artikel in der Serie "Lust und Frust im Klassenzimmer", der mit folgenden Worten anfing, Zitat:
"Finnische Zustände wird es nicht geben. 17 Schüler in einer Klasse dazu zwei Lehrer - bei uns undenkbar." Zitat Ende.
Warum ist das bei uns undenkbar?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ilse Elisabeth Falk
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12.03.2008
Ilse Elisabeth Falk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Bildung und Forschung".

Die Schulpolitik und damit auch die Klassengröße fällt in den Kompetenzbereich der Länder. Für Ihre Anfrage ist das nordrhein-westfälische Schulministerium der richtige Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Falk MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Falk,

bitte erklären Sie doch einem Durchschnittsbürger und braven Steuerzahler wie mir, wieso Herr Günter Netzer, der sich seit
Jahrzehnten dem deutschen Fiskus durch einen Wohnsitz in der Schweiz entzieht und der sich durch nichts als umstrittene Fusballkommentare in der ARD dem Publikum bekannt gemacht hat, vom Ministerpräsident Rüttgers den NRW-Verdienstorden im Namen der deutschen Steuerzahler verliehen bekommt?
Sehen so Vorbilder aus?
Antwort von Ilse Elisabeth Falk
3Empfehlungen
12.03.2008
Ilse Elisabeth Falk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Bürgerrechte und Demokratie".

Der Verdienstorden wird an Personen verliehen, deren außerordentliche Verdienste für die Allgemeinheit in allen Lebensbereichen erworben worden sein können. Die Verdienste sollen überwiegend dem Land Nordrhein-Westfalen und seiner Bevölkerung zugute gekommen sein. (Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen §1)

Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Verdienstordens des Landes Nordrhein-Westfalens sind:

  • der Präsident des Landtags für die Mitglieder und Bediensteten des Landtags,
  • die Mitglieder der Landesregierung für ihre Geschäftsbereiche.

Da ich weder Fußballfan bin, noch die Aktivitäten von Herrn Netzer im Einzelnen kenne, maße ich mir nicht an, die Verleihung des NRW-Verdienstordens an ihn zu bewerten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Falk MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.03.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Falk,

Der Neuauflage des EU-Verfassungs-Vertrages dem "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union", hat die Bundesregierung bereits zugestimmt. Der Bundesrat und Sie als Mitglied des Bundestages müssen hierüber noch abstimmen.

Wir möchten Sie hiermit auf den nachfolgenden Artikel 2 "Das Recht auf Leben", der mit das Fundament für die Grundrechte in Europa darstellen soll und über das Sie abstimmen werden, aufmerksam machen:
(Deutscher Bundestag, Drucksache 15/4900;gekürzt wegen Zeichenbeschränkung)

Artikel 2 2)

Recht auf Leben

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.

(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

E r l ä u t e r u n g

1. Absatz 1 dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention
, der wie folgt lautet:
"(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt …".

2. "Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet
werden." Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta.

3. So müssen die in der EMRK enthaltenen "Negativdefinitionen" auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) Artikel 2 Absatz 2:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch
eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".

b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6:
"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden …".

Wir möchten von Ihnen, einem Vertreter des gesamten deutschen Volkes, der nur seinem Gewissen verpflichtet ist, wissen, ob Sie für oder gegen das genannte Vertragswerk stimmen werden.

Für eine Antwort sei vorab gedankt.
  • -
Initiative von Marx & Skaleneffekte.de
Antwort von Ilse Elisabeth Falk
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17.04.2008
Ilse Elisabeth Falk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Demokratie und Bürgerrechte".

Ich werde dem Gesetz zum Vertrag von Lissabon, über das nächste Woche Donnerstag im Deutschen Bundestag abgestimmt wird, zustimmen.

Zu Ihren Anmerkungen bezüglich der Todesstrafe möchte ich Folgendes anmerken:

In der Tat ist in der Charta der Grundrechte der EU, die durch den EU-Reformvertrag Rechtsverbindlichkeit erlangt, in Art. 2 das "Recht auf Leben" verankert, wonach gem. Art. 2 Abs. 2 "Niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf". Dies ist eine klare und eindeutige Aussage gegen die Todesstrafe.

Die EMRK ist im Jahr 1950 abgeschlossen worden, d.h. nicht lange nach dem Ende des 2. Weltkrieges. Vor diesem historischen Hintergrund sind die Formulierungen im Protokoll Nr. 6 zur Konvention zu verstehen, die tatsächlich missverständlich sein können, aber nur, wenn man gerade diesen historischen Hintergrund ausblendet und die Regelungen als vermeintliche Regelung pro Todesstrafe instrumentalisieren möchte - wie dies in der vorliegenden Stellungnahme getan wird.

Wie genau das Verhältnis zwischen der Grundrechtecharta und der EMRK zu beurteilen ist, bedarf einer langen juristischen Abhandlung und wird letztendlich vom EuGH zu beurteilen sein. In jedem Fall wird die EMRK hier im Lichte der eindeutigen Charta zu lesen sein müssen.

In Deutschland ist nach Art. 102 GG die Todesstrafe ohnehin abgeschafft und die Ratifikation des Vertrags von Lissabon wird hieran nichts ändern. Das BVerfG hat u.a. in seiner Maastricht- Entscheidung geurteilt, dass das Europarecht die Grundwerte unserer Verfassung nicht brechen kann und dass das BVerfG die Rechtssprechungshoheit über diesen Schutz behält. Die Abschaffung der Todesstrafe gehört selbstverständlich dazu.

Zudem achtet selbstverständlich auch die EU die "Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten" (siehe u.a. Art. 6 Abs. 3 Vertrag über die EU) worunter ebenfalls die Abschaffung der Todesstrafe unbedingt zu zählen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Falk MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
08.06.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Falk.
Als ewiger CDU-Wähler mache ich mir mitlerweile Sorgen über das passive Verhalten der Regierung im Bezug auf die ständig steigende Gas-und Ölpreiserhöhung. Es muss doch möglich sein, diesem Teufelskreis Einhalt zu gebieten. Die Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis ist doch ein alter Zopf. Wenn nicht jetzt, da wir eine große Koalition haben, wann dann? Die Bürger haben immer weniger Geld in der Tasche. Andere Ausgaben sind auch lebensnotwendig. Warum wird augenscheinlich so wenig dagegen unternommen? Bitte unternehmen Sie was, bevor die Politkverdrossenheit in unserem Land nicht mehr zu stoppen ist. Sie können doch nicht zuschauen, wie die Armen immer ärmer werden und die Wohlhabenderen immer reicher werden. Ich sehe mit meinen 71 Jahren eine große Gefahr auf unser Land zukommen. Warum wird dies von unsern noch frei wählbaren Politikern nicht ernst genommen? Ich bitte Sie, tun Sie was, ehe es wieder einmal zu spät ist !!!
Antwort von Ilse Elisabeth Falk
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25.06.2008
Ilse Elisabeth Falk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu steigenden Energiepreisen.

Ich kann Ihre Besorgnis nachvollziehen, denn die steigenden Energiepreise gefährden die wirtschaftliche Entwicklung, Jobs und belasten die Konsumenten.

Energie muss sowohl für private Haushalte als auch für industrielle Verbraucher bezahlbar bleiben, dafür setzt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich ein.

Dabei gilt, jede Energieform hat Vor- und Nachteile. Für eine bezahlbare Klima- und Energiepolitik gibt es keine einfachen Lösungen. Die Union setzt daher auf ein Bündel von Maßnahmen, um den rasanten Anstieg der Energiepreise dauerhaft zu stoppen.

1. Intensivierung des Wettbewerbs:

Durch die weltweit steigende Nachfrage nach Energie sind die Energiekosten rapide gestiegen. Monopolisierte Absatzmärkte treiben zudem die Energiepreise weiter in die Höhe. Eine höhere Wettbewerbsdynamik ist der beste Garant für günstigere Preise. Aus diesem Grund hat Bundeswirtschaftsminister Michael Glos ein Paket zur Intensivierung des Wettbewerbs geschnürt: Mehr Wettbewerbsdruck bei der Netzregulierung, leichterer Zugang neuer Anbieter und eine strenge Missbrauchsaufsicht. Durch die Senkung der Netzentgelte um 20 Prozent konnten die Strom- und Gaspreiserhöhungen zumindest abgemildert werden.

2. Beibehaltung der Kernkraft

Kernkraft rechnet sich klimapolitisch durch weniger CO2.Ausstoß und preisgünstigen Strom. Aus diesem Grund fordert die Union, dass sichere Kernkraftwerke am Netz bleiben. Im Grundlastbereich, als der permanent erforderlichen Strombereitstellung, besteht der deutsche Energiemix zur Hälfte aus Kernkraft, zu 44 Prozent aus Braunkohle und darüber hinaus aus Wasserkraft. Ohne Kernkraft entsteht eine große Kapazitätslücke, die von den erneuerbaren Energien bis auf weiteres nicht geschlossen werden kann. Um die Balance zwischen Klimaschutz, Energiesicherheit und Energiekosten halten zu können, brauchen wir die Kernkraft.


3. Modernisierung der Kohlekraft

Braunkohle ist Deutschlands einziger wettbewerbsfähiger fossiler Energieträger. Viele Industrien sind auf Strom aus Kohle angewiesen. Kohle wird wesentliches Element des weltweiten Energiemixes bleiben, auch wenn der C02-Ausstoß bei der Kohleverbrennung derzeit noch relativ hoch ist. Aus diesem Grund müssen Kohlekraftwerke rasch modernisiert werden, um den Kohleeinsatz und damit auch den C02- Ausstoß zu reduzieren.

4. Erneuerbare Energien kostenbewusst ausbauen

Deutschland ist bei den erneuerbaren Energien Weltmarktführer. Den Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch möchten wir weiter ausbauen. Dabei ist der Grundsatz der Union, Energie so preiswert wie möglich zur Verfügung zu stellen und C02 dort einzusparen, wo die Vermeidungskosten niedrig liegen.

5. Mehr Energieeffizienz

Die Energie, die nicht verbraucht wird, bietet das größte Einsparpotenzial. Aus diesem Grund will Deutschland bis 2020 seine gesamtwirtschaftliche Energieeffizienz gegenüber 1990 verdoppeln. Das Integrierte Energie- und Klimapaket enthält dazu bereits entsprechende Maßnahmen wie bspw. die Stärkung der Kraft-Wärme-Kopplung.

Um nur einige der Maßnahmen zu nennen.

Ob eine Entkopplung des Gaspreises vom Ölpreis die gewünschte preissenkende Wirkung hat ist fraglich, denn der Ölpreis gibt auch in den Ländern, in denen keine Kopplung besteht, den Gaspreis vor, denn das Öl ist bei der Energie die "Leitwährung".

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Falk MdB
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Frage zum Thema Internationales
20.07.2008
Von:

Sehr geehrter Frau Falk,

im Jahr 2003 hat Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnete bereits 4 Jahre zuvor die Antikorruptionskonvention des Europarates. Doch bisher ist keines der beiden Übereinkommen von Deutschland ratifiziert worden. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die unzureichenden strafrechtlichen Regelungen der Abgeordnetenbestechung in Deutschland.

Damit wird die Bundesrepublik ihrer Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht. Eine Verantwortung, zu der sich Bundesregierung und die Kanzlerin auch im Schlussdokument der G8-Konferenz 2007 in Heiligendamm erneut bekannt haben.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen:

Wie erklären Sie den Umstand, dass die deutsche Gesetzgebung bis heute die Bestechung ausländischer Abgeordneter strafrechtlich sanktioniert, die Bestechung deutscher Abgeordneter aber nicht, und weshalb die Bestechungvon Verwaltungsangehörigen bestraft wird, nicht aber die von Abgeordneten?
Was haben Sie persönlich bisher konkret unternommen, um die erforderliche Änderung des § 108 e StGB herbeizuführen?

Mit freundlichen Grüßen

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