Ilse Elisabeth Falk (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ilse Elisabeth Falk
Jahrgang
1943
Berufliche Qualifikation
Hausfrau
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Wesel I
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Das access blocking ist nicht die einzige von Ministerin von der Leyen vorgeschlagene Maßnahme zur Bekämpfung von Kinderpornographie. Die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt ist Bestandteil einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
JA
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
NEIN
28.05.2009
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
13.05.2009
Anbauverbot von Genmais
NEIN
13.05.2009
Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
JA
20.03.2009
Enteignung von Banken
JA
22.01.2009
Mindestarbeitsbedingungen
JA
22.01.2009
Mindestlohn für sechs weitere Branchen
JA
19.12.2008
Kampf gegen Piraten
JA
04.12.2008
Familienleistungsgesetz
NEIN
28.11.2008
Haushalt 2009
JA
26.11.2008
Erbschaftssteuerreform
JA
13.11.2008
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
12.11.2008
BKA-Gesetz
JA
17.10.2008
Banken-Rettungspaket
JA
16.10.2008
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
JA
25.09.2008
Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
NEIN
17.09.2008
Fortsetzung des Darfur-Einsatzes
JA
17.09.2008
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
05.06.2008
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
30.05.2008
Bahnprivatisierung
nicht beteiligt
24.04.2008
EU-Vertrag von Lissabon
JA
06.02.2008
Änderung des Stammzellgesetzes
NEIN
14.12.2007
Postmindestlohn
JA
16.11.2007
Diätenerhöhung
JA
15.11.2007
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
09.11.2007
Vorratsdatenspeicherung
JA
12.10.2007
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
JA
12.09.2007
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
22.06.2007
Emissionshandel
JA
21.06.2007
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
14.06.2007
Aufenthalts- und Asylrecht
JA
14.06.2007
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Darfur
JA
14.06.2007
Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
NEIN
25.05.2007
Unternehmenssteuerreform
JA
09.03.2007
Rente mit 67
JA
09.03.2007
Tornado-Einsatz
JA
02.02.2007
Gesundheitsreform
JA
10.11.2006
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
26.10.2006
EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens
JA
28.09.2006
Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF)
JA
30.06.2006
Föderalismusreform
JA
29.06.2006
Antidiskriminierungsgesetz
JA
01.06.2006
Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
nicht beteiligt
01.06.2006
Bundeswehreinsatz im Kongo
JA
19.05.2006
Erhöhung der Mehrwertsteuer
JA
Fragen an Ilse Elisabeth Falk
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Frage zum Thema Familie
17.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Falk,

da Sie in über 2 Jahren keine Zeit hatten mir auf meine Anfragen zu Antworten, erlaube ich mir Ihnen diese hier nochmals zu wiederholen, in der Hoffnung dieses Mal eine Antwort erwarten zu können.

Worauf stützen Sie die von Ihnen aufgestellte Behauptung, dass eine nichteheliche Partnerschaft instabiler ist, als die einer ehelichen? Wie das Statistische Bundesamt ermittelte, kamen im Jahr 2005 gut 200.000 Kinder außerhalb einer Ehe zur Welt. Das waren 29 % aller in Deutschland lebendgeborenen Kinder, Tendenz steigend.

Inwiefern, wird Streit der unehelichen Eltern mehr auf den Rücken der Kinder ausgetragen, als bei ehelich Geborenen?

Sie geben als Angelegenheiten erheblicher Bedeutung Schul- und Ortswechsel, Operationen, etc. an. Worin liegt der Unterschied dieser Probleme der Eltern, zwischen ehelich Geborenen und unehelich Geborenen? Oder gehen Sie davon aus, dass die Mutter nach der Scheidung, sowieso, das alleinige Sorgerecht erhalten wird?

Das ein leiblicher Vater, vom gesundheitlichen Zustand seines Kindes nicht informiert wird, ohne Einwilligung der Mutter nicht informiert werden darf, halten Sie für normal?

Woher nimmt der Gesetzgeber sich das Recht, zu der Behauptung, eine Mutter diene grundsätzlich dem Wohle des Kindes, jedoch nicht der Vater? BGB § 1626a in Verbindung mit BGB § 1680.

Wollen Sie behaupten, dass 100 000 Kinder, die jährlich den Kontakt zu einem Elternteil verlieren, nicht zu beachtende Einzelfälle sind?

Außer das Sie sich für BGB § 1626a einsetzen, machen Sie keinen konstruktiven Vorschlag, um dem Wohle des Kindes gerecht zu werden und wie Sie in Zukunft den Umgang mit beiden Elternteilen fördern wollen, oder liegt Ihnen, wie Sie bereits weiter oben erkennen ließen, nichts an einem Umgang der Kinder mit den Vätern?

Für die von Ihnen aufgestellten Behauptungen, wäre ich um die Nennung der Studien und Quellen sehr dankbar.

Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen

René
Berlin, den 06.12.07

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Frage zum Thema Familie
01.07.2009
Von:
Uta

Sehr geehrte Frau Falk,
stimmt es, dass Hartz-IV-Empfänger vom Kindergeld nichts sehen, weil es als Einkommen angerechnet wird?

Außerdem wollte ich Ihnen meine Anerkennung aussprechen, dass Sie als Bundestagsabgeordnete gemeinsam mit Kollegen aller Fraktionen in einer Resolution die stärkere Beachtung der Glaubens- und Gewissensfreiheit in der Außen- und Entwicklungspolitik gefordert haben.
Bleiben Sie und Ihre Kollegen bitte an dem Thema dran.
Viele Grüße
Uta
Antwort von Ilse Elisabeth Falk
bisher keineEmpfehlungen
07.07.2009
Ilse Elisabeth Falk
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 2. Juli 2009 und Ihre Anerkennung für das Positionspapier des Gebetsfrühstückskreises zur Religions-, Glaubens- und Gewissensfreiheit. Bei der Vorstellung des Papiers am 1.7.2009 haben wir betont, dass in der nächsten Legislaturperiode verstärkt darauf hingearbeitet werden muss, dass Glaubens- und Gewissensfreiheit Bestandteil guter Regierungsführung ist und eine stärkere Beachtung in der Außen- und Entwicklungspolitik finden muss.

Was Ihre Frage zum Verhältnis Kindergeld / SGB II-Leistungen für Kinder betrifft: Es ist tatsächlich so, dass Eltern, die für sich und ihre Kinder SGB II-Leistungen beziehen, nicht noch zusätzlich Kindergeld erhalten. Das Kindergeld gilt als Einkommen der Eltern und wird auf den Kinder-Regelsatz angerechnet. Dabei liegen die Regelsätze für Kinder im SGB II deutlich höher als das Kindergeld: Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 164 Euro monatlich, für das dritte Kind 170 Euro und ab dem vierten Kind 195 Euro monatlich. Die Regelsätze im SGB II betragen monatlich für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 215 Euro, ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 251 Euro, ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 281 Euro.

Eltern, die SGB II-Leistungen beziehen und Eltern, die für ihre Kinder Kinderzuschlag beziehen, erhalten darüber hinaus noch ein sogenanntes "Schulstarterpaket" von 100 Euro pro Jahr und schulpflichtigem Kind.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Falk MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Falk,

ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 24. Februar 2009 auf meine Frage vom 20. Februar 2009.

Wieviele der bisher auf den bekannt gewordenen Sperrlisten anderer Länder stehenden Server befinden sich in einem der 95 von Ihnen genannten Länder?

Wieviele der bisher auf den bekannt gewordenen Sperrlisten anderer Länder stehenden Server befinden sich in Europa oder den USA?

Sind Sie der Meinung, dass es - beispielsweise - in all den afrikanischen Staaten eine ausreichende IT-Infrastruktur gibt, um den angeblichen existierenden millionenschweren Massenmarkt zu gewähleisten?

Gemäß einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP ( blog.odem.org hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon, in welchen Ländern Kinderpornographie nicht unter Strafe steht, keine Kenntnis davon, wieviele Server in Ländern stehen, in denen Kinderpornographie nicht unter Strafe steht, keine wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Verbreitung von Kinderpornographie, keine Sperrlisten anderer Länder untersucht und keine detaillierte Einschätzung über den kommerziellen Markt für Kinderpornographie in Deutschland. Basiert das Gesetz zur Sperrung von Seiten mit kinderpornographishen Inhalten Ihrer Meinung nach auf ausreichender Recherche?

Mit freundlichen Grüßen,


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Frage zum Thema Familie
07.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Falk,

ich bedanke mich für Ihre NICHTANTWORT, was mich nur in meiner Vermutung bestätigt, dass Ihre Argumente jeder Realität entbehren und mich jetzt auch nicht verwundert, dass Sie immer nur über die Landesliste in den Bundestag eingezogen sind.

Können Sie wenigstens, nicht sorgeberechtigten Vätern, Gründe nennen, warum es aus familienpolischer Sicht, im Interesse der betroffenen Kinder und deren Väter, sinnvoll ist, bei der kommenden Bundestagswahl für Ihre Partei, zu stimmen. Als Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion müssten Sie dazu in der Lage sein.

Mit freundlichen Grüssen

René

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