Ilse Aigner (CSU)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Ilse Aigner
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Elektrotechnikerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesministerin für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz
Wohnort
-
Wahlkreis
Starnberg , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
54,0%
Landeslistenplatz
4, Bayern
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(...) In das Erbgut von Tieren auf eine so massive Weise wie durch das Klonen einzugreifen, stellt in meinen Augen ein neue Qualität des Eingriffs in die Schöpfung dar. Denn mit dem Klonen von Tieren erreichen wir eine Stufe, von wo aus es nicht mehr weit ist zu ähnlichen Eingriffen beim Menschen. Um dem vorzubeugen, brauchen wir eine prinzipielle Grenzziehung für den Eingriff in die Natur. (...)
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
20.08.2009
Von:

Guten Tag Frau Aigner,

seit längerer Zeit wurde immer wieder in den Nachrichten gezeigt, daß viele Lebensmittel keinen natürlichen Ursprung mehr haben. Die Grundstoffe werden im Labor hergestellt. Daraus werden dann Wurstwaren und Käsesorten, Fische und Meeresfrüchte hergestellt. Also irgendwie war das schon reichlich ekelig. Nicht einmal die Scampi sahen den echten ähnlich, sollen aber angeblich geschmeckt haben. Das ist schon eine Unverschämtheit, synthetische Lebensmittel zu verkaufen, ohne daß das den Verbrauchern mitgeteilt wird. Gleiches gilt auch für Gammelfleisch.

Was werden Sie KONKRET !!! gagegen tun, dass wir Menschen wegen der Profitgier vieler Lebensmittelproduzenten vergiftet werden.

Im "Wilden Westen" wurden Brunnenvergifter gehängt. Heutzutage schein nichtmal der Verbraucherschutz etwas zum Schutz der Verbraucher zu unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen

R.
Antwort von Ilse Aigner
2Empfehlungen
24.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Frage.

Bei den bekannt gewordenen Fleischskandalen der vergangenen Jahre hat es meines Wissens erhebliche Geldbußen und Freiheitsstrafen für die Verantwortlichen gegeben. Doch warne ich davor, Hersteller, die beispielsweise Analogkäse benutzen, mit Gammelfleisch, Brunnenvergiftern oder überhaupt mit der Unterstellung, man wolle den Verbraucher vergiften, in Verbindung zu bringen. Ihre Wortwahl in diesem Zusammenhang missbillige ich.

Was ich an den Herstellern kritisiere, ist die Tatsache, dass man den Verpackungen nur schwer entnehmen kann, dass hier Imitate Anwendung gefunden haben. Ich meine, die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf, zu erfahren, was in den Produkten enthalten ist. Nur so können sie sich bewusst für oder gegen ein Produkt entscheiden. Ich habe die Hersteller aufgefordert, hier zugunsten der Wahlfreiheit ihrer Kunden für Klarheit und Transparenz zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Aigner MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
21.08.2009
Von:

Sehr geehrte Bundesministerin Aigner!

Nach der jüngsten Studie der GP Forschungsgruppe sind ca. 45 Prozent der durch die großen Auskunfteien (Schufa etc.) übermittelten Daten fehlerhaft. (Quelle s.u.)

1. Frage: Welche Maßnahmen planen Sie zur Abhilfe dieses Missstandes?

Die Ergebnisse implizieren folgende Maßnahmen:

  • getrennte Speicherung von Personen-, Vertrags- und Zahlungsdaten
  • zentrales Kredit- und Darlehensregister
  • Verbot der Speicherung und Auswertung mit der Bonität nicht zusammenhängender Personenmerkmale (z.B. Hautfarbe, Wohngegend u.ä.m.)
  • einfacher Zugang des Bürgers zu SEINEN Bonitätsdaten
  • Offenlegung der Scoring-Algorithmen
  • Auskunft als Empfehlung je Vertragsart; der Anbieter erfährt nur: Vertrag empfohlen oder nicht empfohlen
  • Bonitätsereignisse nur durch titulierte Forderungen
  • Begrenzung der Auskunftsrate (Vertragsart je Zeiteinheit)

Betrachten Sie dies bitte vor dem Hintergrund der 2002 erhobenen Vorstudie mit ähnlichen Ergebnissen. Beide von Ihrem Haus erhobenen Studien legten gravierende Mängel der Scoringprozesse offen.

2. Werden Sie sich für weitere Regelungen zum Schutz sozial schwacher Verbraucher vor Verschuldung einsetzen? z.B.:

  • Verbot der Kreditvergabe ohne angemess. Bonitätsprüfung
  • Verbot erzwung. Kreditversicherungen
  • Girokonteneröffnung per se als Guthabenkonten
  • Kreditbeschränkungen für Verbraucher von unter 26 Jahren
  • Dispokredite / Kreditkarten nur auf Antrag des Kundens
  • umfass. Berücksichtigung der Erkenntnisse der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften über Verbraucherverhalten
  • Ausweitung des Desouvrierungszwangs

3. Welche Maßnahmen werden Sie zur Stärkung der Verbraucherrechte bei elektronischen Zahlungsverfahren anregen?

Mit freundlichen Grüßen!



Quellen:
Studie der GP Forschungsgruppe:
www.bmelv.de

www.sueddeutsche.de
www.tagesschau.de
u.a.m.
Antwort von Ilse Aigner
bisher keineEmpfehlungen
16.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Zu Ihrer ersten Frage:

Der Bericht der GP Forschungsgruppe "Überprüfung von bei Auskunfteien gespeicherten Verbraucherdaten" kommt zu dem Ergebnis, dass Auskunfteien Verbraucherdaten oft fehlerhaft speichern und den Betroffenen unzureichende Auskünfte erteilen. Damit bestätigt der Bericht die Notwendigkeit des Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Das Gesetz regelt, welche Daten in das Scoring insbesondere zur Bewertung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers einfließen dürfen. Die im Scoring genutzten Daten müssen unter Zugrundelegung eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens nachweisbar für die Prognose erheblich sein. Für die Berechnung des Scorewerts dürfen nicht ausschließlich Anschriftendaten genutzt werden. Im Gesetz wird klargestellt, dass nur solche Daten im Scoring verwendet werden dürfen, die auch einzeln von der Auskunftei übermittelt bzw. bei der Entscheidung verwendet werden dürften. Das schließt eine Verwendung von sog. besonderen Arten personenbezogener Daten, wie z.B. die rassische oder ethnische Herkunft und die Gesundheit, regelmäßig aus.

Daneben wird die Transparenz des Scoring und der auf sie gestützten Entscheidungen erhöht. Die Auskunftei und grundsätzlich auch der Vertragspartner des Verbrauchers sind verpflichtet, dem Verbraucher auf Anfrage das Ergebnis des Scoring und die Grundzüge der Berechnung mitzuteilen. Dem Betroffenen ist auch Auskunft über die Bedeutung seines Scorewerts zu erteilen, insbesondere auf welche Vorhersage sich der Scorewert bezieht und welche Skala der Scorewerte besteht. Bei negativen Entscheidungen, die auf Grundlage eines automatisierten Verfahrens getroffen werden, müssen dem Betroffenen die wesentlichen Gründe nicht nur mitgeteilt, sondern auch erläutert werden.

Zu Ihrer zweiten Frage:

Im Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie werden die Kreditinstitute dazu verpflichtet, vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers zu prüfen. Grundlage hierfür können Auskünfte des Verbrauchers und erforderlichenfalls Auskünfte von Kreditauskunfteien sein. Die Koppelung eines Kreditangebots mit einer Restschuldversicherung wird im Gesetz nicht verboten. Die Kosten für die Versicherung müssen aber in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden, es sei denn, der Abschluss der Versicherung ist keine Voraussetzung für die Kreditvergabe oder für die Kreditvergabe zu den vorgesehenen Vertragsbedingungen. Die Beweislast dafür, dass der Kreditgeber eine Restschuldversicherung zum Darlehensabschluss nicht verlangt hat, wird auf den Kreditgeber verlagert.

Mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes wird erstmalig ein Recht auf ein sog. Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages. Mit diesem pfändungsfreien Betrag kann der Schuldner seine Geldgeschäfte bargeldlos abwickeln. Im Ergebnis bleibt die Funktionsfähigkeit des Girokontos - in Form eines Guthabenkontos - für den Schuldner damit erhalten. Nach bisher geltendem Recht führt die Pfändung eines Bankkontos dazu, dass es vollständig blockiert ist.

Zu Ihrer dritten Frage:

Elektronische Zahlungsverfahren werden im o.g. Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie und des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz umfassend neu geregelt. Die zugrunde liegende Zahlungsdiensterichtlinie soll einen EU-weiten Binnenmarkt für unbare Zahlungen (Überweisung, Zahlungskarte, Lastschrift) schaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
22.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

warum darf mit Hilfe von Mehrwertdiensten (z.B. 0900 Nummern) anonym abkassiert werden? Diese Nummern sind in keinem Telefonbuch oder sonst wo verzeichnet. Warum werden die Telefonanbieter nicht verpflichtet, solche Nummern nur an Gewerbetreibende zu vergeben und z.B. auf einer Internetseite mit Impressum zu veröffentlichen?
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus!
Antwort von Ilse Aigner
bisher keineEmpfehlungen
22.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Frage.

Schon nach geltendem Recht ist es unzulässig, über solche Nummern "anonym abzukassieren". Die Nummern sind bereits heute in einem Verzeichnis der Bundesnetzagentur verzeichnet. Auf der Seite bo2005.regtp.de kann man sich bei Eingabe einer 0900er Nummer anzeigen lassen, wer hinter der Nummer steht. Die Bundesnetzagentur hat auch die Befugnis, eine 0900er Nummer zu sperren, wenn ihr ein Missbrauch bekannt wird. Über die Seite www.bundesnetzagentur.de kann ein Missbrauch an die Bundesnetzagentur gemeldet werden.

Mit mehreren Änderungen des Telekommunikationsgesetzes wurde der Schutz der Verbraucher vor Missbrauch im Telefonbereich bereits wesentlich verbessert. So können Kunden von Telefondienstanbietern z. B. gem. § 45i Telekommunikationsgesetz (TKG) Rechnungen innerhalb einer Frist von acht Wochen beanstanden. Die Unternehmen sind dann verpflichtet, im Laufe weiterer acht Wochen einen Einzelverbindungsnachweis gem. § 45e TKG aufzustellen. Dieser kann Ihnen als Nachweis dienen, dass Sie keine Mehrwertdienste in Anspruch genommen haben. Außerdem wird die Rechnung für den Mehrwertdienst nicht mehr von Ihrem Telefonanbieter eingezogen, wenn Sie den Rechnungsposten eines anderen Anbieters beanstanden.

Auch den Schutz vor unlauterer Telefonwerbung haben wir in dieser Wahlperiode wesentlich verbessert, indem nun bei einem unerlaubten Werbeanruf ein Bußgeld verhängt werden kann. Gleiches gilt, wenn bei einem Werbeanruf die Rufnummer nicht angezeigt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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Frage zum Thema Landwirtschaft
26.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,

danke für die Information, dass Sie Herrn Site geantwortet haben.

Die TV-Dokumentation, die Herr Site meinte ist hier:

veg-tv.info

zum Download veröffentlicht.

So man sich der Wähler ein Bild machen, um was es geht.

Hatte die Einstellung der Export-Zahlungen etwas mit unseren Hinweisen und der Datenlage in den Ordnern zu tun, die Sie erwähnten?

Sonst lese ich eigentlich nur eine Reihe von Absichtserklärungen, die das Problem nicht gelöst haben.

Unbeantwortet bleibt auch genau diese Frage:

Woher kommen die 3 Millionen "Geisterrinder" pro Jahr, welche hier:

eur-lex.europa.eu

im Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes genannt sind?

"Entsorgt" man gar unliebsame BSE-Verdachsttiere über solche "Fernreisen" und Seewege?

Haben Sie z.B. eine schlüßige Erklärung für die unübersehbare Häufung von BSE-Fällen im Küstenbereich und Grenzregionen?

Hier Frankreich: vetolavie.chez-alice.fr

Hier Deutschland: helmuth-meixner.homepage.t-online.de (mit herzlichem Dank für das Copyright)

Wie wollen Sie solche Zustände den Wählern erklären?

MfG


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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
26.08.2009
Von:

Ehrenwerte Frau Aigner,

schön, dass Sie immer noch solche Aussagen treffen:

Zitat:
"Bei den bekannt gewordenen Fleischskandalen der vergangenen Jahre hat es meines Wissens erhebliche Geldbußen und Freiheitsstrafen für die Verantwortlichen gegeben."
aus: www.abgeordnetenwatch.de

Allerdings stellt sich dann die Frage:
Warum gewähren Behörden und diverse Verbraucherschutzminister, wie Ihre ehrenwerten
Vorgänger/innen Künast, Trittin und Seehofer, Personen die nachweislich Rinder ohne den gesetzlich vorgeschriebenen BSE-Test www.spiegel.de geschlachtet haben STRAFFREIHEIT?

Warum "erfindet" die Bamberger Justiz sogar Geisterparagraphen, wie etwa den §74 TierSchG, um die politisch dafür Verantwortlichen nicht strafrechtlich verfolgen zu müssen?

(siehe hierzu: www.abgeordnetenwatch.de )

MfG
R.
Antwort von Ilse Aigner
1Empfehlung
27.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

ich verstehe nicht, was Sie von mir wollen.

Wenn Sie Fragen hinsichtlich der Entscheidungen meiner Amtsvorgänger haben, dann wenden Sie sich doch bitte gleich an diese.

Und beim besten Willen kann ich mich nicht um das Bamberger Justizgeschehen kümmern.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
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