Holger Haibach (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Holger Haibach
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Verwaltungsangestellter
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hochtaunus
Landeslistenplatz
18, Hessen
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(...) Die Frage einer möglichen Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei Arzneimitteln sollte daher nicht isoliert, sondern vielmehr im Rahmen einer umfassenden Diskussion über die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegenden Produkte insgesamt erörtert werden. Dabei ist zu bedenken, dass eine Absenkung von einzelnen Produkten zu teilweise ganz erheblichen Steuerausfällen führen würde. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
12.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Haibach,

sehr freuen würde ich mich über eine Erklärung ihrerseits bezüglich des Paintball-Verbotes. Welche ernsthaften Bedenken löst dieser Sport bei ihnen aus und warum denken sie und einige ihrer Kollegen, durch das Verbot einer Sportart, Vorfälle wie den Amoklauf in Winnenden verhindern zu können?

Meiner Meinung nach gibt es keinen Grund für ein solches Verbot. Ich selber betreibe diese Sportart seit längerem und weiß aus Erfahrung, dass es durchaus nicht ungefährlich ist Paintball zu spielen. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber allen unter 18jährigen die Ausübung verboten. Verständlicherweise.

Dass es schwache Persönlichkeiten gibt, die Paintball (oder zB sogenannte Baller-Spiele) spielen und dabei den Bezug zur Realität verlieren ist wahrscheinlich Fakt. Dass es aber umso mehr Personen gibt, die eine solche Aktivität sehr schätzen und wissen, was sie tun, ist ebenso Fakt.

Ich persönlich komme nicht zu dem Schluss, dass ein Paintballverbot einen potenziellen Amokläufer davon abhält, seinen Plan in die Tat umzusetzen. Genausowenig glaube ich, dass das Paintball-Spielen ein Individuum zu einem potenziellen Amokläufer macht.
Ich denke, dass Perspektivlosigkeit, das soziale Umfeld und die persönliche Verfassung die hauptsächlichen Faktoren sind, weswegen sich ein Individuum zu einer solchen Tat entschließt.

Ich fände es sehr bedauerlich, wenn ein solches Verbot tatsächlich in die Tat umgesetzt würde. Bedauerlich wäre es auch, wenn man sich in Fällen wie Winnenden nicht endlich mit den wahren Ursachen auseinander setzt und nicht versucht zB Perpektivlosigkeit zu bekämpfen. Man sollte Probleme da zu lösen versuchen, wo sie entstehen und nicht da, wo sie sich abzeichnen.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Holger Haibach
8Empfehlungen
15.05.2009
Holger Haibach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Diskussionüber ein möliches Paintball-Verbot. Nach mir vorliegenden Informationen wird es voraussichtlich nicht zu einem Verbot des Spiels kommen, da die Koalitionsfraktion sich dagegen entscheiden wollen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach
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Frage zum Thema Senioren
14.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Haibach,

in letzter Zeit hört man, dass geplant ist, ein Gesetz zu erlassen, das eine eventuelle Rentenkürzung verbietet. Das klingt beim ersten Hinhören erfreulich für die Rentner. Es sagt jedoch nichts darüber aus, ob es auch weiterhin Rentenerhöhungen geben wird und in welchem Rhytmus das geschehen würde. Dass es auch Gegenstimmen dazu gibt, zeigen die unsäglichen Äußerungen des Herrn Sarrazin. Er setzt Rentner und Hartz IV - Empfänger auf eine Stufe und ist der Ansicht, dass beide Gruppen zuviel Geld empfangen würden. Er glaubt, dass Rentner die ihr gesamtes Arbeitleben lang treu und brav einbezahlt haben, nur eine Grundversorgung erhalten dürften. Jemand der sein Jahressalaer in Millionenhöhe erhält, will wissen, mit wieviel eine Renterfamilie auszukommen hat. Ich will gegenüber Politikern nicht die alte Leier anstimmen, dass Rentner schließlich Wähler sind ( man beachte den drohenden Unterton ). Nein, in erster Linie sind Rentner Menschen, die die Früchte Ihrer Arbeit geniessen wollen. Sie haben auch ein Recht dazu.
Bitte erläutern Sie mir Ihre Meinung zu dieser Angelegenheit und wie Ihre Einstellung dazu im Bundestag Eingang findet. Für Ihre Bemühungen vorab vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Holger Haibach
9Empfehlungen
20.05.2009
Holger Haibach
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Sie sprechen in der Tat ein wichtiges, wenngleich auch schwieriges Thema an. Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass die Renten auch zukünftig steigen müssen, um die Lebenshaltungskosten etc. für die Rentner in Deutschland ausreichend zu decken. Ich glaube aber kaum, dass sich die Höhe der Renten bzw. zukünftige Rentenerhöhungen heute schon in einem Gesetz festlegen lassen. Die jeweiligen Erhöhungen müssen nach meiner Auffassung im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erfolgen und sollten sich auch ein Stückweit an den Lohnentwicklungen orientieren. Dies bedeutet aber auch, dass es in einer schlechten wirtschaftlichen Lage auch wieder "Null-Runden" geben kann, wenn die Wirtschaft, wie in diesem Jahr, schrumpft und nicht mehr wächst. Da die Renten aus den Beiträgen der jetzigen Arbeitnehmer bezahlt werden, müssen sich die Renten auch an dem Beitragsaufkommen orientieren. Dies gebietet jede volkswirtschaftliche Vernunft und sollte frei von Emotionen betrachtet werden. Ich halte nichts davon, hier "Drohgebärden" aufzubauen und Rentner und Arbeitnehmer gegeneinander auszuspielen. Eine solche Politik lehne ich entschieden ab. Rentner haben nach meiner Auffassung einen Anspruch auf eine angemessene Rentenhöhe, wenn sie ihr Leben lang gearbeitet haben. Viele Hartz-IV-Empfänger sind unverschuldet in diese Lage geraten. Man sollte nicht versuchen, auf dem Rücken dieser Menschen Scheingefechte auszutragen und den sozialen Frieden zu gefährden, wie in dies manchen Äußerungen zuletzt leider vorgekommen ist.

Was die Äußerungen des Herrn Sarrazin angeht, so halte ich diese in der gesamten Debatte für wenig hilfreich. Provokationen und Beschimpfungen einzelner Gruppen sind kaum geeignet, eine sinnvolle Debatte über sozialpolitische Themen zu führen. Solche Äußerungen und Meinungen unterstütze ich jedenfalls nicht.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Äußerungen meine Positionen erläutert haben.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Haibach,

meine Fragen an sie lauten:

1. Warum wird der Bundespräsident nicht vom Volk gewählt?

Da viele CDU-Politiker in diesem Forum eine ziemlich standardisierte Antwort geben, möchte ich hier noch einige Sachverhalte hinzufügen:
Auf einer gestrigen Pressekonferenz hat Bundeskanzlerin Merkel davon gesprochen, dass eine Direktwahl des Bundespräsidenten den "deutschen Staatsaufbau massiv verändern" und "eine Machtverschiebung von Kanzler zu Präsident" herbeiführen würde.

2. Wieso denn?

Die Aufgaben des Bundespräsidenten sind im Grundgesetz ganz klar festgelegt; sie würden sich auch gar nicht ändern, sofern der Bundespräsident nur vom Volk gewählt werden würde und seine Kompetenzen gleich bleiben. Denn wenn selbst der wiedergewählte Bundespräsident Horst Köhler eine Direktwahl öffentlich fordert, scheint dies doch im Bereich des Möglichen zu liegen. Außerdem hätte dies nur Vorteile, weil dann der Bundespräsident durch das Volk legitimiert wäre, so wie sie und alle anderen Bundestagsabgeordneten.

Weiterhin finde ich die Zusammensetzung dieser sogenannten "Bundesversammlung" undemokratisch.
Diese setzt sich zur Hälfte aus Vertretern des Bundestages zusammen und zur Hälfe aus Bürgern, die von den Länderparlamenten entsandt werden., wie sie mit Sicherheit wissen.
Bei der Wahl letzten Samstag wurde z.B. Sven Fischer von Ihrer Partei zur Wahl in die Bundesversammlung geschickt.

3. Was macht die Stimme dieser Sportgröße denn wertvoller als die eines jeden anderen Bürgers? Weil sie eine Prominente ist?

Tut mir sehr leid, aber die Tatsache von meiner dritten Frage hat etwas vom alten preußischen Drei-Klassen-Wahlrecht.

Ich bitte sie meine Argumente bei der Begründung Ihrer Antwort zu berücksichtigen und warte gespannt auf diese

Vielen Dank
Antwort von Holger Haibach
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03.06.2009
Holger Haibach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Der Bundespräsident/die Bundespräsidentin wird nicht vom Volk gewählt, weil das Grundgesetz in seiner gültigen Fassung dafür allein die Bundesversammlung vorsieht. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben dies bewusst so entschieden, weil sie den Bundespräsidenten/die Bundespräsidentin aus dem politischen Alltag und einem Wahlkampf heraus halten wollten. Sie wollten damit ganz bewusst ein Gegengewicht zu dem früheren Reichspräsidenten schaffen, der auch politische Funktionen wahrnehmen konnte. Der Bundespräsident/die Bundespräsidentin ist als Staatsoberhaupt vor allem für repräsentative Funktionen vorgesehen. Die Erfahrungen der letzten 60 Jahre haben diese Entscheidung nach meiner Auffassung sehr gut bestätigt, während der vom Volk gewählte Reichspräsident in der Weimarer Republik zunehmend zu einer Art "Ersatzkaiser" wurde, was so nicht vorgesehen war. Daher plädiere ich dafür, an der jetzigen Konstruktion festzuhalten. Es sei nur an den unseligen Art. 48 WRV errinnert, dem Reichspräsident ein Notverordnungsrecht zugestand, dass im Laufe der Jahr zu einem Regierungsinstrument wurde.

Ich kann auch nicht erkennen, dass die Bundesversammlung "undemokratisch" ist, denn sie setzt sich aus Mitgliedern des Bundestages und von den Landtagen gewählten Vertretern der Länder zusammen. Es handelt sich damit also auch um gewählte Personen. Wen die Landtage wählen ist, allein deren Sache. Darauf habe ich überhaupt keinen Einfluss und bin auch nicht berechtigt, die Auswahl der Personen zu kritisieren. Ich empfehle Ihnen daher, sich an Ihren Landtagsabgeordneten zu wenden und dort Ihre Kritik vorzutragen.

Ihr Vergleich zum Preußischen Drei-Klassen-Wahlrecht ( de.wikipedia.org ) hinkt doch sehr. Dieses Wahlsystem war ein reines Zensurwahlrecht und orientierte sich am Steueraufkommen des Wählers und hat überhaupt nichts mit der Wahl von Personen für die Bundesversammlung zu tun. Hier gilt nicht, wer wie viel verdient, sondern bei der Auswahl der Delegierten haben die Landtage andere Maßstäbe.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach
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Frage zum Thema Arbeit
04.06.2009
Von:

sehr geerter herr haibach

ich bin schülerin der 10.klasse und unser powilehrer gab uns auf, nachzufragen, welche verbindungen es zwischen parteien und verbänden gibt???wir müssen darüber einen vortrag halten und bitte sie darum mir möglichst schnell antwort zu geben.

danke für ihr verständnis,

Antwort von Holger Haibach
6Empfehlungen
05.06.2009
Holger Haibach
Sehr geehrte Frau Heidenreich,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Parteien und Verbände sind zwei grundsätzlich verschiedene Einrichtungen. Parteien wirken nach unserem Grundgesetz (Art. 21) an der politischen Willensbildung mit und tun dies vor allem durch die Arbeit in den Parlamenten (Bundestag, Landtage). Genauere Regelungen über den Aufbau von Parteien und ihre Funktionen finden Sie im Parteiengesetz.

Verbände dagegen sind Interessensvertreter bestimmter sozialer oder auch wirtschaftlicher Gruppierungen, die das Ziel haben, Dinge zu beeinflussen. So versuchen Verbände, durch Kontakte zu Parteien und Abgeordneten die Politik in ihrem Sinne zu beeinflussen. Daher gibt es auch direkte Kontakte zwischen Parteien und Verbänden. Dies ist legitim und auch notwendig, denn die Verbände bringen in politische Diskussionen und Prozesse ihren Sachverstand mit ein. Durch Gutachten und Stellungnahmen nehmen sie z. B. auch als Sachverständige bei Anhörungen in den Ausschüssen der Parlamente teil. Verbände gibt es in sehr vielen Lebens- und Wirtschaftsbereichen, denn sie spiegeln somit auch die Breite unserer gesellschaftlichen Aktivitäten wider. So existieren Verbände für die Vertretung von Wirtschaftsinteressen (Industrie, Arbeitgeber, Arbeitnehmer etc.), Umwelt oder für Entwicklungszusammenarbeit. Aufgrund der Vielfältigkeit der unterschiedlichen Verbände mit verschiedenen Zielsetzungen werden diese Einrichtungen auch überwiegend positiv als Vertreter von Interessengruppen angesehen. Dies macht auch eine Zusammenarbeit mit Parteien notwendig, damit die Verbände eine Politik in ihrem Sinne mit gestalten können.

Ich hoffe, Ihnen damit vorerst geholfen zu haben und wünsche Ihnen für Ihren Vortrag viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.06.2009
Von:

Hallo Herr Haibach,
Ich würde gerne mal Ihre meinung zu dem geplanten Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Gewaltspielen hören. Ich denke das es sinnvoller währe mehr auf den Jugendschutz zu achten, und auf die Eltern zu wirken das diese besagten spiele nichts im Kinderzimmer verloren haben. Ausserdem die Strafe für händler zu erhöhen welche diese Spiele an minderjährige vertreiben.
Wir sind keine Killer oder Verbrecher und wir sind keine Straftäter. Wie kann man als Regierung ein Gesetz planen mit dem wir "PC Gamer" zu Straftätern werden?
Antwort von Holger Haibach
7Empfehlungen
15.06.2009
Holger Haibach
Sehr geehrter Hr. ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Persönlich halte ich nichts von einem völligen Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Gewaltspielen. Was wir brauchen ist ein effektiver Jugendschutz beim Verkauf solcher Spiele. Zuwiderhandlungen sollten demnach streng geahndet werden, denn Spiele mit exzessiver Gewaltanwendung gehören nicht die Hände von Kindern. Auch Eltern tragen eine große Verantwortung und müssen dafür sorgen, dass ihre Kinder nicht in den Besitz solcher Spiele gelangen. Aber auch die Besitzer und Spieler solcher Gewaltspiele haben eine besondere Verantwortung. Wer absichtlich diese Spiele bei einer Tauschbörse anbietet und zum download zur Verfügung stellt, riskiert eben, dass Kinder sind solche Spiele auch herunterladen. Auch hier muss gelten: Im Internet haben solche Spiele nichts zu suchen!

Was die Spiele selbst angeht, so lehne ich diese für mich inhaltlich ab. Ich kann nicht erkennen, dass es eine besondere "Unterhaltung" sein soll, sich gegenseitig, wenn auch nur virtuell, zu töten. Da gibt es sicherlich eine Menge Spiele, die weniger aggressiv und gewalttätig sind und den Spieler genauso herausfordern. Die Spieler selbst sollten einmal darüber nachdenken, welchen Eindruck sie bei ihrer Umwelt hinterlassen, wenn sie ihre Freizeit mit dem virtuellen Töten von Personen oder sonstigen Gegnern verbringen. Ob man das als "Vergnügen" betrachtet, muss aber jeder Spieler für sich selbst entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach
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