Hermann-Josef Scharf (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Hermann-Josef Scharf
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Kaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Sankt Wendel
Landeslistenplatz
4, über Liste eingezogen, Saarland
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(...) Überprüfungen fließen in jeden neuen Haushalt ein. Doch das, was Sie eventuell als "unnütze" Ausgabe empfinden, das würde vielleicht Ihr Nachbar, der Arzt um die Ecke oder der Soldat in der nächsten Kaserne nicht missen wollen. Einschätzungen in dieser Hinsicht sind sehr subjektiv geprägt und deshalb lässt sich zusätzliches Geld für Schulen und Kindergärten nicht so einfach an anderer Stelle einsparen, wie man sich das vorstellt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
08.12.2006
Von:

Guten Tag, Herr Scharf!
Könnten Sie mir bitte erklären, wieso bei der Diskussion um die Amokläufe an unseren Schulen immer so aktionistisch gehandelt wird? Dieser Eindruck besteht zumindest bei mir.
Zu meiner Person: ich schreibe gerade mein Diplom in Physik, bin 28 Jahre alt und habe auch schon die Spiele gespielt, die in dieser Debatte immer wieder als "Killerspiele" bezeichnet, was ich als reißerisch und überzogen bezeichnen würde.
Erstaunlich finde ich auch die so einfach erscheinende Schlussfolgerung, nach der an den Amokläufen schuld wohl eindeutig und unzweifelhafterweise die "Ego-Shooter" (so würde ich das bezeichnen) sind. Wenn das alles wäre würden wir derartige Vorfälle mit erheblich höherer Frequenz erleben, Gott sei Dank, dass dies nicht so ist. Die sozialpolitische Debatte zu diesem Thema wird gar nicht geführt, obwohl diese dringend geboten wäre! Seit Jahren prangere ich in (zumindest für meinen Bekanntenkreis) nachvollziehbarer Art und Weise an, dass es einfach zuviele überforderte Eltern gibt. Anscheinend werden derartige öffentliche Diskussionen aber vermieden, um die Eltern nicht von der Wahl der eigenen Partei abzuhalten (mein Eindruck). Aber was immer geht, ist die Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte. Jetzt wird über ein Verbot von Videospielen mit gewalttätigem Inhalt gesprochen. Wer verbietet gewalttätige Filme, wer die daraus folgende Realsatire "Krieg"? Der Ansatz allein die Videospiele als Sündenbock hinzustellen mag zwar einfach und auch für den dümsten Bürger nachvollziehbar sein, jedoch erscheit mir das analog zur Symptombehandlung eine Arztes zu sein, der eben sich die Behandlung der Grunderkrankung nicht zutraut, für unsinnig hält oder andere Grunde für diese Art der Therapie hat. Als Patient fühlt man sich dabei nicht wohl.
Und warum werden immer mehr Grundrechte eingeschränkt, wenngleich bei ausreichender personeller Besetzung z.B. der Polizei die gesetzlichen Grundlage völlig ausreichend wäre?
Antwort von Hermann-Josef Scharf
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26.01.2007
Hermann-Josef Scharf
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Meinung zur Debatte rund um ein Verbot von so genannten Killerspielen.

Ich kann Ihren Einwand verstehen, dass die Diskussion über ein Verbot von gewaltverherrlichenden Spielen zu manchen Zeiten aktionistisch wirkt. Aber dazu muss ich anmerken, dass in vielen Bereichen des Lebens erst über einschneidende Maßnahmen nachgedacht wird, wenn etwas Schlimmes passiert ist. Dies kann zwar kritisiert werden, doch gegen alle Eventualitäten kann sich kein Mensch und auch kein Staat – auch nicht durch blinde Regulierungswut – absichern.

Gegen Ihren Einwand des Aktionismus spricht allerdings, dass sich die große Koalition durchaus Ihrer Verantwortung bezüglich dieser Thematik bewusst war und dies schon im Koalitionsvertrag vom 18. November 2005 niedergeschrieben hat. Der Jugendschutz ist somit nicht erst durch die Ereignisse des Jahres 2006 auf die politische Agenda gesetzt wurden.

Der Koalitionsvertrag legt zu dem Thema des Kinder- und Jugendschutzes beispielsweise folgende Zielsetzungen fest:

  • "Die aktuellen Regelungen sind angesichts der rasanten Entwicklungen im Bereich der Neuen Medien noch nicht ausreichend, um den wachsenden Gefährdungen junger Menschen auf dem Mediensektor wirksam entgegenzutreten." (S. 52)
  • "Altersgrenzen für die Freigabe von Filmen und Spielen / Alterskennzeichnung von Computerspielen" (S. 52)
  • "Verbot von Killerspielen" (S. 52)

Es ist sicherlich richtig, dass "Killerspiele" nie der alleinige Auslöser eines Amoklaufs sein können. Meiner Meinung nach stellen gewaltverherrlichende Computer- und Videospiele aber eine Variable dar, die einen Menschen hin zu einem Amoklauf motivieren können. Ich finde es daher richtig, wenn die politischen Entscheidungsträger über Wege nachdenken, wie die Verbreitung von gewaltverherrlichende Computer- und Videospiele eingedämmt werden kann.

Ich stimme Ihnen zu, dass auch eine Debatte über die Pflichten der Eltern geführt werden muss. Ein Verbot von Killerspielen wird nur dann erfolgreich sein, wenn auch die Medienkompetenz von Eltern, Lehrern und dem sozialen Umfeld der Kinder und Jugendlichen gestärkt wird. Diese Bezugspersonen müssen in der Lage sein, den Medienkonsum der Kinder zu beurteilen und daraus Konsequenzen zu ziehen.

Erfolgreich kann aus meiner Sicht nur ein Bündel von Maßnahmen sein, aber dazu gehört auch ein Verbot von Killerspielen. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass die Simulation des massenhaften Tötens von Menschen zu Alltag vieler Kinder und Jugendlicher gehört. Dies ist mit der Werteordnung unseres Staates nicht zu vereinbaren.

Ich bin mir durchaus bewusst, dass ein Verbot nicht einfach zu erreichen sein wird. Ich bin allerdings optimistisch, dass in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, sinnvolle Lösungen in Bezug auf diese Thematik gefunden werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann-Josef Scharf
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Frage zum Thema Arbeit
08.12.2006
Von:

Das Saarland bildet mit der Westpfalz seit vielen Jahren ein Übungsgebiet, in dem seit Jahrzehnten ausländische (hauptsächlich US-amerikanische) und deutsche Kampfjets unter Höllengetöse ganzjährig von früh bis spät die Bevölkerung bei Kriegsspielen terrorisieren. Die Lärmwerte liegen jenseits von gut und böse und sind nur deshalb nicht strafbar, weil man geschickterweise keine Lärmgrenzwerte für militärischen Fluglärm in Gesetze und Vorschriften gegossen hat. Kinder weinen vor Schreck und Schmerz, wenn solch eine Mordmaschine über den Kinderwagen donnert, sie können weder mittags noch abends ihren Schlaf ungestört halten, die Erwachsenen werden ebenfalls krank, und der Tourismus in der Region wird sabotiert. Das Militär redet sich mit angeblichen Bündnisverpflichtungen und NATO-Verträgen heraus, sagt aber nicht, dass man diese kündigen und abändern kann. Die Politik (vor allem die rheinland-pfälzische Lokalpolitik) schwärmt mit unbelegten und weit übertriebenen Zahlen vom angeblichen Wirtschaftsfaktor US-Airforce. Ist Ihnen das bequeme Üben insbesondere ausländischer Militärs über unserer dicht besiedelten Heimat auch schützenswerter als die Gesundheit und Lebensqualität der Bürger sowie der Wirtschaft der Region? Wenn nicht, was tun Sie für die Bürger in dieser Sache?
Antwort von Hermann-Josef Scharf
3Empfehlungen
26.01.2007
Hermann-Josef Scharf
Sehr geehrter Herr ,

die Problematik des Fluglärms ist ein immer aktuelles Thema und natürlich aus Sicht der Betroffenen eine große Belastung.

Das bisher geltende Gesetz zum Schutz vor Fluglärm stammt aus dem Jahr 1971 und da es in der Zwischenzeit kaum angepasst wurde, kann es als veraltet eingestuft werden. Die Bundesregierung ist sich der Wichtigkeit dieser Thematik bewusst und hat am 2. Februar 2006 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dem Thema nach aktuellen Kenntnissen der Lärmforschung gerecht wird. Es wird dabei eindeutig auf den Mangel hingewiesen, dass die bisherigen Lärmschutzzonen – auch im militärischen Bereich – kaum über die Flugplätze hinausreichen und somit ein wirksamer Schutz der Bevölkerung nicht möglich ist.

Das Gesetz wurde am 14.12.2006 mit der Mehrheit der Stimmen der CDU/CSU und SPD angenommen. Die Regelungen versprechen Verbesserungen in mehreren Bereichen und können folgendermaßen zusammengefasst werden:

  • die Verbesserung des Schutzes von Fluglärm in der Umgebung von größeren zivilen und militärischen Flugplätzen
  • Ausweitung der Lärmschutzbereiche
  • Einrichtung einer Nacht-Schutzzone
  • Ansprüche der betroffenen Bürger auf passiven Schallschutz
  • vorsorgende Konfliktvermeidung bei zukünftigen Siedlungsprojekten
  • bessere Information der Bürger bei fluglärmrelevanten Entscheidungen.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass das aktuelle Maßnahmenpaket kontinuierlich angepasst werden muss, um einen bestmöglichen Schutz der Bevölkerung vor den Belastungen von Fluglärm zu ermöglichen.

Ich möchte allerdings auch darauf hinweisen, dass ein kompletter Verzicht auf militärische Flüge nicht in unserem Interesse sein kann. Sollten in Zukunft trotz der neuen Regelungen beträchtliche Störungen auftreten kann ich Ihnen dazu raten, die zuständigen Behörden über Ihre Erfahrungen zu informieren und damit dafür zu sorgen, dass das vorhandene Gesetz zum Schutz vor Fluglärm auch weiterhin an den Bedürfnissen der Bürger – in Abstimmung mit den betroffenen Flugplätzen – angepasst bzw. aktualisiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann-Josef Scharf
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Frage zum Thema Umwelt
30.01.2007
Von:
Fey

Sehr geehrter Herr Scharf,

Ihre Antwort an Herrn Marzen habe ich mit großem Interesse gelesen, und ich muss Ihnen als Auch-Saarländer, der in St. Wendel arbeitet und in Bexbach wohnt, leider sagen, dass mich Ihre Argumentation keinesfalls zufrieden stellt.

Im novellierten Fluglärmgesetz, welches übrigens von Interessenvertretern der Fraport AG entscheidend mitgestaltet wurde, findet sich keine einzige echte Schutzmaßnahme wieder, wie sie von der Bevölkerung in zahlreichen Petitionen gefordert wurde. Die Bevölkerung im Saarland ist dem unerträglichen und nutzlosen Fluglärm weiterhin schutzlos ausgeliefert. Ein kompletter Verzicht auf militärischen Flugbetrieb werden wir wohl in der Tat nicht erleben, dafür bringen sich Menschen wohl viel zu gerne gegenseitig um. Wir sollten es aber in absehbarer Zeit erleben, dass eine so dicht besiedelte Region wie das Saarland nicht mehr jeden stundenlang dem Fluglärm aller möglicher NATO-Partner, allen voran die USAFE-Geschwader aus Spangdahlem, ausgeliefert ist. Hinzu kommt die Lärm- und Abgasbelastung durch die Ramstein-Airbase, von der ein eheblicher Teil des Saarlandes mit betroffen ist. In der betroffenen Region leben ca. 2 Millionen Menschen, die endlich einen wirksamen Schutz gegen den Lärmterror brauchen. Die ersten Menschen sind schon wegen des Fluglärms in andere Bundesländer weggezogen, fragen sie mal im saarländischen Innenministerium nach. Gerade das können wir in einer Zeit der Abwanderung nun gar nicht gebrauchen. Genau so wenig, wie ein dauerdröhnendes Lärmreservat über unseren Köpfen, das nur gut für ausländisches Militär ist, nicht aber für uns Menschen, die darin leben, arbeiten und ebenfalls ein Recht auf eine (er)lebenswerte Umwelt haben.

Was werden sie künftig unternehmen, um dieses Problem zu lösen?

Mit freundlichem Gruß

Fey
Antwort von Hermann-Josef Scharf
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31.01.2007
Hermann-Josef Scharf
Sehr geehrter Herr Fey,

ich kann Ihre Kritik an der Novellierung des Fluglärmgesetzes nicht nachvollziehen. Die Große Koalition hat ein 35 Jahre altes Gesetz auf Basis neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse der Lärmforschung novelliert. Ich denke, dass dieses Gesetz ein Erfolg ist. Vor dem in Kraft treten eines Gesetzes über die Wirksamkeit dieser Regelungen zu urteilen, stellt für mich keine sachliche Argumentation dar. Es wird sicherlich nicht wieder 35 Jahre dauern, bis die Regelungen des aktuellen Gesetzes an neue Erkenntnisse angepasst werden. Ich plädiere dafür, die Wirksamkeit der neuen Regelungen zu beobachten und mit genügend Zeitabstand zu beurteilen.

Die Lärmgrenzwerte für Flugplätze werden im Vergleich zu den Werten des alten Gesetzes von 1971 deutlich abgesenkt. Diese liegen jetzt wesentlich unter den Orientierungswerten für den Schallschutz anderer Verkehrsträger. Die bislang vorgeschriebene Lärmschutzzone wird auf zwei Tag- und eine Nachtschutzzone ausgeweitet. Weiter wird eine Außenwohnbereichsentschädigung für Anwohner von Flugplätzen neu eingeführt. Auch wird eine Verschärfung des Berechnungsverfahrens gegenüber der bisher vorgeschriebenen Berücksichtigung der Realverteilung festgelegt. Das neue Fluglärmgesetz berücksichtigt zudem die Schallschutzwerte, die sich in der Gerichtspraxis der vergangenen Jahre im Rahmen von luftrechtlichen Zulassungsverfahren durchgesetzt haben.

Die Koalitionsfraktionen haben in den Verhandlungen der vergangenen Monate erreicht, dass der im Februar 2006 eingebrachte Gesetzentwurf in einer ganzen Reihe von Punkten noch zu Gunsten der Lärmbetroffenen verändert wurde: So wurden das Wesentlichkeitskriterium für den Ausbaufall am Rande der Nachtschutz- bzw. Tagschutzzone 1 auf 2 dB herabgesetzt; der Geltungsbereich des Fluglärmgesetzes auf alle Flughäfen mit Linien- und Pauschalreiseverkehr ausgeweitet; die Siedlungsentwicklung in den Lärmschutzzonen auf ein vernünftiges Maß begrenzt; die Erstattungsverfahren für Lärmschutzaufwendungen der Lärmbetroffenen vereinfacht und verkürzt; der Bestand von freiwilligen Vereinbarungen zum Lärmschutz gesichert; die Schallschutzwerte definitiv als Grenzwerte festgeschrieben; grundsätzlich die dreifache Standartabweichung bei der Berechnung von Lärmschutzzonen vorgeschrieben, und abgesichert, dass bei Genehmigungen insbesondere für sensible Bevölkerungsgruppen auch aktive Schallschutzmaßnahmen mit abgewogen werden müssen. Durch die Einführung der Pegelwerte als echte Grenzwerte sind die zeit- und nervenaufreibenden lärmmedizinischen Gutachten im Rahmen von luftrechtlichen Zulassungsverfahren nicht mehr erforderlich. Andererseits können lärmmedizinische Gutachten, die sich speziellen Problemen widmen, auch weiterhin in solche Verfahren eingeführt werden.

Das verabschiedete Gesetz trägt wesentlich zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm bei. Es erhöht die Rechtssicherheit im Rahmen von Zulassungs- und Genehmigungsverfahren und gibt den Flughafenbetreibern Planungssicherheit.

Lassen Sie mich noch anmerken, dass im Gesetzgebungsverfahren alle betroffenen Parteien gehört werden. Gerade den Petitionen der Bürger wird von Seiten des Gesetzgebers eine hohe Aufmerksamkeit entgegengebracht. Doch genauso sind die Belange der Flughafenbetreiber oder auch des Militärs zu berücksichtigen. Der Einschätzung, dass die aktuellen gesetzlichen Regelungen maßgeblich durch Mitarbeiter der Fraport AG gestaltet wurden, kann ich mich nicht anschließen.

Wie schon Herrn Marzen, kann ich Ihnen raten, die zuständigen Behörden über Ihre Erfahrungen vor Ort zu informieren. Ich kann Ihnen versichern, dass die Anliegen der Bürger sehr ernst genommen werden und in die bürgerfreundliche Anpassung geltender Regelungen einfließen.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann-Josef Scharf, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
31.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Scharf,

sicherlich ist es zu begrüßen, dass das Fluglärmgesetz novelliert wird im Sinne eines bessern Schutzes der Menschen am Boden. Nur ist es für den militärischen Fluglärm ein zahnloser Tiger. Militärs (auch die US-Truppen, die hier über denkbar ungeeignetem Gebiet üben) dürfen so lange und so laut fliegen wie sie wollen. Es gibt keinerlei Lärmbeschränkungen, und alle anderen Beschränkungen haben einen eingebauten Weg sie zu umgehen. Flüge müssen bloß als "notwendig" deklariert werden.

Weiterhin berücksichtigt das Fluglärmgesetz egal in welcher Fassung nur den Fluglärm in unmittelbarer Umgebung von Flughäfen. Alleine die US-Airforce in der Übungszpne TRA LAUTER verseucht mit ihren Übungsflügen ein Gebiet, das deutlich über das gesamte Saarland hinaus geht! Die dort lebende Bevölkerung ist schutzlos.

Dass es gegen militärischen Fluglärm und besonders gegen militärischen Fluglärm von Ausländern, die weitaus besser geeignete Übungsgebiete zu Hause haben, keinen Schutz gibt, ist ein Skandal. Sowohl die Gesundheit der Bürger als auch die wirtschaftliche Entwicklung des Naturparks Saar-Hunsrück zählen nichts. Hauptsache, Ausländer können hier bequem Krieg spielen und von hier aus bequem Kriege führen.

Wie werden Sie den ca. 2 Millionen Bürgern im Saarland helfen, diesen unnötigen militärischen Lärm loszuwerden?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hermann-Josef Scharf
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08.05.2007
Hermann-Josef Scharf
Sehr geehrter Herr ,

Ihr Engagement in Bezug auf die Fluglärmproblematik im Saarland ist mir bekannt und ich finde es wichtig, dass sich Bürger bei wahrgenommenen Beeinträchtigungen für Veränderungen einsetzen.

Ich kann aber Ihrer indirekten Forderung nach einer kompletten Abschaffung von militärischen Übungsflügen – auch befreundeter Nationen – nicht zustimmen. Auf der einen Seite muss die Bevölkerung geschützt werden und auf der anderen Seite muss der Bundeswehr und unseren Verbündeten Übungsflüge gestattet werden. Wie bei vielen aufeinander treffenden Interessenlagen, müssen Kompromisse gefunden werden. Ich finde, die Anpassung des Fluglärmgesetzes ist in dieser Hinsicht ein wichtiger Schritt und die Auswirkungen sollten nicht vorab als "zahnlos" abgekanzelt werden.

Über die Regelungen für militärische Flüge werde ich mich bei den zuständigen Stellen sachkundig machen. Auch wenn ich kein Verteidigungsexperte bin, muss ich Ihnen widersprechen, dass es keinerlei Einschränkungen für militärische Flüge gibt. Wie ich schon in meiner bisherigen Antwort zu diesem Thema angeführt habe, kann ich Ihnen dazu raten, die zuständigen Behörden über Ihre Erfahrungen zu informieren und damit dafür zu sorgen, dass das vorhandene Gesetz zum Schutz vor Fluglärm auch weiterhin an den Bedürfnissen der Bürger – in Abstimmung mit den betroffenen Flugplätzen – angepasst bzw. aktualisiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann-Josef Scharf, MdB
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Frage zum Thema Tornado-Einsatz
20.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Scharf,

wie alle Kriege hat der Afghanistan-Krieg seine eigene Dynamik entwickelt und ist wieder ein Stück weniger beherrschbar geworden. Mit der Geiselnahme und Erpressung im Irak ist die Bundesregierung nun steuerbar, die vernünftigste Aktion "Rückzug aus Afghanistan" ist nicht mehr möglich ohne das Gesicht zu verlieren und Erpressern nachzugeben. Eine übliche Verhärtung der Fronten bei militärischen Konflikten.

So wird auch der Tornado-Einsatz weitere Eskalationen bringen. Um das vorherzusagen muss man kein Hellseher sein. Es ist eine Binsenweisheit, dass Politiker keine Kriege beherrschen können. Nicht mal Militärs können das. Das liegt in der Natur des Krieges.

Geben Sie mir Recht, dass der Afghanistan-Krieg eskaliert ist? Was werden Sie tun, um eine weitere Eskalation zu vermeiden? Oder ist Ihrer Meinung nach die Eskalation notwendig und wünschenswert?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hermann-Josef Scharf
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08.05.2007
Hermann-Josef Scharf
Sehr geehrter Herr ,

ich gehe davon aus, dass Sie sich an unseren Briefwechsel zur Lage in Afghanistan noch erinnern werden.

Ihre hier geäußerten Suggestivfragen sind zwar sehr plakativ, aber bringen uns in der Thematik keinen Schritt weiter. Der von Ihnen mehrfach geforderte Rückzug aus Afghanistan ist auch weiterhin keine Option für mich. Das Wort "Eskalation" ist in diesem Zusammenhang auch nicht weiterführend. Die internationale Staatengemeinschaft ist in Afghanistan mit Problemen konfrontiert, die sich in manchen Regionen auch zuspitzen, aber ich bin auch weiterhin der Meinung, dass wir uns diesen Problemen stellen müssen.

Wie mir meine saarländische Kollegin im Bundestag Anette Hübinger mitgeteilt hat, führte die Arbeitsgruppe Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der CDU/CSU-Fraktion 2006 eine Expertenanhörung zur Lage in und den Perspektiven für Afghanistan durch. Gemeinsam mit Vertretern der zuständigen Ministerien, der Stiftungen und der Nichtregierungsorganisationen hat die Arbeitsgruppe darüber beraten, wie die bessere Verzahnung der Sicherheitspolitik und der Wiederaufbauhilfe in Afghanistan konkret bewerkstelligt werden kann.

Es war einstimmige Meinung und dieser Einschätzung schließe ich mich an, dass die Sicherheitspolitik und die internationalen Entwicklungszusammenarbeit sich gegenseitig bedingen und die Probleme des Landes nur durch die Kombination dieser Strategien gelöst werden können.

Trotz vieler Erfolge unserer deutschen Entwicklungszusammenarbeit hat sich die Sicherheitslage und Lebenssituation in Afghanistan insgesamt leider wieder verschlechtert. Dies hängt vor allem mit dem mangelnden Erfolg bei der Bekämpfung des Drogenanbaus, mit der grassierenden Korruption und dem noch lange nicht gelungenen Aufbau eines effizienten Staatswesens – vor allen in den Provinzen – zusammen.

Daher ist es aus meiner Sicht von entscheidender Bedeutung, die Diskussion über die Verlängerung und die Ausgestaltung des Bundeswehr-Einsatzes mit den zentralen Fragen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan zu verknüpfen.

Wir müssen neue Ansätze finden, um die Drogenproblematik in den Griff zu bekommen. Die bisherigen, konventionellen Ansätze können nicht die richtigen sein, denn die Drogenproduk-tion in Afghanistan befindet sich auf Rekord-Höhe und bedient 92 Prozent des Weltmarktes. Der Erlös dieser Produktion finanziert und fördert auch mafiöse Strukturen, Kriminalität, den Taliban-Guerillakrieg, den islamistischen Terrorismus und die grassierende Korruption. Die Drogenindustrie behindert somit den Aufbau tragfähiger staatlicher Strukturen, die für den Erfolg der Demokratie und Marktwirtschaft in Afghanistan so wichtig sind. Die Drogenproblematik ist derartig schwierig, dass selbst über so kostspielige Lösungen nachgedacht werden muss, den Drogenbauern staatlicherseits ihre Drogenproduktion abzukaufen, wenn sie die Produktion nach und nach einstellen. Somit können die noch kostspieligeren negativen Auswirkungen der Drogen Wirtschaft eingedämmt werden. Zudem muss die internationale Hilfe neue Wirtschafts- und Handelszweige, wie im Rohstoff-Sektor fördern und ihre Entfaltung durch Infrastrukturmaßnahmen unterstützen.

Die internationale Entwicklungspolitik muss außerdem außerhalb Kabuls flächendeckender und für die Bevölkerung sichtbarer werden. Kabul wird von den Afghanen als europäische Hauptstadt wahrgenommen und Präsident Karsai als ihr Bürgermeister. Die Erfolge der Entwicklungszusammenarbeit machen sich auf dem Lande kaum bemerkbar. Dieses Manko steigert die Unzufriedenheit mit der demokratisch gewählten Zentralregierung und stärkt die Sympathie für alle gegenläufigen Kräfte. Die internationale Entwicklungszusammenarbeit muss daher dezentralisiert werden und nicht für, sondern mit der afghanischen Staatsautorität koordiniert werden, um ihr Ansehen zu erhöhen. Dazu gehört auch ein stärkerer Kapazitätsaufbau für die Verwaltungen in den Provinzen. Die internationale Entwicklungszusammenarbeit sollte zudem stärker lokale Fachkräfte in ihre Arbeitintegrieren und den Dialog mit der lokalen Bevölkerung intensivieren.

Eine Überarbeitung des Sicherheitssektors ist ebenso nötig: Über die Verstärkung und flächendeckende Anwendung des Konzeptes der "Provincial Reconstruction Teams" (PRT) ist ernsthaft nachzudenken. Die Fachleute betonten auch die Notwendigkeit des Ausbaus der deutschen Polizeikräfte-Ausbildung. Sie genießt in Afghanistan einen sehr guten Ruf, bleibt aber in der derzeitigen Größenordnung ein Tropfen auf dem heißen Stein. Eine erfolgreiche Polizeiarbeit kann aber auch nur dann von Erfolg gekrönt werden, wenn ein leistungsfähiger Justizapparat dahinter steht. Hier müssen wir die internationalen Anstrengungen erhöhen, etwa bei der Ausbildung von Richtern und Justizbeamten.

Auch über das Zusammenwirken mit den anderen internationalen Gebern muss ernsthaft gesprochen werden. Insbesondere wurden wir darauf hingewiesen, dass das unangepasste Auftreten einiger ausländischer Soldaten und Sicherheitskräfte das Ansehen der Mehrheit der ausländischen Sicherheits- und Entwicklungskräfte schmälert und somit einer erfolgreichen Entwicklungszusammenarbeit im Wege steht. Internationalen Organisationen wird zudem vorgeworfen, durch ihre falsche Mittelvergabe zur Korruption beizutragen. Hier ist zwischen den internationalen Gebern auf eine konsequentere Korruptionsbekämpfung bzw. -Vermeidung hinzuarbeiten.

Wie Sie an den dargestellten Herausforderungen sehen, ist die Lage in Afghanistan nicht so eindimensional zu beurteilen, wie Sie es bisher darzustellen versuchen. Wie ich Ihnen schon mitgeteilt habe, verfolgt die deutsche Bundesregierung einen vernetzten, zivil-militärischen Ansatz und hat bereits eine Diskussion angestoßen, wie die Strategie zur Stabilisierung der Lage in Afghanistan weiter entwickelt werden sollte. Dabei muss es um einen politischen Gesamtansatz gehen, der den zivilen Wiederaufbau und die zivil-militärische Kooperation nach dem Vorbild der Regionalen Wiederaufbauteams (PRTs) im Norden verstärkt. Für diesen Ansatz hat die Bundesregierung viel Zustimmung von unseren Verbündeten erhalten.

Ich trete dafür ein, genau diesen Weg weiterzugehen und vertrete diese Meinung auch gerne in diesem öffentlichen Forum.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann-Josef Scharf, MdB
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