Hermann Gröhe (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Hermann Gröhe
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Neuss I
Ergebnis
47,7%
Landeslistenplatz
20, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Bürgerrechte
12.09.2005
Von:
-

Hätte eine Frage. Wie steht die Union zum Bundesweiten Volksentscheid. Bis jetzt hat keine Partei dazu Stellung genommen ausser die neuen Linken.
Wie die neuen Linken dazu stehen wissen wir alle. Bis jetzt waren und sind alle Parteien die im Bundestag sind gegen solch einen Entscheid. Warum? Angst vor dem Bürger.
Antwort von Hermann Gröhe
bisher keineEmpfehlungen
13.09.2005
Sehr geehrter Herr von ,

haben Sie Dank für Ihr gestriges eMail-Schreiben.

Gerne beantworte ich Ihre Frage nach der Haltung der Union zu Volksentscheiden.

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Bundesrepublik Deutschland als reprä­sentative, parlamentarische Demokratie verfasst. Das Grundgesetz hat damit die Grundlage für die erste stabile und erfolg­reiche Demokratie in der deutschen Geschichte geschaffen. Daran halten wir fest. Eine Änderung des Grundgesetzes zur Einführung ple­biszitärer Elemente auf Bundesebene streben CDU und CSU deshalb nicht an.

Wir sind der Auffassung, dass sich Volksinitiative, Volksbegehren und Volksabstim­mung auf der für den Bürger über­schaubaren kommunalen und auf der Landes­ebene be­währt haben. Hier sind sie auszubauen. Sie eignen sich jedoch nicht für die komplexeren Ver­hältnisse auf der Bundesebene.

Plebiszitäre Formen der Staatswillensbildung stellen gegenüber dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren kein Mehr an Demokratie dar. Gegenüber der Notwendigkeit zur Reduzierung komplexer Sachfragen auf Ja-Nein-Alternativen im Plebiszit bietet das parla­mentarische Gesetzgebungsverfahren ein größeres Maß an Verfahrensrationalität, Inte­ressenausgleich und Gelegenheit zum Kompromiss. Außerdem stellt es die nach Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz notwendige Mitwirkung der Bundesländer an der Gesetzgebung si­cher, die bei nationalen Plebisziten fehlt.

Darüber hinaus haben die meisten Befürworter von Volksabstimmungen große Probleme damit, die Frage zu beantworten, wie sie sich dazu stellten, wenn solche Volksabstimmungen Mehrheiten z. B. für die Todesstrafe oder die Abschaffung des Asylrechts brächten.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe MdB
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Frage zum Thema Familie
13.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Gröhe,

ich habe das Wahlprogramm der CDU gelesen und habe eine konkrete Frage zum Thema Kindergrundfreibetrag, auf die Sie mir hoffentlich auch eine ebenso konkrete Antwort geben können.

In Ihrem Wahlprogramm heißt es auf Seite 25:

„Im Zusammenhang mit der Einführung des Kindergrundfreibetrages ist unter Berücksichtigung des Kinderbonus eine Auswirkung auf das Kindergeld zu prüfen.“

Was ist damit gemeint?
Antwort von Hermann Gröhe
bisher keineEmpfehlungen
13.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre neuerliche Frage zum Thema Kinderfreibetrag. Bei einem Wahlsieg will die Union die Erziehungsleistung von Eltern in den Sozialversicherungen durch den Kinderbonus und im Steuerrecht durch die höheren Freibeträge höher bewerten. CDU und CSU werden daher nicht nur – wie ich Ihnen mit meinem heutigen eMail-Schreiben darlegte – den Kinderfreibetrag auf 8.000 Euro erhöhen, sondern auch ab 1. Januar 2007 für neugeborene Kinder einen Kinderbonus von monatlich 50 Euro pro Kind als Beitragsermäßigung in der Rentenversicherung einführen. Der Kinderbonus in der Rente wird durch die Abschaffung der Eigenheimzulage finanziert.

Aufgrund der desaströsen Haushaltslage, die Rot-Grün zu verantworten hat, werden wir nichts unternehmen, wofür die Finanzierung nicht sichergestellt ist. Die von Ihnen zitierte Formulierung aus unserem Regierungsprogramm bedeutet, dass zum späteren Zeitpunkt gegebenenfalls auch eine Erhöhung des Kindergeldes selbst angestrebt wird, soweit dies finanzierbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe MdB
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Frage zum Thema Steuern
16.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Gröhe!

Ich möchte meine Wahlentscheidung nicht nur vom Thema Steuer abhängig machen, jedoch bin ich als Familienvater auf jeden Euro angewiesen und möchte nun wissen was ich zukünftig nach Ihrem CDU-Steuermodell an Steuern zu zahlen habe! Ich verdiene ca. 44000 Euro Brutto im Jahr. Ich bin verheiratet und wir haben 3 Kinder für die wir Kindergeld bekommen. Mein Weg zur Arbeit beträgt 50 KM (einfache Strecke). Was zahle ich zukünftig an Steuern?

Für eine Rückantwort wäre ich sehr sehr dankbar!

Schönen Gruß aus Grevenbroich

Antwort von Hermann Gröhe
bisher keineEmpfehlungen
20.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihr eMail-Schreiben vom 17. September 2005. Leider hat mich Ihre Anfrage erst nach der Bundestagswahl erreicht. Dennoch möchte ich Ihnen gerne antworten.

Da Sie nur von Ihrem Einkommen sprechen, gehe ich davon aus, dass Sie der alleinige Verdiener in Ihrer Familie sind. Bei den von Ihnen genannten Daten müssten Sie nach dem Steuer-Modell der Union keine Einkommenssteuer bezahlen. Sie erhielten für jedes Familienmitglied je 8.000 € Grundfreibetrag sowie pauschale Abzüge (Werbungskosten, Pauschbeträge, beschränkt abziehbare Sonderausgaben) schätzungsweise in Höhe von mindestens 6.200 €.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe MdB
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