Hermann Gröhe (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Hermann Gröhe
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
25.02.1961
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, CDU-Generalsekretär
Wohnort
Neuss
Wahlkreis
Neuss I
Ergebnis
47,8%
Landeslistenplatz
13, Nordrhein-Westfalen
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(...) Das gilt selbstverständlich auch für den Antrag auf Staatshilfen zugunsten der Adam Opel GmbH, der am 8. Februar 2010 gestellt worden ist. (...) Ich werde im Rahmen meiner politischen Tätigkeit Staatshilfen nur dann unterstützen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfür erfüllt sind und die Unterstützung zur Sicherung von Arbeitsplätzen erforderlich ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Gröhe,

vielen Dank für Ihre Antwort. Kurze Anmerkung: ich habe nicht die Situation in Ungarn mit der in Deutschland verglichen, sondern nur nach der Glaubwürdigkeit von Herrn Wulff gefragt. Der Bundespräsident hat zwar für seinen Anruf um Entschuldigung gebeten, was nach seiner Aussage auch akzeptiert worden ist. Zu befürchten ist aber, dass er bei der Darstellung des Inhalts des Anrufs, Verhinderung oder Aufschub der Veröffentlichung, wieder gelogen haben könnte. Nach Aussage der Bildzeitung ist das so. Ich frage Sie deshalb, ob Sie es nicht auch für wünschenswert bzw. sogar notendig halten, dass der Inhalt des Mailboxeintrags veröffentlicht wird. Wenn Herr Wulff eine Veröffentlichung nicht will, könnte er dann nicht eine Vertrauensperson, z.B. einen Bischof, einschalten und bitten die Aufzeichnung anzuhören, zu bewerten und damit für Klarheit zu sorgen? Bleibt hier nicht sonst ein sehr schaler Geschmack zurück?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hermann Gröhe
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13.01.2012
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

soweit Sie sich in Ihrer neuerlichen Anfrage vom 5. Januar dafür aussprechen, die Aussagen von Bundespräsident Christian Wulff auf der Mailbox des Chefredakteurs der Bild-Zeitung, Kai Diekmann, zu veröffentlichen, erlaube ich mir den Hinweis, dass zwischenzeitlich zumindest weite Teile des Inhalts dieser Mailboxnachricht von Christian Wulff in verschiedenen deutschen Medien nachzulesen waren, obwohl die Bild-Zeitung mitgeteilt hatte, eine entsprechende Veröffentlichung werde es nur mit Zustimmung des Bundespräsidenten geben. Auch dies gehört sicherlich zu den bemerkenswerten Vorgängen der letzten Wochen. Klar ist nach diesen auszugsweisen Veröffentlichungen und auch einer in der Bild-Zeitung am vergangenen Samstag veröffentlichten "Chronologie", dass Christian Wulff um Aufschub des geplanten Artikels bat und zugleich rechtliche Schritte androhte, was Schlüsse hinsichtlich einer über die Verschiebung hinausgehenden Absicht jedenfalls möglich erscheinen lässt. Allerdings ist für mich entscheidend, dass Christian Wulff den Chefredakteur der Bild-Zeitung um Entschuldigung bat und dieser sie annahm - wobei später dennoch eine Übermittlung dieses Vorganges aus dem Bereich der Bild-Zeitung an andere Medien erfolgte. Darüber hinaus hat sich der Bundespräsident auch in der Öffentlichkeit für diesen Vorgang entschuldigt, da er mit seinem eigenen Amtsverständnis nicht vereinbar sei. Mit diesem offenen Eingeständnis eines Fehlers und der Bitte um Entschuldigung hat der Bundespräsident meines Erachtens eine Grundlage dafür gelegt, durch seine zukünftige Arbeit Vertrauen zurück zu gewinnen.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Gröhe,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Allerdings frage Ich mich trotzdem, WARUM soll man Herrn Wulff noch eine dritte, vierte, fünfte Chance geben?

Als normaler Bürger z. B. würde der Staatsanwalt auch nicht nach einer zweiten, dritten ... Chance fragen, wenn Ich mit Hilfe eines anonymen Checks gegen das Geldwäschegesetz verstoße.

Beleg: Herr Klaus Kocks entdrösselt den Privatkredit von Herrn Wulff und beleuchtet den Einsatz eines anonymen Checks (welcher auch von Ihrem Parteikollegen Herrn Hinze bestätigt wurde):

www.zdf.de

Als normaler Bürger bekomme Ich keinen rollierenden Geldmarktkredit, der normalerweise nur zwischen Banken gegeben wird. Der geldwerte Vorteil den Herr Wulff gegenüber einem normalen Bürger hatte betrug nach seriösen Berechnungen zwischen 80.000 und 150.000 Euro? Warum soll man einem Menschen der Vorteilsnahme im Amt betreibt endlos viele Chance geben?

Beleg: Finanzexperte Udo Reifner berechnete Herrn Wulffs Kredit in Relation zu einem normalen Hypothekendarlehen und gab darüber in der Sendung Maybritt Illner Auskunft:
www.zdf.de

Vielleicht können Sie das noch erleutern!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hermann Gröhe
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23.01.2012
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage zur Diskussion um unseren Bundespräsidenten. Gerne habe ich mir die beiden ZDF-Videos angesehen, zu denen Sie mir Links übermittelt hatten.

Bezüglich der Ausführungen von Herrn Kocks ist mir insbesondere aufgefallen, wie oft dieser innerhalb weniger Minuten das Wort "Vermutung" benutzt bzw. seine Aussagen mit "Ich vermute, ..." beginnt. Herrn Kocks Spekulationen haben insofern aus meiner Sicht in keiner Weise zur Aufklärung etwaiger noch offener Fragen an unser Staatsoberhaupt beigetragen.

Zudem halte ich es für vollkommen unangemessen, das Verhalten des Bundespräsidenten als "trottelig" zu bezeichnen und zudem mit einer Formulierung wie "Wenn sie denn nun unbedingt im Bett von Frau Ferres übernachten müssen, ..." der Lächerlichkeit preisgeben zu wollen. Diese und viele weitere, oftmals gehässige Attacken sagen manches über die jeweils angreifende Person aus, nicht aber über unseren Bundespräsidenten. Zahlreiche Wortmeldungen in verschiedenen Gesprächsrunden der letzten Wochen waren aus meiner Sicht unangebracht und schlicht peinlich.

Vermutungen sind leider auch für die Ausführungen des zweiten ZDF-Videos kennzeichnend, das Sie mir zugemailt haben. Hinsichtlich Ihrer Vermutung, der Bundespräsident habe sich der "Vorteilsnahme im Amt" strafbar gemacht, darf ich darauf hinweisen: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird kein Ermittlungsverfahren gegen den Bundespräsidenten bzw. die BW-Bank einleiten, da ein Anfangsverdacht für Untreue oder Vorteilsnahme bzw. Vorteilsgewährung nicht ersichtlich ist. Insofern wäre ich mit entsprechenden Vorwürfen besonders vorsichtig.

Bundespräsident Wulff hat wiederholt Stellung zu allen an ihn herangetragenen Vorwürfen genommen. Deshalb gibt es aus meiner Sicht auch keinen nachvollziehbaren Grund für die Versuche zahlreicher Medien, die Diskussion der vorangegangenen Wochen auch weiterhin künstlich in die Länge zu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Gröhe,

haben sie selbst schon mal Vorteile genutzt, die ihnen nur wegen ihres Amtes als Abgeordneter eingeräumt wurden? Wenn ja, wann und wo?
Antwort von Hermann Gröhe
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10.02.2012
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 14. Januar, die ich mit Interesse gelesen habe. Gerne informiere ich Sie über verschiedene Leistungen, die mit den Aufgaben als Mitglied des Deutschen Bundestages verbunden sind.

Einige Beispiele: Artikel 48, Absatz 3 des Grundgesetzes sichert allen Bundestagsabgeordneten "das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel" zu, das auch ich in Anspruch nehme. Derzeit ist daher z. B. eine Netzkarte der Deutschen Bahn Bestandteil der Amtsausstattung aller Bundestagsabgeordneten.

Daneben nutze ich für meine dienstliche Reisetätigkeit die so genannte "Senator Card" der Lufthansa AG, die den Abgeordneten des Deutschen Bundestages von der Fluglinie in Abstimmung mit der Bundestagsverwaltung zur Verfügung gestellt wird. Mit Blick auf die "Senator Card" ist mir daran gelegen zu betonen, dass auch diese Karte ausschließlich dienstlich genutzt werden darf und auch die mit dieser Karte gesammelten Bonusmeilen nicht für private Reisen genutzt werden können. Zudem nutze ich gelegentlich die kostenfreie Fahrbereitschaft des Deutschen Bundestages, die alle Abgeordneten für Fahrten innerhalb des Berliner Stadtgebietes nutzen dürfen.

Auch müssen geldwerte Zuwendungen, die ein Mitglied des Bundestages als Gastgeschenk in Bezug auf sein Mandat erhält und deren materieller Wert 200 Euro nicht übersteigt, dem Bundestagspräsidenten weder angezeigt noch ausgehändigt werden. In anderen Fällen entscheidet der Bundestagspräsident im Benehmen mit dem Bundestagspräsidium über die Verwendung des angezeigten Gastgeschenks.

Neben diesem rechtlichen Überblick erlauben Sie noch einige Bemerkungen aus der politischen Praxis: Selbstverständlich nehme ich auch Einladungen zu Veranstaltungen etwa von Unternehmen und Institutionen aus meinem Wahlkreis oder aus meinen politischen Fachgebieten an, sofern Sie für die Wahrnehmung meiner Aufgaben als Wahlkreisabgeordneter oder Fachpolitiker für mich eine Bedeutung haben. Dies gehört - genauso wie das Bürgergespräch - zu meinen Aufgaben als Abgeordneter. Dass es hierbei auch zu angemessenen (und nicht übertriebenen) Bewirtungen kommen kann, dürfte sicherlich auch nach Ihrem Verständnis zur Lebenspraxis gehören. Ebenso, dass ich für Vorträge in meinem Wahlkreis oder anderenorts einmal ein Gastgeschenk erhalte (z. B. ein Buch oder eine Flasche Wein), dessen Zurückweisung unhöflich wäre.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen bin.


Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Finanzen
14.02.2012
Von:

Sie schreiben in ihrer Antwort vom 10.2. "dass ich für Vorträge in meinem Wahlkreis oder anderenorts einmal ein Gastgeschenk erhalte (z. B. ein Buch oder eine Flasche Wein), dessen Zurückweisung unhöflich wäre."
Ich kann gut verstehen, dass sie eine Zurückweisung das als unhöflich empfinden. Andere Beamte, wie z.B. Lehrer müssen aber auch so unhöflich reagieren, wenn sie etwas geschenkt bekommen. Da sie eine Ablehnung solch eines Geschenkes vermeiden, frage ich sie, ob es für Abgeordnete eine andere Regelung gibt als für andere Beamte. Wenn ja, welche?
Antwort von Hermann Gröhe
1Empfehlung
17.02.2012
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zu Gastgeschenken an Bundestagsabgeordnete. Zu Ihrer Frage, "ob es für Abgeordnete eine andere Regelung gibt als für andere Beamte", darf ich darauf hinweisen: Die Mitglieder des Deutschen Bundestages bekleiden als gewählte Volksvertreterinnen und -vertreter ein öffentliches Amt, sind aber keine Beamten.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.02.2012
Von:

Werter Herr Hermann Gröhe!

Mit Bedauern lese ich das bei der Aufstellung eines Kandidaten (in) die Linke zu den Beratungen der Parteispitzen nicht eingeladen ist.
Mit dieser Mißachtung wird der Wille von ca. 2 Mio Wähler der Linken ignoriert. Im Osten hat die Linke im Schnitt 20% der Wählerstimmen,

Können Sie mir den Grund sagen?

Viele Grüße
Antwort von Hermann Gröhe
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28.02.2012
Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 18. Februar 2012, in der es um die gemeinsame Nominierung von Joachim Gauck als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten durch CDU, CSU, SPD, Grüne und FDP ging.

Zu Recht hatte die Vorsitzende der CDU Deutschlands, Bundeskanzlerin Angela Merkel, die Führung der Linkspartei nicht zur gemeinsamen Suche nach einem Präsidentschaftskandidaten eingeladen. Es ist völlig legitim, zu derartigen Gesprächen jene Parteien einzuladen, bei denen eine Chance zur Verständigung angenommen werden kann. Der Linkspartei bleibt es selbstverständlich unbenommen, eine eigene Kandidatin oder einen eigenen Kandidaten zu nominieren und diese oder diesen mit ihrer dem Wählervotum entsprechenden Stärke in der Bundesversammlung zu unterstützen.

Die harte und völlig unangemessene Kritik der Linkspartei an dem Kandidaten Joachim Gauck zeigt, dass unsere Einschätzung im Hinblick auf die Positionierung der Linkspartei richtig war.

Im Übrigen will ich nicht verhehlen, dass ich es mir nicht vorstellen kann, gemeinsam mit der Linkspartei einen Kandidaten für unser Staatsoberhaupt vorzuschlagen, solange diese das DDR-Unrecht verharmlost, notwendige Distanz zu linksautonomer Gewalt vermissen lässt, Menschenschindern wie Kubas langjährigem Diktator Castro überschwänglich für sein Wirken dankt und weiterhin von Wegen zum Kommunismus träumt.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe
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