Hermann Gröhe (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Hermann Gröhe
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin
Wohnort
Neuss
Wahlkreis
Neuss I , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
47,8%
Landeslistenplatz
13, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die Bundesregierung hat in dieser Legislatur­periode Verein­fach­ungen auf den Weg gebracht, die die Wirtschaft um über sieben Milliarden Euro pro Jahr entlasten. (siehe auch: www.bundesregierung.de/buerokratieabbau )

Durch Vereinfachung soll aber weder die Qualität der Planung noch die Klarheit von Regelungen eingeschränkt werden. (...)
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Frage zum Thema Energieversorgung
27.07.2009
Von:

Wie stehen Sie zur weiteren Nutzung der Kernenergie ?
Antwort von Hermann Gröhe
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04.08.2009
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie Dank für Ihre erneute Anfrage nach meiner Meinung zur weiteren Nutzung der Kernenergie.

Bereits am 24. Juli 2009 hatte ich auf Ihre gleichlautende Anfrage vom 11. Juli 2009 über das Portal Abgeordnetenwatch, Rubrik Bundestagsabgeordnete, geantwortet.

Diesen Ausführungen habe ich nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
31.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gröhe,
eine Vereinfachung von Gesetzen ist sicher eine gute Sache, wenn sie nicht behördlicherseits ausgenutzt werden. So wurde die Möglichkeit geschaffen, vereinfachte Genehmigungsverfahren für Ortsumgehungen anzuwenden. Wenn der gesunde Menschenverstand einem aber sagt, daß durch einen Lückenschluss, hier die L361n Erftauenquerung, eine durchgehende überegionale Verbindung zwischen großen Stadtgebieten geschaffen wird, handelt es sich wohl um eine nicht sachgerechte Ausnutzung der gesetzlichen Möglichkeiten. Sehen Sie in diesen Fällen Bedarf, die gesetzlichen Grundlagen zu ändern?
MfG, H.
Antwort von Hermann Gröhe
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21.08.2009
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Frage vom 31. Juli 2009. Wegen der Urlaubszeit komme ich leider erst heute dazu, Ihnen zu antworten.

Zunächst grundsätzlich: Messbare und überprüfbare Vereinfachung für Unter­nehmen, Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung ist das Ziel von Büro­kratie­abbau und besserer Recht­setzung. Wir – Bundesregierung, Parlamentarierer und der Nationale Normen­kontrollrat – lassen uns dabei vor allem von der Frage leiten, wie der vom Bundes-Gesetzgeber gewollte Zweck (z.B. die Abwägung von Interessen bei der Planung einer Straße) mit möglichst geringem Aufwand erreicht werden kann. Die Bundesregierung hat in dieser Legislatur­periode Verein­fach­ungen auf den Weg gebracht, die die Wirtschaft um über sieben Milliarden Euro pro Jahr entlasten. (siehe auch: www.bundesregierung.de/buerokratieabbau )

Durch Vereinfachung soll aber weder die Qualität der Planung noch die Klarheit von Regelungen eingeschränkt werden. Regierung und Parlament prüfen deshalb regel­mäßig, ob eine Neuregelung tatsäch­lich ihren Zweck erfüllt. Immer häufiger gibt es im Bundesrecht auch sogenannte Evaluierungsklauseln, die die Bundes­regierung ausdrücklich dazu verpflichten, dem Bundestag zu berichten, ob die neue Regelung ihren Zweck erfüllt. Das führt dann durchaus auch zur erneuten Änderung von gesetzlichen Grundlagen.

Das von Ihnen angesprochen Beispiel scheint jedoch in aller erster Linie das Recht des Landes Nordrhein-Westfalen zu betreffen. Ich bitte Sie deswegen, sich unmittelbar an die zuständige Stelle in NRW zu wenden. Sie erreichen zum Beispiel den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Wilden­bruchplatz 1, 45888 Gelsenkirchen, per Mail unter: kontakt@strassen.nrw.de. Ob auf Landesebene gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wäre ggf. vom Landesgesetzgeber zu prüfen.

Mit den besten Grüßen

Ihr Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Rolle der Regionen und Kommunen
16.08.2009
Von:

1. Was war der Zweck der Berlin-Reise von Frau Kwasny? Falls diese mehreren Zwecken diente: Was war der vorrangige Zweck, der "Termin" mit dem Staatsminister Gröhe oder der Auftritt in Kerkelings Film?
2. Wieso wurde nur zu Beginn der Meldungen der "Termin" bei Gröhe erwähnt und dann nicht mehr? Hat er eventuell gar nicht stattgefunden?
3. Wenn das persönliche Gespräch mit Gröhe wichtig war: Warum hat Frau Kwasny dann nicht eine der regelmäßigen Wahlkreis-Bürgersprechstunden Gröhes wahrgenommen? Zudem wohnt Hermann Gröhe in Neuss, ist also auch zu Hause zu erreichen.
4. Wer ist für die Kosten der Berlinreise aufgekommen (Fahrt-/Flugkosten, Aufenthalt/Unterkunft)? Ist die Reise als Dienstreise abgerechnet oder vollständig privat bezahlt worden? Falls privat bezahlt: Wer fährt schon "privat" zu einem Termin mit einem Staatsminister nach Berlin?
5. Die CDU Grevenbroich hat inzwischen erklärt, das Wahlplakat mit Hape Kerkeling sei "kein CDU-Wahlplakat".
6. Warum informierte Frau Kwasny nicht den Stadtrat über das Ergebnis des "Termins" mit Ihnen in der Sitzung vom 13.08.09? Die RP/NGZ reagiert auf entsprechende Leserbriefe nicht.



Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hermann Gröhe
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27.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für ihre Mail vom 18. August dieses Jahres und bitte Verständnis dafür, dass ich erste heute dazu komme Ihnen zu antworten.

In der Tat hat am 9. Juni dieses Jahres ein intensiver Meinungsaustausch zwischen mir und der stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Grevenbroich, der CDU-Bürgermeisterkandidatin Ursula Kwasny im Kanzleramt stattgefunden. Wie das weitere "Berlin-Programm" von Frau Kwasny im Einzelnen aussah, entzieht sich meiner Kenntnis. Wohl wusste ich und entnahm es später detaillierter der Zeitung, dass es auch um den Film von Hape Kerkeling gehen würde, den Herr Bürgermeister Dr. Prümm als "unbezahlbare Standortwerbung für Grevenbroich" bezeichnet hat.

Über das Gespräch im Kanzleramt wurde eine Pressemeldung durch mein Bundestagsbüro am 10. Juni versandt, die ich dieser Antwort als Datei beifüge. Allerdings fand diese Meldung in der Tat nur einen sehr geringen Niederschlag in der Berichterstattung, die sich auf die "originellere" Begegnung mit Hape Kerkeling konzentrierte, wofür ich bei allem Bedauern ein gewisses Verständnis habe. In Ergänzung zu der Pressemeldung, die sich vor allem auf Fragen der Schulsanierung in Grevenbroich mit Mitteln des Konjunkturpakets II beschränkt, teile ich Ihnen gerne mit, dass ich mich erinnere, dass es in unserem Gespräch vor allem auch darum ging, ob eine rechtzeitige Grundgesetzänderung im Rahmen der Föderalismusreform II die Voraussetzungen dafür schafft, dass die Mittel dieses Programms auch außerhalb der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes etwa im Sportbereich eingesetzt werden können.

Zum Ort des Gespräches: Zunächst: Natürlich finden die meisten Gespräche zwischen mir und Frau Kwasny im Rhein-Kreis statt. Dies geschieht wegen der Länge der Gespräche allerdings nicht im Rahmen meiner Abgeordnetensprechstunde. Es ist in einer intensiven Zusammenarbeit aber durchaus nicht unüblich, sich wechselseitig am Arbeitsplatz zu besuchen. So konnte ich in Berlin bereits zahlreiche Gesprächspartner aus dem Rhein-Kreis Neuss empfangen.

Zu den Reisekosten von Frau Kwasny kann ich nur so viel mitteilen, dass weder der Bundestag noch das Bundeskanzleramt Kosten übernommen haben. Ich gehe auch nicht davon aus, dass die Stadt Grevenbroich die Reise bezahlt hat. Im übrigen reisen durchaus Privatpersonen - gerade auch Kandidaten - privat nach Berlin, um mich zu treffen.

Soweit es um die "Plakatfrage" geht, bitte ich Sie, die CDU Grevenbroich oder Frau Kwasny unmittelbar anzusprechen. Ich habe hier keine Kenntnisse.

Es entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis, in welcher Weise Frau Kwasny unser Gespräch "verwertet" hat, ob sie z.B. in Gremien des Rates oder der Fraktion berichtet hat oder ob es ihr primär um die eigene Meinungsbildung und Informationsgewinnung ging. Ich hatte jedenfalls den Eindruck, dass sie unseren Meinungsaustausch ertragreich fand. Dies gilt ganz sicher für mich selbst, war es mir doch gerade in der Anfangsphase der Umsetzung des Konjunkturpakets II wichtig, die örtliche Perspektive zu erfahren.

Fazit: Meine Begegnung mit Frau Kwasny hat erstens natürlich stattgefunden und war zweitens ein lohnender politischer Meinungsaustausch, der Ihre Verdächtigungen nicht verdient hat.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
03.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gröhe,

im Magazin Focus habe ich vor kurzem gelesen, dass die CSU-Landesgruppe innerhalb der Fraktionsgemeinschaft gewisse Privilegien hat, unter anderem ein Vetorecht.
Leider kann ich den Artikel auf der Focus-Seite hierzu nicht finden, habe aber auf einer anderen Seite auf die Schnelle etwas gelesen:
"...Die Christsozialen haben einen Sonderstatus im Bundestag: Der erste Stellvertreter des Unions- Fraktionsvorsitzenden ist ein CSU-Politiker. Außerdem besitzt die CSU bei bestimmten Fragen ein Veto-Recht. ..."
www.netzeitung.de

Ich würde nun gerne wissen ob die Landesgruppe aus NRW als größter CDU-Landesverband in Deutschland ähnliche Privilegien hat und falls nicht, wieso nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hermann Gröhe
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16.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Nachricht, die ich am 4. September 2009 über abgeordnetenwatch.de erhalten habe.

Es stimmt, dass die CSU-Landesgruppe innerhalb der Gesamtfraktion von CDU und CSU einen gewissen Sonderstatus innehat. Dieser hat seinen Grund in der Tatsache, dass sich hier nicht nur Abgeordnete ein und derselben Partei aus verschiedenen Bundesländern, sondern Abgeordnete zweier unterschiedlicher Parteien zu einer Fraktion zusammengeschlossen haben. Dieser Zusammenschluss richtet sich nach § 10 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ("Die Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen.")

Diese Besonderheit findet ihren Niederschlag in der "Vereinbarung über die Fortführung der Fraktionsgemeinschaft zwischen CDU und CSU", die zu Beginn jeder Wahlperiode beschlossen wird. In diesem Fraktionsvertrag finden sich nicht nur Vorschriften über die Verteilung von Fraktionsämtern und -funktionen. Es sind darin auch bestimmte Vorschriften enthalten, die bei Sachentscheidungen eine besondere gegenseitige Rücksichtnahme der Gruppen verlangen. Denn unabhängig davon, dass die Fraktion in der Praxis für ihre Entscheidungen zwar stets einen Konsens anstrebt, gilt hier das Mehrheitsprinzip.

Einen gewissen Obersatz für die gegenseitige Rücksichtnahme bildet die Nr. 10 Satz 2 des Fraktionsvertrages, der wie folgt lautet: "Grundsätzliche politische Entscheidungen der CDU/CSU-Fraktion erfolgen nur im Einvernehmen zwischen beiden Gruppen".

Dieser Satz findet im Hinblick auf die föderalen Traditionen der Unionsparteien in Nr. 9 b des Fraktionsvertrages noch eine weitere - allerdings sehr beschränkte - Ausformung. Hier heißt es: "Die CDU/CSU-Fraktion wird keine Grundgesetzänderung ermöglichen, der die CSU-Gruppe aus Gründen der Wahrung der Grundlagen des föderativen Staatsaufbaus widerspricht. Gleiches gilt für Gesetzgebungsvorhaben im Bereich der EU, die die verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Länder oder ihre wesentlichen Interessen berühren." Dies hat seinen Grund darin, dass die CSU - trotz bundespolitischen Anspruchs - eben nur in Bayern zur Wahl antritt und deshalb ein besonderes Verhältnis zu allen Fragen des Föderalismus in Deutschland hat.

Die Landesgruppe NRW ist zwar eine besonders große und aufgrund ihrer Abgeordnetenzahl auch gewichtige Landesgruppe innerhalb der CDU/CSU-Fraktion. Dennoch hat sie keinen der CSU-Landesgruppe vergleichbaren Status. Zwar bildet sie die größte CDU-Landesgruppe im Vergleich zu den anderen CDU-Landesgruppen. Ihre Mitglieder kommen aber - im Gegensatz zur CSU - nicht aus einer anderen Partei. Allerdings führt alleine schon ihr politisches Gewicht dazu, dass wesentliche Entscheidungen der Gesamtfraktion kaum gegen eine geschlossene Landesgruppe NRW getroffen werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Hermann Gröhe
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Ihre Frage an Hermann Gröhe
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