Herbert Frankenhauser (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Herbert Frankenhauser
Jahrgang
1945
Berufliche Qualifikation
Industriekaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
München-Ost
Landeslistenplatz
18, Bayern
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(...) Ich bin mir auch sicher, dass einige Politiker in unserem Land den Eindruck vermitteln, dass ihre geistigen Ergüsse nichts mit dem weltlichen oder den realen Problemen in unserem Lande zu tun haben. Ob diese Politiker den Quantenzustand des Geistes bereits erreicht haben und daher für viele Bürger nur schwer nachvollziehbare Positionen einnehmen liegt mir fern zu beurteilen. Das können die Bürger – zum Glück – zumindest bei Wahlen selbst entscheiden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

im aktuellen Waffengesetz Entwurf vom 22.11.07 (aktuell zur Beratung im Bundesrat) wird angestrebt, die maximale Austrittsenergie von als Spielzeug klassifizierten Softairs auf 0,08Joule festzulegen.
Auf den Feststellungsbescheid des BKA vom 18.04.04 vertrauend haben jedoch viele Händler angefangen, Softairs mit einer Mündungsenergie von bis zu 0,5Joule an Minderjährige zu verkaufen. Diese würden, sollte der derzeitige Entwurf Gesetz werden, jedoch unter das Waffengesetz fallen.
Die daraus resultierende Kriminalisierung tausender Kinderzimmer ist in meinen Augen untragbar.

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass das Gefahrenpotenzial solcher Anscheinswaffen nicht von der Austrittsenergie, sondern von der Verwechslungsgefahr mit scharfen Feuerwaffen ausgeht. Diese Gefahr würde durch das Führungsverbot gebannt. Eine Festlegung der Energiegrenze auf
0,08Joule würde jedoch nicht der öffentlichen Sicherheit dienen, sondern nur unnötig Jugendliche kriminalisieren.

Könnten Sie mir erläutern, warum ihre Partei trotz der drohenden Kriminalisierung tausender Jugendlicher für eine Festlegung der Energiegrenze auf 0,08Joule eintritt?
Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Herbert Frankenhauser
5Empfehlungen
24.01.2008
Herbert Frankenhauser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch.de vom 20. Januar zu der Neuregelung des Waffengesetzes.

Der Gesetzgeber hat einen Entwurf erarbeitet, der das bestehende Waffengesetz modifizieren soll. Das geltende Recht hat sich zwar im Wesentlichen bewährt, doch einzelne Lücken, Unklarheiten und neue Entwicklungen, die durch verschiedene Erfahrungen etwa im Strafvollzug zutage traten oder durch neue internationale Verträge entstanden sind, sollen durch die Neuregelung behoben werden. So muss der Bundestag das neue UN-Schusswaffenprotokoll und das UN-Instrument zum Markieren und Nachverfolgen von Kleinwaffen und leichten Waffen in nationales Recht umsetzen.

Der von Ihnen angesprochene Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes vom Juni 2004, mit dem der zulässige Grenzwert von 0,08 Joule Mündungsenergie auf 0,5 Joule angehoben wurde, durfte nach Ansicht der derzeit geltenden Rechtsprechung die Regelung im Waffengesetz nicht verändern. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass der Bescheid mit der Regelung zur Anhebung des Grenzwertes für die Rechtsprechung nicht bindend ist. Somit ist der Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes hinfällig. Er ist nicht geeignet, die gesetzliche Regelung zu modifizieren und die Soft-Air-Pistolen aus dem Anwendungsbereich des Waffengesetzes auszunehmen.

Objektiv haben so Waffenhändler, die auf die im Feststellungsbescheid getroffene Regelung vertraut haben und Waffen mit einer Austrittsenergie zwischen 0,08 und 0,5 Joule an Minderjährige verkauft haben, gegen das Waffengesetz verstoßen. Allerdings liegt bei den betroffenen Händlern ein so genannter unvermeidbarer Verbotsirrtum vor (§ 17 S.1. Strafgesetzbuch), da die Betroffenen auf die Verbindlichkeit des Feststellungsbescheides vertrauen konnten. Eine Schuldzuweisung wird daher ausgeschlossen. Ausgenommen sind nur Schusswaffen, die zum Spielen bestimmt sind und aus denen Projektile von nicht mehr als 0,08 Joule verschossen werden.

Das Verbot aller täuschend echt wirkenden Nachbildungen von Schusswaffen und die Festlegung der maximalen Austrittsenergie von Soft-Air-Pistolen dienen dazu, die Verwechslungs- und Verletzungsgefahr, die durch solche Waffen entstanden ist, zu minimieren. Es geht nicht darum, die Händler oder die Jugendlichen zu kriminalisieren, die auf den Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes vertraut haben. Der Gesetzgeber ist aber durch Gerichtsentscheide und Beschlüsse der Vereinten Nationen, aufgefordert worden, das Waffengesetz den tatsächlichen Lebensbedingungen anzupassen.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.01.2008
Von:
Ruf

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,
zum WaffG habe ich einige Fragen an Sie, denn Sie schrieben:

>>Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass der
>>Bescheid mit der Regelung zur Anhebung des Grenzwertes für die
>>Rechtsprechung nicht bindend ist.
Warum hat sich dann das BMI im Anschluss(!) an das Urteil am 09.07.07 an die Innen- und Justizministerien gewandt, da vorgesehen sei den Grenzwert von 0,08 J. auf 0,5 J. anzuheben und dem Beschluss der Innenministerkonferenz 2007 zu entsprechen?

>>Es geht nicht darum, die Händler oder die Jugendlichen zu
>>kriminalisieren, die auf den Feststellungsbescheid des
>>Bundeskriminalamtes vertraut haben.
Wie würde Sie das, was hier geschieht dann nennen? Bis zu 22.11. sah der Entwurf der Novelle noch 0,5Joule vor!

>>Das Verbot aller täuschend echt wirkenden Nachbildungen von >>Schusswaffen und die Festlegung der maximalen Austrittsenergie
>>von Soft-Air-Pistolen dienen dazu, die Verwechslungs- und >>Verletzungsgefahr, die durch solche Waffen entstanden ist, zu >>minimieren.
Es wird mit §42a nur das Führen von Anscheinswaffen verboten. Somit sind Anscheinswaffen mit über 0,5J und oder scharfe Anscheinswaffen für WBK Besitzer weiter legal. §42a verbannt aber wirksam die Geschossspielzeuge von der Strasse.
Die Verletzungsgefahr mit 0,5ern ist nur bei unsachgemäßen Gebrauch ohne geeignete Schutzkleidung gegeben, ebenso wie bei Tischtennis (2-4Joule), Bogen schiessen für Kinder (40Joule) oder Eishockey (167Joule).

Wo sehen Sie hier noch eine Gefahr für die Öffentlichkeit, wenn die Spielzeuge sachgemäß, wie im Entwurf bis 22.11. vorgesehen, auf befriedetem Besitztum (und nicht mehr in der Öffentlichkeit) verwendet werden? Und wann werden dann endlich die ungleich gefährlicheren Sportarten wie Eishockey, Bogenschießen und Tischtennis (bei allen 3 werden starre Objekte auf über 0,08J beschleunigt) entsprechend konsequent reglementiert?

Gruss,
Ruf
Antwort von Herbert Frankenhauser
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22.02.2008
Herbert Frankenhauser
Sehr geehrter Herr Ruf,

vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Januar zum Thema Waffenrechtsnovelle.

Zunächst möchte ich Ihnen sagen, dass ich grundsätzlich nur Fragen von Bürgern aus meinem Wahlkreis beantworte.

Ihre Frage werde ich dennoch beantworten, denn die Änderung des Waffengesetzes hat auch bei den Bürgern aus meinem Wahlkreis für einige Verwirrung gesorgt. Diese Unsicherheit möchte ich hiermit aus dem Weg räumen.

Im Laufe des Parlamentarischen Verfahrens gab es die Anregung, den von Ihnen angesprochenen Grenzwert auf 0,08 Joule herabzusetzen. Sie und andere Bürger hatten daraufhin die Befürchtung geäußert, dass der Gesetzgeber Verkäufer und Besitzer solcher Waffen im Nachhinein kriminalisieren könnte.

Am Ende der Beratungen zur Novelle hat sich die Große Koalition jetzt jedoch auf einen einheitlichen Grenzwert von 0,5 Joule geeinigt. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat einen entsprechenden Änderungsantrag mit großer Mehrheit gebilligt und der Deutsche Bundestag hat am 22. Februar der Novelle in dieser Form zugestimmt.

Damit dürften sich Ihre Befürchtungen nicht bewahrheitet haben und ich hoffe, Ihnen und allen anderen Bürgern, die sich eine bürger- und praxisnahe Lösung gewünscht haben, mit dieser Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
09.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

foodwatch plädiert für eine Kennzeichnung der Lebensmittel gemäß "Ampel", wie in England erfolgreich eingeführt. Nachdem wir immer wieder lesen müssen, die Deutschen seien zu dick, halte ich dies für einen guten Vorschlag. Wie ist Ihre Meinung dazu ?
Es würde mich freuen, von Ihnen zu hören.

Freundliche Grüße aus München

Antwort von Herbert Frankenhauser
3Empfehlungen
18.04.2008
Herbert Frankenhauser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 9. April 2008 zum Thema Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Leider konnte bisher keine Trendwende bei der Zunahme von Übergewicht in Deutschland herbeigeführt werden. Für eine gesunde Ernährung sind die Produktinformationen jedoch eine wichtige Informationsquelle. Dabei muss die Kennzeichnung von Lebensmitteln dem Informationsbedürfnis in verständlicher Form Rechnung getragen werden. Neben der Produktkennzeichnung haben aber auch andere Informationswege eine wichtige Bedeutung. Dabei hat die Wirtschaft in der Werbung eine besondere Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen.

Im Kampf gegen Fehlernährung und Übergewicht hat das Bundesverbraucherministerium aktuell ein Konzept für erweiterte und einheitliche Nährwertangaben auf Lebensmitteln vorgelegt. Dieses sieht vor, dass der Verbraucher künftig auf der Verpackung oder auf dem Etikett über den Kaloriengehalt des Produkts informiert werden. Außerdem sollen Verpackungen beziehungsweise Etiketten Angaben zu Fett, Zucker, gesättigten Fettsäuren und Salz erhalten.

Mit diesem "1 plus 4" genannten Modell, soll unter anderem sichergestellt werden, dass die Informationen künftig für den Verbraucher leichter verständlich und besser vergleichbar sind.

Ziel der Initiative ist es, dass mittelfristig rund drei Viertel aller Lebensmittel in Deutschland die neuen Kennzeichnungen tragen. Dabei wird zunächst auf eine freiwillige Lösung in Zusammenarbeit mit den Herstellern gesetzt. Die neue Kennzeichnung soll über eine Partnerschaft mit den Lebensmittelherstellern statt über Verbote und Sanktionen eingeführt werden.

Es wird sich zeigen, ob diese neue Kennzeichnung tatsächlich zu einer Verbesserung der Verbraucherinformationen führt, sollte das nicht der Fall sein, dann werde ich mich für eine andere Kennzeichnung stark machen. Die von Ihnen favorisierte Ampel-Kennzeichnung lehne ich aber derzeit noch ab, weil sie die Nahrungsmittel nur in gute und schlechte einteilt und daher zu stark vereinfacht.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
10.04.2008
Von:
und

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,
angesichts der bevorstehenden Abstimmung über das Stammzellengesetz bitten wir Sie als unseren Abgeordeten dringendst darum, sich nicht Parteizwängen, partikulären Wirtschafts- und Forschungsinteressen zu beugen, sondern den Schutz der menschlichen Person von Anfang an zu verteidigen. Als Familie mit vier Kindern haben wir ein lebhaftes Interesse, dass unser Land sich nicht wieder in Richtung einer Barbarei entwickelt. Das befürchten wir ernsthaft, wenn Ehe und Familie als tragende Säulen unserer Demokratie weiter angegriffen, ausgehöhlt und sinnentleert werden. Die Achtung vor dem Leben von Anfang bis zum Ende ist ein zentrales Fundament unseres Grundgesetzes. Nie darf hier der Zweck die Mittel heiligen. Für uns als katholische Christen ist die Sache eigentlich ganz einfach und eindeutig. Für uns ist nicht nachvollziehbar, wie Frau Schavan hier zu einer völlig konträren Einschätzung kommen kann und dies als katholische Position ausgibt. Wir hoffen sehr, dass Ihre Stimme der Kultur des Lebens und nicht der des Todes dient.
Wie werden Sie abstimmen?
Mit freundlichen Grüßen,
und
Diplomsozialpädagoge und Diplomsozialpädagogin
Antwort von Herbert Frankenhauser
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18.04.2008
Herbert Frankenhauser
Sehr geehrte Frau ,
sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihre Frage vom 11. April dieses Jahres. Die Problematik der Änderung des Stammzellgesetzes wurde sowohl im Bundestag als auch in den Fraktionen sehr ausführlich diskutiert. Auslöser der Debatte war ein Gutachten der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Herbst 2006. Der Deutsche Bundestag befasste sich in zwei Anhörungen am 9. Mai 2007 und am 3. März 2008 sowie in einer fast vierstündigen Debatte am 14. Februar 2008 sehr intensiv mit dieser Thematik. Darüber hinaus fanden zahlreiche Fach- und Hintergrundgespräche statt.

Sie können sich sicher sein, dass sich niemand diese Entscheidung einfach gemacht hat. Aber eines der Grundprinzipien einer funktionierenden Demokratie ist die persönliche Gewissensentscheidung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Als Politiker, der auch auf eine Weiterentwicklung der Forschung mit dem Zweck der Heilung bislang unheilbarer Krankheiten, bedacht ist, habe ich mich persönlich sehr intensiv mit dieser Entscheidung auseinander gesetzt. Ich bin zu der Überzeugung gelangt, dass durch eine einmalige Verschiebung des Stichtages kein Anreiz für die Gewinnung von Stammzelllinien im Ausland entsteht und habe für eine Änderung des Stammzellgesetzes durch diese einmalige Verschiebung gestimmt. Das Embryonenschutzgesetz sorgt auch weiterhin für einen hohen Lebensschutz in Deutschland. Es verbietet die Forschung mit Embryonen wie auch die Herstellung von Stammzelllinien. Mit einer einmaligen Verschiebung des Stichtages für den Import bereits bestehender Stammzelllinien wird kein einziger Embryo zusätzlich berührt. Wir ermöglichen in Deutschland aber weiterhin eine Forschung, die einen Beitrag dazu leisten kann, dass es in Zukunft vielleicht durch sogenannte reprogrammierte Zelllinien auch eine Alternative zu embryonalen Stammzelllinien geben könnte.

Die weltweite Herstellung embryonaler Stammzelllinien konnten wir bisher und können wir auch in der Zukunft nicht verhindern. Auch die weltweite Forschung an embryonalen Stammzellen können wir nicht verhindern – ob es uns gefällt oder nicht.

Grundsätzlich stellen sich uns daher folgende Fragen: Wie gehen wir eigentlich mit dem Wissen um, das im Ausland durch die Forschung mit diesen Linien entsteht und publiziert wird? Werden wir unseren Forschern verbieten, diese Publikationen zu lesen? Darf dieses Wissen für den Erkenntnisgewinn auch bei der adulten Stammzellforschung genutzt werden? Und sollten einmal doch Anwendungen in welcher Form auch immer entstehen, darf und kann man diese dann den Menschen in Deutschland verwehren? Diese Fragen muss sich jeder selbst beantworten!

Abschließend erlaube ich mir noch einen kleinen Gedankenanstoß, entnommen aus dem Zweiten Vatikanischen Konzil, hinzuzufügen:

"Die Laien selbst sollen vielmehr im Licht christlicher Weisheit und unter Berücksichtigung der Lehre des kirchlichen Lehramtes darin ihre eigene Aufgabe wahrnehmen. Oftmals wird gerade eine christliche Schau der Dinge ihnen eine bestimmte Lösung in einer konkreten Situation nahelegen. Aber andere Christen werden vielleicht, wie es häufiger, und zwar legitim, der Fall ist, bei gleicher Gewissenhaftigkeit in der gleichen Frage zu einem anderen Urteil kommen. Wenn dann die beiderseitigen Lösungen, auch gegen den Willen der Parteien, von vielen andern sehr leicht als eindeutige Folgerung aus der Botschaft des Evangeliums betrachtet werden, so müsste doch klar bleiben, dass in solchen Fällen niemand das Recht hat, die Autorität der Kirche ausschließlich für sich und seine eigene Meinung in Anspruch zu nehmen. Immer aber sollen sie in einem offenen Dialog sich gegenseitig zur Klärung der Frage zu helfen suchen; dabei sollen sie die gegenseitige Liebe bewahren und vor allem auf das Gemeinwohl bedacht sein."

Auch in diesem Sinne bitte ich um Verständnis für meine getroffene Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Frankenhauser, MdB
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Frage zum Thema Senioren
20.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

zu meinem Demokratieverständnis gehört es, dass Abgeordnete höfliche Anfragen, auch wenn sie eventuell unangenehm sind, zügig beantworten. Seit dem 11.12.2006 warte ich auf die Ihre. Beim Wählerstimmenfang in Trudering sind Sie ja auch nicht um Antworten verlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Herbert Frankenhauser
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23.04.2008
Herbert Frankenhauser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 20. April 2008 und vom 11. Dezember 2006.

Sie haben Recht, dass ich es bisher versäumt habe, die an mich gestellten Fragen aus dem Jahr 2006 zu beantworten. Dafür möchte ich mich hiermit bei Ihnen in aller Form entschuldigen. Ihre Frage war und ist nicht unangenehm und ich werde versuchen, sie für Sie zufriedenstellend zu beantworten.

Auch wenn die Bundesregierung in der Zwischenzeit einige wichtige Maßnahmen zum Thema Arbeitsplätze für über 50-jährige und bei der Erhöhung des Renteneintrittsalters auf den Weg gebracht hat, so sind Ihre ursprünglichen Fragen noch immer sehr aktuell. Daher möchte ich Ihnen im Folgenden einige dieser Maßnahmen, die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausgearbeitet wurden, erläutern.

Die Erhöhung des Renteneintrittsalters war ein notwendiger Schritt zur Bewältigung des demographischen Wandels und als solcher ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Die Anhebung wurde zudem von Maßnahmen begleitet, mit denen die Beschäftigungschancen Älterer verbessert haben.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will die solidarische gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule der Altersicherung in Deutschland erhalten. Erfreulicherweise werden die Menschen in unserem Land immer älter. Dadurch steigt auch die Rentenbezugsdauer kontinuierlich. Von 1960 bis heute ist die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von damals 10 Jahre auf heute 17 Jahre angestiegen. In den nächsten Jahren wird sich die Bezugsdauer noch weiter erhöhen. Daran wird deutlich, ohne weitere Reformmaßnahmen wird der Rentenbeitrag immer mehr steigen. Das können wir den Beitragszahlern nicht zumuten. Um die demographischen Belastungen gerecht auf die Generationen zu verteilen, haben wir uns deshalb auf eine schrittweise Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre verständigt.

Auf diese Anhebung müssen sich die Menschen rechtzeitig einstellen können. Deshalb haben wir bereits jetzt die Maßnahme beschlossen. Die Anhebung wird in kleinen Schritten ab dem Jahr 2012 beginnen und soll im Jahr 2029 abgeschlossen sein. Durch diesen breiten Einführungskorridor von 17 Jahren und Vertrauensschutzregelungen wird kein Jahrgang unverhältnismäßig belastet.

Für Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, wird sich nichts ändern. Diese Personen werden weiter bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte bleibt es bei der Altersgrenze von 63 Jahren, dann allerdings mit höheren Rentenabschlägen. Damit kommen wir ausdrücklich dem Wunsch der Tarifpartner nach mehr Flexibilität nach. Für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum regulären Rentenalter arbeiten können, gibt es die Erwerbsminderungsrenten. Bei diesen Renten wird sich für die meisten Versicherten im Vergleich zu heute im Ergebnis nichts ändern.

Das Vorhaben muss Hand in Hand gehen mit besonderen Anstrengungen für mehr Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmer, denn solange Menschen über 50 Jahre keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, bedeutet eine Anhebung der Altersgrenze nichts anderes als eine Rentenkürzung. Deshalb müssen Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser ergriffen werden.

Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung die "Initiative 50 plus" im September 2006 im Kabinett beschlossen. Dabei geht es um zwei konkrete Ziele. Zum einen müssen diejenigen über 50 Jahre, die keine Arbeit haben, eine Chance bekommen, wieder ins Erwerbsleben zurückkehren zu können. Zum anderen müssen heute und in Zukunft ältere Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben bleiben. Die CSU-Landesgruppe im deutschen Bundestag hat sich daher zum Ziel gesetzt, älteren Arbeitslosen eine Chance zu geben, wieder eine Beschäftigung zu finden. Wir müssen die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen verbessern und ihre Qualifizierung fördern, damit die sozialen Sicherungssysteme stabilisiert werden können.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer weiter erhöhen. Wir wollen das Ziel der Europäischen Union, bis zum Jahr 2010 die Erwerbsquote der über 55-jährigen auf 50 Prozent anzuheben, erreichen. Dafür sollen vor allem ein Kombilohn für Ältere und neugestaltete Eingliederungszuschüsse beitragen. Arbeitslose über 50 Jahre sollen möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden, auch wenn sie dann wohlmöglich weniger verdienen. Deshalb sollen sie einen teilweisen Ausgleich für die Lohneinbußen bekommen. Als zusätzlichen Anreiz dazu können Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss erhalten, wenn sie ältere Arbeitnehmer einstellen.

In der Zwischenzeit ist das Bundesprogramm in eine zweite Phase gestartet. Mit der Fortführung bis 2010 sollen die Beschäftigungschancen der älteren Langzeitarbeitslosen weiter verbessert werden. Die zweite Programmphase fördert der Bund mit rund 275 Mio. Euro. Somit bildet die "Perspektive 50 plus" nunmehr das Dach für bundesweit 62 regionale Beschäftigungspakte zur beruflichen Wiedereingliederung älterer Langzeitarbeitsloser. In einem zweiten Schritt haben sich die Beschäftigungspakte regional ausgeweitet. Insgesamt 194 Arbeitsgemeinschaften und zugelassene kommunale Träger sind am Bundesprogramm beteiligt. Auch in Bayern erhalten viele Landkreise einen Teil dieser Förderung.

An der Umsetzung der "Perspektive 50 plus" sind nicht nur die hauptverantwortlichen Arbeitsgemeinschaften und kommunalen Träger beteiligt, sondern auch die Unternehmen, Kammern und Verbände, kommunale Einrichtungen und Bildungsträger, Politik, Gewerkschaften, Kirchen und Sozialverbände. Es bedarf einer gemeinsamen Anstrengung von allen Beteiligten und einer breiten gesellschaftlichen Debatte über die Chancen und Herausforderungen des demografischen Wandels.

Die Veränderung in den Köpfen ist überflüssig.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB
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