Sehr geehrter Herr

,
haben Sie vielen Dank für Ihre kritischen Anmerkungen, die verschiedene und komplexe Problemfelder betreffen.
Zunächst einmal möchte ich betonen, dass in Deutschland bereits seit vielen Jahren erfolgreich gegen Korruption vorgegangen wird. Dies bestätigen auch internationale Studien, die sich dieser Angelegenheit annehmen.
Auf der Korruptions-Rangliste der renommierten Organisation "Transparency International" belegt Deutschland beispielsweise Platz 13 - hinter Staaten wie Finnland, Danemärk und der Schweiz. Auf dem 174. Platz und damit an letzter Stelle befinden sich dagegen Afghanistan, Nordkorea und Somalia. Im Vergleich zu anderen Ländern ist Deutschland damit also auf einem guten Weg.
Bezüglich der von Ihnen geschilderten Problematik beim Wechsel des Energieversorgers, kann ich Ihnen mitteilen, dass seit der Liberalisierung des Gasmarktes kein Verbraucher mehr an seinen örtlichen Gasversorger gebunden sein sollte.
Ich bedauere, dass der Anbieterwechsel in einigen Gemeinden Deutschlands scheinbar nach wie vor Schwierigkeiten mit sich bringt.
Ich empfehle Betroffenen dringend, eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur zu richten. Die Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, einen funktionierenden und unverfälschten Wettbewerb auf den Energiemärkten zu gewährleisten und insbesondere den diskriminierungsfreien Zugang aller Anbieter zum Energieversorgungsnetz sicherzustellen.
Die Bundesnetzagentur hat für derartige Problematiken einen eigenen Verbraucherservice eingerichtet. Sie erreichen diesen unter
verbraucherservice-energie@bnetza.de . Weitere Informationen zu diesem Sachverhalt finden Sie auch unter _www.bundesnetzagentur.de._
Das von Ihnen angesprochene Problem der Rentenangleichung Ost/West beschäftigt die FDP seit vielen Jahren und bildet einen zentralen Aspekt unserer Politik ab.
Da mir die Vereinheitlichung des Rentenrechts in Ost und West auch persönlich sehr am Herzen liegt, kann ich Ihren Unmut über die Ungerechtigkeiten des Rentensystems sehr gut nachvollziehen.
In der vergangenen Legislaturperiode habe ich mich daher intensiv um die Ausarbeitung eines Antrages zur Vereinheitlichung des Rentenrechts bemüht. Dieser Antrag (BT-Drs. 16/9482) plant die längst überfällige Überführung des Rentenrechts in ein einheitliches System. Danach passen sich zu einem Stichtag alle Renten entsprechend der Entwicklung des einheitlichen Rentenwertes an. Unterschiedliche hohe Rentenanpassungen in Ost und West gibt es dann nicht mehr. Alle zum Stichtag der Umstellung bestehenden Rentenansprüche bzw. -anwartschaften in Ost und West bleiben in ihrem Wert erhalten.
Leider wurde der Antrag von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung abgelehnt.
Durch unser nachdrückliches Betreiben in den Koalitionsverhandlungen 2009 konnte jedoch ein entsprechender Passus in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden, der die Herbeiführung eines einheitlichen Rentenrechts in Ost und West vorsieht.
Vor diesem Hintergrund, kann ich Ihnen, sehr geehrter Herr

, versichern, dass ich mich auch weiterhin für die längst überfällige Angleichung einsetzen werde.
Mit einem herzlichen Glück Auf
Heinz-Peter Haustein