Heinz-Peter Haustein (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Heinz-Peter Haustein
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
10.08.1954
Berufliche Qualifikation
Elektromeister, Ingenieur für Elektronik, Unteroffizier der Luftwaffe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Deutschneudorf
Wahlkreis
Erzgebirgskreis I
Ergebnis
15,2%
Landeslistenplatz
3, Sachsen
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(...) Ich kann Ihre Besorgnis, die Sie mit vielen anderen Bürgern und auch mit den Abgeordneten des Bundestages teilen, dabei sehr gut nachvollziehen. Wie Ihnen vermutlich bekannt ist, habe ich mich stets kritisch zum ESM geäußert. Ich habe aus meiner Überzeugung nie ein Geheimnis gemacht! Dies ist wohl der beste Beweis dafür, dass es innerhalb der FDP-Fraktion keine Beschneidung der Rederechte gibt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Ordentliches Mitglied
Haushalt
Stellvertretendes Mitglied
Finanzen
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Frage zum Thema Soziales
01.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Haustein,

für Zeitarbeiter (z.B.) bestehen in Deutschland zwei verschiedene Tarifverträge - Ost bzw. West.
Können Sie mir einen Grund nennen, warum dieser Unterschied fast ein viertel Jahrhundert nach der Wiedervereinigung noch besteht.
Ich denke in diesem Zusammenhang auch an Artikel 3 GG.

Vielen Dank!
mfG

O.
Antwort von Heinz-Peter Haustein
1Empfehlung
14.03.2013
Heinz-Peter Haustein
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage vom 1. März 2013 zum Thema "Tarifverträge".

Die von Ihnen angesprochenen Lohnunterschiede in Ost und West sind auf die Tarifpartner zurückzuführen. Die Tarifpartner in der Zeitarbeit, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, entscheiden im Rahmen ihrer Tarifautonomie frei über die Höhe Löhne in einer Branche.

Dabei können sie auch Differenzierungen nach Regionen vornehmen. In der Zeitarbeit wird nach wie vor zwischen Ost und West differenziert, wobei sich eine Annäherung der Löhne im Osten an den Westen über die Jahre abzeichnet. Der Gesetzgeber hat darauf keinen Einfluss.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit einem herzlichen Glück Auf nach Thum

Heinz-Peter Haustein
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Frage zum Thema Soziales
08.03.2013
Von:

Anfragen, Kritische Bemerkungen

Die Politik sollte sich der Wirklichkeit annehmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Was tun Sie gegen Korruption, Schmiergeldzahlungen, Seilschaften und Vetternwirtschaft ?

Beispiel : Händler, Handwerker und Gastwirte können bei Belieferungen von Energie und Gas über Stadtwerke kaum oder nicht einen billigeren Anbieter wechseln vornehmen. Die Stadtwerke diffamieren dann diese Firmen.Natürlich ist das schlecht nachweisbar.


Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft ist sie sehr hilflos, findet nur Ausreden.

Der Osten bekommt immernoch über 20 % weniger Gehalt. Die Kosten sind bundesweit gleich. Warum ? Wenig Lohn, wenig Rente.

Wieso erhalten Ostrentner immer noch bis zu 18 % weniger Rente, wie die Rentner in den Altbundesländern ? Und das nach über 20 Jahren.

Warum verfälscht man die Geschichte und spricht von einer Wiedervereinigung (Medien,Zeitung,Kanzlerin u.v.a.) ? Wir wurden an die ehemalige BRD angeschlossen/übernommen. Das ist schon ein himmelweiter Unterschied, oder ? Wir haben, lt. Rohweder (Mordfall weurde noch nicht aufgeklärt???), 600 Milliarden Volksvermögen besessen. Nur des Unvermögens, der Unvernuft und Dummheit der vom Staat eingesetzten Treuhandchefin Breul, verdanken wir die minus 250 Milliarden, die die Abrechnung gegenüber der BRD ausweist. Wie wird die Frau zur Kasse gebeten ?

Schreiben Sie etwas zum Rentenabzug. Ich habe mir eine nachweisbare Rente schwer erarbeitet. Und musste, wegen Krankheit, mir die EU – Rente langwierig erkämpfen. Mit welchem Recht kann der Staat bei einem Schwerbehinderten eine Rentenkürzungen vornehmen ?

Setzen Sie die Leistung von Wulff meiner Arbeit entgegen, ist dieser Bürger weit, weit überbezahlt !!!!


In Erwartung einer Nachricht verbleibe ich mit einem

Glück Auf

M.



Verteiler vorbehalten
Antwort von Heinz-Peter Haustein
bisher keineEmpfehlungen
12.03.2013
Heinz-Peter Haustein
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre kritischen Anmerkungen, die verschiedene und komplexe Problemfelder betreffen.

Zunächst einmal möchte ich betonen, dass in Deutschland bereits seit vielen Jahren erfolgreich gegen Korruption vorgegangen wird. Dies bestätigen auch internationale Studien, die sich dieser Angelegenheit annehmen.

Auf der Korruptions-Rangliste der renommierten Organisation "Transparency International" belegt Deutschland beispielsweise Platz 13 - hinter Staaten wie Finnland, Danemärk und der Schweiz. Auf dem 174. Platz und damit an letzter Stelle befinden sich dagegen Afghanistan, Nordkorea und Somalia. Im Vergleich zu anderen Ländern ist Deutschland damit also auf einem guten Weg.

Bezüglich der von Ihnen geschilderten Problematik beim Wechsel des Energieversorgers, kann ich Ihnen mitteilen, dass seit der Liberalisierung des Gasmarktes kein Verbraucher mehr an seinen örtlichen Gasversorger gebunden sein sollte.

Ich bedauere, dass der Anbieterwechsel in einigen Gemeinden Deutschlands scheinbar nach wie vor Schwierigkeiten mit sich bringt.

Ich empfehle Betroffenen dringend, eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur zu richten. Die Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, einen funktionierenden und unverfälschten Wettbewerb auf den Energiemärkten zu gewährleisten und insbesondere den diskriminierungsfreien Zugang aller Anbieter zum Energieversorgungsnetz sicherzustellen.

Die Bundesnetzagentur hat für derartige Problematiken einen eigenen Verbraucherservice eingerichtet. Sie erreichen diesen unter verbraucherservice-energie@bnetza.de . Weitere Informationen zu diesem Sachverhalt finden Sie auch unter _www.bundesnetzagentur.de._

Das von Ihnen angesprochene Problem der Rentenangleichung Ost/West beschäftigt die FDP seit vielen Jahren und bildet einen zentralen Aspekt unserer Politik ab.

Da mir die Vereinheitlichung des Rentenrechts in Ost und West auch persönlich sehr am Herzen liegt, kann ich Ihren Unmut über die Ungerechtigkeiten des Rentensystems sehr gut nachvollziehen.

In der vergangenen Legislaturperiode habe ich mich daher intensiv um die Ausarbeitung eines Antrages zur Vereinheitlichung des Rentenrechts bemüht. Dieser Antrag (BT-Drs. 16/9482) plant die längst überfällige Überführung des Rentenrechts in ein einheitliches System. Danach passen sich zu einem Stichtag alle Renten entsprechend der Entwicklung des einheitlichen Rentenwertes an. Unterschiedliche hohe Rentenanpassungen in Ost und West gibt es dann nicht mehr. Alle zum Stichtag der Umstellung bestehenden Rentenansprüche bzw. -anwartschaften in Ost und West bleiben in ihrem Wert erhalten.

Leider wurde der Antrag von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung abgelehnt.

Durch unser nachdrückliches Betreiben in den Koalitionsverhandlungen 2009 konnte jedoch ein entsprechender Passus in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden, der die Herbeiführung eines einheitlichen Rentenrechts in Ost und West vorsieht.

Vor diesem Hintergrund, kann ich Ihnen, sehr geehrter Herr , versichern, dass ich mich auch weiterhin für die längst überfällige Angleichung einsetzen werde.

Mit einem herzlichen Glück Auf

Heinz-Peter Haustein
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
29.04.2013
Von:

Frage zum Entwurf, die weibliche Beschneidung als Straftat zu werten: Sie haben §1631 d BGB zugestimmt.
Die Beschneidung der m/w Vorhaut ist eine alte Tradition. Propheten kamen beschnitten zur Welt. Ibn Qudamah: "Beschneidung ist eine Pflicht für den Mann und eine Ehre für die Frau, aber es ist für sie keine Pflicht. Die Beschneidung der Frau ist grundsätzlich nicht haram, jedoch EMPFOHLEN."
Im Judentum ist Beschneidung Pflicht. Ein unbeschnittener Jude ist ein Paradoxon. Rabbis Morsiano oder Teichtal machen sich für den Erhalt der Metzitzah B´peh stark. Rabbi Goldschmidt erklärt, das Aussaugen sei Tradition. Rabbi Metzger erklärt, dass es nicht ohne Betäubung stattfinden darf. Die Beschn., sei ein "Stempel auf dem Körper eines Juden, von dem man sich nie verabschieden kann." Es ist also wichtig, Kinder zu beschneiden, um sie in Gemeinschaften aufzunehmen. (Kindeswohl!)
Irrtümlicherweise wird die weibl. und männl. Beschneidung als Verstümmelung gesehen. Bei der leichten Form wird nur die (Klitoris-)vorhaut entfernt/nur angeritzt! Genitalien bleiben intakt!
Im Islam ist die weibl. Beschneidung nicht negativ: Mohammed:"Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht, denn es macht das Gesicht strahlender und es ist angenehmer für den Ehemann".
Laut Art. 3 GG dürfen Mädchen nicht im Empfangen von Ritualen benachteiligt werden! Bundestag: bit.ly
Die Gefahr beim Verbot weiblicher Beschn. ist, dass diese illegal stattfindet!
Würden Sie das religiöse Leben befürworten, indem Sie der Mädchenbeschneidung (wie bei der männlichen) zustimmen, so diese lege artis durchgeführt wird damit der Beschneidungstourismus aufhört? Ihre Zustimmung NUR, wenn das Genital nicht verändert, analog zur männlichen Beschn., völlig intakt bleibt. Wenn nicht die Klitorisvorhaut entfernt werden darf, würden Sie stattdessen KONSEQUENTERWEISE dem symbolischem Anritzen als Alternative zustimmen?
Antwort von Heinz-Peter Haustein
bisher keineEmpfehlungen
16.05.2013
Heinz-Peter Haustein
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema "Beschneidungen", auf das ich Ihnen gerne antworte.

Die FDP-Bundestagsfraktion wendet sich gegen die Gleichsetzung der Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen mit der Beschneidung von Jungen und Männern. Im Gegensatz zur männlichen Beschneidung zielt die weibliche Genitalverstümmelung zumeist noch immer auf die vollständige Zerstörung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane und der sexuellen Empfindsamkeit ab und beinhaltet kein "symbolisches Anritzen".

Unter den Folgen der Genitalverstümmelung haben die betroffenen Frauen ihr Leben lang zu leiden. Neben den psychischen und physischen Leiden führt der Eingriff mitunter auch zu schrecklichen Verletzungen bei der Geburt und zu einer erhöhten Säuglingssterblichkeit.
Ich halte es daher grundsätzlich für sachwidrig, die beiden Praktiken miteinander zu vergleichen - zumal auch die UNO die weibliche Genitalverstümmelung als Menschenrechtsverletzung bewertet.

Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt daher den Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, bei seinem Einsatz gegen die weibliche Genitalverstümmelung. Das BMZ setzt sich für Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen ein, die zukünftige Genitalverstümmelungen verhindern können.
So macht sich das BMZ im politischen Dialog mit Kooperationsstaaten, die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind, mit Nachdruck für eine Ratifizierung des Maputo-Protokolls stark. Das Maputo-Protokoll der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker sieht unter anderem zahlreiche Maßnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung vor, wie etwa die entwicklungspolitischen Leitfäden für die schulische Erziehung sowie die Durchführung sogenannter Generationendialoge.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und verbleibe mit einem herzlichen Glück Auf

Heinz-Peter Haustein
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