Sehr geehrter Herr

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1.) Wie würden Sie als Bürgermeister schwerbehinderte hilflose, alte Menschen schützen, wenn sich Vermieter rücksichtslos verhalten, indem sie die Abschläge von Mietern für Wasser und Strom nicht vertragsgemäß an die Stadtwerke weiterleiten, und die Stadtwerke dann durch Energie sperren rigeros mit den alten Leuten umgehen, was juristisch zwar in Ordnung sein mag, aber moralisch verwerflich ist!?
Wenn ich Sie richtig verstehe, ist es hier das Verhalten der Vermieter, das juristisch nicht in Ordnung ist, da sie die von den Mietern gezahlten Abschläge einbehalten. Hiergegen muss dann auch juristisch vorgegangen werden. Der Bürgermeister oder die Stadt selber kann nicht gegen die Vermieter vorgehen. (Es sei denn, es handelt sich um städtische Wohnungen, was ich nicht hoffe. Sollte dies der Fall sein, würde ich selbstverständlich sofort alle Hebel in Bewegung setzen, um den Verantwortlichen zu finden!) Wenn mich eine betroffene Bürgerin oder ein betroffener Bürger anruft, werde ich ihr oder ihm jedoch nicht einfach nur sagen, ich sei nicht zuständig. Das wäre gerade bei hilflosen Menschen nicht verantwortungsbewusst. Ich würde der- oder demjenigen helfen, den richtigen Ansprechpartner – im Zweifelsfall eine Anwältin oder einen Anwalt – zu finden. Wenn schnell gehandelt wird, kann auch sehr schnell die Energiesperre aufgehoben werden!
2.) Wie können Sie die Stadt Gütersloh zu sozialverträglicherem Handel bewegen, damit denen klar wird, dass durch Energiesperren bei hilflosen alten Leuten unnötig Menschenleben aufs Spiel gesetzt werden? Dieses wird von den Stadtwerken billigend in Kauf genommen.
Der Bürgermeister der Stadt ist Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Gütersloh. Als dieser würde ich mich dafür stark machen, dass sich der zuständige Mitarbeiter oder die zuständige Mitarbeiterin die Hintergründe eines konkreten Falles anschaut, wenn Sie Grund zu der Annahme hat, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Erst danach sollte die Energiesperre verhängt werden.
3.) Da bei angedrohten Energiesperren Handeln erforderlich ist, um das Leben von alten hilflosen Menschen zu schützen, kann man vor Gericht gehen.
Was passiert, wenn das Gericht den Vermieter freispricht und der leidtragende ( hier die kranke alte Dame) die Gerichtskosten zahlen muss? Besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Gütersloh einen Fonds gründet durch den Härtefälle ausgeglichen werden können? Wenn ja, wie könnte dieses umgesetzt werden? Wenn nein, warum nicht?
Ich fürchte, an dieser Stelle kann weder der Bürgermeister noch die Stadt Gütersloh helfen. Sonst würde man die Entscheidung von Gerichten unterwandern. Umso mehr hoffe ich, dass es so weit gar nicht kommt. Ich hoffe, mit den oben beschriebenen Maßnahmen dabei helfen zu können!
Mit freundlichem Gruß,
H. Kollmeyer