Heidrun Bluhm (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Heidrun Bluhm
© Die LINKE
Geburtstag
18.01.1958
Berufliche Qualifikation
Diplom-Designerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Schwerin
Wahlkreis
Bad Doberan - Güstrow - Müritz
Ergebnis
27,3%
Landeslistenplatz
3, Mecklenburg-Vorpommern
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(...) Wir haben die Proteste in der Wittstocker Heide im Bundestag mit Anträgen und Reden begleitet. Das Bombodrom kommt nicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.12.2009
Von:
Dr.

Was meinen Sie zu bundesweiten Volksentscheiden? Könnte Artikel 59 der Verfassung M/V nicht Vorbild sein?
Antwort von Heidrun Bluhm
1Empfehlung
28.01.2010
Heidrun Bluhm
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 03.12.2009, die ich Ihnen gerne nachfolgend beantworte.

Als linke Politikerin bin ich grundsätzlich der Meinung, dass die Demokratie sich aus ihrem eigenen inneren Wesen ständig weiter entwickeln muss.

Politik kann das befördern oder - wenn auch nur zeitweilig - behindern.

Demokratie, die ihrem Namensursprung gerecht werden will, darf nicht in den Zielen, Formen, und Instrumenten konserviert werden, wie sie vor Jahrzehnten vielleicht ihrer Zeit angemessen waren.

Wer das versucht, muss sich nicht über vermeintliche Politikmüdigkeit, die in Wahrheit einen tiefen Zweifel an der Funktionsfähigkeit der heutigen Demokratie bedeutet, beklagen.

Volksbegehren und Volksinitiativen sind daher neben Anderem, wesentliche Elemente direkter Demokratie, die anderswo in Europa bereits gelebt und auch hier auf Dauer nicht aufzuhalten sein werden.

Der Artikel 59 der mecklenburgischen Landesverfassung kann mit dem dazugehörigen Ausführungsgesetz, wie fast jede andere Landesverfassung und Gesetzgebung, Vorbild für die Bundesebene sein, weil hier ja noch gar keine Regelungen getroffen sind.

Ich meine aber, wenn sich zunächst der politische Wille zur bewussten Ausgestaltung der Demokratie mehrheitlich durchsetzt, sind die notwendigen Artikel und Gesetzestexte relativ schnell zu finden

Mit der Beantwortung Ihrer Frage, lieber , verbinde ich auch herzliche Grüße aus Berlin und aus unserer gemeinsamen alten Heimat Schwerin.

Heidrun Bluhm
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
21.04.2010
Von:

Wann haben Sie das letzte Mal etwas für Ihren Wahlkreis erreicht, Frau Blum?
Antwort von Heidrun Bluhm
1Empfehlung
21.04.2010
Heidrun Bluhm
Da sind zwei Dinge. Wir haben das Bürgerbegehren zur Verhinderung der Umgehungsstraße in Bad Doberan in den Bundestag gebracht. Ich habe den Gegnern vorgeschlagen einen Petition einzubringen und im Gegenzug ist der Petitionssausschuss und der Verkehrsausschuss vor Ort gewesen. Darauf hin wurde entschieden, dass das Bundesministerium im Einvernehmung mit dem Landesbauministerium den Bau der Umgehungsstraße, um zehn Jahre hinausgeschoben wird. Auch die Verhinderung des Bombodroms ist ein Beispiel. Wir haben die Proteste in der Wittstocker Heide im Bundestag mit Anträgen und Reden begleitet. Das Bombodrom kommt nicht.





Eine Aktion in Zusammenarbeit mit der Schweriner Volkszeitung, dem Nordkurier und den Norddeutschen Neuesten Nachrichten.
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
29.08.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Bluhm,

leider bekommen wir bei Anfragen zum Baustopp der B 50/Hochmoselübergang an Bundesminister Dr. Ramsauer immer wieder Antworten von Mitarbeitern seines Ministeriums, die uns einfach nur die Sach- und Rechtslage erläutern, obwohl wir die zur Genüge kennen. Uns geht es um eine POLITISCHE Entscheidung. Und über eine solche muss bei Bedarf jederzeit neu nachgedacht werden können.
Daher auch an Sie als Mitglied des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Frage:
Muss das objektiv zumindest in dieser Ausführung nicht notwendige Projekt trotzdem ausgeführt werden, nur weil es nach jahrzehntelangem Streit juristisch formal abgesegnet wurde?
Spielt es keine Rolle, dass tatsächlich die ursprünglichen Gründe für diesen mehr als 40 Jahre alten Straßenbau-Plan nicht mehr existieren?
Eine "Aufmarschtrasse" für die NATO ist obsolet geworden, weil der kalte Krieg Gott sei Dank lange vorbei ist.
Eine Verbindung von den belgischen Häfen ins Rhein-Main-Gebiet gibt es inzwischen (A 61 und Autobahnverbindung über Kaiserslautern) mehrfach und besser.
Von einer Verbesserung des regionalen Verkehrs kann keine Rede sein, das kann eine Trasse, die nur an einer recht abgelegenen Stelle ans Moseltal angebunden ist, gar nicht leisten. Vorteile haben nur ganz wenige, was den Kostenaufwand in keiner Weise rechtfertigt.
Aber sehr viele Menschen haben große Nachteile:
Vor allem der Tourismus – nach Aussagen selbst des ehemaligen rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministers Bauckhage DAS wirtschaftliche Standbein der Region – erhielte mit der optischen Verschandelung des Moseltals und der Zerstörung eines ganz wichtigen Wander- und Naherholungsgebietes innerhalb der landschaftlich wunderschönen Moselschleife zwischen Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach einen nicht wieder gut zu machenden Dämpfer.
270 Mio. und mehr für diesen Unsinn sollten uns erspart bleiben. Werden Sie uns weiter - vielen Dank für das bisherige Engagement Ihrer Fraktion - helfen?

Danke
Antwort von Heidrun Bluhm
bisher keineEmpfehlungen
08.09.2010
Heidrun Bluhm
Sehr geehrte Frau ,

die von Ihnen genannten Argumenten gegen diesen Straßenneubau kann ich voll und ganz unterstützen und ich werde mich auch in Zukunft gegen den Bau bzw. Weiterbau der B 50 / Hochmoselübergang aussprechen.

Meine Fraktion und ich halten Deutschland straßenmäßig für erschlossen, so dass auf Straßenneu- und ausbau (bis auf wenige Ausnahmen) verzichtet werden kann und - angesichts der absehbaren Endlichkeit fossiler Rohstoffe - auch verzichtet werden muss. Auch aus Gründen der Klimagerechtigkeit, der sozialen Perspektiven und Nachhaltigkeit, vertrete ich nachdrücklich die Orientierung auf postfossile, solidarische Mobilitätsalternativen, bei der öffentliche Angebote, nichtmotorisierte Fortbewegung und die Entwicklung der Nähe im Zentrum stehen.

Nun zu Ihren konkreten Fragen:

Natürlich ist auch zum jetzigen Zeitpunkt eine qualifizierte Beendigung möglich. Nicht nur veränderte Rahmenbedingungen begründen dies, sondern auch der entstehende Schaden für diese einmalige Landschaft des Moseltals.

Im zur Zeit im Bundestag diskutierten Entwurf des Bundeshaushaltes 2011 sind für den Abschnitt B50a (Platten) - Zubringer B53 neu Kosten in Höhe von rund 182 Mio. € und für den Abschnitt Zubringer B53 neu - Zubringer B50a (Longkamp) 88,9 Mio. € vorgesehen, jeweils der Großteil ab 2012 und Folgejahre.

Aus einer Antwort des Bundesministers für Verkehr auf eine schriftliche Frage vom 2. Juni 2010 (Bt-Dr. 17/1918, S. 55/56 --> dip21.bundestag.de ) geht hervor, dass eine erneute Kosten-Nutzen-Bewertung des Projektes auf Basis der aktuellen Kostenermittlungen und Verkehrsprognosen durchgeführt wird - zu erwarten ist aufgrund der Kostensteigerungen ein noch schlechterer Wert als die 3,4 aus dem Bundesverkehrswegeplan 1992. Da Verkehrsminister Ramsauer zu Anfang des Jahres aus Finanzgründen die Grenze für zu realisierende Projekte in der Nutzen-Kosten-Verhältnis bei mindestens 4 (also muss der Nutzen des Projektes mindestens das Vierfache der Kosten ausmachen) gezogen hat, wäre auch aus wirtschaftlichen Gründen ein Stopp nötig. Einklagbar ist diese Grenze allerdings nicht; es wird auch in vielen anderen Fällen dagegen verstoßen.

Es bedarf also möglichst schnell einer politischen Entscheidung, um Schaden von Landschaft, Umwelt und öffentlichen Haushalten abzuwenden. Da der Bundestag mit diesem Projekt nicht mehr befasst wird, sind meine Einwirkungsmöglichkeiten gering. Den Haushalt 2011 wird meine Fraktion auch aus diesem Grunde ablehnen.

Mein Büro gibt mit Kollegen vierteljährlich das "Verkehrspolitische Zirkular" heraus. Wir informieren darin über unsere Arbeit im Bereich der Verkehrspolitik. Bei Interesse senden wir Ihnen gerne Exemplare (oder auch regelmäßig) zu oder Sie finden es als download auf unserer Website: www.linksfraktion.de

Mit freundlichen Grüßen

Heidrun Bluhm
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.09.2010
Von:
Jan

Seit ihr am Samstag bei der Anti-Atom-Demo?

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Frage zum Thema Finanzen
14.03.2011
Von:
Uwe

Sehr geehrte Frau Blum,

nach dem die Tarifkommission der Länder mit einem guten Ergebnis für die Beschäftigten der Länder beendet wurden. Möchte ich heute an Sie treten mit einer Frage und einer Bitte zu gleich.

Position bei den Tarifverhandlungen des Bundes sowie der Kommunen.

In den letzten Jahren wurden bei den Tarifverhandlungen immer 0,2% der Tarifabschlusses für die Beamten einbehalten. Dieser Betrag sollte in einem Fonds angespart und für künftige Pensionäre bereit gehalten werden. Nun meine Frage gibt es diesen Fonds wirklich oder ist es nur ein fingierter Fonds. Werden die Zinsen und Dvidenten auch in diesen Fonds verbleiben und die nächste Frage? Wie hoch ist der Betrag zum heutigen Zeitpunkt?

Mit freundlich Grüßen


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