Heide Rühle (GRÜNE)
Abgeordnete EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Heide Rühle
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Psychologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Baden-Württemberg
Bundeslistenplatz
3, über Liste eingezogen
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Dass China von allen Herstellern verlangt, dass 50% aller in China verkauften Autos auch in China produziert werden, stimmt so nicht. (...) Auch bin ich wie Sie der Meinung, dass die Umwelt immer mehr geschädigt wird, wenn weiterhin so produziert/gewirtschaftet wird wie bisher. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.03.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Rühle,

das Sie schreiben, dass sich v.a. mit allgemeinpolitischen Themen, die die Europäische Union betreffen beschäftigen, möchte ich Ihnen gerne diesbezüglich eine aktuelle Frage stellen.

Wie beurteilen Sie die "Umgehung" der Bürger durch fehlende Referenda beim Vertrag von Lissabon, in dessen Ratifizierungsprozess, Frankreich sogar seine Verfassung geändert hat, um nicht wieder in die prekäre Lage eines negativen Votums zu gelangen?

Wie stehen Sie zur Intransparenz des Reformvertrages, der mangelnden Aufklärung und Information durch die Medien und Politiker , und den Eindruck, das hier nur alter Wein in neuen Schläuchen vermarktet werden soll? Die Änderungen zur gescheiterten Verfassung sind ja marginal.

Warum wird eine historisch einmalige Sache wie die Europäische Einigung bewusst solchen Gefahren der Intransparenz und mangelnden Legitimation durch die Europäer ausgesetzt?


Vielen Dank und schöne Grüße

Antwort von Heide Rühle
8Empfehlungen
07.04.2008
Heide Rühle
Sehr geehrte Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich halte ich es für falsch, dass es zum Vertrag von Lissabon kein EU-weites Referendum gibt. Die Europäischen Verträge bieten leider immer noch keine rechtliche Grundlage für eine europaweite Abstimmung, bei der alle EU-Bürger in freier, allgemeiner, direkter und geheimer Wahl über den Vertrag abstimmen könnten.

Volksabstimmungen über Europäische Verträge finden in nationalen Grenzen statt. Und so geraten die Debatten oftmals in den Sog nationaler Interessen. Das Verhalten bei den Abstimmungen spiegelt demnach nicht immer eine Entscheidung über die Sache wieder, sondern ist eben auch Ventil für nationale Befindlichkeiten. Daher haben die GRÜNEN immer eine gemeinsame, europaweite Abstimmung nach dem Prinzip "Ein Mensch, eine Stimme" gefordert. Dass der Vertragstext unlesbar und intransparent ist, haben die GRÜNEN immer kritisiert.

Sie haben recht, wenn sie feststellen, dass sich beim Vertrag von Lissabon im Vergleich zum Verfassungsvertrag nicht viel geändert hat. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der Vertrag von Lissabon, wie bereits zuvor der Verfassungsvertrag, für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Institutionen notwendig ist. Denken Sie nur an die Erweiterung der Rechte für das Europäische Parlament. Die bisherigen Verträge waren auf eine EU mit 15 Mitgliedstaaten ausgelegt. Mit der Osterweiterung umfasst die Europäische Union mittlerweile 27 Staaten. Bei der Anzahl von 27 Mitgliedsstaaten ist eine institutionelle Reform, die die Arbeitsweise der Union effizienter macht, ein notwendiger Schritt hin zu mehr Demokratie und Transparenz - auch wenn wir GRÜNEN nicht mit allen Punkten einverstanden sind. So hat die Europäische Verteidigungsagentur meiner Ansicht nach nichts in einem Vertragstext zu suchen. Auch hätten wir GRÜNEN uns einen transparenteren und vor allem lesbareren Vertragstext gewünscht.

Das EU-Themen in den Medien nicht die Beachtung finden, die sie verdienen, ist eine Klage, die oft aus EU-Kreisen zu hören ist. Wie wenig die meisten Bürger beispielsweise über die Kompetenzen des EU-Parlaments wissen, untermauern erschreckende Zahlen einer Eurobarometer-Umfrage vom März diesen Jahres ( de.wikipedia.org ). Ich kann nur hoffen, dass die kommenden Europawahlen die EU und ihre Themen stärker in den Blick der Medien und der Öffentlichkeit bringen werden. Spätestens dann werden Politiker verstärkt zum Vertrag von Lissabon Stellung beziehen und weiter aufklären müssen.

Ihre

Heide Rühle
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Frage zum Thema Gesundheit
08.04.2008
Von:
Rau

Sehr geehrte Frau Rühle,
die Menschen haben es satt, mit der Lupe missverständliche Produktinformationen auf den Lebensmittel-Verpackungen zu enträtseln. Deshalb setzt sich www.foodwatch.de für das in England bereits erfolgreich verwendete Ampelsystem ein. Dort wird die Ampelkennzeichnung für Lebensmittel bereits auf 10.000 Produkten verwendet. Die Farben Rot, Gelb und Grün weisen für jeden verständlich auf den Gehalt an Fett, Zucker und Salz hin.

Die Nahrungsmittelindustrie, unterstützt von Horst Seehofer und der EU-Kommission, will dagegen ein irreführendes, unverständliches Zahlensystem, das die tatsächlichen Nährwerte verschleiert! Allerdings ist das kein Wunder. Das Ampelsystem würde deutlich machen: Viele verarbeitete Lebensmittel, zum Beispiel Frühstückscerealien und Joghurtdrinks, sind gnadenlos überzuckert und tragen zum drängenden Problem des Übergewichts - insbesondere von Kindern - bei.

Ich hoffe Sie setzen sich auch für eine Ampelkennzeichnung der Nährwerte von Lebensmitteln ein?

Mit freundlichen Grüßen

Rau
Antwort von Heide Rühle
2Empfehlungen
08.12.2008
Heide Rühle
Sehr geehrter Herr Rau,

bitte entschuldigen Sie die mehr als späte Antwort auf Ihre Anfrage, sie scheint uns im hektischen Alltag durchgerutscht zu sein.

Heute (8. Dezember 2008) steht der Berichtsentwurf der verantwortlichen Abgeordneten, Renate Sommer, auf der Tagesordnung des Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. Dieser Entwurf bezieht sich auf den Vorschlag der Europäischen Kommission zur "Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel", so der offizielle Name. Die Kommission stellt es den Mitgliedstaaten frei, eine Ampelkennzeichnung einzuführen, will diese aber nicht verbindlich EU-weit vorschreiben. Auch in den Änderungsvorschlägen von Frau Sommer ist dies leider nicht vorgesehen.

Ich halte die Ampelkennzeichnung für eine gute, plastische Möglichkeit, die Verbraucherinnen und Verbraucher über den Nährwert eines Produkts zu informieren.

Die Lebensmittelindustrie bevorzugt, wie Sie ja selbst erwähnen, ein undurchsichtiges System, basierend auf willkürlich festgelegten Portionsgrößen. Die von Ihnen angeführten Beispiele, Joghurt(drinks) und Frühstückscerealien, zeigen gut, das ein solches System problematisch und unsinnig ist. Natürlich ist die vorgeschlagene Menge einer Portion nicht schädlich (wie überhaupt kaum ein Nahrungsmittel in Maßen genossen). Aber durch die Kennzeichnung kommt der ungesund hohe Zuckeranteil der Produkte nicht zum Ausdruck.

Die Nahrungsmittelindustrie argumentiert außerdem, eine Ampelkennzeichnung sei irreführend, weil z.B. auch Nüsse, Avocados oder Butter aufgrund ihres hohen Fettgehalts mit einer roten Ampel gekennzeichnet würden, obwohl sie für die Ernährung wertvoll sind. Das sind sie auch, aber trotzdem ist es nicht gut, am Tag ein Kilo Nüsse und fünf Avocados zu essen. Somit ist die Ampelkennzeichnung ein Mittel, die Verbraucherinnen und Verbraucher darauf aufmerksam zu machen, dass sie bei einem bestimmten Nahrungsmittel u. U. aufpassen müssen, nicht zu viel davon zu essen oder zu trinken. Deswegen hoffe ich, dass wir GRÜNEN doch noch eine Mehrheit von der Ampelkennzeichnung überzeugen können.

Mit freundlichen Grüßen
Heide Rühle
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
02.07.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Rühle,

ich habe vor kurzem von Änderungsanträgen zur geplanten Novelle des EU-Gesetzespakets zur Regulierung des Telekommunikationsmarktes gelesen. Über dieses "Telekommunikations-Gesetzespaket" soll bereits in den nächsten Tagen abgestimmt werden.

Auf einigen Nachrichtenseiten (meine Quellen habe ich unten angegeben) war zu lesen, dass dieses Paket europäische Internetnutzer dazu verpflichten könnte, Spyware zur Überwachung des Internetverkehrs auf ihren Rechnern zu installieren - vorgeblich um die Verbreitung illegaler Inhalte zu kontrollieren. Zudem sollen die Provider mit der Überwachung und Filterung des Internetverkehrs beauftragt werden können. Es wird dabei allgemein befürchtet, dass das Prinzip der sogenannten Netzneutralität stark gefährdet wird. Das Gesetzespaket soll zu allem Übel auch noch ungewöhnlich komplex und unübersichtlich sein - vielleicht sogar, um damit seine Auswirkungen zu verschleiern.

Für mich als Bürger klingt das alles natürlich - vorsichtig ausgedrückt - nicht sonderlich begrüssenswert.

Ich habe erfahren, dass Sie als "Schattenberichterstatterin" den Gesetzesentwurf untersuchen und dem Parlament einen Bericht vorlegen können. Da Sie zudem wie ich auch aus Baden-Württemberg kommen, interessiert mich Ihre Ansicht zu dem Thema natürlich besonders. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie die Zeit zu einer Antwort finden.

Vielen Dank schonmal im Voraus und mit freundlichen Grüßen,




Quellen:
debatte.welt.de

www.laquadrature.net

www.heise.de
Antwort von Heide Rühle
6Empfehlungen
11.12.2008
Heide Rühle
Sehr geehrter Herr ,

das´Telekommunikationspaket´ besteht aus drei einzelnen Gesetzesvorschlägen (zwei Richtlinien und eine Verordnung) sowie einer Mitteilung der Kommission über die "digitale Dividende". Für die Richtlinie über die Rechte der Nutzer und die so genannten Universaldienste, d.h. die gesetzliche Verpflichtung der Netzbetreiber, bestimmte Leistungen flächendeckend anzubieten, war der Binnenmarktausschuss federführend. Als Mitglied des Binnenmarktausschusses habe ich als Schattenberichterstatterin für meine Fraktion gearbeitet.

Die Universaldienstrichtlinie hat einige wichtige Verbesserungen der Verbraucherrechte erbracht. So wurde unter anderem die Mitnahme der Rufnummern bei Betreiberwechseln geregelt, die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt und die Möglichkeit geschaffen, die Mindestdauer von Verträgen auf zwölf Monate zu verkürzen.

In der Tat gab es im Vorfeld auch einige wilde Vorschläge zu Überwachung des Internetverkehrs der Nutzer. So ging es darum, dass Provider dazu verpflichtet werden sollten, als "Hilfssheriffs" aufzutreten und Internetnutzer zu kontrollieren. Ein anderer Vorschlag, das sogenannte "französische Modell", sah vor, Internetnutzern bei Fehlverhalten den Anschluss zu sperren. All diese Vorschläge wurden abgelehnt oder standen erst gar nicht zur Abstimmung.

Auch der Vorschlag, dass europäische Internetnutzer Spywareauf ihren Rechner installieren oder dulden müssten, um die Verbreitung illegaler Inhalte zu überwachen, stand so nie ernsthaft zur Debatte. Le Quadraturedu Net, deren Artikel Sie ja zitieren, hat mein Abstimmungsverhalten protokolliert und bewertet. Sie finden diese Bewertung unter folgendem Link: www.laquadrature.net

Viel prekärer ist die Situation beim Datenschutz. Unter dem Vorwand schwammiger Sicherheitsbestimmungen wird es künftig für entsprechende Stellen noch einfacher, sensible Verbindungs- und Standortdaten auf Vorrat zu speichern. Da der Rat das Telekommunikationspaket weiter abgeschwächt hat und dem Vorschlag des Parlaments nicht zustimmte, kommen die Richtlinien in die 2. Lesung. Die Grünen werden sich bei der zweiten Lesung des Telekommunikationspakets im Frühjahr für eine Stärkung der Datenschutzbestimmungen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Heide Rühle
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Frage zum Thema Lissabon-Vertrag
07.08.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Rühle,

ich zitiere auszugsweise einige Ihrer Antwort an Herrn Ullman vom 07.04.2008.

>Grundsätzlich halte ich es für falsch, dass es zum Vertrag von Lissabon kein EU-weites Referendum gibt.

>Daher haben die GRÜNEN immer eine gemeinsame, europaweite Abstimmung nach dem Prinzip "Ein Mensch, eine Stimme" gefordert.

>Dass der Vertragstext unlesbar und intransparent ist, haben die GRÜNEN immer kritisiert.

>Sie haben recht, wenn sie feststellen, dass sich beim Vertrag von Lissabon im Vergleich zum Verfassungsvertrag nicht viel geändert hat.

Frage:
Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass den europäischen und vor allem den deutschen Bürgern, aus deren Reihen Sie ja mehr oder weniger "gewählt" wurden, solch ein Machwerk zu zu muten ist?

Wieso haben Sie, angesichts der offensichtlichen Mängel die Sie schon selber ansprechen, ganz zu schweigen von den "versteckten" Mängeln die andere in den Verträgen sehen, bei der Abstimmung dafür stimmen können?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Heide Rühle
2Empfehlungen
02.10.2008
Heide Rühle
Sehr geehrter Herr ,

ich habe bereits in meiner vorigen Antwort ausführlich dargelegt, warum die GRÜNEN von Anfang an für den Verfassungsvertrag und auch für den Reformvertrag geworben haben.

Auch wenn ich mir eine europaweite Volksabstimmung zu dem Vertrag gewünscht hätte, bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass der Reformvertrag wichtig für die Zukunft der EU ist. Die Europäische Union braucht Reformen, die den Grundrechtsschutz stärken, für effiziente Institutionen und transparente Verfahren sorgen und die demokratische Legitimation der EU erhöhen. Deshalb unterstütze ich den Reformvertrag. Dieser neue EU-Vertrag war nach dem negativen Ausgang der Referenden in Frankreich und in den Niederlanden notwendig geworden und beinhaltet die wesentlichen Reformen des Verfassungsvertrages. Ich unterstütze den EU-Reformvertrag, da er die dringend notwendige Reformen der EU ermöglicht und die EU aus ihrem langjährigen institutionellen Stillstand herausholt.

Mit freundlichen Grüßen

Heide Rühle
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
14.08.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Rühle,

die Honigbienen sterben in Baden, Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein - deutschlandweit werden die Bienen schwächer und schwächer. Die Imker haben eine Verbindung zu Pestiziden aufgezeigt, dort vor allem Neonikotinoide. Analyseregebisse unter www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de

In Frankreich, Slowenien, Italien und anderen Ländern ist ebenfalls eine direkte Verbindung zu Pestiziden herzustellen. www.imkereibrandt.de

Die Imker sind sicher, daß die heutigen Zulassungsverfahren nicht mehr zeitgemäß sind und viel zu viele Pestizide freigegeben werden, die augenscheinlich umweltschädlich sind. Es besteht unmittelbare Gefahr für den Naturhaushalt. Die Folgen für die Lebensmittelsicherheit und dem Schutz des Verbrauchers sind noch gar nicht abzusehen. Der Wirkstoff Clothianidin wurde in der Schweiz im Salat aus Italien nachgewiesen.

Meine Frage an Sie - was können Sie für uns tun, um den Schutz der Honigbiene, den Schutz des Naturhaushaltes, Schutz der Lebensmittelsicherheit und den Schutz des Verbrauchers zu verbessern?

Viele Grüße und Danke im Voraus,


Weitere Links zum Thema Bienensterben:
www.imkerdemo.de
www.cbgnetwork.de
www.imkerdemo.de
Antwort von Heide Rühle
6Empfehlungen
02.10.2008
Heide Rühle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworte.

Die Vermarktung und Verwendung von Pflanzenschutzmittel wird durch EU-Recht geregelt. Pflanzenschutzmittel dürfen in der EU nur dann verwendet werden, wenn sie auf einer Positivliste der EU stehen. Die Entscheidung über die Zulassung oder Nicht-Zulassung bestimmter Wirkstoffe trifft die Kommission auf Empfehlung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA.

Die Verordnung "über das Inverkehrbringenvon Pflanzenschutzmitteln" wird derzeit überarbeitet. Die Abgeordneten des Europaparlaments haben mit großer Mehrheit den Vorschlag der EU-Kommission unterstützt, krebserregende, erbgut- und fortpflanzungs-schädigende(CMR-)Pestizide in Zukunft nicht mehr zuzulassen. Auch Stoffe, die den Hormonhaushalt schädigen sollen nicht mehr auf die EU-Positivliste aufgenommen werden.

Um den Schutz der Honigbienen zu verbessern, verabschiedete das Parlament in der 1. Lesung, dass Pestizide, die für Bienen toxisch sind, nicht zugelassen werden. Der Passus lautete im Original: "Ein Wirkstoff wird nur zugelassen, wenn auf der Grundlage der Auswertung von Tests nach Gemeinschaftsleitlinien oder international vereinbarten Leitlinien und anderen verfügbaren Daten und Informationen, einschließlich einer Übersicht über die wissenschaftliche Literatur, festgestellt wird, dass er für Bienen nicht toxisch ist und einen Schädigungsquotienten (HQ) von unter 50 aufweist." (Siehe www.europarl.europa.eu )

Auf einer Sitzung des EU-Agrarministerrates im Juni 2008 wurde die Änderung des Parlamentes, die dafür gesorgt hätte, dass Pestizide, die für Bienen tödlich sind, keine Zulassung erhalten, abgelehnt. Auch Landwirtschaftsminister Seehofer stimmte gegen diesen Passus. Nun kommt die vom Rat geänderte Verordnung in die 2. Lesung. Wir GRÜNEN werden uns auch in der 2. Lesung dafür einsetzen, dass Pestizide, die für Bienen toxisch sind, keine EU-Zulassung mehr erhalten dürfen.

Zudem haben die GRÜNEN angeregt, den für das Bienensterben verantwortlichen Wirkstoff Clothianidindie Zulassung zu entziehen. Die umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN/EFA im Europäischen Parlament, Frau Hiltrud Breyer, hat sich mit einer entsprechenden Anfrage an die Kommission gewandt (siehe www.europarl.europa.eu )

Mit freundlichen Grüßen
Heide Rühle, MdEP
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