Heide Rühle (GRÜNE)
Abgeordnete EU

Grunddaten
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Psychologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Baden-Württemberg
Bundeslistenplatz
3
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(...) Für den Herbst erwarten wir eine Mitteilung der Europäischen Kommission zu Tiertransporten, evtl. soll es dann zu einer Änderung der derzeit geltenden Verordnung kommen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
24.05.2011
Von:

Guten Tag, was tun Sie gegen die Agrar-Subventionen und die Massentierhaltung um dadurch u.a. den Welthunger zu beenden?
Die Industriestaaten, mit hohen Bevölkerungsdichten, bringen ihre Lebensmittel in weniger besiedelte Gebiete, dadurch wird die regionale ökologische Landwirtschaft weltweit zerstört.
Folgen der Agrar-Subventionen: Milchseen, Butterberge, Fleischlager, Überdüngung, Fleischskandale, verseuchtes Tierfutter, Tierquälerei, Seuchen, hungernde Bauern, usw.
Der Aufkauf und die Lagerhaltung der EU von Lebensmitteln ist ein Instrument des Überschuss- und Exportmanagements von Massenprodukten.
Der Irrglaube die Massentierhaltung sei notwendig wird von denjenigen, die davon profitieren erfolgreich propagiert.
Die Umkehr in der Agrarpolitik ist notwendig für eine umwelt- und tierschutzgerechte Landwirtschaft, dies ist wissenschaftlich seit Jahren bewiesen. Regionale Lebensmittelversorgung ist weltweit möglich und sichert vielen eine Existenzgrundlage.
Dauerhafte Proteste der Bevölkerung werden von den Regierungen ignoriert, aus egoistischen und profitsüchtigen Interessen.
Die Massentierhaltung,
1. bereitet den Tieren ein Leben voller Schmerz und Leiden, das ist gesetzeswidrig.
2. ist ein Brutkasten für Krankheitserreger,
3. bringt Antibiotika in unsere Lebensmittel,
4. verschwendet Steuergelder unter anderem durch Flächen- Betriebsprämien, Export- und Überschussmanagement,
5. zerstört die Existenzgrundlage von ökologisch wirtschaftenden Bauer,
6. tötet viele Tiere in den Mastställen und beim Transport der teils tausende Kilometer beinhaltet.
7. Durch die hohen Subventionen für den Export, durch Tier- und Sonderprämien, ist es den Betreiber der Massentierhaltung egal ob die Tiere lebendig ankommen oder in welchem Zustand sie sich befinden, denn für ihn lohnt sich das Geschäft vor dem Verkauf der Tiere.
8. Die Gesetze der EU und OECD begünstigen die Agrarfabriken, dadurch hat sich der Welthunger in den letzten Jahren verdreifacht, die Weltbevölkerung nicht.
Antwort von Heide Rühle
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31.05.2011
Heide Rühle
Sehr geehrte ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zu den Agrarsubventionen: Die von Ihnen angesprochenen Milchseen und Butterberge gehören zwar der Vergangenheit an und waren eine Folge einer völlig fehlgeleiteten Landwirtschaftspolitik, die die Anreize für eine schädliche Überproduktion setzte. Dennoch sind die Subventionen auch derzeit noch lange nicht ausreichend an qualitativen Kriterien ausgerichtet.
Der Kommissar für Landwirtschaft, Dacian Ciolos, kündigte vergangenen November an, dass im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 die Höhe der Direktzahlungen an die Betriebe auch davon abhängen soll, welche Maßnahmen zum Umwelt-, Klima- und Tierschutz dieser betreibt. Die genauen Rechtsvorschläge sollen diesen Sommer vorgelegt werden, dann wird sich zeigen, ob die Vorschläge in eine Richtung weisen, die die Mitteilung vom vergangenen November erhoffen ließ.
Auch wie die Reformen im Hinblick auf eine hoffentlich global gerechtere Verteilung aussehen werden, ist noch unklar. Es ist derzeit tatsächlich so, dass die Landwirte in der EU Ausgleichszahlungen für die Differenz zwischen europäischem Marktpreis und Weltmarktpreis erhalten. Über die Abschaffung der Exportsubventionen wird auch im Rahmen der sog. Doha-Runde der Welthandelsorganisation (WTO) verhandelt. Dort wurde 2005 grundsätzlich vereinbart, die Exportsubventionen im Rahmen einer Gesamteinigung bis 2013 abzuschaffen. Die EU hatte dies angeboten , allerdings nur unter der Voraussetzung, dass alle anderen WTO-Mitglieder, insbesondere die USA, dies auch täten. Bisher konnte die Doha-Runde allerdings noch nicht zum Abschluss gebracht werden.

Zur Massentierhaltung: Dass es sich dabei um eine Praxis handelt, die nicht unserem Verständnis von tiergerechter und nachhaltiger Landwirtschaft entspricht, ist keine Frage. Das Europäische Parlament verabschiedete zwar am 12. Mai 2011 eine Entschließung zu Antibiotikaresistenz, in der es die flächendeckende Verwendung von Antibiotika in der Tierhaltung problematisiert. Dies ist allerdings nicht ausreichend, deshalb fordern wir Grüne, die Reform der Agrarpolitik für eine tiergerechtere Landwirtschaft zu nutzen.
Für den Herbst erwarten wir eine Mitteilung der Europäischen Kommission zu Tiertransporten, evtl. soll es dann zu einer Änderung der derzeit geltenden Verordnung kommen. Verbesserungen wären dabei begrüßenswert, denn die derzeitige Regelung ist z.B. bei den Transportzeiten unzureichend.
Letztendlich ist es aber auch ein Problem, dass immer mehr Menschen immer mehr billiges Fleisch essen wollen. Solange sich die Verbraucherinnen und Verbraucher in ihren Gewohnheiten nicht ändern, besteht ein Markt für Fleisch aus Massentierhaltung, und es finden sich Landwirte, die diesen beliefern.

Ich hoffe, damit konnte ich Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Heide Rühle
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Frage zum Thema Soziales
17.07.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Rühle,

wie ist Ihre Meinung zum bedingungslosen Grundeinkommen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Heide Rühle
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21.09.2011
Heide Rühle
Sehr geehrter Herr ,

Sozialpolitik fällt in den Hoheitsbereich der Mitgliedsstaaten. Das bedeutet, dass die Europäische Union in Sachen Sozialpolitik keine Gesetzgebungskompetenz hat. Die Mitgliedsstaaten entscheiden eigenständig über ihre sozialen Sicherungssysteme.

Ich halte auch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens auf europäischer Ebene für problematisch, da sowohl Lebensstandard und Lebenshaltungskosten als auch die sozialen Sicherungssysteme in den einzelnen Mitgliedsstaaten äußerst unterschiedlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Heide Rühle
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Frage zum Thema Internationales
21.07.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Rühle,
in den vorgefertigten Themen habe ich leider nichts entsprechendes gefunden, denn anscheinend ist in der EU Tierschutz ein untergeordnetes Thema. Für mich bedeutet grün zu sein auch den Tierschutz zu beachten!
Meine Frage an Sie: Ist es wahr, dass in Rumänien Fangprämien für Hunde gezahlt werden aus EU-Mitteln? 25 Euro für jeden Hund, egal wie er getötet wurde? Ich bin auf mehrere Seiten im Internet gestoßen, die diesen grausamen Fangmethoden zeigen. Darauf wird grausames gezeigt und geschildert. Nicht nur, dass es passiert, sondern es sollen zwischen 2001 und 2008 auch angeblich 20 Millionen Euro geflossen sein zum Großteil aus EU Steuergeldern. Ich habe mich bisher nur über diese Praktiken im asiatischen Raum ärgern müssen, aber das ein Land in der EU sein darf, dass Hunde grauenvoll abschlachtet und dafür auch noch Gelder aus der EU beigesteuert bzw. über Umwege auch deutsche Steuergelder verbraten werden ist mir unbegreiflich. Es soll auch noch in den nächsten Wochen ein umstrittener Gesetzentwurf verabschiedet werden, der die Tötung von 3 Millionen Hunden zur Folge hat.
Ich möchte Sie bitten, diesem Umstand nachzugehen und zu erklären. So ein Land hat in meinen Augen nichts in der EU verloren und wenn schon, dann nicht auch noch für solche Grausamkeiten belohnt werden. Mit solchen Praktiken wird der menschenunwürdige Umgang mit Lebewesen noch bezahlt und gefördert. Mfg Höhne
Antwort von Heide Rühle
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24.08.2011
Heide Rühle
Sehr geehrte Frau Höhne,

vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich lehne ich das grundlose Töten von Hunden ab.

Grundsätzlich sind Fangprämien für Hunde in den Leitlinien und Regularien für die Verwendung von Fördermitteln nicht vorgesehen. Maßnahmen im Bereich des Tierschutzes fallen unter die Verantwortlichkeit der Mitgliedsstaaten. Mein Kollege, Herr Markus Ferber, hat dazu ja umfangreiche Recherchen durchgeführt und Ihnen bereits über Abgeordnetenwatch geantwortet ( www.abgeordnetenwatch.de ).

Ihre Vermutung, dass in Rumänien Fangprämien für Hunde aus EU-Mitteln gezahlt werden, kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder bestätigen noch widerlegen. Über die korrekte Verwendung der Fördermittel wacht die Europäische Kommission, entsprechende operationelle Programme müssen ebenfalls von der Europäischen Kommission genehmigt werden ( europa.eu ). Das Europäische Parlament verabschiedet jedoch die Leitlinien der Programme. Eventuell können Sie sich bezüglich der Fangprämien ja mal bei der Europäischen Kommission erkundigen.

Lassen Sie mich jedoch anmerken, dass streunende Hunde in Rumänien ein großes Gesundheitsrisiko darstellen. Zahlen der WHO zeigen, dass in keinem anderen Europäischen Mitgliedsstaat so viele Hunde positiv auf Tollwut getestet wurden wie in Rumänien. Dies kann nicht nur für Haus- und Wildtiere zu tödlichen Erkrankungen führen. Tollwut-Infektionen verlaufen auch beim Menschen in der Regel tödlich, wenn ein entsprechender Impfstoff nicht rechtzeitig verabreicht wurde. Das Fangen von streundenden Hunden kann vor diesem Hintergrund durchaus im Sinne es Tierschutzes sein, wenn die Tiere dabei nicht gequält oder verletzt werden und wenn es darum geht, Tiere zu kastrieren und zu impfen.

Mit freundlichen Grüßen

Heide Rühle
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
07.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Rühle,

ich möchte Ihnen eine Frage zum allgemeinen Umgang mit der geplanten Obsolezens in der Europäischen Union stellen.
Mich interessiert besonders ihre persönliche und auch die Haltung Ihrer Fraktion.

Viele Unternehmen planen die Verbrauchszeit von ihren Produkten, um einen neukauf zu erzwingen. Wie wollen Sie (und auch Ihre Fraktion bzw. die EU Kommission) dagegen vorgehen?

Besonders ersichtlich ist dies im bereich der Glühlampen, Energiesparlampen und der LED Lampen, die alle samt jehweils in einer ähnlichen Lebensdauer gehalten werden. Hier ist jedoch auch geschichtlich zu belegen, dass dies nicht notwendig ist sondern dem Selbstschutz der Industrie dient. Wie können hier die Verbraucher geschützt werden, so dass Jemand mit einem Einkommen von 600€ sich nicht zu oft neue Produkte kaufen muss?

Ich denke hierbei auch an folgende Bereiche: Kleidung, Büro Bedarf (Drucker, Stifte, PCs), Lampen, Kleinelektronik.

Gibt es bestrebungen in der EU die geplante Obsolezens auf einen höheren Stand zu bringen oder gaar zu "bekämpfen"? - z.B. eine normerhöhung für Hosen?

Mit freundlichen Grüßen



PS: Ich hoffe meine Fragen sind nicht zu allgemein.
Antwort von Heide Rühle
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12.10.2011
Heide Rühle
Sehr geehrter Herr ,

es widerspricht zutiefst dem Gedanken der Nachhaltigkeit, die Lebensdauer von Produkten mutwillig zu begrenzen, um Konsumenten zum Kauf eines neuen Produktes zu bewegen. Ich lehne diese Art von "geplanter Obsoleszenz" ab und halte sie auch für rechtswidrig.

In der Antwort auf die Anfrage eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments hat die Europäische Kommission anerkannt, dass die geplante Obsoleszenz aufgrund unterschiedlicher europäischer Regelungen rechtswidrig ist. Die Antwort der Kommission finden Sie auf der Homepage des Europäischen Parlaments: www.europarl.europa.eu

Da die Europäische Union bei der Durchsetzung von Unionsrecht auf die Mitgliedsstaaten angewiesen ist, ist es Aufgabe der Marktüberwachungs- und gegebenenfalls der Kartellbehörden der Mitgliedsstaaten gegen geplante Obsoleszenzen vorgehen. Leider haben die Mitgliedsstaaten immer mehr Personal bei den Marktüberwachungsbehörden eingespart, so dass immer weniger Bereiche kontrolliert werden können. Zudem ist die Praktik schwer nachweisbar.

Sollte sich jedoch herausstellen, dass nachgewiesene Obsoleszenz-Praktiken nicht zu einer Verurteilung der Täter führen, wäre es durchaus angebracht, die bestehenden Regelungen zu verschärfen. Eine entsprechende Initiative der Europäischen Kommission würde ich in jedem Fall begrüßen.

Mit freundlichen Grüßen

Heide Rühle
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Rühle,

wie positionieren Sie sich zum ACTA-Abkommen? Wir werden Sie hierzu öffentlich in den Medien dazu Stellung nehmen?

Vor allem in Hinblick, das Kader Arif seinen Rücktritt erklärte. Er ist der Mann, der vom EU-Parlament in die Verhandlungen entsendet wurde, um das EU-Parlament daraufhin über ACTA zu informieren, aufzuklären und zu "schulen".

Herr Arif hält es schlicht und einfach für undemokratisch.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Heide Rühle
1Empfehlung
07.02.2012
Heide Rühle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum "Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA)", die ich Ihnen gerne beantworte.

Das Abkommen wurde ja bereits im Ministerrat unterzeichnet, doch damit es letztlich in Kraft tritt, muss zuvor das Europäische Parlament zustimmen. Die Fraktion der GRÜNEN im Europäischen Parlament hatte die vorschnelle Unterzeichnung durch den Rat heftig kritisiert: www.greens-efa.eu www.greens-efa.eu Auch das Zustandekommen des Abkommens ist fragwürdig: ACTA wurde unter Geheimhaltung und ohne Beteiligung des Europäischen Parlaments, der Zivilgesellschaft geschweige denn der Öffentlichkeit verhandelt.

Ich und auch meine Kollegen in der Fraktion GRÜNE/EFA im Europäischen Parlament werden dem Abkommen in dieser Form unter keinen Umständen zustimmen. Wir werben offensiv dafür, dass das Abkommen in dieser Form keine Mehrheit im Parlament findet.

ACTA könnte unter anderem zur Folge haben, dass Internetprovider den Datenverkehr ihrer Kunden verstärkt überwachen müssten, um nicht für Urheberrechtsverleztungen haftbar gemacht zu werden. Zwei Gutachten, die im Auftrag der GRÜNEN Fraktion im Europäischen Parlament erstellt wurden, beschäftigen sich mit der Einschränkung von Grundrechten ( en.act-on-acta.eu en.act-on-acta.eu ) und mit der Einschränkung des Zuganges zu Medikamenten ( en.act-on-acta.eu en.act-on-acta.eu ) durch ACTA. Die Gutachten kommen zu dem Schluss, dass ACTA nicht nur wichtige Grundrechte von EU-Bürgern einschränkt, sondern Entwicklungsländern auch den Zugang zu lebenswichtigen und erschwinglichen Medikamenten erschwert.

Derzeit erarbeitet der federführende Ausschuss für internationalen Handel (INTA) eine entsprechende Beschlussempfehlung für das Europäische Parlament. Zunächst hatte der INTA-Ausschuss den Sozialdemokraten Kader Arif zum Berichterstatter ernannt und ihn gebeten, eine entsprechende Beschlussempfehlung vorzubereiten. Wie Sie ja selbst wissen ist Herr Arif jedoch von dieser Aufgabe nun zurückgetreten. Nun muss im Ausschuss ein neuer Berichterstatter gewählt werden. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheitenm Justiz und Inneres (LIBE) plant als beratender Ausschuss vor der Abstimmung noch einmal eine Stellungnahme zur Grundrechteverträglichkeit von ACTA abzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Heide Rühle
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