Der Ausschuss ist zuständig für:
- die Festlegung des Finanzrahmen für die EU
- den Haushaltsvoranschlag des EP
- den Haushaltsplan der dezentralen Einrichtungen
- der finanziellen Tätigkeiten der Europäischen Investitionsbank (EIB)
- die finanziellen Auswirkungen aller Rechtsakte
- die Haushaltsordnung