Die vorrangige Aufgabe des Haushaltsausschusses ist die Beratung des Landeshaushalts, der für zwei Jahre aufgestellt wird, wobei die Zahlen für das jeweilige zweite Haushaltsjahr im Rahmen eines Nachtragshaushalts angepasst werden. Der Haushalt ist Grundlage für die gesamte Staatstätigkeit des jeweiligen Haushaltsjahres. Seine Verabschiedung ist daher eine der bedeutendsten Aufgaben des Parlaments.
Nach der Verabschiedung durch das Parlament liegt der Vollzug des Haushaltes in der Hand des Senats. Gleichwohl ist der Haushaltsausschuss auch hier gefordert. Im Rahmen der parlamentarischen Haushaltskontrolle wirkt er über diverse Informationsrechte und Zustimmungsvorbehalte am Vollzug des Haushaltes mit (z.B. Hochbauvorlagen, Verwendung der Privatisierungserlöse aus den verschiedenen Fonds etc.).
Nach Abschluss des Haushaltsjahres legt der Senat die Haushaltsrechnung vor und beantragt bei der Bürgerschaft die Entlastung für ihre Haushaltsführung. Die Durchführung dieses Entlastungsverfahrens ist ebenfalls Aufgabe des Haushaltsausschusses.
Darüber hinaus unterstützt der Ausschuss das Plenum bei der Überprüfung der eingebrachten Anträge und Gesetzentwürfe auf ihre finanziellen Auswirkungen. Er behandelt auch die in seinen fachlichen Zuständigkeitsbereich fallenden Petitionen.