Die Hauptaufgabe des Ausschusses besteht in der Beratung des Landeshaushaltsentwurfs. Hierfür werden für jeden Einzelplan des Haushalts Ausschussmitglieder als Berichterstatter eingesetzt, die mit den Fachministern sog. Berichterstattergespräche führen, deren Ergebnisse Grundlagen für die Beratungen im Ausschuss bilden.
Weitere Bestandteile der Beratungen sind die Berichte der mitberatenden Fachausschüsse über die jeweiligen Einzelpläne und die Erläuterungsbände der Ministerien, in denen neue Einnahmen und Ausgaben erläutert werden.
Der Ausschuss legt dem Plenum des Landtags zur 2. Lesung zu jedem Einzelplan eine Beschlussempfehlung vor.
Weitere Aufgabenfelder des Haushalts- und Finanzausschusses:
- Veräußerung und Erwerb von Grundstücken des Langes
- Beratungen zu Anmeldungen der Landesregierung zu Gemeinschaftsaufgaben nach dem Grundgesetz, z.B. "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sowie zur Hochschulbauförderung
- Situation der Börse Düsseldorf und des Finanzplatzes NRW
- Entwicklung der NRW.Bank und WestLB AG
Der Vorsitz im Ausschuss kommt nach parlamentarischem Brauch einem Mitglied der stärksten Oppositionsfraktion zu.