Der Hauptausschusses befasst sich klassischerweise mit:
- Fragen der Landesverfassung
- Fragen des Verfassungsschutzes
- Staatsverträgen im Rahmen des Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung
- Angelegenheiten der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
- dem Sonn- und Feiertagsrecht
- Angelegenheiten der Partnerschaft zwischen NRW und dem Land Brandenburg und
- grundsätzlichen Fragen des Abgeordnetenrechts, einschließlich der Nebentätigkeitsregelungen, der Diäten- und Versorgungsfragen.
Daneben ist er für Bundesrats-, Bundes- und Europaangelegenheiten zuständig.
Seit Juli 2005 hat der Ausschuss auch die Aufgaben des früheren Medienausschusses übernommen. Die Medienpolitik ist sowohl Teil moderner Wirtschafts- und Strukturpolitik als auch Teil der Kultur- und Bildungspolitik. Sie beinhaltet neben den klassischen Medien wie Rundfunk und Fernsehen auch die Entwicklung der Neuen Medien und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. So zählen zu den weiterführenden Problemfeldern z.B. Jugendschutz, Urheberschutz, Datensicherheit und Informationsfreiheit.
Auch für die Entwicklung eines E-Business und E-Governments ist der Ausschuss zuständig.