Hartmut Schauerte (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Hartmut Schauerte
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, parlament. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Wahlkreis
Olpe - Märkischer Kreis I
Landeslistenplatz
keinen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die sogenannten Minijobs mit Einkommen von regelmäßig bis 400 Euro im Monat sind nicht sozialversicherungspflichtig. Bei Einkünften oberhalb dieser Grenze gelten die allgemeinen Vorschriften der Sozialversicherungspflicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Hartmut Schauerte
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Frage zum Thema Soziales
12.02.2009
Von:

Sehr geehrter Hr.Schauerte.

Viele Rentner müssen, aufgrund der verfehlten Rentenpolitik, über das Renteneintrittsalter hinaus dazuverdienen.
Sie müssen dafür Beiträge zur Rentenversicherung entrichten, der Arbeitgeber natürlich auch. Ihre Rente steigt aber dadurch nicht.
Was gedenken Sie zutun um diesen Betrug an den Rentnern abzustellen.
Antwort von Hartmut Schauerte
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10.03.2009
Hartmut Schauerte
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Frage.

Generell dürfen Renterinnen und Rentner neben ihrer Rente Geld hinzuverdienen. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres (bzw. in Zukunft des 67. Lebensjahres) darf unbeschränkt hinzuverdient werden. Einschränkungen gibt es für Rentnerinnen und Rentner, die jünger als 65 Jahre sind.

Die sogenannten Minijobs mit Einkommen von regelmäßig bis 400 Euro im Monat sind nicht sozialversicherungspflichtig. Bei Einkünften oberhalb dieser Grenze gelten die allgemeinen Vorschriften der Sozialversicherungspflicht. Jedoch /entfällt/ für Arbeitnehmer, die bereits das Rentenalter erreicht haben, der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung. Der Arbeitgeberanteil wird deswegen erhoben, damit es nicht zu Beschäftigungsverschiebungen zugunsten von Rentenbeziehern kommt. Von einem Betrug an den Rentnern, die etwas zu ihrer gesetzlichen Rente hinzuverdienen, kann also keine Rede sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hartmut Schauerte
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Frage zum Thema Schulen
18.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schauerte,

für die Schule machen wir Referate zum Thema "Der Bundestag - Die Abgeordneten". Dabei hat jeder eine Frage bekommen, nach der recherchiert werden soll.
Meine Frage lautet: "Welche Persönlichkeiten sind uns wichtig?"
Ich nehme an, das bezieht sich auf die Persönlichkeiten der Abgeordneten. Ich selbst stelle keine Anforderungen an Abgeordnete, da ich noch nicht wahlberechtigt bin und somit keinen Einfluss auf die Politik habe.
Können sie mir sagen, was von Ihnen erwartet wird, welche Meinungen Sie vertreten sollen, welche Themen erstrangig sind und welche Persönlichkeit und welches Verhalten Sie entgegebringen sollen?
Es wäre nett, wenn Sie mir eine einfach verständliche Antwort geben können!
Vielen Dank
Antwort von Hartmut Schauerte
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27.03.2009
Hartmut Schauerte
Sehr geehrte Frau ,
liebe ,

vielen Dank für Ihre Frage zu der Persönlichkeit eines Abgeordneten. Ich bin seit fast 15 Jahren Mitglied des Deutschen Bundestages und seit 2005 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie.

Als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises 150 Olpe – Märkischer Kreis I steht zunächst einmal die Vertretung der Interessen des Wahlkreises im Vordergrund. Für mich als Sauerländer ist es auch ein persönliches Anliegen, mich für meine Heimat und die Menschen vor Ort einzusetzen. Darüber hinaus sind wir als Abgeordnete durch das Grundgesetz aber auch dazu verpflichtet, Vertreter des ganzen Volkes, also aller Deutschen egal ob im Sauerland oder in Bayern, zu sein.

Von mir wird erwartet, meine Überzeugungen mit Mut, Engagement, Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft zu vertreten. Ganz besonders liegen mir dabei wirtschaftspolitische und mittelstandspolitische Themen am Herzen. Zur Erfüllung der Aufgaben sind meine Fachkompetenz als Rechtsanwalt und ehemaliger Notar und meine langjährige politische Erfahrung hilfreich.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Referat.

Mit freundlichen Grüßen ins Sauerland

Ihr Hartmut Schauerte MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
18.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schauerte!
Vor 2.5 Jahren habe ich eine nervenärztliche Praxis in Lüdenscheid übernommen. Zuvor war ich 17 J an Kliniken tätig und habe eine doppelte Facharztausbildung absolviert. Der Bedarf i Lüdenscheid ist groß, ich behandle sehr viele sehr kranke Patienten. Vielen kann ich ambulant sehr gut helfen und so auch stationäre Kosten sparen. Seit Anfang des Jahres soll ich pro Patient und Quartal nur noch 43 Euro bekommen und das nur für eine begrentzte Patientezahl (die Durschnitswerte wurden hier auch sehr niedrig angsetzt). Für die weiteren Patienten bekomme ich dann abgestaffellt 33, 22, 0 Euro. Wie soll das gehen? Wie soll ich psychisch kranke und neurologisch erkrankte Menschen weiter behandeln? Das kann nicht wahr sein!! Ich bin verzweifelt und kann die Lügen der Gesundheitsministerin nicht mehr hören! Jetzt kann ich nur noch meine KV Zulassung zurückgeben und Insolvenz beantragen, oder soll ich so tun als könnte ich Patienten betriebswirtschaftlich kalkuliert zu diesen Preisen behandeln? Das würde nicht lange gut gehen.

Ich werde in den kommenden Monaten meine Patienten über die Gesundheitspolitik aufklären.

Bitte setzten sie sich für die Richtigstellung der Situation und für den Erhalt des niedergelassenen Facharztes ein. Wir behandeln wirklich preiswert wenn mann das z.B. mit der psychiatrichen Ambulanz am Krankenhaus vergleicht (ca 240 Euro im Quartal) oder mit den stationären Kosten. Die medizinischen Standards sind in unseren Praxen sehr hoch.
Da ich sehr viele Patienten behandle würden mir schon 60 Euro pro Quartal, dann allerdings für alle Patienten und nicht abgestaffelt zum überleben der Praxis reichen. Dass ist finde ich (angesichts der schwere der Erkrankungen und der benötigten Zeit pro Fall) sehr preiswert. Ich müsste dann auch weiter ca 65 Stunden die Woche arbeiten, das nehme ich aber gerne weiter in Kauf.
MfG
Antwort von Hartmut Schauerte
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19.05.2009
Hartmut Schauerte
Sehr geehrte Frau ,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben, bezüglich den Auswirkungen der Honorarreform auf Ihre Tätigkeit in Ihrer nervenärztliche Praxis Lüdenscheid.

Sie und andere niedergelassene Ärzte aus unserer Region berichten, dass sie durch die Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung zum Regelleistungsvolumen deutliche Einnahmeverluste hätten. Diese Mitteilung und die öffentliche Diskussion führen zu einer großen Verunsicherung der Betroffenen und ihrer Patienten.

Damit die finanzielle Lage der Ärzteschaft insgesamt verbessert und ein Absinken der Honorarsituation in Nordrhein-Westfalen in Folge der Bundeseinheitlichkeit der Vergütung vermieden werden kann, wurde insbesondere auf Betreiben der Union das Gesamtvolumen der ärztlichen Vergütung im Vergleich 2007/2009 um mehr als 3 Mrd. Euro angehoben.

Die Zuweisungen an die einzelne Arztpraxis obliegen jedoch der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Der Bund kann darauf keinen Einfluss nehmen und aus der Ferne auch nicht beurteilen, ob die Ermittlung insbesondere der sogenannten Regelleistungsvolumina durch die regionale Ebene entsprechend der Vorgaben des Bewertungsausschusses und auf Grundlage der richtigen Daten erfolgt ist. Die gegebenenfalls notwendige Überprüfung der Rechtmäßigkeit obliegt dem jeweiligen Landesministerium für Gesundheit und Soziales als zuständiger Aufsichtsbehörde.

Aktuell wird darüber beraten, ob zum 1. Juli 2009 unter anderem Gesprächs- und Bereuungsleistungen von Nervenärzten und Psychiatern aus dem Regelleistungskatalog herausgenommen werden und mit Zuschlägen vergütet werden sollen.

Die Union will, dass auch in Zukunft jeder in Deutschland – unabhängig von Einkommen, Alter oder gesundheitlichem Risiko – eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe medizinische Versorgung erhält und alle am medizinischen Fortschritt teilhaben können.

Dazu müssen aufgrund des demographischen Wandels und des medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts jedoch Struktur, Organisation und Finanzierung sowohl der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung weiterentwickelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hartmut Schauerte MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schauerte,

sicher haben Sie von der Initiative "Mehr Demokratie e.V." gehört , die sich für die bundesweite Volksabstimmung einsetzt (und übrigens wesentlich an der Entstehung dieser Seite mitgearbeitet hat). Ich wüsste gerne, wie Sie zur Volksabstimmung stehen und ob Sie bereit sind, für die von der Initiative proklamierte 3-stufige Volksabstimmung Ihre Stimme abzugeben, um sie auf Bundesebene einzuführen.

Des weiteren bitte ich um Auskunft, wie im Bundestag mit der vor kurzem eingebrachten Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen verfahren wird. Wird der Bundestag diese von über 52.000 Bürgern gezeichnete Petition noch in dieser Legislaturperiode bearbeiten?

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort und freundliche Grüße!
B.K.R.
Antwort von Hartmut Schauerte
2Empfehlungen
07.05.2009
Hartmut Schauerte
Sehr geehrte Frau ,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben und Ihre Fragen.

Die Volksabstimmung ist als ein plebiszitäres Element in den Verfassungen aller Bundesländer verankert und die Bürgerinnen und Bürger können auf dieser Ebene einfache Gesetze initiieren (Volksbegehren) und beschließen (Volksentscheid).

Im Bundesrecht ist diese Form von Volksentscheid und Volksbegehren dagegen nicht enthalten. Zwar sieht das Grundgesetz in Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG die Möglichkeit von Abstimmungen als Ausübungsform der Staatsgewalt durch das Volk vor, jedoch sind darunter nach herrschender Auffassung keine Volksentscheide zu verstehen, die der Systematik des Grundgesetzes zuwiderliefen. Als Ausnahme wird lediglich die Neuordnung des Bundesgebietes (Art 29 GG) genannt.

Die Bundesrepublik Deutschland ist demnach eine repräsentative Demokratie, in der auf Zeit gewählte Vertreter für das Volk als Stellvertreter wirken. Darüber hinaus beteiligen sich die Bürgerinnen und Bürger in Parteien, Verbänden und Initiativen an der politischen Willensbildung.

Für eine erfolgreiche direkte Demokratie ist entscheidend, dass die unmittelbare Wirkung für die zu den Abstimmungen gerufenen Bürgerinnen und Bürger gegeben ist. Deswegen sind plebiszitäre Elemente auf kommunaler Ebene und in den Bundesländern sinnvoll. Auf der europäischen und der bundespolitischen Ebene hingegen sind die Sachverhalte oft sehr abstrakt. Denken Sie nur an die Einführung des Euro und der damit verbundenen Konsequenzen. Auf dieser Ebene halte ich deshalb die Form der repräsentativen Demokratie für besser und sinnvoller.

Die Petition "Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Bedingungsloses Grundeinkommen", eingereicht am 17. Februar 2009 von Frau Susanne Wiest, befindet sich derzeit in der parlamentarischen Prüfung. Während dieses Verfahrens entscheidet der Ausschuss, ob eine öffentliche Beratung oder eine Anhörung von Petenten durchgeführt wird. Von dem Ergebnis werden Sie im Internet unterrichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hartmut Schauerte MdB
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Frage zum Thema Umwelt
27.04.2009
Von:

Sehr geehrter HerrSchauerte.
Stimmt es das Sie sich zum Ehren- Schornsteinfeger ernennen lassen haben? Wenn ja, haben Sie aus diesem Grunde, entgegen dem Bürgerwillen ,gegen die Abschaffung des Schornsteinfegermonopols gestimmt? Für eine Rückantwort wäre ich Ihnen dankbar.
Mit frdl. Grüßen
Antwort von Hartmut Schauerte
3Empfehlungen
07.05.2009
Hartmut Schauerte
Sehr geehrter Herr ,

es stimmt, dass ich zum Ehrenschornsteinfegermeister der Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Arnsberg ernannt wurde. Der Titel wurde mir am 11. Dezember 2008 anlässlich einer Lehrlingsfreisprechung in Werl verliehen.

Meine Entscheidungen als Bundestagsabgeordneter pflege ich nicht nach den mir zugedachten Ehrenbezeichnungen zu treffen, sondern gemäß ihrer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Notwendigkeit. Es bestand unbestritten ein großer Reformbedarf im Schornsteinfegerwesen. Deswegen habe ich dem Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens, das im vergangenen Jahr im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, zugestimmt.

Ich begrüße die neuen Regelungen, die Haus- und Wohnungseigentümer in Zukunft grundsätzlich die Wahl einräumt, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen. Die Regelungen werden bis zum Jahr 2013 in Kraft treten. Diese Übergangsfrist, erleichtert sowohl den Schornsteinfegern als auch den Haus- und Wohnungseigentümern die Anpassung an das neue Rechtssystem.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hartmut Schauerte MdB
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